N-. 13». MKMm'öWMrseMerUMÄMLmWM Leipzig, Dienstag den 9. Juni 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Stenographischer Bericht über die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 10. Mai 1914, vormittags 10>/, Uhr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig. Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1913/14. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1913. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1914. 4. Prüfung und Genehmigung des Verwaltnngsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutschen Bücherei. 5. Antrag des Ehrenansschnsses des Börseuvereius, die Bildnisse von Adolf Kröner und Paul Parey im Deutschen Buchhändlerhaus aufzustellen. 6. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle sich grundsätzlich damit einverstanden erklären, daß die Bibliographie vom Börsen verein mit Hilfe der Deutschen Bücherei hergcstellt und datz zur Feststellung der Grundsätze über die Bearbeitung und Herstellung der Bibliographie ein außerordentlicher Ausschuß eingesetzt werde." 7. Antrag des Vorstandes: „Die Hauptversammlung wolle zur Prüfung der Buchhaltungsfrage in den Klein- und Mittelbetrieben des Buch handels die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses beschließen, der aus 7 Mitgliedern bestehen soll." 8 Antrag des Herrn R. L. Prager-Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen, den Z 5 Abs. 3 der Berkaufsordnung wie folgt zu erweitern: „H 5 Abs. 3. Es bleibt den Kreis- und Ortsvereinen Vorbehalten, mit Verbindlichkeit für die Buchhändler ihres Bezirks für Werke, die ohne Ladenpreis erschienen sind oder die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als L5»/y vom Ladenpreis liefert (H 7> Verkaufspreise festzusetzc», sowie Vorschriften über Bestellgebühren bei Zeitschriften in ihre Verkaufsbestimmungen aufzunehmen". 9. Antrag der Herren Karl Scheller und E. v. Mayer-Frankfurt a. Main: Die Hauptversammlung des Börsenvereins möge beschließen: „Der Ladenpreis ist dem Publikum gegenüber der Barpreis; jeglicher Privatkundenrabatt fällt fort. Bei Inanspruchnahme von Kredit müssen spätestens nach einem Jahr 5°/„ Zinsen berechnet werden. Verkäufe auf Teilzahlungen sind so abzuschließen, daß der gewährte Kredit spätestens in 20 Monaten gedeckt ist. Bei Abschlüssen mit längerer Zahlungsfrist hat ein Aufschlag von 10tz/ aus die Ladenpreise zu erfolgen." 913