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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.06.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-06-12
- Erscheinungsdatum
- 12.06.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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IIS, 12. Juni ISIS. Redaktioneller Teil. Erfreulich ist in dieser Bekanntmachung, daß die Ausnahmen auf ein Mindestmaß beschränkt sind und daß es sich um keine Z w an g s Vorschrift handelt, sodaß also jeder in der Lage ist, nach eigenem Ermessen zu handeln, ob er den Zuschlag er heben will oder nicht. Die einzige nicht angenehme Ausnahme, die Zuschlagsfreiheit der Zeitschriften, kann durch Erhebung einer Bestellgebühr oder Besorgungsgebühr ausgeglichen wer den, wie es schon von den meisten oder gar allen Vereinen mit gutem Erfolg geschieht. In den Bücher-Anzeigen einiger Verleger für das Publikum wurden vielfach bisher nicht die Preise inkl. aller Zuschläge bekanntgegeben. Dadurch entstanden fortwährend im Sortiment im Verkehr mit der Kundschaft Un annehmlichkeiten, weil das Publikum sich übervorteilt glaubte. Die letzte Herbsttagung in Goslar hat deshalb folgende Entschlie ßung, die von Herrn Burmeister-Stettin eingebracht wurde, einstimmig angenommen: »Die Herbstversammlung des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine im Deutschen Buchhandel richtet an den Deutschen Verlcgerverein die Bitte, bei seinen Mitgliedern dahin zu wir ken, daß diese bei allen Anzeigen für das Publikum die Ver kaufspreise in der vollen festgesetzten Höhe bekanntgeben, unter Hinzufügung eines Hin weises auf den dazukommenden Teuerungs zuschlag der Sortimente r.« Wir richten auch an dieser Stelle die Bitte an den Verlag, für die Folge bei seinen Anzeigen die in der obigen Ent schließung festgelegten Wünsche des Sortiments zu erfüllen. Die soziale Unruhe, die Deutschland durchzieht, hat auch vor dem Buchhandel nicht Halt gemacht. Die Angestellten neh men lebhaft teil an den Bewegungen auf Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage und ihrer Stellung im Betrieb«. Wir wollen nicht sagen, daß es sich da um einen Klassenkampf handle, aber wir wollen nicht verkennen, daß es sich um arbeitsrecht liche Auseinandersetzungen handelt, die mehr und mehr von den Organisationen als den Vertretern der kontrahierenden Gruppen und keineswegs mehr von den Einzelpersonen geführt oder gar durchgefochten werden können. In dieser Erkenntnis ist am 6. Dezember 1918 auf Ein ladung des Börsenvereins in einer Versammlung, zu der auch ihr Vorstand, sowie die Vorstände der Orts- und Kreisvereine geladen waren, der Arbeitgeberverband des Deut schen Buchhandels gegründet worden. Es war die letzte Versammlung, an der Robert Prager noch teilnehmen konnte. Der Börsenverein fordert alle buchhändlerischen Arbeitgeber aus, diesem Arbeitgeberverband, dessen Sitz Leipzig ist, der aber Ortsgruppen an allen größeren Plätzen gründet, beizutreten, und weist auf die Flut hin, die am sozialpolitischen Horizont aufsteigt und die denjenigen überfluten müßte, der schutzlos als einzelner aus der Halde sicht. Nicht um unsoziales Verhalten handelt es sich dabei, sondern um die Wahrung berechtigter In teressen bei den Auseinandersetzungen gegenüber ebenso be rechtigt geglaubten Interessen und namentlich gegenüber un sozialer Überspannung der gegnerischen Interessen. Wir können also auch unseren Mitgliedern nur als dringende Mahnung ans Herz legen, sich dem Arbeitgeberverband anzuschließen und da mit zugleich mit der Wahrung ihrer eigenen Lebensrechte auch die für sie arbeitende Organisation zu stärken. Einige Verleger haben neue Abrechnungsbedin gungen über feste Sendungen, die bisher in soge nannter Jahresrechnung geliefert wurden, eingefllhrt. Der Vor stand ist der Ansicht, daß auf Jahreskonto nur ü conck.