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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.09.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-09-26
- Erscheinungsdatum
- 26.09.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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224, 28. September 1SV2. Nichtamtlicher Teil. 7659 tember einen Brief, auf dessen Umschläge Herr Minuth seinen Namen und Adresse bemerkt hatte. Ich erwartete eine geharnischte Epistel, sah mich aber sehr getäuscht, denn der Briefumschlag enthielt weiter nichts als — die ihm eingesandte frankierte Enveloppe mit meiner aufgedruckten Adresse. Die Antwort auf mein »impertinentes« Schreiben wird wohl demnächst in der »Feder« erscheinen, und cs dürfte sich empfehlen, sie darin zu erwarten Nach vielem Fragen habe ich auch die Adresse der »Deutsch-amerikanischen Korrespondenz« erfahren. Der Herausgeber derselben wohnt angeblich in der Nachbarstadt Brooklyn. Auch ihm schrieb ich in ähnlicher Weise wie dem Herrn Minuth und sandte meinen Brief ebenfalls »Ein geschrieben«. Am 7. September kam ein Brief des Herrn I. L. Franz mit der Meldung, mein Schreiben sei in seiner Ab wesenheit bei ihm abgegeben und angenommen worden in der Vermutung, daß seine »Amerikanische Korrespondenz« (die im Dezember 1901 schon eingegangen) gemeint sei. Er habe einen Artikel wie den von mir mitgeteilten nicht geschrieben. Es scheint mir, daß es im Interesse des durch falsche Darstellungen irregesührten gesamten deutschen Buch-, Kunst- und Musikaltenhandels wichtig wäre, unverzüglich in Berlin Schritte zu thun, um das Kündigen des Vertrages vo^n 1892 zu verhindern. Viele deutsche Verleger haben die bösen Nachdrucker in Amerika irgendwohin gewünscht. Sie haben teilweise auch mehr gethan, als bloß gezetert und gewettert. Sie haben allerdings meistens nicht gethan, was ich schon I8K7 als einzig richtiges Mittel empfahl, nämlich daß sie ihre Artikel an einen amerikanischen Händler zu Preisen lieferten, die ermöglichten, daß die Original-Ausgaben in Amerika billiger angeboten würden als der Nachdruck. Eine Ausnahme machte indes z. B. die I. G. Cotta'sche Buchhandlung, die sehr schöne Ausgaben von Goethe, Schiller und Lessing, sowie von Humboldts »Kosmos« und »An sichten der Natur», Auerbachs »Landhaus am Rhein« u. s. w. druckte und hierher lieferte, Ausgaben, die sbilliger waren als der Nachdruck. Wer beide Ausgaben nebeneinander sah, zog natürlich die Cottasche Original-Ausgabe vor. Aber trotzdem wurden durch den Kolportage-Vertrieb in Liefe rungen von der Thomasschen Ausgabe Tausende an Leute abgesetzt, die für die Cottasche Ausgabe nicht erreichbar waren. Ich habe (s. S. 141/2) ferner nachgewiesen, daß vor der Cotta'schen Buchhandlung andre Verleger sich in ähn licher Weise vor Nachdrucken schützten, so z B. Ernst Klein in Leipzig im Jahre 1825. Es macht mir jetzt überhaupt Freude, daß ich noch ver schiedenes Andere in meinem Buche festgelegt habe, was sonst in kurzem vergessen sein würde. Es ist ohne Zweifel besser, daß mindestens einige Wenige, d. h., die mein Buch erhalten haben, davon hören, als daß dies und jenes ungedruckt ge blieben wäre. Andre Leute, die das teilweise auch wußten, haben die Mühe, es zu veröffentlichen, gescheut und es mit ins Grab genommen. Im Laufe der letzten sünfunddreißig Jahre sind mir Hunderte von Anträgen, betreffend den Vertrieb deutscher Verlagsartikel, gestellt worden. Die allermeisten waren nicht annehmbar. Der Beurteilung der Leser unterbreite ich einen der neuern von einer großen und geachteten Firma, vom 16. August 1902 datiert. Der Antrag lautet: »Durch unberechtigten