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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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I«S, 26. Juni 1902. Nichtamtlicher Teil. 5233 Nichtamtlicher Teil. Schweizerischer Buchhändlerverein und Loeisßs «Iss Indexes äs 1s. Luisss kowsiiäs. Die im Jahresbericht des Schweizerischen Buchhändler- Vereins für 1901/02 (vgl. Nr. 144 d. Bl.) erwähnten Eingaben an den schweizerischen Bundesrat und die Zollkommissionen des National- und des Ständerates, betreffend den Bücherzoll, haben folgenden Wortlaut: An den Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Zürich, den 12. Januar 1902. Herr Bundespräfident! Herren Bundesräte! Der schweizerische Buchhandel ist in der Lage sich schutz- zöllnerischer Bestrebungen der schweizerischen Buchdrucker und Buchbinder erwehren zu müssen, die in ihren Forderungen so weit gehen, daß sie den Buchhandel, Verlag und Sorti ment, in allen seinen Zweigen an der Wurzel seiner Lebens fähigkeit angreifen und das Geistesleben unseres Landes in seinen Beziehungen zur Litteratur und zum Buchhandel mit schwerer Schädigung bedrohen. Die erste, noch unvollkommene Kenntnis von diesen Bestrebungen erhielten wir im Sep tember 1900 und sahen uns dadurch sofort zu einem Schreiben an den Vorort des Schweizerischen Handels- und Industrie- Vereins veranläßt, in dem wir deren Tragweite, soweit wir sie damals schon zu ermessen vermochten, beleuchteten. Ganz unverhüllt lernten wir diese Tendenzen aber erst kennen in einer Konferenz von Vertretern der verschiedenen Spezialitäten der Papierbranche, die vom Vorstande der Handelsabteilung des Handels-, Industrie- und Landwirtschaftsdepartements behufs seiner Orientierung über deren Wünsche hinsichtlich der einschlägigen künftigen Zollvcrhältnisse nach Zürich zusammenberufen wurde. An der Konferenz nahmen auch Herr Oberzollinspektor Rollier und Herr Nationalrat Frey, sowie Delegationen des schweizerischen Gewerbevereins und des Vorstandes des schweizerischen Buchhändlervereins teil. Sie dauerte drei Tage <9: —11. Dezember). Zu mündlichem Meinungsaustausche war somit reichlich Zeit gegeben; aber im höchsten Grade peinlich berührte es unsere Vertreter, bei den Gegnern nicht nur gänzliche Unkenntnis des Buch handels. seiner Eigenart und seiner hochentwickelten Organi sation wahrnehmen zu müssen, sondern auch auf absolute Unzugänglichkeit für sachliche Belehrung zu stoßen. Diese Wahrnehmung kann auch den Herren Vertretern der Bundes behörde nicht entgangen sein. Welchen Einfluß sie aus ihre Beurteilung der Angelegenheit gehabt hat. wissen wir nicht; doch glauben wir ihnen nicht zu nahe zu treten, wenn wir uns hiermit erlauben, auch noch an Sie selbst, Herr Bundes- prästdent. Herren Bundesräte, mit der Bitte zu gelangen, bei Ihrer Beratung der Zolltarisvorlage den nachfolgenden Dar legungen Beachtung zu schenken. Es sind besonders zwei Forderungen, denen wir ent gegentreten müssen: die eine will Drucksachen, die für schwei zerische Rechnung ganz oder teilweise im Ausland hergestellt worden, um dann zum buchhändlerischen Vertrieb oder ander weitiger Verwendung in die Schweiz eingesührt zu werden, mit einem Zoll belegen, der jenes unmöglich machen soll; die andere geht sogar daraus aus. alle gebundenen Bücher einem hohen Eiugangszolle zu unterwerfen, in der Meinung, das Publikum dadurch nötigen zu können, nur noch rohe oder broschierte Bücher zu kaufen und diese dann in der Schweiz einbinden zu lassen. «örlenblatt für den deutschen Buchhandel. 