5222 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Fertige Bücher. — Künftig erscheinende Bücher. F/ 132, 11. Juni 1914. C. h. Secksche Verlagsbuchhandlung Oskar Seck München -I I Reichs- un- Staatsaagehörigkeitsgesetz Soeben wurde nach den vorliegenden Sestellungen versandt: vom 22. ^uli 1913 mit den zugehörigen Teilen von Gesetzen und Staatsverträgen sowie den Vollzugsvorfchristen für Preußen, Sapern, Sachsen, Württemberg, Saöen und Hessen Handausgabe mit Erläuterungen von Hans Freiherr» von Welser k. Gberregierungsrat im k. b. Staatsminifterium öes Innern 22 Sogen S°. In Leinwand gebunden M. S.—. von Welsers Handausgabe des Reichs- und Staatsangehörlgskeitsgesetzes vereinigt — im Gegensatz zu den vorzeitig, das heißt vor Erlaß der Ausführungs- und Vollzugsvorfchristen, erschienenen Ausgaben — als erste das ganze zum Vollzüge dieses wichtigen Gesetzes nötige Material in lückenloser Zusammenstellung. Siebringt neben den zugehörigen Teilen von einschlägigen Ge setzenunSEtaatsver trägen imWortlaut die vomöunöesrat und vondenLandesregierungen Preußen, Supern, Sachsen, Württemberg, Soden und Hessen erlassenen Ausführungsdesttm- mungen und vollzugsdekanntmachungen, welche, die Zuständigkeiten und den Gang des Verfahrens regelnd, das Gesetz erst gebrauchsfähig machen. Wir erbitten auch für dieses Werk, das stch als zuverlästiges Hilfsmittel für den täglichen Hand gebrauch erweisen wird, Ihr freundliche» Interesse. In kürze erscheint: Rommentar zum Reichs- un- Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. ^uli 1913 von l)r. lur. Fritz von Reller uns wirk!. Lrgaüonoral und Vortragendem Nal im tzuowürtigen tzml Etwa SZ Sogen gr. S°. vr. jur. et pkil. Paul Trautmann tzmlorichler und Hilfsarbeiter im Neichsamt de» dauern In Leinwand gebunden etwa M. 20.— Vie Verfasser, Sie an den Verhandlungen über das Gesetz tetlgenommen haben un- seit Jahren mit Sem Gegenstand amtlich betraut sind, waren bestrebt, eine umfassende Erläuterung de» neuen Gesetzes unter erschöpfender Heranziehung und Sehandlung aller einschlägigen Zragen und Gesetze zu geben. Vas erreichbare Auslegungsmaterial ist in Vollständigkeit verwertet? insbe sondere stnd die Vollzugsvorschriftrn und Sie Praxis Ser Sundesstaaten berücksichtigt. In beson deren Abschnitten stnd die einen wesentlichen Sestanüteil des Staatsangehörigksitsrechts bildenden Ver träge des Reichs und der Sundesstaaten mit ausländischen Staaten erläutert un- die grundlegenden Sestimmungen des Aufenthaltsrechts- und Ubecnahmeverkehrs, die gesetzlichen Sestimmungen über die Erfüllung der Wehrpflicht, das bisherige Staatsangehörigkeitsrecht des Reich« und der Sundesstaaten und die in den ausländischen Staaten bestehenden Sestimmungen über den Erwerb und Verlust Ser Staats angehörigkeit (in Ursprache un- Übersetzung! wieSergegrbrn. wir bitten um tatkräftige Verwendung für das erschöpfende Werk, das in Wirklichkeit «in Hand buch des Staatsangehörigkeitsrechts bildet und allen größeren Staats- und kommunalbehörSen, Sen » kaiserlich üeutfchen Konsulaten im Auslonö, Sen fremSstaatlichen Konsulaten in VeutfchlanS, Rechts- I anwälten unS Gerichten unentbehrlich sein wird.