-Senduu- gen gebucht werden sollen. Alles übrige sollte bar oder bei grö ßerem Bedarf auf Barkonten mit kürzerem Abrechnungstcrmin bezogen werden. Voraussetzung ist natürlich dabei, daß vom Verleger ein entsprechend höherer Rabatt zugebilligt wird. Eine zweimalige Abrechnung über das Kommissionsgut, wie auch schon vorgeschlagen ist, glaubt der Vorstand nicht empfehlen zu können, da das eine neue Arbeitsvermchrung bedeutet mit recht zweifelhaftem Nutzen. Dagegen könnte eine Verlegung der A b r e ch n un g s a r b e i te n in eine stillere Geschäfts zeit und dementsprechend eine Änderung des Geschäftsjahres zu überlegen sein. Vielleicht ist es auch denkbar, unter der jetzigen Regierung eine Festlegung des Osterfestes zu erreichen und damit auch einen festen Abrechnungstermin für den Buch handel zu schaffen. Der Börsenverein ist mit den großenBibliotheken, die noch 7^"/° Rabatt erhalten, in Verhandlungen ge treten, um einen Fortfall dieses Rabatts zu erwirken. Eine Einigung ist auf der Grundlage zustande gekommen, daß diese Bibliotheken vom 1. Januar ISIS ab aus den Rabatt verzichten, dafür aber den Sortimenterteuerungszuschlag nicht berechnet erhalten. Da diese Bibliotheken bisher ohne Teuerungszuschlag immer noch 7^"/° Rabatt erhielten, so ist das Abkommen für den Buchhandel ein immerhin noch einigermaßen günstiges. Das Bestreben des Buchhandels muß aber dahin gehen, nach Ablauf des seinerzeit mit den Bibliotheken getroffenen Über einkommens im Jahre 1920 überhaupt jede Bevorzugung der Bibliotheken auszuheben und diese dem übrigen Publikum gleich zustellen. Am 2S. März 1919 sandte uns der Börsenverein ein Re ferat des Herrn Volckmar überGrossobuchhandelund Auchbuchhandel mit der gleichzeitigen Anfrage, wie sich der Vorstand des Verbandes zu dieser Frage stelle. Der Vor stand hat das Schreiben dahin beantwortet, daß er bei seiner nur noch kurzen Amtsdauer durch eine Stellungnahme den neuen Vorstand nicht gern festlegen möchte und deshalb davon absehe, sich über diese Frage zu äußern. Die Schleuderei bei Lieferungen ins Aus land ist immer ein Krebsschaden des Deutschen Buchhandels gewesen. Die gegenseitigen Unterbietungen der exportierenden Firmen haben es schließlich dahin gebracht, daß von einem Ge winn bei diesen Geschäften überhaupt keine Rede mehr sein kann. Auf unserer letzten Herbstversammlung in Goslar, wo diese Frage im Anschluß an ein Referat des Herrn Hiersemann besprochen wurde, waren alle Redner der Ansicht, daß der Aus- landrabatt abgcschafft werden müsse. Allerdings müßten auch die im Auslande ansässigen Firmen gezwungen werden, die Satzungen des Börsenvereins inne zu halten, da sonst den deut schen Firmen das Exportgeschäft völlig genommen würde. Es ist sehr zu wünschen, daß die auf eine Gesundung des Exports gerichteten Maßnahmen des Börsenvereins und des Deutschen Verlegervereins erfolgreich sind. Auch im vergangenen Jahr haben wir eine Vorsitzenden- Zusammenkunft in Goslar am 31. August und 1. Sep tember 1918 abgehalten, die trotz des Krieges wieder recht gut besucht war, und in der alle wichtigen Fragen, die den Buch handel zurzeit beschäftigen, einer eingehenden Besprechung un terzogen wurden, über die Versammlung ist ein eingehender Bericht im Börsenblatt Nr. 210 vom 9. September 1918 er schienen, ebenso haben wir ein ausführliches Protokoll darüber versandt. Die wichtigsten Punkte dieser Tagung haben wir an anderen Stellen des Jahresberichts ausführlich behandelt. Für die Neuwahlen im Börsenvereins-Vor- stand hat der Wahlausschuß folgende Wiederwahlen vorgeschlagen: 1. zum 2. Vorsteher Herrn Geheimrat Karl Siegis- m. und -Berlin, 2. zum 1. Schatzmeister Herrn Hans Volckmar-- Leipzig. Der Verbandsvorstand hat sich mit der Aufstellung dieser Wahlvorschläge einverstanden erklärt und den Mitgliedern empfohlen, vorgenannten Herren ihre Stimme zu geben. Auch im Vereins-Ausschuß sind Neuwahlen nötig geworden. Aus dem Vereins-Ausschuß scheiden von den vier Vertretern der Kreis- und Ortsvereine Ostermesse 1S19 aus: Herr Friedrich Alt in Frankfurt a. M., Herr Georg Eggers in Berlin, Herr Theodor Weitbrecht in Hamburg. Infolgedessen ist die Wahl von drei Vertretern der Kreis- »nd Ortsvereine für den Vereins-Ausschuß erforderlich. Herr Alt ist sechs Jahre im Amt und daher satznngsgemäß nicht wieder wählbar; die Herren Eggers und Weitbrecht sind wieder wählbar. Im Amte verbleibt Herr Max Staedke 479
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