Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.01.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-01-11
- Erscheinungsdatum
- 11.01.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19180111
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191801119
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19180111
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
- Monat1918-01
- Tag1918-01-11
- Monat1918-01
- Jahr1918
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller T-'l, 9, 11. Januar 1918. Zum Aufsatz „klon ölet" des Ersten Vorstehers des Börsenvereins. Herr Kommerzienrat Seemann hat im Börsenblatt (Rr. 3) aus einen Aufsatz, den Herr H. von Weber in Nr. 6 des Zwiebel« fischs »Zur Frage der Feidbuchhandlungen« geschrieben hat, er widert. Das ist sein gutes Recht. Bedauerlich scheint cs uns nur, wenn gerade vom 1. Vorsteher eines den gesamten deutschen Buchhandel — mit allen seinen divergierenden Elementen — umfassenden Vereins der sachliche Streit um Annahme oder Ablehnung einer Stiftung auf so persönliches Gebiet getragen wird. Über die persönlichen Differenzen zwischen Herrn Kom merzienrat Stille und Herrn H. von Weber werden ja die Ge richte entscheiden. Für die hohe Stelle aber, aus die das Ver trauen des deutschen Buchhandels Herrn Kommerzienrat See mann berufen hat, dürfte es weder politisch klug, noch diesen Zeiten angemessen sein, in eine Art der Polemik einzulreten, die in der Herabsetzung des Gegners ihre stärksten Trümpfe sucht. Dem gegenüber betonen die Unterzeichneten Vorstände der buchhändlerischen Vereinigungen Bayerns, die Herrn von Weber seit langen Jahren beruflich und menschlich kennen und schätzen, ihre Überzeugung, daß dem Vorgehen des Herrn von Weber gegen die Mißstände im Feldbuchhandel lediglich lautere, in einer ernsten und hohen Auffassung des Verlegerberuses wur zelnde Beweggründe unterliegen. Sie fühlen sich darum ver pflichtet, gegen den herabtvllrdigenden Ton dieser Polemik gegen einen hochachtbaren, uneigennützigen und um unsere Stan- desintcressen verdienten Berufsgenossen Einspruch zu erheben. Vereinigung Münchener Verleger E. V. P. N. Coßmann, Hugo Bruck mann, 2. Vorstand. Schriftführer. Bayrischer Buchhändlerverein E. V. C. Schöpping, Ern st Stahl, 2. Vorsitzender. Schriftführer. Münchener Buchhändlerverein E. V. G. Nusser, PaulAckermann, 1. Vorsitzender. Schriftführer. Zur Münchener Erklärung. Was wünschen die Herren? Schonung? Einem Schonungs losen gegenüber? Geschieht ihm nicht, was er selbst geübt hat? Soll er nicht am eigenen Leibe einmal spüren dürfen, wie Weh es tut, wenn die Polemik »in der Herabsetzung des Gegners ihre stärksten Trllmpse sucht«? Es mag Wohl sein, daß der Leiter des Zwiebelfischs sonst viel günstiger erscheint, als nach den gedruckten Selbstzeugnisscn geschlossen werden kann; ich muß mich aber an diese halten, andere sind mir nicht bekannt. Das sachliche Vorgehen gegen die Mißstände des Feldbuch handels ist zu loben. Darum handelt es sich nicht. Das hohe Amt legt hohe Pflichten auf. Gehört es etwa nicht zu den Pflichten des Vorstehers, zu verhüten, daß ein un bescholtenes Mitglied an Ruf und Ansehen Schaden leidet? Soll er zulassen, daß eine Versammlung eine Spende, zu der der Geber erst veranlaßt worden ist, zurückweist? Hieße das nicht: Behalte dein Geld, du bist ein Unwürdiger? Und was hieße es sonst, wenn nicht das? Kann man jemand schärfer verurteilen, schlimmer brandmarken? Und ein Vorsteher sollte, nachdem er den Tatbestand hat prüfen müssen, achselzuckend sagen: Ich wasche meine Hände in Unschuld? Wäre das nicht Mohren wäsche? Das