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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.02.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-02-04
- Erscheinungsdatum
- 04.02.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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26, 4. Februar ISIS. Redaktioneller Teil. vöyenLlatt s d Lychn. «uchhai»». Marine bei Vergebung von Staatsaufträgen, soweit Neuarbeiten in Frage kommen und soweit bestimmte Arbeiten nicht schon vergeben sind, nicht mehr zu berücksichtigen. Diese Institute sollen im Umfange ihrer früheren Friedenstätigkeit mit Instandsetzung von Heeresgerüt und Neparatnrarbeilen für andere staatliche Betriebe beschäftigt werden. Herstellung von Kunstdruckpapier. -- Der Staatssekretär des Neichscrnährnngsamtes in Berlin richtete unter dem 20. Januar 1010 an den Reichsausschuß für Druckgewerbe, Verlag und Papier- verarbeitnng in Berlin nachstehende Mitteilung, der wir die Bemer-! kung voranSschicken, daß die Wirtschaftliche Vereinigung Deutscher Buchhändler sich bereit erklärt hatte, die Verteilung zu übernehmen: Auf das gefällige Schreiben vom 14. Januar 1910 — Tgb. Nr. 35/1/10 — erwidere ich ergebenst, daß vom 1. Januar 1919 ab dem Verlagsgewerbe zur Herstellung von Kunstdruckpapier ejn Ge samtkontingent von der zur Verfügung gestellt worden ist, dessen Verteilung ohne Mitwirkung der durch die Kriegswirt schaftsstelle in Verbindung mit dem Börsenverein der Deutschen Buch händler erfolgt, sodaß die bisher übliche Nachrechnung des Bedarfs im Einzelfalle in Zukunft in Wegfall kommt. Wiedereinstettung von Kriegsteilnehmern. — Mit dem 24. Ja nuar ist die Verordnung des Reichsamts für wirtschaftliche Demobil machung über die Einstellung, Entlassung und Entlohnung der Ange stellten während der Zeit der wirtschaftlichen Demobilmachung in Kraft getreten. Danach sind Bctriebsunternehmer und Bureautnhaber einschließ lich der Körperschaften des öffentlichen Rechts verpflichtet, alle Kriegs teilnehmer und reichsdeutschen Zivilinternierten, die bei Ausbruch des Krieges bei ihnen als Angestellte beschäftigt waren, wieder ein zustellen. Die Wiedereinstellungspflicht erlischt, wenn die Angestell ten sich nicht binnen zweier Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung zur sofortigen Wiederaufnahme ihrer früheren Tätigkeit bei ihren ehemaligen Arbeitgebern melden. Die Wiedereingestellten sollen tunlichst ip gleicher Weise beschäftigt werden wie vor dem Kriege. Sie haben Anspruch auf eine Vergütung, die derjenigen ent spricht, die den Daheimgebliebenen gewährt wird. Außerdem sitld die Arbeitgeber verpflichtet, die gegenwärtig bei ihnen Angestellten weiter zn beschäftigen, soweit diese auf Erwerb angewiesen und nicht während des Krieges von einem anderen Orte zugezogen sind, es sei denn, daß sie eine ihrer Vorbildung entsprechende Anstellung an diesem Orte oder in dessen Umgebung nicht erlangen können. Diesen Angestellt'en darf erst zum 28. Februar 1919 gekün digt werden. Falls einem Angestellten seit dem 1. November 1918 zum 31. De zember 1918 oder zu einem späteren Zeitpunkt bis znm 28. Februar 1919 einschließlich gekündigt worden ist, ist die Kündigung unwirksam, wenn ihre Aufhebung innerhalb zweier Wochen nach dem Inkraft treten dieser Verordnung von dem Angestellten bei dem Arbeitgeber verlangt wird. Dieses Recht steht ihm nicht zu, wenn seine Weitcr- beschäftigung mit Rücksicht auf die Verhältnisse des Betriebs abge lehnt werden darf oder die Kündigung auf Anordnung der Demobil machungsorgane oder im Einverständnis mit dem zuständigen Ange stelltenausschuß erfolgt. Eine Pflicht zur Wicdereinstellung oder Weiterbeschäftigung von Angestellten besteht nicht, soweit ihre Durch führung dem Arbeitgeber infolge der besonderen Verhältnisse des Be triebes ganz oder zum Teil unmöglich ist. Hierüber ist im Benehmen mit dem Angestelltenausschuß zu bestimmen. Die Demobilmachungsausschüsse sind befugt, Unternehmer solcher Betriebe und Inhaber solcher Bureaus, die erst mährend des Krieges entstanden oder wesentlich vergrößert worden sind, zur Einstellung einer bestimmten Mindestzahl von Kriegsteilnehmern als Angestellte zu verpflichten, vorausgesetzt, daß die Durchführung dieser Verpflichtung dem Arbeitgeber möglich ist. Bei Streitigkeiten ist der Schlichtungsausschuß zuständig. Falls eine der Parteien sich dem Schiedsspruch nicht unterwirft, kann der Temobilmachnngskommissar ihn für verbindlich erklären. Verein Leipziger Buchbindereibesitzer. — Wie in Berlin, Stutt gart und München, so hat auch in Leipzig innerhalb des »Verbandes Deutscher Buchbindereibesitzer« eine Ortsgruppe sich gebildet. Sie ist kürzlich als »Verein Leipziger Buchbindereibesitzcr« ins Leben ge treten und bezweckt unter besonderer Wahrung der Leipziger Orts interessen die Vertretung seiner Mitglieder innerhalb des »Verbandes Deutscher Buchbindereibesiher«. Der 1. Vorsitzende ist Herr Hermann Ouensel, Direktor der Firma Hübel L Dcnck in Leipzig, als Geschäfts führer ist Herr Max bschner bestellt. Die Geschäftsstelle befindet sich im Buchgewerbehaus, Zimmer 28. Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 1. Februar konnte Herr Paul Dost, Pro kurist der Hofkunstanstalt Albert Krisch in Berlin, auf eine Wjährige Tätigkeit in biesein hochangcsehenen Hause zurückblickcn. Paul Dost erlernte bcn Buchhandel im Sortiment von Julius Hobeda in Glau chau i. S. und war dann als Gehilfe in den Jahre» 1884—1893 im Berliner Berlagskontor sDeutsche Illustrierte Zeitung) und Deutsches Verlagshaus Rich. Bong L Co. in Berlin tätig. Im Jahre 1894 trat er in das Haus Albert Krisch ein, wo er in leitender Stellung sich bald das besondere Bertrauen seines Chess erwarb und im Jahre 1898 Prokura erhielt. Im geschäftlichen und persönlichen Verkehr hat sich Paul Dost in den Kreisen des Buchhandels zahlreiche Freunde erworben, deren aufrichtige Wünsche seinen Ehrentag verschönt haben werden. Franz Mehring ft. — Der sozialistische Schriftsteller vr, Franz Mehring ist am 28. Januar im Sanatorium Grunewald im Alter von fast 73 Jahren den Folgen einer Lungenentzündung erlegen. Haupt sächlich als Journalist und Redakteur sozialistischer Blätter tätig, hat Mehring auch eine Reihe Schriften sozialdemokratischer Tendenz hin terlassen, von denen besonders die im Auftrag der sozialdemokratischen Parteileitung herausgcgebene -Geschichte der deutschen Sozialdemo kratie« zu nennen ist, ein vielbändiges Werk, bas 1897 in erster Aus lage erschien und später, umgearbeitet, wesentlich andere Auffassungen widerspiegelt als die Erstausgabe. 1992 gab er den Nachlaß von Marz- und Engels und di« Briefe LassallcS an Marx und Engels heraus. Georg Rüge ft. — In Zürich ist der ord. Proscfsor der Anatomie an der dortigen Universität Or. Georg Rüge im Alter von 87 Jahren dahingeschieden. Er hat eine große Reihe von Abhandlungen und Monographien über Anatomie und Physiologie der Muskeln und Ner ven, sowie über die Gesichlvmaskulatur bei Menschen und anthro poiden Assen veröffentlicht. Karl Larsson ft. — Aus Stockholm wird gemeldet, daß der be kannte schwedische Maler Karl Larsson in seinem Landhause in Sund born in Talekarlien einem Schlaganfall erlegen ist. Er stand im 69. Lebensjahre. Seine farbigen Zeichnungen, die Haus, Hos und Garten, Krau und Kinder des Malers darftellen, sind zn Bilder büchern vereinigt i» Schweden volkstümlich und auch in Deutsch land durch die Langewieschebände sehr bekannt geworden. Kür die Stockholmer Oper, das Dramatische Theater, ferner Museen »nd an dere öffentliche Gebäude hat Larsson auch große dekorative Wand gemälde geschossen. Sprechsaal. sOhue Verantwortung öer Redaktion,- jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung deS Börseublatts.j Verband des Deutschen Kunst« und Antiquitiiten- haudels, E. B., Sitz Miinchen. Der »Verein der deutschen Antiquariats- und Export-Bnchhändler-- hat im Bbl. Nr. 17 vom 24. Januar 1919 einige die Luxussteuer be rührende Fragen behandelt und bei dieser Gelegenheit erwähnt, daß die Münchener Kollegen bei der bayerischen Regierung einige Erleich terungen erzielt hätten. Um keine irrige Meinung anfkommen zu lassen, muß darauf hingcwiesen werden, daß diese Erfolge (Befreiung von der Führung eines besonderen Lagerbnches, Zulassung eines ver einfachten Steuerbuches nsw.) nicht von den Münchener Kollegen, son dern von dem Verband des deutschen Kunst- und Antiquilätenhandels, dank der aufopfernden Tätigkeit der beiden Vorsitzenden und dem ver ständnisvollen Entgegenkommen der bayerischen Behörden, erzielt wurden. Wenn diese Erleichterungen auch mehr »partiknlariftischcr Natur sind, so wird es dadurch doch den Kollegen außcrbayerischcr Staaten, unter Hinweis auf das Entgegenkommen bayerischer Behör den, ermöglicht werden, auch ihrerseits bei den zuständigen amtlichen Stellen Erleichterungen zu erwirken. Erfreulicherweise kann ich Mit teilen, daß es dem Verbände gelungen ist, unter Mithilfe des baye rischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bei dem Reichs schatzamte durchzusetzen, daß staatliche Sammlungen jeweils Vescheini- 87
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