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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.06.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-06-26
- Erscheinungsdatum
- 26.06.1902
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- Deutsch
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5234 Nichtamtlicher Teil, ^ 145, 26, Juni IS02. Haupt nicht erheben, von der Erwägung geleitet, daß unter dem internationalen Schutze des Urheberrechtes der Wett bewerb ausgeschlossen, ein besonderer Schutz des einheimischen Gewerbes daher nicht geboten, dagegen im Interesse des Kulturfortschritts der Austausch geistiger Güter möglichst zu erleichtern sei. Alle diese Erwägungen treffen in ganz be sonderem Maße für unser Land zu, weil dieses litterarisch vollständig abhängig von jenen großen Nachbarstaaten ist. Es ist daher schwer verständlich, warum die Schweiz, die prä tendiert und das höchste Interesse daran hat, in der ersten Reihe der Kulturvölker zu marschieren, es bisher nicht aus freien Stücken über sich gebracht hat, Erzeugnisse des Buch-, Kunst- und Musikalienverlags zollfrei eingehen zu lassen. Doch ist immerhin der Zoll von 1 Fr. per g so gering, daß er wirtschaftlich kaum in Betracht fällt und uns nicht veranlassen kann, auf seine Abschaffung zu dringen. Dagegen zeugt es von gänzlicher Mißachtung obiger Erwägungen, daß von unseren Buchbindern ein Eingangs zoll von 50 Fr. nach dem Generaltarif und 25 Fr. nach dem Gebrauchstarif verlangt wird für gebundene Bücher, aufgezogene Karten und gebundene Musikalien, von 75 resp. 50 Fr. für eingerahmte Photographien und andere Artikel des Kunstverlags und von 80 resp. 60 Fr. sür bloße Ein banddecken. Bezüglich dieser ungeheuerlichen Begehren nament lich sind die Auseinandersetzungen unserer Vertreter an der Konferenz tauben Ohren begegnet. Wir befürchten nun nicht, daß jene bei Ihnen williges Gehör finden werden, da Ihnen nicht entgehen kann, daß deren Realisierung das Prinzip des zollfreien Austausches von litterarischen und verwandten Geisteserzeugnissen ganz über den Haufen werfen würde, indem die Zahl der gebundenen und nur gebunden ausgegebenen Bücher einen großen und immer noch zu nehmenden Bruchteil der Gesamtzahl bildet. Vielleicht aber möchte Ihnen doch scheinen, daß wenigstens eine kleine Mehr belastung der gebundenen Bücher angezeigt wäre. Nun sind aber die praktischen Schwierigkeiten der Ausscheidung von gebundenen und ungebundenen Büchern so groß und würde der bloße Versuch, diese vorzunehmen, von so unberechen barem Nachteile für Buchhandel und Publikum sein, daß wir, vor die Wahl gestellt zwischen einem etwas höheren Bücherzoll als dem jetzigen für alle Bücher und einem solchen für gebundene allein, unbedenklich den elfteren vorziehen müßten. Es mag dies befremdlich erscheinen; gestatten Sie uns daher, es Ihnen in möglichster Kürze auseinanderzusetzen. Dabei müssen wir vorausschicken, daß Herr Oberzollinspektor Rollier an der Konferenz schon erklärt hat, daß die Zoll behörde sich nicht daraus einlassen könne, alle die zahlreichen kleinen und großen verschnürten Pakete eines Bücherballens daraufhin zu untersuchen, ob sie gebundene Bücher enthalten. Es würden also derartige Pakete schon von den Verlegern äußerlich als solche gekennzeichnet werden müssen; allein ab gesehen davon, daß die Möglichkeit einer schwer zu ermitteln den Defraudation damit nicht ausgeschlossen würde, sind die schweizerischen Sortimenter ganz außer stände, die auslän dischen Verleger dazu anzuhalten, und letztere hinwieder haben um so weniger Veranlassung sich einem solchen Ansinnen, dessen Ausführung durch untergeordnete Angestellte sie zudem nicht einmal würden kontrollieren können, zu fügen, als sie keine Konkurrenz zu fürchten haben, da ein jedes Buch ja nur von seinem Verleger und zu dem von diesem festgesetzten Preise bezogen werden kann. Bliebe somit allein noch der Ausweg, daß der Leipziger Kommissionär, der die Pakete von den Verlegern entgegennimmt und in Ballen zusammengepackt an seine Kommittenten absendet, die Sonderung