Vorsteher-Amt lege ich. sobald als angängig, in die Hände des Vereins zurück. Es wäre politisch klug gewesen, dem Zwiebelfisch Schweigen aufzuerlegen. Dann hätte ich nicht nötig gehabt, diesem ungezügelten Treiben ein Ende zu machen. LeiPzig, am 8. Januar 1918. Artur Seemann. Papicrmangei im Schulbücher Verlag. Eingabe der Vereinigung dek Schulbllcherver- leger an die Kultusministerien in Dresden, Berlin, München und Stuttgart. Dresden, am 8. August 1917. An das Königliche Ministerium des Kultus und öfsentlichen Unterrichts, Berlin. Der zunehmende Mangel an Papier, resp. an den zu des sen Herstellung erforderlichen Rohstoffen bringt die ernste Gefahr mit sich, daß es dem Schulbuchverlag unmöglich ge macht wird, die für den Unterrichtsbetrieb notwendigen Schulbücher zu liefern. Wie aus den nachstehenden Brief stellen hervorgeht, wird die Lieferung des hierfür erforder lichen Papiers bereits von der Beibringung einer behörd lichen Bescheinigung abhängig gemacht. 1. Schreiben einer der größten Papierhandlungen an einen der größten Schulbuchverleger: »Ich hofse, daß Sic es ermöglichen können, mir eine eidesstattliche Erklärung zu beschaffen, wonach dieses Pa pier zu Büchern Verwendung findet, welche im staatli chen Interesse erscheinen, und dafür eine zwin gende Notwendigkeit, ebenso im Interesse des Staates, vorliegt. Es würde dabei Wohl erforderlich sein, die Art der betreffenden Lehrbücher etwas näher zu er läutern.« 2. Schreiben einer Papierfabrik an einen Papiergroßhändler: »Die Lage aus dem Zellulosemarkte verschärft sich . . . derartig, daß es zur Unmöglichkeit führen kann, überhaupt noch Zellulose zu Papieren für privatwirtschaftliche Zwecke zu erhalten. . . . Vornweg wird neben Nitrier-, General stabskarten-, Wertzeichen- und dergleichen Papieren das Zeitungspapier für die Tagespresse berücksichtigt. Dafür wird auch die Zellulose sichergeslellt. Wir müssen deshalb bitten, uns eine Bescheinigung für die entsprechenden Quantitäten der in Nota habenden Pa piere zu verschaffen, woraus hervorgeht, daß die dazu er forderliche Zellulose zur Verwendung bevorzugter Papier lieferungen im Heeres- oder kriegswirtschaft lichen Interesse anerkannt wird. Kann diese Bescheinigung von Ihnen nicht beigebracht werden, so ist die Lieferung der betreffenden Papiere sehr in Frage ge stellt und sogar unmöglich. Sie müssen deshalb für die bestellten Papiere uns eine Bescheinigung von der betreffenden Behörde beibringen.« 3. Schreiben einer Zellulosefabrik an eine Papierfabrik: »Die Bedürfnisse sllr Nitrier-Papier, Vcrbandwatte und Verbandstoffe, für Spinnpapier und Zeitungsdruck für die Tagespreise müssen vornweg unbedingt befriedigt werden. Auch für eine Anzahl besonderer Papiere ist die bevorzugte Belieferung von seiten der zuständigen Staatsbehörden an erkannt worden. Es sind dies: 1. Generalstabskartenpapier, 2. gewisse Wertzeichenpapiere, 3. photographische Rohpapiere, 4. Zigarettenpapiere, ö. Lichlpans« und Llpausrohpapier, sonstiges Paus papier für Heeres« und technische Zwecke, 6. Zcichenpabiere im Heeres-Jnteresse nur auf beson dere Vorschrift, 7. Pergamentrohpapier für Wursthüllen. Sie haben uns für das 3. Quartal mit Ihrem Aufträge beehrt, und richten wir an Sie die höfliche Bitte, uns durch entsprechende Belege den Verwendungs zweck dieser Zellulose anzugeben. Wir werden alsdann bei den zuständigen Stellen die Entschei dung herbeiführen, ob die von Ihnen beabsichtigte Ver wendung als bevorzugte Lieferung anerkannt wird, d a hiervon die weiteren Lieferungen ab hängig gemacht werden.«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder