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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.03.1927
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- 1927-03-05
- Erscheinungsdatum
- 05.03.1927
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54, 5. März 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt.f. d. Dtsibn. BEander. mancher Buchhandlungen eine ganz hübsche Erfindungsgabe angewandt. Bei uns ist man in dieser Beziehung noch etwas zurückhaltender. Es ist drüben leichter, weil Überlieferungen fehlen und der Buchhandel oft mit anderen Geschäftszweigen zusammen betrieben wird. Daraus ergibt sich wohl mancher der eingetragenen Namen: Cake Box (Kuchen schachtel), oder durch das Zusammengehen mit Drogengeschäften der Name Spiee Box (Gewürzschachtel). An den Schutzvogel aller Buch händler, die Eni«, erlimiert der Name »Owl Book Shop«. An den seinerzeitigen Zuzug der Alt-Amerikaner nach Texas erinnert der Name einer dortigen neuen Buchhandlung: »Roadrunner«. In San Fran cisco wurde »The Book Harbor« gegründet und in Virgini-a »Old Blue Book Shelf« (Shelf-Bücherbrett). Zweimal kommt das einpräg same Nennwort vor: Book Nook (Bücherwinkel). Book and Baby Shop würde bei uns nicht recht möglich sein. Es gibt verschiedene rreue: Gift Shops (Geschenk-Läden), auch einen Elite Gist Shop. »Book and Quill« (Feder) erinnert an den drüben immer angeschlossenen Papierhandel, ebenso kommen die gleichzeitig betriebenen Leihbüchereien häufig in den Namen vor wie »The Bottl« Hill Circulating Library«. Zukunftsmusik finden wir in dem Namen: »The Bookshop os Tomor- row« und in dem hübschen Benennungswort: »Come Again Shop« (Kehrwieder-Laden). Reine Ausschmückungsworte sind in den Namen enthalten: Emerson Buchhandbung, Coolidge Buchladen, Fellowship Bookshop (Kameradschafts-Buchhandlung), Fireside Book Shop, Pega sus-Buchhandlung, Phoenix Book Shop. Auch breit mundartlich nennen sich einige Buchhandlungen üicht Shop, sondern Shoppe, wie »Jdabelle Gift Shoppe« und »Primrose Shoppe«. Höflich erscheint der Name: »The Courtesy Shop« und freundlich die Ladeninschrist: »Sunshine Studio and Gift Shop«. »The Book Barn« könnte man mit Buch-Scheuer übersetzen und ähnlich: »The Hill Bookstall«. Frei lich neben solchen hübschen Geistesschöpfungen werden doch wie bei uns die meisten Buchhandlungen nur mit dem Namen des Inhabers be zeichnet. Ein Aufsatz handelt über die Best Seilers des Jahres. Die Liste ist nach Monatslisten zusammengcstellt, die regelmäßig während des Jahres veröffentlicht werden. Nach der großen Einteilung englischer Bücher in: »Fiction« und »Non-Fiction« gibt es von ersteren 11 und von den ersteren Büchern 10 Stück unter den »Bestverkauften«. Unter den Verfassern sind 12 Männer und 6 Frauen. Sonderbarerweise ist das beste Buch beider Abteilungen von dem gleichen Verleger heraus gebracht worden: »Bobbs, Merrill«. Unter den besten Büchern be findet sich ein Schulkochbuch aus Boston, das schon auf der gleichen Liste 1925 stand, neben sehr wenigen der heutigen Liste. Der Best Seilers Aufsatz hat den hübschen Titel: »Titles that came to the Front«. Auch über die kurzen Geschichten (Short Stories) wurde Buch geführt. Es werden 11 Bücher nmcri>kani.scher Verfasser, 'darunter Dreiser, genannt, 21 britischer und irischer Herkunft und 14 übersetzte Werke. Unter letzteren sind altbekannte Schriftstcllernamen, wie Gobtneau, Gogol, Maupassant, Stendhal, Zola und Mol,rar. 8ekö. Was versteht man unter Wcrbungskosten? — Der Begriff »Werbungskosten« ist im 8 16 Abs. 1 des Einkommensteuer-Gesetzes festgelegt, nach dem unter Werbungskosten »die zur Erwerbung, Siche rung und Erhaltung der Einkünfte gemachten Aufwendungen« zu ver stehen sind. Nach einer Entscheidung des Neichssinanzhofs (Urt. vom 17. Januar 1923 — III ^ 547/22 —) umfassen sie nur diejenigen Ausgaben, die wirtschaftlich nicht das Vermögen, sondern das Einkom men belasten. Das unterscheidende Merkmal sucht dieses Urteil darin zu finden, »daß das Einkommen solche Arten von Ausgaben belasten, die mit einer gewissen Regelmäßigkeit periodisch wiederkehren und demnach den regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen jedesmal gegen überstehen, das Vermögen aber solche, die ihrer Natur nach einmalige Aufwendungen darstellen und die Grundlage für zukünftige Einkünfte zu bilden bestimmt sind; das Kennzeichen ist also ein wirtschaftliches, derart, daß die