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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1902
- Strukturtyp
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- 1902-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1902
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- Deutsch
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95, 26. April 1902. Nichtamtlicher Teil. 3479 Vereinigung in Berlin infolge ihrer großen Schönheit allgemeines Aufsehen erregt. Eins dieser farbigen Bilder, das Bildnis einer jungen Frau, die^im Freien^ sitzt und Zeinen roten Sonnenschirm über sich^häll, muß die Projektion dieses Bildes in dem von Miethe konstruierten Apparate wirken! Es ist begreiflich, daß diejenigen, die dieser Projektionsvorführung beiwohnen konnten, entzückt von dem Ge botenen waren. Der Farbendruck ist verschiedenen Zeitschriften als Beilage gegeben worden. Zunächst brachte es das von Miethe redigierte »Zeitschrift für Reproduktionstechnik». h' ' E Hellen Tage im Freien. Die drei erforderlichen Teilnegatioe be anspruchten eine Gesamtbelichtungszeit von 5*/g Sekunden, und zwar für die Blaufilteraufnahme 1 Sekunde, für die Grünfilter aufnahme ir/z Sekunde und für die Rotfilteraufnahme 3 Sekunden. Gewiß eine sehr kurze Zeit, und es dürfte nach diesen Er fahrungen wohl nicht mehr lange dauern, bis sich der Berufs photograph die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung zu nutze macht und in Zukunft farbige Porträtaufnahmen vornimmt, die er entweder auf dem Wege des Pigment-, Gummi- oder Licht drucks vervielfältigt oder auch autotypisch reproduzieren läßt. So gar schnell wird es aber freilich damit nicht gehen! Als Aufnahmeplatte diente die nach Miethes Angaben von O. Perutz, München, fabrizierte -Perchromo.-Platte, die in be sonders konstruierter Kassette untergebracht wird. Am schönsten wirken diese Aufnahmen, wenn die Diapositive davon in dem von Scheller L Giesecke in Leipzig angefertigt worden, während die Firma Fr. Richter in Leipzig den Druck übernommen hat. Beides ist tadellos ausgeführt worden, wobei man berücksichtigen muß, daß die Wiedergabe durchaus keine leichte war. Diese Methode zur Wiedergabe farbiger Bilder, von der eben gesprochen wurde, nennt man die »subtraktive». Sie stellt das jenige Verfahren dar, das für unser gesamtes Jllustrationswesen von größter Bedeutung ist, da hiermit Massenauflagen erzeugt werden können. Die Technik dieses Verfahrens ist bereits sehr aus- gebildet; immerhin bedarf dieses zu seiner Vollendung und durch aus sicheren Handhabung noch mancher ergänzenden wissenschaft lichen Arbeit. Die zweite Methode, die die »additive» genannt wird, charak terisiert sich dadurch, daß man nach den Teilnegativen angefertigte Glaspositive in einem Apparate betrachtet, der drei verschieden farbige Lichtquellen enthält (Chromoskop). Diese Methode zeigt uns die natursarbigen Bilder in voller Schönheit, ohne fremde Beihilfe. Sie eignet sich zur Cinzelbetrachtung oder Projektion. Dies möge genügen. Weiter hierauf einzugehen, würde hier zu viel Platz beanspruchen. Bemerkt sei schließlich noch, daß der Miethesche Versuch, das Dreifarbenverfahren zur Porträtaufnahme mit Erfolg zu verwenden, der erste ist. In der Zeitschrift -l^a kbotoxrapbis t'ravyaiLS» befindet sich die autotypische Reproduktion eines Chinesen in Dreifarbendruck, hergestellt und gedruckt von Prieur L Dubais L Co. in Puteaux-sur-Seine, der recht gut in der Wirkung ist. Die Aufnahmezeit hat 25 Sekunden für die drei Belichtungen, einschließlich des Kassettenwechsels, betragen. Diese farbige Beilage ist dem Februarhefte genannter Zeitschrift bei gelegt. Die Professor Mietheschen Aufnahmen sind aber schon im vorigen Jahre gemacht und gezeigt worden, so daß ihm wohl das Verdienst der Priorität zukommt. Auch ist das Miethesche Bild wesentlich stimmungsvoller. ^ä. Kleine Mitteilungen. Po st. Versendung vonPaketen während derPfing st - zeit. — Bekanntmachung. Die Vereinigung mehrerer Pakete zu einer Postpaket-Adresse ist für die Zeit vom 11. bis einschließlich 18. Mai im inneren deutschen Verkehr nicht gestattet. — Berlin, den 22. April 1902. — Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Im Aufträge: (gez.) Gieseke. »Die Kunst im Leben des Kindes» in Wien. — Wir haben schon berichtet, daß am Montag den 21. April 1902 in den Räumen des Künstlerbundes »Hagen» in Wien die vom Deutschen Buchgewerbeverein in Leipzig unter dem vorstehenden Namen unternommene Wanderausstellung in sehr erweiterter Form er öffnet worden ist. Die Eröffnung erfolgte vor einer