68. dtayrguM, ä- Zoll auf Bücher, die für schweizerische Rechnung im Ausland gedruckt werden. Für ungebundene Bücher dieser Kategorie forderten an der Konferenz Buchdrucker und Buchbinder bei einem Werte von 170 Fr. per g einen Generaltarissatz von 100 Fr. und einen Gebrauchstarifsatz von 50 Fr.; für gebundene Bücher bei einer Wertung von 300 Fr. sogar Zölle von 150 beziehungsweise 75 Fr. Unsere Vertreter waren geneigt, für beiderlei Bücher 100 beziehungsweise 50 Fr. zuzugestehen gegen den Verzicht geguerischerseits aus die Forderung einer höhern Verzollung gebundener als ungebun dener Bücher ausländischen Ursprungs. Diese Konzession involvierte die Preisgebung des Interesses des schweizerischen Verlags und der damit verknüpften öffentlichen Interessen zu gunsten des Sortimentsbuchhandels. Das Kompromiß ist aber nicht zu stände gekommen. Unsere Konzession muß daher als dahingefallen betrachtet werden, und wir dürfen uns die Bitte gestatten, daß der schweizerische Verleger, dem die Beschränktheit unserer Verhältnisse und die Mehrsprachig keit des Landes ohnehin eine äußerst schwierige Lage bereiten, von eben diesem eigenen Lande nicht schlechter behandelt werde als der in jeder Hinsicht günstiger situierte aus ländische Verlag. Es liegt auch gar keine Veranlassung vor zu einer solchen im internationalen Verkehr sonst wohl kaum vorkommenden Anomalie. Da die Mehrzahl der schweizerischen Verleger selbst Buchdruckereibesitzer sind, sind es nur Aus nahmefälle. in denen Druckausträge ins Ausland gehen; das schweizerische Buchdruck- und Buchbindergewerbe überschätzt den ihm dadurch entgehenden Arbeitsgewinn ganz außer ordentlich; in Wirklichkeit ist es ein im Verhältnis zur Ge samtproduktion ganz unerheblicher Betrag; das werden jene selbst nicht durch Zahlen zu widerlegen vermögen. Aber unrichtig wäre es. hieraus den Schluß zu ziehen, daß der Sache überhaupt keine Bedeutung zukomme: in einzelnen Fällen — und zwar speziell auch da. wo der schweizerische Verleger mit dem ausländischen konkurrieren muß — ist es von entscheidender Wichtigkeit für den Erfolg seines Unter nehmens. daß er sich die hochentwickelten technischen Anstalten für das Buchgewerbe im Auslande auch zu nutze machen kann, wie denn auch dieselben Buchbinder und Kartonnage- fabrikanten, die uns dies verunmöglichen wollen, für sich selbst kategorisch die unbeschwerte Einsuhr gewisser Bunt papier- und Kartonsorten verlangen, die angeblich von der schweizerischen Industrie nicht oder nicht in entsprechender Qualität fabriziert werden. Was wir Buchhändler wünschen, ist nur. daß wir nicht anders behandelt werden als jene und auch nicht schlechter als die ausländischen, und unsere Bitte an Sie geht demnach dahin, Sie möchten Drucksachen, die für schweizerische Rechnung im Ausland hergestellt worden, gebunden und ungebunden, zu den gleichen Bedingungen den Eingang in unser Land gewähren wie denen ausländischen Ursprungs. Wir werden auch so noch, selbst wenn das Aus land keine Repressalien ergriffe, in mehrfacher Hinsicht weit weniger günstig situiert sein als die fremde Konkurrenz, aber trotzdem das einheimische Gewerbe stets so viel als möglich in erster Linie berücksichtigen. ö. Zoll auf Bücher ausländischer Herkunft. Hier ist zu unterscheiden die prinzipielle Frage des Biicherzolls überhaupt und die praktische, ob gebundene Bücher höher verzollt werden sollen als ungebundene. Die erstere war bisher kaum mehr eine »Frage-, da die wichtigsten Kulturstaaten, vorab Deutschland und Frank reich. die für uns hauptsächlich in Frage kommen, von Büchern. Karten. Musikalien und Bildern einen Eingangszoll über- K85
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