Aufwendungen ui solche geschieden werden, die nach allgemeiner wirtschaftlicher Anschauung mit Vermögensteilen, und solche, die danach aus dem Einkommen bestritten werd.'n. Nur die letzteren sind Werbungskosten, Aufopferungen wirtschaftlicher Güter bei Bewirtschaftung einer Ertragsquelle in hrem bisherigen Zustand, um bei ihrer Erhaltung andere Güter zu erwerben, mithin die Kosten der Fruchtziehung«. Einbegriffen sind hierin natürlich auch die Auf wendungen, die man als Sonderausgaben bezeichnen kann, wie z. B. eine Sonderreklame, Prozeßkosten usw. Alle Ausgaben, die ihrer Natur nach nur einmalige Aufwendungen darstellen und die Grundlage für zukünftige Einkünfte bilden, also z. B. vermögens-verbessernd wirken, dürfen nicht ln Abzug gebracht werden. Als Werbungskosten sind u. a. zu 'bezeichnen die Abschreibungen für Abnutzung von Anlagekapitalien wie Grundstücke, Gebäude, Ma schinen, Inventar, Fuhrwerk usw. Bei Gegenständen des Betriebs-j 253 kapitals, z. B. bei Vorräten, kommt eine Absetzung für Abnutzung nach einer Entscheidung des Reichsfinanzhofs nicht in Betracht. Zu den Wcrbungskosten gehören fernerhin Miete und Pacht für Geschäfts räume, Kosten für Heizung, Beleuchtung und Reinigung, Anschaffungs- kosten für Waren, Roh- -und Hilfsstoffe, Transportspesen, Provisionen, Gehälter, Löhne, Kosten für Geschäftsreisen, Ferienboihilfen, Neklame- spesen, Zuwendungen von Waren für Wohltätigkeitsocvanstaltungen, Ausstellungen, Kosten für Kreditversicherungen sowie sonstig« Sach versicherungen der Betriebsanlagen und Betriebsmittel im weiteren Sinne, d. h. aller Gegenstände, die der Erzielung der Einkünfte ge widmet sind, nicht dagegen Beiträge firr Versicherung des nicht un mittelbar der Erzielung der Einkünfte dienenden Hausrats. Weitere Betriebsausgaben, die ebenfalls unter den Begriff Wer bungskosten fallen, sind Prozeßkosten, auch z. B. Kosten wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Strafen wegen Gewerbevergehens, die der Steuerpflichtige bei Ausübung seines Be rufs erlitten hat, Strafen wegen Überschreitung der Polizeistunde, Verletzung der Sonntagsruhe usw. Abzugs fähig vom steuerpflichtigen Einkommen sind schließlich (8 16 Abs. 5 Ziffer 1—3) Steuern vom Grundvermögen und Gewerl'e- betriebe, wie Grundvermögenssteuer, Hauszinssteuer, Lohnsummen steuer, Gewerbe- und Wandergewerbesteuer, Handelskammer- und Handwerkskammerboiträge. Diese Steuern sind in voller Höhe ab zugsfähig. Es kommt nicht darauf an, auf welcher Grundlage die Steuer berechnet wird. Die Abzugs fähigkeit der Hauszins steuer wird gelegen-tlich insoweit bestritten, als sic auf die eigene Wohnnng des Eigentümers entfällt. Dieser Streit geht jodoch von einer falscher, Grundlage aus; cs kommt nur darauf an, daß der Mietwert der eigenen Wohnung unter Berücksichtigung der Hauszinsstcuer festge setzt werden muß. Nicht abzugssähig sind dagegen Personalsteuern', also auch nicht die Neichsvermögenstcuer, Körperschaftssteuer, Erb schaftssteuer usw. Fernerhin gelten als Werbnngskosten alle Versiche rungsbeiträge für Versicherungen gegen Sachschäden wie Feuer- und Einbruchs-Versicherungen. Auch die Prämien für ei „gegangene Lebens versicherungen kann man von dem ell,kommensteuerpflichtigen Ertrag in Abzug bringen, jedoch handelt es sich in diesem Falle nicht um Werbnngskosten, sondern nach steuerlichen Begriffen um »Souder- leistungen«. vr. G. Gebauer-Schwetschke, Druckerei und Verlag A.-G. in Halle (Saale). Bilanz au, 30. Juni 1926. Aktiva. Grundstücke 51 000 — Gebäude 152 240,— Abschreibung 6 051,— 147 189 — Maschinenanlagen, Schriften und Utensilien . . 149 044,— Zugang 48 701,80 197 745,80 Abgang 4 026,— 193 719.80 Abschreibungen 22 619,80 171 100 — Kasse 1001 19 Wertpapiere 1 509 74 Debitoren 89 637 17 Vorräte 38 718 11 Aufwertungsausgleich 17 180 35 517 235 56 Passiva. Aktienkapital 360 000 Reservefonds 6 207 89 Hypotheken 36 652 35 Delkredere 4 000 Dividende (rückständige) 80 Kreditoren 72 653 97 Gewinn (einschl. Vortrag aus 1924/26: 7327,33) 38 741 35 517 235 56 Gewinn- und Berlustrechuung am 30. Juni 1926. Soll. Generalunkosten, Versicherungen, Zinsen, Steuern und Abgaben 138 856 10 Abschreibungen 27 670 80 Gewinn 38 741 35 205 268 25 Haben. Vortrag aus 1924/25 7 327 33 Betriebsüberschuß 197 940 92 205 268 25 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 292 vom 15. Dezember 1926.)
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