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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1927-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1927
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- Deutsch
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X: 68, 22, März 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. graphischen Zeitschriften, der Organisation siir politische Ausklärung, der staatlichen Institutionen, die aus dem Gebiete der Buchkritil und der Bücherverbroitung arbeiten, wie das Hauptkomite« der wissen schaftlichen Institute, das Zentralkomitee siir wisseirschastliche Auf klärung, das zentrale Literaturkomitee u. a. teil. Zum ersten Male wurde auf einem bibliographischen Kongreß di« Frag« der Biblio graphie der Wegweiser durch di« Literatur im weiten Ausmaße be handelt. Der Kongreß Mt diese Form der Bibliographie sür die Sowjetunion siir überaus wichtig und hat sich sür die Notwendigkeit der Bearbeitung einer Reihe methodologischer Fragen, die im Zu sammenhang mit der Herausgabe solcher kompetenten Bibliographien stehen, ausgesprochen. Einen hervorragenden Platz nahmen in den Verhandlungen des Kongresses die heimatkundlichen Bibliographien ein. Es wurden Maß nahmen znr Registrierung und wissenschaftlichen Beschreibung der Lokalpresse festgesetzt sin erster Linie sür di« Zeit nach der Revo lution und die letzten ihr vorangegangenen Fahre). Die Bibliographie der Periodika hat ebenfalls auf dem Kongreß große Beachtung ge sunden. Beschlossen wurde die Herausgabe der bereits vorbereiteten Bibliographie der periodischen Presse in der Zeit nach der Revolution. Ferner wurden Maßregeln für «ine richtige und hinreichend voll ständige Bibliographie der modernen Zeitschriften und Zeitungen ge troffen. Aus dem Gebiete der Katalogisalio» hat der Kongreß sich mit zwei sehr wichtigen und umstrittenen Kragen beschäftigt: mit der sogenannten »Kollektiven Autorschaft- und mit dem Sachkatalog. Der Kongreß hat sich sür di« Anwendung dieser Prinzipien in der bibliographischen und blbllokheikarischen Praxis ausgesprochen. Von besonderem Interesse für das Ausland wird der Beschluß des Kon gresses sein, ein bibliographisches Auskunftsbureau über die beson deren wissenschaftlichen Disziplinen zu errichten, wie auch die Forde rung, in allen in der RSFSR erscheinenden wissenschaftlichen Ar beiten ein Resumö in einer der drei europäischen Hauptsprache» beizusügen, und schließlich ein Beschluß über die Registrierung der in den Sprachen der nationalen Minderheiten erscheinenden Literatur in der Bllcherchronik (die etwa dem in Deutschland erscheinenden Jah resverzeichnis des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler entspricht). Neben dem Originaltitel soll auch eine russische Übersetzung des Titels gebracht werden. Georg Müller Verlag Aktiengesellschaft, München. — Bilanz am 30. Juni ISL6. Aktiva. .« § Kassenbestand 9 207 16 Postscheck- und Postsparlassenguthaben, Schecks 2 146 09 Wechsel und Wertpapiere 3 223 94 392 403 51 Warenbestände... 795 778 72 Osthaus-Archiv und Folkwang-Verlag 33 000 Klischees 1 — Mobilien 1 Maschinen 1 — 1 235 762 42 Passiva. Aktienkapital 700 000 — Reservefonds . 70 000 Umstellungsreserve . 30 000 Sonderrücklage . . . . 51000 Delkredere . 45 000 196 000 — Kreditoren 171 909 06 Akzepte 129 915 44 Reingewinn in 1925/26 . 12 960.77 Gewinnvortrag 1924/25 . 24 977.16 37 937 92 1 235 762 42 Gewinn- und Verlustkonto am 30. Juni 1926. Reingewinn 1925/26 . Gewinnvortrag 1924/25 Gewinnvortrag 1924/25 Warenbruttogewinn . 299 713 37 937 337 651 24 977 312 673 337 651 Soll. 12 960.77 .24 977.15 Haben. 13 lDeutschsr ReichsaiHciger Nr. 49 vom 17. Februar 1927.) Zur Finanzierung des Reise- und Versandbuchhandcls. — Aus den Kreisen der Reise- und WersandbuHhäudler hat sich eine Kredit- gemeinschast Deutscher Reise- und Versandbuch- hänüler mit dem Sitz in Berlin gebildet, die aus Grund eines mit der Kreditanstalt für Verkehrsmittel A.