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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.10.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-10-12
- Erscheinungsdatum
- 12.10.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 239, 12. Oktober 1918. Tcuerunnszuschläqc auf Schulbücher in Österreich. — In der »Österreichisch-ungarischen Buchhändler-Corrcspondcnz« Nr. 40 vom 2. Oktober lesen wir: Wir sind nunniehr in den Besitz des Original- erlasscs des k. k. Ministeriums für Kultus und Unicrricht in betreff des TeuerungSznschlagcs ans Schulbücher gelangt. Dieser Erlaß hat folgenden Wortlaut: Z. 34095/18 —XI! I). Schnlbücherprcise; Einhcbung eines 10°/oigen Zuschlages durch die Sortimenter. Wien, am 13. September 1918. An alle Landesschulbehördcn (mit Ausnahme von Galizien) und an alle Landesstellen (mit Ausnahme von Galizien und Niederösterrcich). Das Ministerium für Kultus und Unterricht hat sich über eine begründete Eingabe des Vereines der vstcrr.-nngar. Buchhändler in Wien bestimmt gefunden, mit Rücksicht ans die außergewöhnlichen Tenerungsverhältnisse gegen die Einhebnng eines höchstens lOpro- zentigcn Zuschlages zu den genehmigten ans den Titelblättern der approbierten Lehrbücher ersichtlich gemachten Ladenpreisen dieser Bücher durch die Detailvcrschleißcr für die Dauer der gegenwärti gen Verhältnisse keine Einwendung zu erheben. Ans das Titelblatt der in Betracht kommenden Lehrbücher wird in Zukunft durch Stcmpclausdruck oder Aufkleben gedruckter Strei fen der Vermerk aufzunehmeu sein: »10 Prozent Zuschlag beim Einzclvcrkauf genehmigt mit Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 13. September 1918, Z. 34095«. Es hat somit bis auf weiteres ein um 10 Prozent höherer Ladenpreis, als auf den Titelblättern bei der Herausgabe der ap probierten Lehrbücher ersichtlich gemacht wurde, als behördlich ge nehmigter Ladenpreis zu gelten. Im Falle etwa versuchter Forderung höherer Zuschläge hat der h. o. Erlaß vom 25. Juli 1918, Z. 26082 volle Anwendung gefunden. Hiervon sind die unterstehenden Schulbehörden und Lehran stalten im Nachhange zu dem h. o. Erlasse vom 25. Juli 1918, Z. 26082/18 — XII d unverzüglich zur Danachachtung in Kenntnis zu setzen. Der Minister für Kultus und Unterricht Madeyski m. p. Auf unsere — in der letzten Bekanntmachung bereits erwähnte — Erwiderung hat dann das Ministerium für Kultus und Unterricht in Ergänzung obigen Erlasses folgendes bestimmt: Wien, den 24. September 1918. ^cl Z. 34095 — XII b. Schulbüchcrpreise; Einhcbung eines 10°/oigen Zuschlages durch die Sortimenter. An alle Landesschulbehördcn (mit Ausnahme von Galizien) und an alle politischen Landesstellcn (mit Ausnahme von Galizien und Niederösterrcich). Im Nachhange zum h. o. Erlasse vom 13. September 1918, Z. 34095 —Xllb wird zur Vermeidung von Mißverständnissen ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß von der Anbringung des Ver merkes »10 Prozent Zuschlag beim Einzelverkauf genehmigt mit Erlaß des k. k. Ministeriums für Kultus und Unterricht vom 13. September 1918, Z. 34095« auf dem Titelblatte der approbier ten Lehrbücher mit Rücksicht aus den bereits erfolgten Beginn des Schnljahrcs für den dermalen stattfindenden Schulbücherverkauf ab gesehen werden kann, und daß es während der im Zuge befindlichen Vcrkaufspcriode als genügende Rechtfertigung für die Einhebnng eines höchstens lOprozentigen Zuschlages zu den auf den Titelblät tern der approbierten Lehrbücher ersichtlich gemachten Ladenpreisen zu betrachten ist, wenn seitens der Schulbücherverschlcißcr in Fäl len von Anfragen oder Beanstandungen aus den Kreisen des kaufenden Publikums ein Abdruck des oben bezogenen h. o. Erlasses vorgewicsen wird. Hiervon sind auch die unterstehenden Schulbehörden, Schul leitungen und Schulöirektioneu sofort in Kenntnis zu setzen. Der Vorstand des Vereins der östcrreichisch-nngar. Buchhändler. Franz Dcuticke, Wilhelm Müller, Oskar Ritter von Hölder, Schriftführer. Vorsitzender. Schatzmeister. Personalnachrichten. 