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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.05.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-05-28
- Erscheinungsdatum
- 28.05.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 121, 28. Mai 1914. Die neuen (Grundsätze über die Provisionen und Spesen in der Augestclltcnversichcrung. — Wie die »Inf.« erfährt, hat die Neichs- verlicherungsanstalt neue Grundsätze aufgestellt, in welcher Höhe die Provisionen und Spesen in der Angestelltenversicherung anzusetzen sind, um für die Beitragslcistung die Gehaltsklasse festzustellen. Die Regel ist, daß Provisionen und Spesen in der Höhe angesetzt werden sollen, in der sie im letzten Geschäftsjahre dem Versicherten zugeflossen sind. In den Einzelheiten bestehen die neuen Grundsätze der Reichs- vcrsichernngsanstalt in folgendem: Es ist zu unterscheiden, ob der Angestellte bei seinem Arbeitgeber auf Provisionen oder Spesen oder auf Gehalt und Provisionen oder Spesen angestellt ist. Erhält er nur Provisionen oder Spesen, und war er in diesem Fall noch kein volles Geschäftsjahr bei demselben Arbeitgeber in Stellung, so ist als mutmaßlicher Prooisions- oder Spesenbetrag durch Schätzung der Provisions- oder Spesenbetrag des laufenden Geschäftsjahres anzu- setzcn. Anders dagegen, wenn der Angestellte außerdem noch ein festes Gehalt bezieht. In diesem Fall ist bis zum erstmaligen Bezug von Provisionen oder Spesen nur das feste Gehalt anzusetzen, um bei der Veranschlagung zur Bettragsleistung die Gehaltsklasse festzustellen. Mit dem Augenblick aber, da der Angestellte zum erstenmal Provisionen oder Spesen erhalten hat, muß auch neben seinem festen Gehalt der mutmaßliche Betrag an Provisionen oder Spesen des gesamten lau fenden Geschäftsjahres mit in die Rechnung eingestellt werden. Sind an Provisionen und Spesen dem Versicherten Mindestbeträge garan tiert, so haben sie die Wirkung eines festen Gehalts und sind dem- enrsprechend anzusetzen. Es ist nun sehr wichtig, daß die Reichsver sicherungsanstalt diese Grundsätze nicht nur für den Ansatz von Pro vision und Spesen zur Beitragsleistung geltend machen will, sondern sic sollen auch in allen Fällen zugrunde gelegt werden, wo bei der Fest stellung des Jahrcsarbeitsverdienstes die Versicherungspflicht geprüft werden muß. Die 19. Interparlamentarische Konferenz findet vom 19. bis 21. August in Stockhol m statt. Auf der Tagesordnung stehen u. a. Vorträge über Rechte und Pflichten neutraler Staaten (Munch- Dänemark), Luftkrieg (Prof. Eickhoff), Neutralisierung der interozea nischen Meerengen und Kanäle (Penha Garcia-Portugal). Es sind mehrere Festlichkeiten geplant, so wird z. B. König Gustav die Teil nehmer zu einem Gartenfest im königlichen Schloß einladen. Die Gc- neraldirektion der schwedischen Eisenbahnen wird jedem Konferenz teilnehmer mit Frau Freikarten aushändigen lassen, die auf den schwedischen Staatsbahnen in der höchsten Wagenklasse (einschließlich Schlafwagen) während eines Monats gültig sind. Die Interparla mentarische Union kann in diesem Jahre auf ein fünfundzwanzigjäh riges Bestehen zurückblicken. Schweden feiert zu derselben Zeit das Huudertjahrfest eines beständigen Friedens mit allen Völkern. Die Union zählt 24 nationale Gruppen, von denen 19 in europäischen Staaten und 5 außerhalb Europas gebildet sind (Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada, Japan, Neu-Seeland und Australien). Von den europäischen Staaten, die auf den beiden Haager Konferenzen ver treten waren, nehmen außer Italien (seit 1911) Luxemburg und Monte negro an den Bestrebungen der Union noch keinen Anteil. Die Gesamt zahl der Parlamentarier, die in den verschiedenen Gruppen vereinigt sind, beziffert sich auf rund 3600. Die deutsche Gruppe zählt jetzt 168 Mitglieder. Viele Staaten zahlen Beiträge zur Unterstützung der Bestrebungen der Union, z. B. Deutschland 6200 Fr., Frankreich 700, Vereinigte Staaten von Nordamerika 12 943, England 7590, Ungarn 3128 Fr. usw., im ganzen betragen diese Unterstützungen sämtlicher Staaten 50 583 Fr. Personalnachrichten. Auszeichnung. — Herrn Hübel sen. in Fa. Hübel L Denck, Hofbuchbinderei und Einbanddeckenfabrik, Leipzig, wurde anläß lich des Geburtstages Sr. Majestät des Königs von Sachsen der Titel Königl. Sächs. Kommerzienrat verliehen. Sprechsaal. Eine Million in den Papierkorb. «Vgl. Nr. 98. 