121, 28. Mai 1914. Kunst, ersch. Büch., Angebotene Bücher. «S-lmil»,! ,, d. Dlschn. Bu««-nd-I. 4821 cMM'ÄUM- Oemnsckst erscheint: Oder kelm^vortdiläun^en . im ^riflcken unä -Utxrieckiscsten ^ine sprsckwissenscksktlscbe Untersuchung Nr. Hermann Oünterl 8". Oek Kl. b.8o, beinwsncibsncl Kl.7.80. kmfütirun§ in die 8^n1ax l^uäolk klümel Inäo^ermLniscke kibliotkek, Kerau8§e8eben von 14. Hirt und W. 8treitber^. Zweite ^bteiiun^: 8pracbvvi88en8ckaftlicbe Oxmn38ia!bibIio1lieI<. Onter iV4itwirkun§ raklreicker pack- ^eno88en keraus^e^eben von Biedermann. VI. kand. 8°. Karl. KV 3.60. Vie8e Linkübrun§ in clie allgemeinen Plagen und Probleme 6er k^ntax wird allen pbilologen wertvoll 8ein. Wir bitten, ke8l8ctiiM rum XVI. Xeupki!olo§enta§ in kremen vom I. dis 4. ^UNI 1914 gr. 8". Oeb. Kl. 6—. l^it keiträgen von ). bloopZ-Heidelberg, 11 8pie8-Oreif8waI6, N. lVtaa8-kremen, 0.8criba-kremen, W.Otto-kremen, H.^ardel- kremen, L. Wecb88ler-/Vtarburg, 8ckütte-6remen, H. Vogel kremen. Wir können nur ke8t liefern. Die ältere Oene8i8 lkcrausxegeben von UoIlstUUSeN. kl!t Schristtsfel. 8°. Oest. kl. 2.80, 1_einwsnl1bsnlj kl. Z.40. klt- unlt IVlittelenxliscbc Dextc <Olä anü KliülUe flnglisk lexts), berausZeZeben von !_. däorsback. Prot, an der Un:vers>tat0oit>ngcnu.b kkoltbausen.prok a.ri.vn>eersüatK>el. >Vir bitten ru bestellen. ^ In Kürze erscheinen: Reichsstempelgeseh vom 3. Juli 1913 mit sämtlichen Ausführungsbestimmunaen für das Reich und die größeren Bundesstaaten nebst den Reichsstempel-Nebengesetzen (Rennwettgesetz usw.) erläutert von 0r. Erich Greifs, Regierungsrat, Mitglied der Oberzollbirektion in Berlin und Stempelsteueramtsvorstand. Zweite, vollständig umgearbeitete Auslage. Geheftet ca. 20 Gebunden ca. 22 Diese zweite Auslage des Kommentars des Reichsstempel- gesetzes erscheint infolge der seit dem Erscheinen der ersten Auflage ergangenen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur in einer völligen Neubearbeitung, die trotz des Umstandes, daß der Umfang der eigentlichen Kommentierung aus das Doppelte des bisherigen angeschwollen ist, in der ganzen Anlage über sichtlicher gestaltet ist. Der auf breiter Grundlage angelegte Kommentar zu einem Gesetz, welches wie kaum ein zweites in das gesamte wirtschaft liche und wettverzweigte Verkehrsleben etngreift, wird in seiner neuen, auf den neuesten Stand der Wissenschaft ergänzten Auflage in noch höherem Maße als zuvor den Verwaltungs behörden, Gerichten, Zolldirekttonen und Hauptzoll- ämtern, ferner den Notaren, Banken, Kausleuten u. a. unentbehrlich sein. Das Recht des gewerblichen Lehrvertrages Von Ludwig Schultz, Magtstratsrat, Vorsitzendem des Gewerbegerichts. Geheftet 1.80 Der Verfasser gibt in seiner Schrist eine erschöpfende Darstellung des gewerblichen Lehrvertrages, insbesondere be handelt er eingehend dessen rechtlichen Charakter. Die Aus führungen des durch seine amtliche Stellung zur Bearbeitung dieses Rechtsstoffes berufenen Verfassers sind zur Belehrung für die weitesten Kreife bestimmt und werden allgemein interessieren. Gefällige Aufträge erbitte ich umgehend. Berlin VV. 9, im Mai 1914. Franz Vahlen. I'eil aus 6. 2. kalkte 6. vor. 6b. (^us 6g. l/keblt N. 4.) Oeb. Out erb. (klebt O.-Kinbd.) krünn 1780—94. 86 kde. (7 kde. keblen.) kkrrbde. Künder, W. 0., kenbsebrikt der Wiener Revolution. Wien 1849. 7 kde. VoIIst. kr. 5 kde. 1842-^43. kr. Oiibert, 6. Oeseb. kerdin. II. 1836. kroseb. 8cott, Napoleon. 9 kde. (Kd. 8 keklt.) 1828. kr.