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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 121, 28. Mai 1914. Redaktioneller Teil. Einführungs-Exemplare. Eingehend berichtet nunmehr Herr Wießner über die Mißstände bei Vertrieb von Ein führungs-Exemplaren. Auch Herr Suppan verliest verschiedene Fälle über Lieferung von Einfiihrungs-Exemplaren. Weiter er greift Herr Teich das Wort, desgleichen nochmals Herr Wießner, ferner Herr Bloch. Im Anschluß hieran schlägt Herr Lienau vor, eine Kommission von Fachleuten durch den Vorstand zu erwählen. Die Versammlung erklärt sich einstimmig damit einverstanden. Weiter regt Herr vr. Tischer an, daß Mittel und Wege zur Hebung der Einnahmen des Wahlzettels gefunden werden möchten. Herr vr. von Hase empfiehlt im Anschluß hier an gleichfalls die Einsetzung einer Kommission. Herr Oelsner bittet, daß die Verleger bei der Revision ihrer Kataloge dar- auf achten, daß Nettoartikel genau bezeichnet werden, damit nicht zwischen Offerte und Lieferung Differenzen über den Preis entstehen. Nachdem sich die diesjährige Hauptversammlung noch ein stimmig damit einverstanden erklärt hat, daß die Hauptversamm lungen vorläufig und künftighin am Freitag vor Kantate abge halten werden sollen, wird die Versammlung 7,7 Uhr geschlossen. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben: vr. R o b e r t A st o r. LudwigBloch. R. Lienau. A. Hoffman n. Willy Stahr. Otto Teich. O. Rettke. Karl Hesse als Protokollführer. Im Interesse einer allgemeineren Bekanntgabe haben wir an eine größere Anzahl Tagesblättcr und Fachzeitschriften die Mit teilung gesandt, daß sich die diesjährige Hauptversammlung in der Hauptsache mit der Frage des nicht gewerbsmäßigen Handels von Musikalien beschäftigte und energisch Stellung gegen das Eindringen von sogen. Auch-Musikalienhändlern und Selbstver legern nahm. Referat zudemJnitiativ-AntragdesHerrnP. I. Tanger an den Deutschen Musikalien-Verleger-Verein betr. Selbstverleger. Ich schicke voraus, daß ich den Antrag »Selbstverleger- nicht aus eigener Initiative, sondern auf Wunsch vieler rheinisch-west fälischer Kollegen eingebracht habe. Zur Sache selbst nachstehen des: Das Kapitel »Selbstverleger« bildet eine solche Kala mität, daß es dringend nötig ist, diese Angelegenheit endgül tig zu regeln. Mein Antrag basiert im wesentlichen auf H 2K Pos. 2 und 4 der Grundsätze für die Neuaufnahme von Firmen in das Börsen blatt und Adreßbuch, der lautet, daß die Selbstverleger die Ver pflichtung übernehmen müssen, die Verbindung mit dem Kom missionär nicht zum Bezug von Sortiment zu benutzen, geht aber noch weiter und gipfelt darin, daß der Grundgedanke für uns sein muß, die reinen Selb st Verleger gänzlich auszuschalten und sie nicht als Sortimenter zu betrachten. Der Selbstverleger ist eine Erscheinung im Mustka- lienhandel, dem jede geschäftliche Existenzberechtigung fehlt, da er die weitgehenden Vorteile der musikalienhändleri- schcn Organisation genießen will, ohne seinerseits ein genü gendes Äquivalent dafür ^u bieten bzw. bieten zu können. Bezüglich derjenigen Verleger, die weder unserm, noch dem Musikalienhändlerverein angehören, ist zu bemerken, daß wir sie nur für den Fall als reguläre Fach genossen anerkennen und ihnen Händlerrabatt gewähren wollen, wenn sie außer ihren eigenen Konipositionen in der Haupt sache Werke fremder Autoren im Verlag haben. Als Mindestanzahl der veröffentlichten Werke mutz eine fest stehende Grenze angenommen werden, für die ich 100 Werke zu normieren beantrage. Außerdem haben sich die Betreffenden zu verpflichten, die Verkaufsbestimmungen einzuhalten. Je höher wir die Mindestanzahl der publizierten Werke als Anerkennungsbasis festlegen, um so mehr werden wir uns Ele mente sernhalten, die durch ihre Nichtangehörigkeit, weder zu dem Verleger-noch zu demMusikalienhändler-Verein, immerhin schwer zu