2558 X-62, 15. März 1927. Künftig erscheinende Bücher. In diesen Tagen gelangen zur Versendung: Ae MrWsW Methode im GeseWstsreiht von vr. Karl Geiler Rechtsanwalt und Universitäts-Professor in Mannheim-Heidelberg 1927. Geheftet 1 M. In dieser Abhandlung, welcher ein von dem Verfasser in der Wiener juristischen Gesellschaft gehaltener Bortrag zugrunde liegt, wird zunächst einiges Allgemeine über die wirtschaftsrechtliche Methode gesagt und sodann die besondere Notwendigkeit ihrer Anwendung gerade im Gesellschastsrecht gezeigt. Interessenten sind Gerichte, Richter, Rechtsanwälte und Notare, Professoren der Universitäten und Handels hochschulen, Handelsrichter, Handelskammern, Banken, Aktiengesellschaften usw. Gmdritz desoreoMoKommoolkchs von l)r. jur. et pkil. Hans Helfritz Geh. Regierungsrat ord. Professor des öffentlichen Rechts an der Universität Breslau Zweite, umgearbciiete und erweiterte Auflage 1927. Preis etwa 4 M. Die in letzter Zeit erfolgten tiefgreifenden Änderungen des geltenden Kommunalrechts ließen ein weiteres Verzögern in der Herausgabe einer zweiten, völlig umgearbeiteten und erweiterten Auslage des schon seit Jahren vergriffenen Buches nicht mehr zu. Daher wird das Erscheinen dieser zusammensassenden Darstellung einem vielfach empfundenen Mangel abhelfen. Interessenten sind Regierungen, Landratsämter, Magistrate, Amts und Semeindevorfteher, die Beamten der Kom munaloerwaltungen, sowie die Beamtenanwärter, ferner die Beamten und Beamtinnen der Wohl fahrtsämter und Diirforgeftellen, sowie die An gehörigen von Polizeischulen usw. Dos MhllWMIMlM md die LMWMklWeii Erläutert von vr. Earl Stern Rechtsanwalt in Düsseldorf Zweite, erweiterte Auflage 1927. Kart, etwa M. 5.50 Die zweite Auflage ist dem neuesten Stande der Gesetzgebung angepaßt. Dem Wert ist eine Einführung in das Gesetz voran gestellt, die das Zurechtsinden auf dem Gebiet des Wohn, rechts erleichtert. Neben der Verfahrens-Anordnung vor dem Mieteinigungsamt sind die Preußischen Ausführungsvorschriften enthalten, außerdem ist die Verordnung vom 11. November 1928 über die Lockerung der Zwangswirtschaft erläutert ausgenommen. Interessenten sind Wohnung«, und Mieteinigungsämter» Hausbesitzer und Mieter» Mieter- und Hausbesitzeroereine, Rechtsanwälte. Richter usw. Erläutert von vr. Carl Stern Rechtsanwalt in Düsseldorf 1927. Geheftet 60 Pf. Die vorstehende Verordnung ist für die Wohnungszwangs, wirtscbaft von einschneidender Bedeutung. Sie regelt bis auf weiteres das jetzt gültige Mieter- und Vermieterrecht der Ge schäftsräume. Die kleine Schrift wird daher von Mietern und Vrrmietern gewerblicher Räume stark begehrt werden. ErWstsiemM in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1925 Erläutert von Ehr. Finger Geheimer Justizrat 1925. Dritte Auflage. 12 RM-, geb. in Leinen 14 RM. Hierzu erschien soeben ein Nachtrag enthaltend die Ueberleltungs., Durchführung«, und Ausführungsbestimmungen 1927. Preis geheftet 4 RM. Als Käufer dieses Nachtrages kommen in erster Linie alle Besitzer des Fingerfchen Erbschaststeuergesetzes in Frage, da der Nachtrag eine wichtige, ja unentbehrliche Ergänzung des be kannten Kommentars darpellt. Ich bitte um tätige Verwendung für diese Neuerscheinungen. Bestellzettel liegt bei. Berlin W 9, Lintstrahe 16 Kranz Vahlen