vornähme. Allein auch dies ist undurchführbar, was in unserem ein gangs erwähnten Schreiben an den Vorort des Handels- und Jndustrievereins nachgewiesen wird, wie folgt: »Um das (daß es undurchführbar) zu beurteilen, muß man sich ver gegenwärtigen, wie die Spedition der Bücher in unserer Centrale Leipzig vor sich geht. An alle über Leipzig ver kehrenden Buchhandlungen — es sind deren über 5000 — wird an einem Tage, Freitag nachmittags (was bedingt ist durch den Umstand, daß die meisten Wochenzeitschriften aus diesen Tag ausgegeben worden) je ein Ballen abgesandt. Ein solcher Ballen besteht aus Hunderten von fest zugeschnürten Paketen, die geschlossen bei dem Kommissionär abgegeben werden und uneröffnet weitergehen. Wer es nicht mit eigenen Augen angesehen hat, macht sich keinen Begriff da von, was für eine Riesenarbeit innerhalb weniger Stunden in Leipzig bewältigt werden muß Einzelne Kommissionäre haben 400 und mehr Kommittenten, müssen also vor Abgang der Abendzüge, deren keiner versäumt werden darf, ebenso viele Ballen packen und zur Bahn schaffen, und jedes Paket muß vor dem Ausbau des Ballens aus einem Avis verzeichnet werden, damit der Empfänger bei Eintreffen des Ballens die Richtigkeit des Inhalts konstatieren kann. (Ungefähr dasselbe Bild wie in Leipzig bietet sich in Paris, der Cen trale des französischen Buchhandels.) Von den Kommissio nären verlangen, daß sie untersuchen, ob sich in den Paketen gebundene Bücher befinden, ist ein Ansinnen, das nur jemand stellen kann, der diese Verhältnisse gar nicht kennt. - Daß wir über diese Seite der Frage so ausführlich ge worden, möge die Wichtigkeit derselben entschuldigen, denn hier liegt die größte Gefährdung der Interessen des Buch handels und des Publikums. Es erübrigt uns trotzdem noch, darauf aufmerksam zu machen, daß durchaus nicht alle ein geführten gebundenen Bücher, von denen Zoll erhoben wird, in feste Rechnung bezogen sind, sondern ein großer Teil der selben remittiert wird und somit Anspruch auf Zollersatz hat, was eine weitere Komplikation nach sich zieht. Und schließ lich glauben wir auch noch einem scheinbar treffenden Ein- wande begegnen zu sollen, der uns an der Konferenz gemacht worden, daß nämlich auch der neue deutsche Zolltarif einen Zoll auf gebundene Bücher vorsehe. Der Einwand ist aber nichts weniger als zutreffend, denn der deutsche Zollsatz auf gebundene Bücher richtet sich in erster Linie gegen die Länder, die bisher auf dieser Position Zoll erhoben haben, Italien, Rußland und Amerika, zu denen nun die Schweiz hinzukäme. Dazu kommt noch, daß, da den Hauptbestandteil der deutschen Bllchereinsuhr Bücher aus England und Amerika bilden und diese fast ausschließlich gebunden ausgegeben werden, die mit der Ausscheidung von gebundenen und ungebundenen Büchern für die Verzollung verbundenen Schwierigkeiten dort fast ganz wegfallen. Noch weit schärser unterscheidet sich aber das Vorgehen Deutschlands von dem bei uns geforderte» dadurch, daß es dort hauptsächlich fremdsprachige Litteraturen sind, die mit Zoll belegt werden, während uns der Bezug unserer eigenen Litteratur verteuert und erschwert werden will. Verteuert und erschwert — ohne allen Nutzen für das Gewerbe, welches solches verlangt. Wenn betreffs der Bücher, die für schweizerische Rechnung im Ausland gedruckt und gebunden werden, gesagt worden, daß der Ausfall, den das einheimische Druckerei- und Buchbindergewerbe dadurch er leidet, ganz unerheblich, so dars mit Bezug auf die Vorteile, die letzteres von einem Zoll aus alle gebundene Bücher sich verspricht, behauptet werden, daß diese Hoffnung ganz und gar chimärisch ist. Es müßte schon ein ganz exorbitanter Zoll sein, der den starken Preisunterschied zwischen den für ganze Auslagen in großer Zahl angefertigten seinen Ein bänden und einem ganz einfachen Einbande, den der Käufer des broschierten Buches im eigenen Lande machen ließe, zu grinsten des letzteren auszugleichen vermöchte. Ein solcher Zoll, der ja das Buch selbst, nicht bloß den Einband träfe,
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