kontrollieren sind. Die Tendenz, die die Selbstverleger zu ihrer Tätig keit veranlaßt, ist zwar jedem von uns bekannt, doch dürste eine Auffrischung der sie leitenden Motive am Platze sein, um vielleicht neue Gesichtspunkte in dieser leidigen Angelegenheit zu zeitigen. Es ist festzuhalten, daß die Tendenz der Selb st Ver leger dahin geht, auf bequeme Weise in den Ge nuß möglichst hohen Rabattes zu gelangen, um dadurch ihr Hauptgewerbe (Musiklehrer, Diri- g e n t usw.) z u s ö r d e r n. Zu diesem Zweck läßt der betr. Mu siklehrer, Dirigent usw. einige seiner Kompositionen drucken und beansprucht auf Grund dessen Anerkennung seiner Zugehörigkeit zum Musikhandel. Daß in diesem Vorgehen eine schwere Schädigung der regu lären Musikalienhändler liegt, ist klar und betrifft den Sorti menter, wie auch den Verleger. Letzterer muß seinen mit unter ausgedehnten Verlag zu vollem Händlerrabatt abgebe», während er, wenn der Betreffende nicht unter die Selbstverleger gegangen wäre, ihm den gewöhnlichen Kundenrabatt hätte ein- räumcn können, d. h. soweit der Verleger überhaupt an Private liefert. Dieser übelsland ist kein Phantasiegebilde, sondern eine Tat- sachc, die es unumgänglich notwendig macht, sich mit den Selbst verlegern entscheidend zu beschäftigen; Beweise sind die fast täg lich vorkommenden einschlägigen Fälle. Ich will unter Beiseitesetzung der vielen mir namentlich aus dem rheinisch-westfälischen Jndustriebezirk mitgeteilten Fälle (Material steht dem verehrt. Verein zur Verfügung) kurzer hand nur einen typischen der letzten Tage aus meiner eigenen Praxis anführen: Eine Firma, Carl Engels, Mülheim (Ruhr)-Broich, hat auf ihrer Postkarte stehen: Carl Engels Musikverlag Mülheim-Ruhr-Broich. Spezialität: Gesangvereinsmusik, Männerchöre, gemischte Chöre, Frauenchöre, Schülerchöre, Klavier-, Violin-, Orchester- Werke. Verlangen Sie kostenlos Partituren zur Ansicht! Betreffende Firma bestellte bei mir div. Verlagswcrke, und zwar mit Händlerrabatt. Da mir Engels unbekannt war und auch nicht im Buchhänd ler-Adreßbuch steht (es erübrigt sich darauf hinzuweisen, daß sämtliche Dirigenten-Selbstverleger sich nicht bemühen, in das Adreßbuch ausgenommen zu werden), schrieb ich dem Herrn, er solle Beweise bringen, daß er dem regulären Handel angehöre. Darauf erwiderte er mir kurzerhand, daß die und die Firmen ihm ohne weiteres Händlerrabatt eingeräumt hätten. Es handelt sich um größere Leipziger Verlags- und Kom- missionsftrmen, sowie um eine auswärtige Verlagsfirma. Ich wandte mich an die genannten Firmen und erhalte zu meinem großen Erstaunen von einem dieser Häuser die Antwort, man habe dort Engels nur als »Zwischenhändler« angesehen und ihm deshalb nicht mit 50 7°, sondern mit 45 7» geliefert. Das andere Haus schreibt: »Zu ihrer Orientierung sende ich Ihnen einliegend eine Bestellkarte der betr. Firma. Nach dieser Karte und dem darauf befindlichen Aufdruck mußte ich annehmen, daß Engels tat sächlich eine Musikalienhandlung hat, und da er unter Nach nahme verlangte, so expedierte ich die Sendung wie gewünscht. Wenn eine Firma in lebhafte Geschäftsverbindung mit mir tritt und besonders wenn dieselbe um Konto ersucht, ziehe ich natürlich sofort Erkundigung ein. Da Engels aber seine kleinen Bestellungen gegen Nachnahme verlangte, so habe ich bis jetzt eine Auskunft über diese Firma noch nicht eingeholt. Ich werde nun, nachdem Sie mir Ihre Zweifel über die Firma ausge drückt haben, sofort einen Anfragezettel an ein Bureau ergehen lassen, um in der Sache klar zu sehen.« Die dritte Firma antwortete auffallenderweise überhaript nicht. Ich gestatte mir hier die Frage: wäre es nicht richtiger ge wesen und hätte man nicht kollegialer gehandelt, anstatt blind lings auszuliefern bei dem zuständigen Kreisverein oder einem ansässigen Sortimenter anzufragen? «rs
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