Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1914
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- 1914-04-25
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- 25.04.1914
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,4/94, 25. April 1914. Redaktioneller Teil. Dadon van vilenspiossol on I^runme OoeäLak in Vlaanäerlanä en eläers, übersetzt von Rich. Delbecq u. Rene de Clerq (ersterer für die Prosa, letzterer für die Lieder) und mit 22 Bildern von Jul. Gondry versehen (krs. 7.50, geb. krs. 9.50; Verlag von S. L. van Looy in Amsterdam und Neäerlanäsdie Loeküanäel in Antwerpen). In gleicher Zeit erschien eine Dramatisierung des flämischen Eulenspiegels von dem Dichter Henri Liebrecht, über den ich erst neulich berichtet habe: Unkant dos k4anäre8. Der Ver fasser bringt die großen Männer der niederländischen Geschichte: König Philipp II., die Grafen Egmont und Horn, Arias Monta nus u. a. in geschickte Verbindung mit der Eulenspiegel-Legende, doch wird ihm vorgeworfen, daß den Bedürfnissen des Reimes zu oft die Klarheit des Stils geopfert würde, uud ihm als Muster der Dramatisierung eines legendären Volkshelden Schillers Wilhelm Teil hingestellt. Brüssel. Ios. Thron. Wo stchcn wir? Eine Orientierung im Kampfe gegen die Schund- und Schmutzliteratur. Von Karl Kaisig, Verbandsbibliothekar in Gleiwitz, und Karl Notier, Lehrer in Breslau. (Die Volkskultur Nr. 15.) Verlag von Quelle L Meyer in Leipzig. Einzelpreis 1 . A ord. Unter den Lesern des Börsenblatts, das gewissenhaft alle Phasen der Bewegung gegen die Schund- und Schmutzliteratur verzeichnet, gibt cs gewiß viele, denen das obengenannte Bächlein sehr willkommen ist, denn es schildert in ruhiger, objektiver, man kann beinahe sagen nüch terner Form die Organisation der Streitkräftc im Kampfe. In der Einleitung wird der schwierige Versuch gemacht, den Begriff »Schund literatur« festznstellcn, und sodann die Berechtigung, ja die Notwendig keit der planmäßigen Arbeit zur Abwehr der Schundliteratur erörtert. Die Verfasser nehmen die verderblichen Folgen schlechter Lektüre als erwiesen an. Die weiteren Kapitel handeln von der Tagespresse, bei der mitunter das Anzeigenwesen bedenklich ist, und vom Buchhandel; mit Anerkennung werden die Kundgebungen des Börsenvereins, be treffend die Bekämpfung der schlechten Literatur, ferner die öffent lichen Erklärungen einiger buchhändlerischen Vereinigungen, sowie von Hamburger und Münchener Buchhändlern besprochen. Das schlechte Buch soll durch das gute Buch verdrängt werden, darum soll das gute Buch »stofflichen Reiz« haben und billig sein. Des Berliner Verlags- buchhündlers S. Fischer begeisterte Worte über das billige Buch werden mit Befriedigung abgcdruckt. Das gute Buch soll in der äußeren Aus stattung dem zugkräftigen schlechten Buch ähneln — aber diese Be rechnung hat getäuscht. Ein Arbeiter wies ein literarisch einwand freies, »Liebesgeschichten« betiteltes Bändchen mit den Worten zurück: »Ich werde doch meinem Sohne keine Liebesgeschichten zu lesen geben«. Wie viele gute, billige Sammlungen es gibt, wie viele Verkaufsstellen eingerichtet wurden, wie Vorträge und Ausstellungen tätig wirken, über das alles berichten die Verfasser klar und bündig. Sic ver schweigen auch Mißerfolge nicht, so z. B. daß bei Ausstellungen gegen den Schund beobachtet wurde, daß halbwüchsige Burschen beim Besuch der BUcherschau gerade den Schundhcften ein sehr auffälliges Interesse entgegenbrachten und sich riesig freuten, als sie hier endlich jene Lite ratur entdeckten, nach der schon lange ihr Sinn stand. Öffentliche Büchereien wirten an und für sich für das gute Buch, und teilweise auch durch die Einrichtung der Wanderbttchereien, und ein wichtiger Ort für den Kampf ist die Schule. Schreib warengeschäften, die trotz Aufforderungen der Behörden oder der Lehrer das Feilhalten von Schundhcften nicht anfgcbcn wollten, wird der Boden abzugraben versucht; den Zöglingen wird bei Strafe verboten, in solchen Geschäften Einkäufe zu machen. Also Boykott, eine Maßregel, die man sonst der sozialdemokratischen Partei sehr übel nimmt. Vom Reich, von den Ländern, Städten und von zahlreichen Vereinen wird ein planmäßiger Kampf geführt. Auch das Strafgesetz und die Gewerbeordnung werden mobilisiert. Gleichzeitig mit diesem Bändchen gelangt die Eingabe des Deut schen Verlegervercins an den Deutschen Reichstag in Sachen des Gesetz entwurfes gegen die Gefährdung der Jugend durch Zurschaustellung von Schriften usw. in meine Hände. Mit Recht betont der Deutsche Verlegerverein, daß er seit Jahren bemüht gewesen ist, Schund- und Schmutzliteratur in Wort und Bild zu bekämpfen, und nicht minder berechtigt ist die Befürchtung, daß die gesamte Literaturpropaganda, soweit sic durch Auslage in den Schaufenstern und in den Läden der Buch-, Kunst- und Musik-Sortimenter in Wirksamkeit tritt, abhängig