34K2 Künftig erscheinende Bücher. ^ S5, 26. April IS02. üvurseli L Leedstoät ill Xvlll a/Rb., 100 I!lW!ikjm-1.liMiL8tigfeii Nit siiisr Übsrsiebtslcarto, vlusoblaß in ärsi^arb. 0ri§illal- HllN8 von V»IKl>I!il>II. 75 c) netto, 70 bar. ----- ^rsisxsmplars 11/10. — Übsk-sicliislcat'ts ktiW-^el(gs-6Mk8. 30 ^ orä., 25 ^ no., 20 ^ bar. k'roioxsmplaro 11/10. Lar-^U8li6k6ruii8 in IisixLix dsi Lsrrii 6ar1 ^r. k'lsjZodvr. siebt ^vuräs, xsiü ^«baukt v^sräsn: Ssiclvlbors — V^sinlisini — Ssnsksim - Morins — I'i-an Lsntbal — SpS^Sr — I^SU8tL(1t nM. — vürkdsillL — vanclsu Läsnkobvn. Vas Lärt-obsn ist sauber Hourneli L Ituob^teckt. K K. Ueck'sche Wertagsbuchhandsung (Oskar Beck) in München. T P- Demnächst gelangt zur Ausgabe: Die Hesehe vom 19. Juni 1901 betreffend das Urhedmecht in! Merke« dn kitkemtlir und der Tonkunst und über das VellngsrM nebst den einschlägigen internationalen Verträgen erläutert von I)r. Mlipp Zssfeld, ord. Professor der Rechte in Erlangen. Ca. 38 Bogen. 8". Gebunden ca. 8 Professor Allfelds Kommentierung des Urhebergesetzes vom I. 1870 hat das An sehen des Verfassers als einer hervorragenden Autorität ans dem Gebiete de« Urheber rechts fest begründet. Die jetzt erscheinende Erläuterung des neuen Urhebergesetzes ein schließlich des Verlagsrechtes und der internationalen Verträge aus dem Gebiete des Urheberrechts zeichnet sich durch erschöpfende Gründlichkeit in hohem Maße aus. AS ein weiterer Vorzug von Pros. Allselds Arbeit kann hervorgehoben werden, daß die seit Erlaß des Gesetzes erschienenen einschlägigen Arbeiten bereits kritisch verwertet werden konnten. Außer den Gerichten werden die Universitätslehrer, Rechtsanwälte, höhere» Richter und Referendare bzw. Rechtspraktikanten Abnehmer des wissenschaftlich wie praktisch gleich wertvollen Allfeldschcn Urheber- und Verlagsrechtskommentares sein. Da der Verfasser das internationale Recht (die Berner Konvention, den Vertrag mit Oester reich re.) besonders eingehend behandelt, so wird für das Werk auch im Auslände Interesse sein. Auch die Schriftsteller und Tonkünftler werden dem Werke ihr Interesse entgegenbringen. Es wird sich daher empfehlen, das Werk allen, auch nichtjuristischen größere» Volksbibliotheken vorzulegen. Den Herren Kollegen stellen wir für ihre Privaibibliothek ein Exemplar ,n dem Vorzugspreise von 5 netto bar zur Verfügung. — Gegen bar 33V,"/« »nb 9 8, 57/5». — Kommentar zur Livilprszefzsrdnung in der Fassung der Lekanntmachnug vom 2V. Mai 1898 nebst dem Linführungsgesetze dazu. Bon vr. Lothar Seuffert, o. ö. Professor zu München. Ächte neubearveitete Äussage. Vollständig in zwei Bänden. Dritte Lieferung. (Band II. Bog. 1—23) Geheftet 7 Mk. 20 Pf.