108, 1»S, 110 u. 112.» Ich würde es für das radikalste Mittel halten, und Verlag und Sortiment hätten den Nutzen davon, wenn die Verleger ihre Schul bücher nur noch direkt an das Sortiment liefern würden, also mit völliger Ausschaltung des Bar- und Grosso-Sortiments. Zunächst würde dadurch, guter Wille beim Verleger natürlich voraus gesetzt, das A u ch buchhändlertum ausgcschicden und damit ein lange gehegter Wunsch des Sortiments erfüllt; es würde dadurch sodann das ganze Schulbttchergeschäft durch das reguläre Sortiment allein er ledigt werden, und es liegt auf der Hand, daß dann der Einzelne viel präziser disponieren kann, als wenn ihm 2 bis 6 Schreib warenhändler, denen sonst der ganze Buchhandel egal und viel zu lästig ist, durch allerhand Mittclchen, die dem Buchhändler nicht liegen, bei den Schülern aber Beifall finden, sichergeglaubte Kunden ab jagen. Wenn sich dann die Sortimenter am Platze gut vertragen und gegenseitig aushelfen, anstatt sofort neu zu bestellen, dann sind keine großen Ladenhüter zu befürchten, und der Verlag braucht mit dem Umtausch oder der Rücknahme, die ihm trotz der 5°/<, sicher keine Freude macht, nicht belästigt zu werden. Der Verleger könnte dann nach seiner Auslieferungsliste genau erfahren, wieviel Exemplare im Sortiment noch vorhanden sind, und diese Kenntnis muß für ihn von größter Wichtigkeit sein. So wird dem Verlag und Sortiment in gleicher Weise gedient; das Bar- und Grosso-Sortiment wird freilich jammern; aber wenn wirk lich eine Million dem Sortiment verloren geht, so darf uns das nicht abhalten: da heißt es eben »Selbstschutz«. Es sind mir übrigens jetzt schon verschiedene Verleger bekannt, die ihre Schulbücher nur direkt liefern, teilweise sogar unter völliger Ausschaltung des Auchbuch händlers, und ich glaube, daß die Herren mit dieser Praxis ganz zu frieden sind. Jedenfalls sind sie dem Sortimenter sehr ans Herz gewachsen, was auch auf den Absatz der übrigen Verlagsartikel vor teilhaft einwirken wird. Wer von den großen Schulbücherverlegern ergreift zuerst die Ini tiative, das Sortiment zu schützen? Die kleineren folgen dann schon nach. L. Ter in Nr. 112 vorgetragene Fall beweist wieder einmal klar, daß oft die einzelnen Abteilungen des Verlages nicht genügend Füh lung miteinander halten. Dadurch entsteht dann das schiefe Verhältnis in der Praxis. Die Vertriebsabteilung arbeitet auf die neue Auf lage los, während die Expedition die alte Auflage liefert oder nicht genügend Vorrat hat, um die Sortiments-Bestellungen erledigen zu können. Bei jedem Schulbüchcr-Termin das alte Lied: »fehlt z. Zt. auf Lager«. Die Bestimmung, mann geliefert werden kann, fehlt fast immer, oder es heißt erst »in ca. 3—4 Tagen«, und dann bei wie derholter Bestellung »voraussichtlich in 8 Tagen«. Die regelmäßig durch das Fehlen der Exemplare beim Verleger entstehenden Unannehmlichkeiten sind wohl mehr als die Konkurrenz furcht der Grund, daß viele Sortimenter vorsichtshalber mehr be stellen, als sie bei der beruhigenden Gewißheit nötig hätten, evtl. Mehrbedarf ohne Verzögerung zu erhalten. Hier ist es jetzt an vier aufeinanderfolgenden Versetzungsterminen demselben Ver leger passiert, daß jedesmal von einem anderen Teil seines Lesebuches schon am 2. Schultage die Nachbestellungen nicht gleich erledigt wer den konnten. Die Folge mar, daß der Stein ins Rollen kam und für das nächste Jahr eine Änderung bevorstcht. An der Hand der Statistiken und in Beachtung der einge leiteten Vertriebs maß nah men sollte es jedem Verleger möglich sein, unbedingt rechtzeitig genügend Vorrat bereitzustcllen. Die Frage, wie neben einer nicht mehr ausreichenden alten Auflage eine neue nach Bezirken getrennt versandt werden soll, ist wohl in früheren Auseinandersetzungen hinreichend geklärt. Wenn hierbei die verschiedenen Abteilungen Hand in Hand arbeiten, so werden sich Kollisionen immer vermeiden lassen. Die restlose Auslieferung der alten Auflagen, soweit nicht beson dere Gründe die Verwendung unmöglich machen, wird es dem Verleger ermöglichen, den Wünschen des Sortiments wegen Austauschs tadel- freier Rückstände ohne Schaden, wohl aber oft mit größerem ideellen Nutzen, zu entsprechen. »Gut Wort findet guten Ort!«, heißt es im Sprichwort. Die persönliche Fühlungnahme zwischen Sortiment und Schulleitung wird manchem Verleger schon mehr Nutzen gebracht haben als viele schöne Briefe. Bei gutem Willen, an dem es leider nur zu oft mangelt, werden sich Verlag und Sortiment gegenseitig immer die Arbeit erleichtern können. Das dies auch in der Schulbücherangelegenheit ohne große Mühen und Opfer möglich ist, haben einige in Nr. 110 genannte Fir men bereits bewiesen, und die betreffenden Sortimenter werben mit ihrem Dank sicher nicht zurückhalten. 0. I.. in 8. verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhSnblerhauS. Redaktion und Expedition: Leipzig, Sertchtsweg 28 (BuchhändlerhauS). 868
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