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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.03.1927
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- 1927-03-05
- Erscheinungsdatum
- 05.03.1927
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54, 5. März 1927. Redaktioneller Teil. Hofbuchdruckerei Eisenach H. Kahle Aktiengef. in Eisenach. — Die 4. ordentliche Generalversammlung findet am Mittwoch, dem 23. März 1927, nachmittags 5)4 Uhr, im Hotel Kaiserhof in Eisenach statt. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichts und der Bilanz für «bas Geschäftsjahr 1925 nebst dem Bericht des Vorstands und Auf- sichtsvats. 2. Genehmigung der Bilanz und der Gew Umverteilung. 3. Entlastung des Vorstands und 'des Aufsichtsrats. 4. Wahl von einem Aufsichtsratsmitgliede. 5. Beschlußfassung über sonstige recht zeitig an gekündigte Verhandlungsgegenstände. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 50 vom 1. März 1927.) Geographische Verlagsanstalt und Druckerei Ludwig Ravenstein Aktiengesellschaft zu Frankfurt am Main. — Einladung zur vierten ordentlichen Generalversammlung auf Donnerstag, den 17. März 1927, in den Räumen des Notars Justizrat vr. Gehrke zu Frankfurt a. M., Rathelrauplatz 4/6 II. Tagesordnung: 1. Vorlegung der Bilanz sowie der Gewinn- und Vertustrechnung auf den 31. Dezember 1926 und des Berichts des Vorstands und des Aufs.ichtsrats. 2. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und Verrvendung des Reingewinns. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aus sichtsrats. 4. Aufsichtsratswählen. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 44 vom 22. Februar 1927.) Badischer General-Anzeiger, Mannheimer Tageblatt Gengenbach L Hahn, Druckerei u. Verlag A.-G. in Mannheim. — Bilanz per 30. September 1926. Aktiva. .<c Anlage: Grundstücke und Gebäude 215 135 Maschinen und Einrichtungen .... 247 695 — 462 830 — Aufwertungsausgleichposten 40 376>06 503 206 06 Greifbare Mittel: Kassenbestand . . 7 971,51 Postscheckguthaben . . 644,10 Außenstände . . 194 209,24 Effekten . . 6 725,25 Beteiligung . . 1 205,— 210 755 io Vorräte 107 865 821 826 16 Passiva. Eigene Mittel: Aktienkapital . . 376 000.— Reservefonds . . 59 223,35 434 223 35 Fremde Mittel: Kreditoren . . 310 984,96 Hypotheken . . 47 105,40 Kautionen . . 2 729,24 Delkredere . . 17 831,21 378 650 81 Gewinn I9LS/L6 8 952 — 821 826 16 Gewinn- und Verlustrechnung per 30. September 1926. Aufwendungen. L, Abschreibungen 37 088 21 Unkosten 7k2 gS7 67 Gewinn 8 952 — 808 407 88 Ertrag. Bruttogewinn 808 407 88 808 407 88 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 29 von: 4. Februar 1927.) Richtiger Beschnitt von Büchern. — Bücher und Broschüren ver lieren viel an Aussehen und am Gesamteindruck, wenn der Beschnitt nicht ordnungsgemäß ausgesührt wird. Empfehlenswert ist es, schon bei der Inangriffnahme eines Buches den genauen Beschnitt festzulegen, sofern das Buch ausgeschnitten durch den Buchhandel in den Verkehr gelangen soll. Kann die Frage des Beschnitts aber aus gewissen Gründen vor der Fertigstellung des Druckes Nicht geregelt werden, z. B. weil der Umfang nicht endgültig scststeht, so ist die Vorlage eines Beschnittmusters nach Beendigung des Druckes unerläßlich. Pa pierformat, Satzspiegel usw. werden vom Verleger mit dem Buchdrucker fast immer genau vereinbart, aber die Grenzen des Beschnitts vergißt man sehr oft zu bestimmen bzw. zweifelsfrei scstzusetzen. Die Folge davon ist, daß die gesamte Satzarbeit sowie die gemeinsamen Berech nungen der Flächenwirkung seitens des Verlegers und Druckers um den erhofften Erfolg gebracht werden, wenn die Vorlage eines Be schnittmusters unterbleibt. Die Regeln des goldenen Schnitts kommen durch verkehrtes Beschneiden außer Geltung; vor allem aber kann die Wirkung eines Titels vollständig versagen, wenn es an einer guten Harmonie mit den Rand- bzw. Beschnittverhältnissen mangelt. Hat die Druckerei einen Betriebsleiter, der über einen geläuterten Ge schmack verfügt, jo wird dieser schon 'dafür sorgen, daß auf der letzten Station, di« der Werdegang eines Buches durchläuft, nämlich der Buchbinderei, das Buch in seiner äußeren Aufmachung nicht verliert, sondern auch durch den