-G., Berlin, getätigte» Vertrags ln der Lage ist, den angeschlossenen Firmen Kredit sür Abzahlungsgeschäfte zur Verfügung zu steilem Über dies« Kvedit- gemeinschaft, die aber mit dem Verein der Reise- und Vcrsandbnch- handlungen nicht identisch ist, enthält ein Aufsatz im »Buch- und Zeit- schvtstenhaudel« Nr. 12 von Or. Ludwig Silberberg nähere Angaben. Schneeballstzstcm. — Das Preußische Justizministerium hat unterm 23. Februar 1927 über die Bekämpfung der dem sog. Schneebaklsystem ähnlichen Veranstaltungen an die Staatsanwaltschasten eine Anweisung erlassen, deren Wortlaut wir nachstehend wiedergeben. Die Geschäfts stelle des Börsenveveins bittet um Zugänglichmachung einschlägigen Materials. »In letzter Zeit mehren sich di« Fälle, in denen Kausleute sich öffentlich «vbieten, Waren zu bestimmtem Preise gegen Anzahlung eines Teilbetrags mit her Maßgabe zu lissern, daß jedem Käufer di« Zu führung einer bestimmten Anzahl weiterer, zu gleichen Bedingungen abschließender Kunden freigestellt und für jede solche Werbung ein Teil des Kaufpreises als »Provision- zugesagi wird. Gegenüber Zweifeln, die vereinzelt in >der Rechtsprechung bei der strafrechtlichen Beurteilung derartiger Erbieten hervorgetreten sind, werden die Straf- vevfolgungSbehörden ans das Urteil des Reichsgerichts vom 17. Mai 1936 (RGSt. Bd. 6V, S. 259 sf.) hingewiesen, das in einem solchen Falle eine nach § 288 Abs. 2 StGB, strasbare Ausspielung ange nommen hat. Das znm Wesen 'der Ausspielung erforderliche Merkmal des Einsatzes erblickt das Reichsgericht in der Anzahlung, den Gewinn in dem durch Herbeischasfung weiterer Käufer ermöglichten billigen Erwerb der Ware. Den Eintritt des Gewinnsalles siecht es als im wesentlichen vom Zufall abhängig an, weil die planmäßige Durchfüh rung des Unternehmens bei dem lawinenartigen Anwachsen der Zahl her Mitbewerber in kurzer Zeit es unmöglich mache, weitere Käufer zu gewinnen, svdaß für die späteren Glieder der Käuferreihe di« Heranziehung weiterer Kunden von einem ständig an Wahrscheinlich keit verlierenden Zufall ahhänge. Dabei wird hevvorgehoben, daß der Abschluß eines festen Kaufvertrags und di« Verflechtung mit einem Prvvisions- oder Mäklervertrag der Annahme einer strafbaren Aus spielung nicht entgegenstehe. Die Strafversolgungsbehövben ersuche ich, derartigen Auswüchse» aus dem Gebiet des kaufmännischen Wettbewerbs erhöhte Aufmerk samkeit zuzmveüden und bei ihrem Vorgehen den Rechtsstandpunkt des Reichsgerichts zugrunde zu legen. Versuche verurteilter Händler, nach der Verurteilung den Warenvertrieb in ähnlicher Weise, nur unter geringfügiger Änderung der von dem Gericht als Ausspielung ge- bvandmarkten Vertriebsweise sortzusetzen, sind besonders im Auge zu behalten. Im Hinblick auf dt! großen Gesaihrcn, die ein Geschäfts gebaren der bezeichnet«» Art sowohl siir die minderbemittelten Känser- kreise als auch sür den reellen Handel in sich birgt, werden die Strafvevsolgungsbehörden auch zu prüfen haben, ob gegen Händler, die den strafbaren Warenvertrieb in besonders großem Umfange ober mit besonderer Hartnäckigkeit betreiben, ans Grund des 8 25 der Verordnung über Handelsbeschränkungen die Untersagung des Handels und die Schließung der Geschäftsräume, nötigensaUs i»> Wege der einstweiligen Anordnung <§ 25, Abs. 4), zu beantragen ist«. sVgl. Justiz-Ministeriai-BIatt Nr. 8 vom 25. Februar 1927.) Zum Gotieslästerungsbcgriss. — sü. (Nachdruck verboten.) Der verantwortliche Feuilletonredakteur ber »A. Z. am Abend- in Mün chen, Karl Nieolaus, war bekanntlich von, dortigen Schwurgericht wegen Gotteslästerung 166 SirGB.) zu mehreren Wochen Gesängnis verurteilt worden, weil er ein die Föhnstinnnung schilderndes Gedicht Karl Zuckmayers »Wenn der Wind im Frühling bläst . . .- saus dem Zyklus »Märzgesange») veröffentlicht hatte, dessen zweite Strophe das nächtliche »Wch--Geschrei der Katzen mit den Klage rufen Jesu Christi im Garten von Gethsemane vergleicht. Das Reichsgericht, 1. Str.-Senat, hat am 19. Januar 1W7 sl v 843/2») das Münchner Urteil aufgehoben und die Sache an das Schwur gericht Augsburg verwiesen, nicht wegen eines Rechtsirrtnms, sondern wetl nochmals zu prüfe» sei, ob das Urteil auf einer zutreffenden Auslegung der inlriniinierten Stelle beruhe. Der Senat ist nach den, erst jetzt vorliegenden amtlichen Wortlaut der Auffassung, daß bei der Auslegung von Vergleichen — um einen solchen Handolt es sich hier — die äußere sprachliche Gegenüberstellung nicht ohne weiteres 325
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