zahlreichen und angesehenen Versammlung durch den Unterrichtsminister Herrn vr. Ritter von Härtel, den Protektor der Ausstellung. Aus seiner Eröffnungsrede, mit der er auf die Ansprache des Ehren präsidenten, Herrn Sektionschefs Stadler von Wolffersgrün, erwiderte, sei hier das Folgende mitgeteilt: »Die Kunst im Leben des Kindes — ihr gilt die Aus stellung, die Sie, meine geehrten Herren, im Bunde mit dem Deutschen Buchgewerbevereine in dankenswerter Weise hier veranstaltet haben und die ich zu eröffnen geladen wurde. Die Ausstellung soll, anderwärts bewährte Hilfsmittel und eigene Erfindungen und Anregungen darbietend, weitere Kreise der Bevölkerung und die engeren Berufsgenossen der Jugenderziehung für eine der edelsten Aufgaben interessieren und diese alle zur Mitarbeit auffordern. -Diese Aufgabe ist: den Sinn des Kindes für das Schöne empfänglich zu machen, dadurch seine Phantasie zu bereichern Schule, für die Kinder der Reichen und Armen ins Werk gesetzt werden, die große Masse des Volkes befähigen, an dem herr lichsten Schatze unserer Kultur, den uns die Kunst gegeben hat, genießend teilzunehmen. »Die Veranstaltungen beziehen sich auf das Spielzeug der Kinder, den Schmuck der Kinder- und Schulzimmer, die Aus stattung der Bilderbücher, der Lehrbücher und verschiedenen An schauungsmittel, auf eine gute, bei dem heutigen Stande der Reproduktions-Technik so leicht zu beschaffende Auswahl von Nachbildungen anerkannter Meisterwerke. Sie werden durch die hier ausgestellten Objecte veranschaulicht, die in gleicher Viel seitigkeit und Fülle wohl kaum noch zu Haus gebracht waren und durch den um die Sache hochverdienten Hagen-Bund auch nur dank den zielbewußten Bestrebungen Professor Lichtwarks in Hamburg und seiner begeisterten Mitarbeiter in Deutschland, welche seit längerer Zeit bemüht sind, die Kunst für die Jugend erziehung zu verwerten, zusammengebracht werden konnten. -Hierbei handelt es sich nicht um Unterricht, sondern um Erziehung. Kunst und Kunstverständnis sind nicht wie Mathe matik oder Geschichte lehrbar. Ja ein ausdringliches Unter weisen: -das ist schön, das soll euch gefallen, das müßt ihr euch merken- wäre unwirksam und nur schädlich. Die Sprache der Kunst ist durch keine ästhetische Grammatik zu erwerben, sie kann nur von Mund zu Mund verstanden und erlernt werden, wie ja auch die tiefsten Empfindungen der menschlichen Seele, die religiösen und ethischen, nicht durch Lehr- und Regelbücher, sondern allein und auf das wirksamste durch das Beispiel und den Einfluß der Umgebung erweckt und gefestigt werden. »Aber freilich hat die Pädagogik dabei ein großes Wort zu reden, jene auf psychologische Diagnostik gestellte Kunst, in der Seele des Kindes zu lesen, ihre Aufnahmefähigkeit auf jeder Stufe der Entwickelung zu erkennen und mit Maß und Ver ständnis den befruchtenden Samen vorzubereiten, der in diese Seele gesenkt werden soll. -Ich kann es darum nur dankend begrüßen, daß erfahrene Schulmänner mit unserer Künstlerschar bei dieser Ausstellung Hand in Hand gegangen und ihr Wissen und Können in den Dienst einer guten Sache gestellt haben. -Und so lassen Sie mich diese Ausstellung mit dem herz lichen Wunsche eröffnen, daß unter diesem dauernden Zusammen wirken auch auf österreichischem Boden das vielversprechend be gonnene Werk gelinge zum Segen der Jugend, auf der unser aller Hoffnung ruht.» Staatsanwaltlicher Revisionsantrag. — Gegen die Freisprechung des Verlagsbuchhändlers Herrn D. B. Wiemann in Barmen von der Anklage wegen Beleidigung des Kaisers von Oesterreich durch Uebersendung der Flugschrift -Kaiser Franz Josef I. und die Jesuiten» hat der Staatsanwalt Revision beim Reichsgericht angemeldet. Ueber die Verhandlung vor dem Land gericht Elberfeld, die mit der Freisprechung des Herrn Wiemann geendet hat, ist in Nr. 90 d. Bl. vom 21. April berichtet worden. Gerichtsstand der Presse. — Der Münchener Journalisten- und Schriftstellerverein hat sich in einer Versammlung der letzten Tage mit dem Gesetzentwurf beschäftigt, der eine Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes der Presse bezweckt und vor einigen Tagen in erster Lesung vom Reichstage beraten worden ist (vgl. Nr. 94 d. Bl.). Der Verein entschied sich für volle Beseitigung des »fliegenden» Gerichtsstandes, also dahin, daß der letzte Satz des Entwurfs: -Jedoch ist in den Fällen der Beleidigung, sofern die Ver folgung im Wege der Privatklage stattfindet, auch das Gericht, in dessen Bezirk die Druckschrift verbreitet worden ist, zuständig, 460*
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