Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1927
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- 1927-03-17
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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X- 64, 17. März 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. wenn auch in verschleiernder Weise, erbietet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. Gleiche Strafe trifft den Arzt, der sich zur Behandlung der im Absatz 1 bezeichneten Krankheiten in unlauterer Weise erbietet. § 11. Wer zum Zwecke der Heilung oder Linderung von Ge schlechtskrankheiten Mittel, Gegenstände oder Verfahren öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, wenn auch in verschleiernder Weise, ankllndigt oder anpreist, oder solche Mittel oder Gegenstände an einem allgemein zugänglichen Orte ausstellt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. Straflos ist, soweit nicht anderweitige reichs- oder landesrecht liche Vorschriften entgegenstehen, die Ankündigung oder Anpreisung dieser Mittel oder Gegenstände an Arzte oder Apotheker oder an Personen, die mit solchen Mitteln oder Gegenständen erlaubterweise Handel treiben, oder in wissenschaftlichen ärztlichen oder pharmazeu tischen Fachzeitschriften. § 12. Vorträge, Schriften, Abbildungen und Darstellungen, die nur der Aufklärung über die Geschlechtskrankheiten, insbesondere über ihre Erscheinungsformen, dienen, sind straflos, soweit sie nicht unter die Strafbestimmungen des § 7 fallen. Beethoven-Ausstellung im Stadtgeschichtlichen Museum in Leipzig. — Anläßlich des IVO. Todestages findet im Stadtgeschichtlichen Museum in Leipzig eine Beethoven-Ausstellung statt, deren Material von dem Archiv des Hauses Breitkopf L Härtel zur Verfügung gestellt wurde. Bei der Eröffnung am Sonnabend, dem 19. März 1927, )41 Uhr, wird Herr vr. Wilhelm Hitzig einleitende Worte sprechen. Der zweite Dreitage-Reclamkursus in Leipzig. — Durch den Be richt über den ersten Neclamkursus, mehr noch durch die begeisterten Schilderungen unserer Kollegen ist in so vielen Jungbuchhändlern der Wunsch geweckt worden, mit teilnehmen zu könnet! an einer Fahrt nach Leipzig. Sei es, um in dem Herzen des Buchhandels selbst zu sein, um jeden Schlag, der uns verknüpft, in seinem Ursprung zu verspüren, sei es mit dem ernsthaftesten Willen zu tatkräftiger Ar beit. Es ist heute mehr denn se Notwehr und Selbsterhaltungstrieb, Lauheit ab-uschlltteln und neue Wege zu begehen, dem Buche neue Freunde zu gewinnen und die alten festzuhalten. Daß wir alle, die wir dort waren, von der ersten Stunde des Beisammenseins bis Ai de m letzten Augenblick des Abschieds durch die frohe Zusammenarbeit restlos begeistert wurden, das mar das Verdienst des Hauses Reelam und des Herrn Horst Schüttler. Wir können unfern Dank nicht anders zum Ausdruck bringen als durch die Überzeugung, daß zwischen Teilnehmern und Gastgebern immer ein Zusammenhang ln gemein samer Arbeit bestehen wird. 20 Teilnehmer aus allen deutschen Gauen waren am Sonntag, dem 18. Februar 1927, zum Begrüßungsabend zusammen. Auch das Aus land zeigte reges Interesse und war durch vier bekannte Firmen: van Stockum L Zoon, Haag, Sperling L Kupfer, Mailand, Jonr L Poliewsky, Riga, und Gilhofer L Nanschburg, Wien, vertreten. Es erübrigt sich nach dem Bericht des ersten Kurses, die Einzelheiten des Programms, das in jedem Teil durchdacht war und keinen Augen blick zum Müßigsein ließ, noch einmal aufzufiihren. Ein Vortrag reihte sich an den anderen, Diskussionen leiteten auch zu praktischen Arbeiten über, und in den Nachmittagsstunden wurden uns in liebens würdiger Weise die wichtigsten Institutionen des Leipziger Buchhandels gezeigt und erläutert. Den Herren im Buchhändlerhaus, ferner im Barsortiment Koehler L Volckmar, das in seiner Vielgestaltigekit kaum seinesgleichen findet, allen Vortragenden Herren, insbesondere Herrn Oberstudiendirektor Ullrich, der uns in einem glänzenden Vorlrage für die Absatzfähigkeit der U.-B. neue Wege wies, ferner Herrn Bibliotheksinspektor Fleischhack, der uns die Einrichtung der Deut schen Bücherei ausführlichst erläuterte, gebührt unser Dank. Die Be sichtigung des Reclamhauses, das von seinen Grundfesten bis zum Giebel zusammengefllgt ist aus eisernem Willen und tatkräftiger Or ganisation, war für uns alle das interessanteste Erlebnis. Wir waren fast ergriffen von dem Geist, der diese Hände bewegt, um mitzu arbeiten, mitzuhelfen an dem einen gemeinsamen Werke. Und wer das Schaffen und die Kulturarbeit des Hauses Reclam in seiner ganzen Größe nicht zu begreifen imstande ist, wer nicht erkennt, daß das Werk der U.-B. nicht nur zum Kulturdenkmal des deutschen Volkes, sondern zum täglichen Brot des Sortimenters geworden ist, der wird das noch einsehen müssen. Alle früheren Vorurteile, die gegen die U.