gemacht werden wird vom Standpunkt des Kindes, den der Erwach sene bei seiner Beurteilung ciunimmt. Wie sehr selbst in juristischen Kreisen das Mißtrauen gegen die Rechtsprechung überhandgenommcn hat, beweisen einige Sätze, die ich einem Vorträge entnehme, den einer unserer angesehensten Rechts anwälte und Verteidiger jüngst gehalten hat: »Das Unglück der moder nen Gesetzgebung ist das Definieren .... Wenn ich Ihnen sage, daß cs Gesetzesbestimmungen gibt, die man als Gummiparagraphen bezeichnen kann; wenn ich Ihnen sage, daß jemand verurteilt werden kann, weil das Gummi an einem Tage mehr, an einem andern weniger anseinandergezogen mar; wenn ich Ihnen sage, daß sich gesetzliche Bestimmungen oft nach dem Geiste der Negierung richten, und die Interpretation eines Gesetzes nicht immer im Kommentar, wenn er auch noch so ausgezeichnet ist, zu finden ist, sondern daß das Gesetz beurteilt wird, wie der Wind weht « Man wird wohl aus all dem die Folgerung ziehen, daß der Kampf gegen die Schundliteratur nicht auf dem Gebiete des Gesetzes zu führen ist. Wien. Friedrich Schiller. Kleine Mitteilungen. Aus dem VereinSlcbcu des Musikalienhandels. — Aus der Tages ordnung der Hauptversammlung, die am 8. Mai in Leipzig im Nah men der Bngra abgchalten werden soll, interessieren besonders die Anträge der Herren P. I. Tonger und Genossen, deren Wortlaut wir nachstehend folgen lassen: Antrag Tonger und Genossen: Die Unterzeichneten stellen den Antrag, die Hauptversammlung möge beschließen, nur solche »Selbstvcrlcger« als reguläre Verleger anzu- erkcnnen und ihnen eigenen Verlag oder Musiksortiment mit Händ lerrabatt liefern zu dürfen, die entweder keine andere Berufs tätigkeit nebenbei anSüben (sei es als Musiklehrer, Dirigent usw.) oder ein offenes Sortimentsgeschäft nebenbei betreiben, ferner in Leipzig einen Kommissionär haben, dem Verein der Deutschen Musi kalienhändler angehören und im offiziellen Adreßbuch anfgesührt sind, Gewerbesteuern bezahlen und am Platz in das Firmenregister handelsgerichtlich eingetragen sind. Die Unterzeichneten stellen den Antrag: Der Verein der Deutschen Musikalienhändler wolle den Verein der Kommissionäre ersuchen, seine Mitglieder dahin zu verpflichten, vor Annahme eines Kom mittenten sich bei dem Börsenvercin, bzw. dem Verein der Deut schen Musikalienhändler zu vergewissern, ob gegen die Annahme des neuen Kommittenten nichts cinzuwcnden ist. Antrag des Vereins der Berliner Musikalien händler: Die genaue Einhaltung der Vcrkaufsbcstimmungen wird den Sortimentern sehr erschwert durch die Berschiedcnartigkeit der Händler-Nettopreise, insbesondere wenn schon bei kleineren Partic- bczügen Vergünstigungen eintreten. Der Vorstand wird daher be auftragt, bei den Musikverlegern dahin zu wirken, daß bei jedem Werk mit Nettopreis durch Hinzufügung eines bzw. zweier Stern chen von vornherein der Nettobarprcis des einzelnen Exemplars kenntlich gemacht wird, und zwar: netto mit einem Stern bet 40°/„ und mehr Rabatt, netto mit zwei Sternen bei weniger als 40°/« Rabatt. Dieselben Anträge, nur redaktionell dem Charakter eines Vereins mit ausschließlich verlegerischcn Interessen angepaßt, werden auch die am Vormittage des gleichen Tages stattfindende Versammlung des Deutschen Musikalicn-Verleger-Vereins beschäftigen. Bankfeiertag (vgl. Nr. 86 u. 90). Mit diesem Thema beschäf tigen sich auch zwei Emsendungen aus Berliner Geschäftskreisen, die der »Eonsectionair« zum Abdruck bringt: »Der 4-Tagc-Lchluß« — schreibt die Berliner Spitzengroßfirma Gebr. Jklö —, »einseitig von den Banken und Bankgeschäften einge führt, hat sich gar nicht bewährt. Wir halten es auch für durchaus unangebracht, daß sämtliche Banken, die doch dem Geldverkehr dienen wollen und daraus ihren Nutzen ziehen, ohne Rücksicht auf alle anderen Erlverbszweige einfach ihr Geschäft schließen. Wir finden das sogar rücksichtslos. Tausende von kleineren, mittleren, großen Engros- nnd Detailgeschäften aller Branchen arbeiten mit den Depositenkassen und verlassen sich darauf, daß sie jederzeit, so lange ihre Geschäfte geöffnet sind, auch über ihr Guthaben bei den Kassen, das sich doch auf Hunderte von Millionen beläuft, verfügen können. Es wird gesagt, daß die Banken schon eine Zeitlang vorher bekannt gegeben hätten, sie würden am Sonnabend vor Ostern ihr Geschäft schließen. Es kommen aber in jedem Geschäft Transaktionen vor, die sich nicht voraussehen lassen. Der beste Beweis ist, daß auf der Neichsbank — die vernünftigerweise nicht geschlossen hatte — und bei dem Post- Scheck-Amt ein Andrang herrschte, daß es kaum möglich war, den An forderungen zu entsprechen. Die Banken haben gar keine Berechtigung, sich dem allgemeinen Bedürfnisse zu entziehen und sich Feiertage zu machen, wenn solche nicht auch von allen andern Geschäftsbetrieben ein- 627
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