Beschnitt gewinnt. Meist verläßt man sich in der Druckerei gar zu gern auf die Selbständigkeit der Buchbinderei, die das Mißlingen des Beschnitts oder dessen unbefriedigenden Aus fall dann auf große Eile, auf ein »Mißverständnis«, und wie die Ent schuldigungen sonst lauten, zurückfllhrt. Wenn auch auf dem Laus zettel der Druckerei das Format des beschnittenen Buches genau be zeichnet wird, so ist damit noch nicht gesagt, daß der Beschnitt nun eimvandfrei ausfällt. Der obere oder untere Beschnitt des Buches oder der Broschüre kann trotzdem nicht genügen oder nicht dem Ge schmack des Verlegers entsprechen. Ebenso kann das Eiuhängen in den Umschlag besondere Maßnahmen erfordern oder ein Vorbeschnitt des Umschlages ratsam sein-. Selbst auf das Falzen des Umschlages ist Rücksicht zu nehmen, da bei einem nicht genauen Stande des Druckes durch das wohlüberlegte Falzen sehr gut einem besseren Beschnitt vor gearbeitet werden kann. In der Regel neigen die Buchbinder dazu, den Beschnitt zu reichlich ausfallen zu lassen. Mitunter hängt von dem Beschnitt die Portogrenze nach unten oder oben ab, namentlich beim Einzelversand des Buches. Fn solchen Fällen wird man einen etivas stärkeren Beschnitt nach Möglichkeit gestatten müssen, der aber vorsichtig einzurichten ist. Man wird sich hinsichtlich des stärkeren Beschnitts aber zweckmäßig nur für den Teil der Auslage entscheiden, der für den Versand bestimmt ist. Bon Fall zu Fall wird auch zu überlegen sein, ob beim Druck des Umschlags sogenannte Markierungs linien mitzudrucken sind, nach denen sich der Buchbi-nder beim Ein hängen bzw. beim Falzen desselben und später beim Beschnitt richten kann und muß. Beim Einrichten des Umschlags in der Druckmaschine ist aus den richtigen Stand des Titels und besonders auch ans den Nückcntttel sorgfältig zu achten, da Versehen in der Regel sich später beim Beschneiden des Buches zu erkennen geben. Eine Anssprache mit dem Buchbmder an der Hand eines Abzuges kann nur empfohlen werden. Für den Verleger wie für die Bnchdruckerei ergibt sich aus all diesen Umständen die Notwendigkeit, sich Beschnittmuster vorlegen zu lassen. Schiedsspruch im Buchdruckgewcrbe. — Das Heutralschlichtnngsamt in Berlin l-at in der Nacht vom 1. zum 2. März für Las Buchdrnck- gcwebbe einen Schiedsspruch gefällt, der den Spitzenlohn von» 1. April bis 30. September d. I. auf 51.60 Mk. und vom 1. Oktober ab aus 52.50 Mk. festsetzt. Die Regelung gilt bis zum 31. März 1968. Beide Parteien haben am 2. März den Schiedsspruch an genommen. Wertvoller Zuwachs der Breslauer Universitätsbibliothek. — Die Staats- und Universitätsbibliothek in Breslau ist durch den großherzi gen Akt eines dortigen Gelehrten in den Besitz einer in Deutschland einzig dastehenden Sammlung südsranzösischer Sprachdenkmäler ge langt. Es handelt sich um die Spezialbibliothck des verstorbenen Prof. Emil Levy in Freiburg i. B., etwa 1400 Bände, deren wertvollsten Bestandteil die Sammlungen altprovenzalischer und moderner Jslibre- Literatur und rätoromanischer Werke darstellen. Dazu kommen Te^be, Grammatiken und Wörterbücher der andern romanischen Sprachen so wie eine umfangreiche, in Jahrzehnten zusammengebrachte Zettelsamm lung zur Ergänzung des von Levy herausgegebenen ^bändigen Proven- zalischen Supplement-Wörterbuchs. Die ganzen Bestände waren nach testamentarischer Bestimmung des Besitzers an den Breslauer Roma nisten Geheimrat Carl Appel gefallen. Nachdem dieser das Proveu- zalische Wörterbuch mit einem 8. Band zum vorläufigen Zlbschluß gebracht hatte, hat er die Universitäts-Bibliothek in Breslau zum An- kauif der Sammlung eingeladen, und zivar unter der Bedingung, daß der Kaufpreis zur Wiederherstellung der von ihm und seiner Schwester im Jahre 1905 zur Unterstützung von Privatdozenten der Breslauer philosophischen Fakultät bei wissenschaftlichen Arbeiten errichteten, aber durch die Inflation um ihr Vermögen gekommenen Friedrich Appel- Stiftung verwendet werden solle. Auf Grund dieses Vorschlags hat das Kultusministerium die zum Ankauf der Sammlung notwendigen 10 000 Mark zur Verfügung gestellt, mit denen uun die Friedrich Appel-Stis- tung neu errichtet worden ist. 269
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