-B. sprachen, sind durch vorbildliche Ausstattung beseitigt. Noch einmal Dank den Herren Reclam und ihren getreuen Mit helfern, und vor allem Herrn Horst Schöttler, dem Leiter der Kurse, der uns väterlicher Freund ward. Eberhard Ullrich i. H. Earl Koch, Nürnberg. Sorgen des Buchdruckgewerbcs. — Die deutschnationalen Abge ordneten H i l l g e r-Spiegelberg und K e n k e l-Ostpreußen haben im Preußischen Landtag folgende Anfrage eingebracht: Das steuerzahlende Buchdruck- und Papierverarbeitungsgemerbe beob achtet seit längerer Zeit mit Besorgnis, wie ihm von behörd lichen Stellen Konkurrenz gemacht wird. Staatliche und kommunale Verwaltungen haben Druckereien und Papiereinkaufs- und -Vertriebs stellen einge richtet. So wurde in Königsberg (Pr.) für diesen Zweck eine G. m. b. H. unter Beistand des Magistrats gegründet. In Mohrungen ist für den Bedarf des Landratsamts und der Kreisverwaltung eine Buchdruckerei eröffnet worden, die — wenn sie ohne Verlust arbeiten soll — sich demnächst um private Aufträge bemühen und auch dadurch dem alteingesessenen Buchdruckgewerbe Konkurrenz wird machen müssen. Diese Beispiele lassen sich aus anderen Provinzen vermehren. In den letzten Tagen geht in Berliner Buchdruckerkreisen das Gerücht, daß der Herr Preußische Ministerpräsident der Norddeut schen Buchdruckerei und Verlagsanstalt A.G. in Berlin eine Monopol stellung für staatliche Aufträge zu schaffen beabsichtigt. Es wird be hauptet, daß er die preußischen Ressortministerien angewiesen haben soll oder anweisen wird, ihren Drucksachenbedarf in Zukunft möglichst nur noch bei dieser Firma zu decken, die seinerzeit mit der Deut schen Allgemeinen Zeitung vom Preußischen Staat übernommen nnwde. Das würde eine Ausschaltung der freien Konkurrenz bedeuten. Zahl reiche private Druckereien würden dadurch empfindlich geschädigt wer den und müßten zur Einschränkung ihrer Belegschaften gelangen. Wir fragen das Staatsministerium: 1. Sind ihm diese Tatsachen bekannt, uud was ist an dem Gerücht wahr? 2. Ist es willens, Maß nahmen zu treffen, daß die an vielen Orten beobachtete, durch behörd liche Konkurrenz hervorgerufene Schädigung des freien Druckerei- und Papiergewerbes unterbunden wird? Von den Tarifverhandlungen mit den Buchdruckercihilfsarbeitern. — Nachdem mit den Buchdruckergehilfen ein neuer Manteltarif auf dem Wege freiwilliger Vereinbarung abgeschlossen und die Neufest setzung der Löhne für die Zeit ab 1. April d. I. bis 31. März 1928 durch einen Schiedsspruch des tariflichen Zentral-Schlichtungsamts erfolgt war, begannen am 8. März d. I. die Manteltarif - und L o h n ta r i fve r ha n d l u n g e n mit dem Buchdruckerei hilfsarbeiterpersonal. Aus früheren Tarifverhandlun gen mit den Hilfsarbeitern konnte man schon von vornherein den Schluß ziehen, daß auch diesinal eine Einigung unter den Tarif parteien selbst ausgeschlossen war, um so mehr als sich die beiderseitigen Anträge sehr schroff gegenitberstanben. Eine Einigung ist denn auch weder im Plenum noch in einer kleineren Kommission erzielt worden. Die Parteien riefen daher das Zentral-Schlichtungsamt zur Entschei dung an. Die größten Meinungsverschiedenheiten bestanden wohl zwei fellos hinsichtlich der Entlohnung. Bisher richteten sich die Löhne des Hilfsarbeiterpersonals nach genau festgesetzten Prozentsätzen des Gehilfenlohns, wobei zudem nicht Stunden-, sondern Wochenlohn in Betracht kommt. Selbstverständlich hatten die Vertreter der Hilfs arbeiter eine Erhöhung dieser Prozentsätze beantragt. Die Arbeit geber, vertreten durch den Deutschen Buchdrucker-Verein, halten die Einführung von Stundenlöhnen beantragt, die sich zwischen 33 und 80 Pf. bewegten. Der unter dem Vorsitz des Reichswirtschaftsgerichtsrats vr. Königsberger gefällte Schiedsspruch beläßt es in der Haupt sache bei den bisherigen tariflichen Bestimmungen. Der Lohn wird also weiter nach einem prozentualen Verhältnis zum Gehilfenlohn berechnet. Es heißt in dem Schiedsspruch u. a., daß der Lohn grundsätzlich (wie bei den Gehilfen) nach Wochen berechnet wird; er kann jedoch zu statistischen Zwecken auch in Stundenlohn umgerechnet werden. Die Dauer des Mantel- wie Lohntarifs ist die gleiche wie bei den Gehilfen (also bis 31. März 1929 bzw. 31. März 1928). Die Begründung des Schiedsspruchs lautete: »Die Löhne der Hilfsarbeiter im Buchdruckgewerbe sind im Vergleich zum Durchschnitt der Hilfsarbeiterlöhne in anderen Gewerben hoch. Die relative Besserstellung der Hilfsarbeiter im Buchdruckgewerbe hat aber darin ihren Grund, daß es sich hier meist um qualifizierte Arbeits leistungen handelt, die sich mehr als in anderen Gewerben denjenigen der gelernten Arbeiter (Gehilfen) nähern. Zu einer Erhöhung der 307
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