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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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/> M? Nr. 121. . . e.» Mitglieder für die ^eile 10 Pf., für '/. 6. 32 211. statt 3S M.. 8 . . . . , Verweisung»^ für'/zS. NM. statt IS M. Stellengesuche werden mit 10 Pf. pro ü . inncrhalb ^ee.^ Deutschcn^ «ekches^ Ni^tmttgtteder ^ im N Aeil^becechnet.^ — Iu dern illustrierten TeU: für Mitglieder ^ Leipzig, Donnerstag den 28. Mai 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Bei seinem Ausscheiden aus dem Buchhandel hat uns Herr Karl Hoffmann .in Firma H, W. Müller in Berlin für die Bedrängten unseres Standes den Betrag von 1000 überwiesen. Herzlich dankbar für diese Gabe freuen wir uns, den Namen des geschätzten Kollegen in die Liste der immer, währenden Mitglieder eintragen zu können. Berlin, den 26. Mai 1914. Der Vorhand des llnterkützuugs-vereins Deutscher Luchhändler und Luchhandluugs Gehülfen De. Georg Paetel. Edmund Mangelsdors. Max Schotte. Reinh. Borstell. Max Paschke. Deutsche Bücherei. i. Bericht der Ainanzdcpuiaiion .4 der Zweiten ffächsischcnj Kammer über Kap. Sb des ordentlichen Staatshaushalts-Etats für 1814/15, Landwirt schaft, Handel und Gewerbe im allgemeinen (Nr. 452). Eingegangcn an, 4. Mai 1814. (Vgl. hierzu die Abbildungen im Illustrierten Teil dieser Nr.) In Tit. 13, Deutsche Bücherei in Leipzig, werdxn a) zum Bau und zur Ausstattung 1800 000 .« (zweite Rate), mithin gemeinjährig, künftig wegfallend, 900 000 .«, t>) zur Errichtung, Unterhaltung, Verwaltung und Erweite- rung der Sammlung 220 000 .//, mithin gemeinjährig, künftig wegfallend, 110 000 ^ angefordert, worüber in der Erläuterungsspalte Näheres be kannt gegeben wird. Diese Einstellungen erfolgen auf Grund des Königlichen De krets Rr. 55 vom 10. Dezember 1912 und der Ständischen Schrift Nr. 86 vom 19. Dezember 1912. Der Titel 13 wurde von der Deputation bewilligt und die beiden Vorbehalte genehmigt. Bei dieser Bewilligung wurde von zwei Seiten Auskunft über die Differenz bei der Verwaltung der Deutschen Bücherei mit der Direktion und den Bibliothekaren derselben erbeten. Die Königliche Staatsregierung gibt daraus die folgende Er klärung ab: »Das; bei der Errichtung eines völlig neuartigen Untemehmens sich Meinungsverschiedenheiten zeigen, ist durchaus nicht auffällig. Um ein solches Unternehmen handelt es sich bei der Deutschen Bücherei. Keine andere deutsche Bücherei hat wie sie die Auf gabe, die »gesamte vom 1. Januar 1913 an erschei nende deutsche und fremdsprachige Literatur des Inlands und die deutsche Literatur des Auslands und alle anderen zur gewerbsmäßigen oder nicht gewerbsmäßigen Verblei- tung bestimmten Vervielfältigungen von Schriften in deutscher Sprache und bildliche Darstellungen mit oder ohne Schrift zu sammeln« und »nach wissenschaftlichen Grundsätzen zu verzeichnen«. Als ein Archiv des Buchhandels und des Schrifttums soll ferner die Deutsche Bücherei, im Unterschiede von Aus- leih-Büchereien, für die öffentliche Benutzung nur an Ort und Stelle, als Präsenz-Bücherei zugänglich sein. Während andere Büchereien ihre Bestände hauptsäch lich durch Ankauf und nur vereinzelt durch Schenkungen er langen, findet bei der Deutschen Bücherei gerade das um gekehrte Verhältnis statt. Sie ist im wesentlichen auf unentgeltliche Überlassung der Bücher und sonstigen Druckschriften angewiesen. In der Erkenntnis, daß die Deutsche Bücherei eine oft schmerzlich empfundene Lücke aussllllt und ein wichtiges Bedürfnis des deutschen Buchhandels und Schrifttums befriedigt, haben nahezu 2000 deutsche, österreichische und schweizer Verleger, sowie eine große Anzahl von Staats-, Gemeinde-Behörden und Körperschaften der Deutschen Bücherei die unentgeltliche Überlassung ihrer Veröffentlichungen zugesagt, und zwar die Verleger bis auf Widerruf, mindestens aber für die nächsten 10 Jahre. Es kann nicht auffallen, daß bei der Einrichtung einer so neuartigen Bücherei die Ansichten der berufsmäßigen Bibliothekare und der berufsmäßigen Buchhändler in manchen Einzelheiten zunächst auseinandergehen. Diesen Meinungsverschiedenheiten ist in einigen Zeitungen eine Bedeutung beigemessen worden, die die sächsische Staats regierung als begründet nicht anerkennen kann. Die Re- gierung gibt sich vielmehr der bestimmten Erwartung hin, daß diese Meinungsverschiedenheiten sich bald klären und ausgleichen werden, und daß das bedeutungsvolle, ganz Deutschland zugute kommende Unternehmen, das in den weitesten Kreisen mit Opferfreudigkeit und persön licher Hingabe gefördert wird, die vom Buchgewerbe, vom Staate und von der Stadt Leipzig dafür gebrachten Opfer in reichem Maße lohnen werde.« Die Deputation nahm hiervon Kenntnis. — Von dem Königlichen Ministerium des Innern gingen der Deputation ferner mit den Plänen und Kostenanschlägen für den Bau des Gebäudes der Deutschen Bücherei zu Leipzig die hier folgenden Erläuterungen zu: »Der Finanzdeputation L der zweiten Kammer der Ständeversammlung übersendet das Ministerium des Innern die in den Erläuterungen zu Kap. 60 Tit. 13 a des Staatshaushaltplanes in Aussicht gestellten Pläne und Kostenanschläge für den Bau des Gebäudes der Deutschen Bücherei zu Leipzig mit folgenden Bemerkungen: Für den Neubau des Bücherei-Gebäudes war ur sprünglich ein Bauplatz an der Karl Siegismund-Straße in Aussicht genommen, wo auch bereits am 19. Oktober vorigen Jahres in Anwesenheit Seiner Majestät des Königs der Grundstein gelegt worden ist. Bald darauf wurde aus den Kreisen der Leipziger Bürgerschaft der Wunsch geäußert, diesen Bauplatz feiner etwas versteckten 861
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