Nachdruck unserer —scheu Werke sind wir gezwungen und cs uns schuldig, in den Vereinigten Staaten mit guten! Erfolg gegen die uns von Philadelphia aus gemachte Konkurrenz in die Hand nehmen könnte. -Daß in Frage stehende Artikel absatzfähig sind, beweist die Thatsache, daß man sie einfach nachgedruckt hat, zur Genüge; es handelt sich demnach um ein glattes Geschäft, das, mit wenig Mühe und Arbeit verknüpft, einen netten Prosit abwirft. -Im Blick aus die großartigen Geschäftsverbindungen, deren Ihr HauS sich erfreut, und den ausgezeichneten Ruf, den Sie als Verleger und Sortimenter in gleichem Maße genießen, erschien es uns zweckmäßig und ratsam, uns in erster Linie an Sie zu wenden, um Ihnen den Alleinverkauf sür Nordamerika und Canada an- zutragen.» Und nun offeriert der Verleger fünf Bücher (wovon drei in je zwei Ausgaben), die früher wohl gut gegangen sind, von denen ich aber seit achtzehn Monaten — weiter zurück habe ich das Konto nicht angesehen — nicht ein einziges Exemplar bezogen habe. Er offeriert diese Bücher, die ich früher mit 50 Prozent erhielt, jetzt ausnahmsweise mit 55—69 Prozent und sagt ferner: »Bedingung zur Erlangung des Alleinverkaufs: Be stellung von mindestens je 500 Exemplaren«. Ein sechstes Buch desselben Autors (in zwei Ausgaben), von dem ich während der letzten achtzehn Monate 21 Exem plare bezogen, offeriert er mit ca. 67 bezw. 75 Prozent und fügt hinzu: »Bedingung: Bestellung von mindestens je 1000 Exem plaren«. Hieraus will ich an dieser Stelle folgendes bemerken: 1. die betreffenden Nachdrucke wurden vor achtzehn bis fünfundzwanzig Jahren hergestellt und verbreitet; sonderbar ist, daß das erst jetzt entdeckt worden ist; 2. der Absatz der Nachdrucke — die ich, beiläufig be merkt, nie gesehen hat, wie mir gemeldet wird, ziemlich aufgehört, wie auch der der Originalausgaben. 3. Das Recht des Alleinverkaufs kann mir kein Ver leger abtreten oder garantieren, ist gar nichts wert. Wenn nicht ein deutsch-amerikanischer Buchhändler ein Buch sofort braucht und deswegen bei irgend einem andern hiesigen Kollegen kaust, der es aus Lager hat, so bezieht er seinen Bedarf von Leipzig, ohne daß der Verleger es ver hindern kann. Keinesfalls bezahlt er mir inehr, als es ihm bei direkter Jmportation zu stehen käme. Da nun ein nicht mehr gangbares Buch in Partien von fünf Exemplaren mit 90 oder selbst mit 95 Prozent Rabatt eigentlich zu teuer ist, so ist dieses Verlegers Proposition eines niedrigeren Rabatts als 95 Prozent bei Abnahme von je 500 Exemplaren ein Beweis, daß er die amerikanischen Buchhändler für recht einfältig, für furchtbar — hält, und darum ist sein Antrag als eine gröbliche Beleidigung an zusehen Nicht ganz sy schlimm sind hundert andre Vorschläge betreffs Abnahme von Partien gewesen, bei denen ich aber auch nicht sicher war, daß infolge der Garantie: »Niemand erhält das Buch so billig wie Sie« meinem Konkurrenten die Hälfte der mir ausgehängten Partie mit 59 (statt der mir gewährten 60) Prozent Rabatt verkauft wurde. Eine widerwärtige und unvergeßliche Erfahrung machte ich vor ca. zwanzig Jahren. Ein Verleger lieferte mir seit längerer Zeit seine Jugendschristen mit 40 Prozent. Da kam eines Tages ein Jmporter von Artikeln für Lithographen, brachte mir ein Paket Jugendschriften, die er soeben, unberechnet, als Proben erhalten hatte, samt dem Briese des betreffenden Verlegers, wie dieser ohne Zweifel auch an eine Menge andrer Leute geschickt worden war. Der Nachbar bemerkte, daß er sich mit diesen Sachen nicht abgeben könne, daher er mir Brief und Paket zur Erledigung übergebe. Und diesem
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