80. Geburtstag. — Im Juni d. I. waren IN Jahre vergangen seit dem Bestaube der Firma Rainer Hosch in Nentitschein und 25 Jahre seit der Übernahme der L. B. Enders'schcn Kunst-Anstalt siir Buch- und Steindruck, Hosch 8- Schleis, durch den gegenwärtigen In haber der erstgenannte» Firma, Herrn August Hosch. An, 19. Oktober konnte der Gründer des Sortiments, Herr Rainer Hosch, sein 80. Gcbnrtsscst begehen. Er lebt nach dem Verlaus seines GutsbesitzcS in der Steiermark heute im Ruhestand wieder in seiner Heimat in Neutitscheiu und nimmt troh seinem hohen Alter noch immer regen Anteil an der Entwicklung seines Hauses. Gesollt»: am 27. September durch Granatschuß Herr Hauptmann der Landwehr Hermann Odenwald!, Inhaber der Firma Jos. Roth, vor,». G. Schmid'sche Buch-, Kunst-, Musikalie»- nnd Schreib,varcnhandlung in Schiväbisch-Gmünd. Der Verstorbene hatte am l. Januar 1892 in Gemeinschast mit Joses Lautcnschiager die alte schon 1798 gegründete Roth'jche Buch- Handlung übernommen und sie nach Ausscheiden Lautcnschlagcrs <1895) allein wcitcrgcsührt. Er hat sic zu hoher Blüte gebracht und grasten »msatz, namentlich ans seinen Spezialgebieten Architektur und Orno mcutik, Heraldik nnd Genealogie, Kunstgewcrbe, Lehrmittel und katho- tische Theologie erzielt. Aus seiner crspricstlichcn Tätigkeit mit Be ginn des Weltkrieges gerissen, hat Odenwald! auch in seinem neuen Wirkungskreise voll seine Pflicht getan, woflir ihn, eine Reihe hoher Auszeichnungen zuteil geworden ist. Sprechsaal. Zeilschrislen-Tilel und -Register. (Vgl. Nr. 172, 17«, 227 u. 2l!5.) ES sei mir gestattet, mich zu der Krage: »Zeitschriften-Titel und -Register« zu äustcr». Selbst wenn die Ansicht des Herrn Justizrat Hillcbrand richtig sein mag, das, der Verleger zur Beigabe von Titel und Inhalt zu einer Zeitschrift rechtlich nicht verpflichtet ist, was ich ganz unentschieden lasse, dann hat doch die ohne jede Ausnahme bisher geübte Gewohnheit ein Recht geschaffen, das dem Abnehmer der Zeitschrift einen An spruch aus Titel nnd Inhaltsverzeichnis gewährt. Dost die Verleger dieses Recht auch im Kriege anerkennen, wird m. E. dadurch am besten bewiesen, das; auch in der Not des Krieges, anher Herrn von Weber, soviel ich weiß, noch keiner ans den Gedanke» gekommen ist, durch Fort- lassung von Titel und Inhalt Papier und Herstellungskosten zu sparen. Ganz besonders sollte das aber bei einer Zeitschrift wie dem »Zwiebclsisch« nicht geschehen, die einen umfangreichen Inseraten- teil hat, durch dessen Beschränkung das Papier siir Titel nnd Inhal, leicht beschafft werden kan». Herr von Weber sagt zwar, daß der Anzeigenteil für Leser, An zeigende nnd Zcitschriftenveriag ein gemeinsames Interesse habe, während die Titelet nur ein siir den Besitzer der Zeitschrift entbehr licher Schmuck sei. Elfteres mag richtig sein, aber daß IcbtereS nicht der Kall ist, zeigt eben der Einspruch des Herr» Gcheimral Milka,,, de», gewiß sehr viele Leser des Zivicbclfisches zustimmcn. Ich möchte darnm nicht nur wünschen, daß das Beispiel von Herrn von Weber keine Nachahmung sände, sondern daß auch er anerkennen möge, daß an Titel und Inhalt zwar nicht die Anzeigenden, aber doch Leser und Zcitschriftenveriag ein gemeinsames Interesse haben. Berlin. Or. E r n st V o I l e r I. Vircherbettel. In neuester Zeit mehren sich die Bittgesuche um Bücher in er- schreckender Weise, besonders von Vereinen und Gesellschaften, die da glauben, cs genüge, einen nationalen oder gcmcinnühigen Zweck in den Vordergrund zu stellen, um die Verleger zur unentgeltlichen -er gäbe ihrer Bücher zu bestimmen. So wendet sich neuerdings die »Ge sellschaft Münchener Lichtspiclknnst e. V., München- (Geschäftsführer Direktor Ernst Grill), an uns mit der Bitte um unentgeltliche Über lassung eines Buches, lediglich mit der »Begründung«, der Verein be nötige eine möglichst umfangreiche Sammlung von allen das Licht- spiclproblem behandelnden Fachszcitsschristen. Gerade in der gegen wärtigen Zeit gehöre» derartige Gesuche einfach in den Papier- korb. Die neuen Belastungen der Geschäftswelt durch die an, 1. Oktober in Krast getretenen neuen Stenern sollten den Ver- lagsbnchhandcl zu größerer Wirtschaftlichkeit auch In dieser Beziehung veranlassen und den Deutschen Vcrlegcrvcrcin bestimmen, seinen Mit gliedern die Ablehnung der Gesuche »in schenkweisc Verabfolgung von Büchern nnd Zeitschriften zur Pflicht zu machen. M. H.
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