Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-02
- Erscheinungsdatum
- 02.07.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140702
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191407022
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19140702
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-07
- Tag1914-07-02
- Monat1914-07
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. 150, 2. Juli 1914. seine Mitarbeiter vr. Hein und vr. Müller durch Nachprüfung des Faksimileapparates zu den Urkunden Ludwigs des Frommen und Lothars I. fortgesetzt. Die Bearbeitung der Diplome Heinrichs III. ist durch den Abteilungsleiter Professor Breßlau und den ständigen Mitarbeiter Professor Wibel bis zu dem Nömerzuge von 1046 im wesentlichen abgeschlossen. Mehrere Reisen des Leiters und der Mit arbeiter der Reihe Oiplomata förderten reichen Stoff in den Biblio theken Deutschlands, Österreich-Ungarns, Dänemarks und Italiens zu tage. Professor Strecker ist an Stelle des Professors Zeumer in den Redaktionsansschuß für das Neue Archiv getreten, vr. Lüdicke, Archi var am Geheimen Staatsarchiv in Berlin, wurde mit der Verwaltung der Traube-Bibliothek beauftragt. Eine Wilhelm Raabe-Gcdcukfeier soll in diesem Jahre, wie die Ortsgruppe Braunschweig - Wolfenbüttel der Gesellschaft der Freunde Wilhelm Raubes beschlossen hat, am 8. September, dem Geburtstage des verewigten Dichters, stattfinden. An diesem Tage sollen die Schriften Wilhelm Naabes, soweit sie sich dazu eignen, an die Biblio theken deutscher Schulen im Auslande, sowie den Krankenhäusern in Braunschweig und Wolfenbüttel und auch der Landesstrafanstalt in Wolfenbllttel überwiesen werden. Ob die Mitglieder der Raabe-Gesell- schaft das Arbeitszimmer Wilhelm Naabes besichtigen können, bevor der Hausstand nach dem Tode seiner Witwe aufgelöst wird, läßt sich noch nicht bestimmen, jedenfalls soll aber das Naabczimmer im Vater ländischen Museum in derselben Weise wieder eingerichtet werden, wie es in der Wohnung des Dichters bestanden hat. Das Haus, in dem Wilhelm Raube während des letzten Jahrzehnts seines Lebens wohnte, soll mit einer Gedenktafel geschmückt werden, für die der Bildhauer Hermann Siedentopf-Braunschweig bereits einen Entwurf geschaffen hat. Die Handschriftcnsammlung Raubes wird der Braun schweiger Stadtbibliothek überwiesen. Königliche Akademie der Künste in Berlin. Der Kaiser hat die Wiederwahl des Vorstehers eines akademischen Meisterateliers Pro fessors Ludwig Mangel znm Präsidenten der Königlichen Akademie der Künste für das Amtsjahr vom 1. Oktober 1914 bis znm 30. September 1915 nunmehr bestätigt. Für die gleiche Zeit ist auch die Wahl des Vorstehers einer Meistcrschule für musikalische Kompo sition Professors F r i c d r i ch G c r n s h e i m zum Stellvertreter des Präsidenten durch den Minister der geistlichen und Unterrichts-Ange legenheiten bestätigt worden. Sprechsaal. Abweichungen in der Farbe des Druckpapiers. (Vgl. Nr. 144.) Der § 4 der »Geschäftsbedingungen« wird wohl von beiden Par teien als zu Recht bestehend anerkannt werden, da es fast ein Ding der Unmöglichkeit ist, bei Neuanfertigung genau den Farbton der früheren Anfertigungen zu treffen. Hier scheint mir aber der Paragraph falsch angewendet worden zu sein. Die »geringen Abweichungen« können sich nur auf Abweichungen von dem Muster oder auf solche von früheren Lieferungen beziehen. Eine Lieferung (als Ganzes) muß aber un bedingt eine Farbe haben, oder der Lieferant war mindestens ver pflichtet, vorher Mitteilung zu machen. Die verschiedenen Farben konnten dann gleichmäßig ans die einzelnen Bogen verteilt werden, und Sie hätten dann wenigstens in jedem Katalog nur eine Papier- färbe gehabt. O. Meiner Ansicht nach ist die betreffende Papicr-Engros-Firma ganz ini Unrecht. Der angczogene 8 4 kann sich auf eine derartige Liefe rung nicht beziehen. Eine Gesamtlieferung muß unter allen Um ständen von einer Farbe sein. Die »geringen Abweichungen«, die bezüglich der Farbe usw. geduldet werden müssen, können nur in Be tracht kommen für zeitlich getrennte Anfertigungen und Lieferungen. Ta ist es oft unvermeidlich, besonders bei geringen, holzhaltigen Pa pieren, daß kleine Nuancenunterschiede von einer Fabrikation zur andern sich bemerkbar machen. Immerhin darf der Unterschied auch da nicht so groß sein, daß das Papier nicht zusammen verwendet wer den könnte. Die Gefahr, derartige verschiedenfarbige Lieferungen zu be kommen, ist naturgemäß bei Kauf von Zwischenhändlern größer als beim direkten Einkauf in einer Papierfabrik, da die Händler oft eines ganz geringen Preisunterschiedes wegen die Lieferanten wechseln, und dann ist natürlich die Gefahr des verschiedenartigen Papieres doppelt groß. Zudem benützen die Papierhandlungen gern die Gelegenheit, die Rest posten verschiedener Anfertigungen abzustoßen, zumal wenn, wie hier, die Ablieferung an eine dritte Person erfolgt. Ich kann aus lang jähriger Erfahrung meinen Kollegen deshalb nur raten, soviel wie möglich dem direkten Verkehr mit einer zuverlässigen Papierfabrik den Vorzug zu geben. Wie gesagt, ich halte dafür, daß die betreffende Papier-Engros- Firma den 8 4 der »Geschäftsbedingungen für den Handel mit Papier« in mißbräuchlicher Weise angeführt hat. Sollten derartige Manipu lationen auch anderweitig versucht werden, so wäre dringend zu wün sche», daß dagegen energisch Front gemacht werde. Gerade der Ver lagsbuchhandel ist hier in besonderem Maße interessiert, da ihm daran liegen muß, nicht nur bei ein und demselben Werke, sondern von einer Auflage zur andern das genau gleiche Papier zu erhalten, ganz abgesehen von Lieferungswerken, die sich manchmal über Jahre hin ziehen. Es ist begreiflich, daß sich die Papierlieferanten vor schikanösen Beschwerden schützen wollen, aber sie dürfen auch nie und nimmer diese Schutzbestimmungen im eigenen, wenn auch falsch verstandenen Interesse mißbrauchen. I'. R. in L. Die Sachdarstellung des Einsenders ergibt kein klares Bild. — Wenn jedoch die Papier-Firma ein »verschiedenfarbiges Papier ge liefert hat, bei dem die Farben wesentlich von einander abweichen«, so kann sie die Mängelrüge unmöglich unter Berufung auf 8 4 der Ge schäftsbedingungen für den Handel mit Papier zurückweisen, der nur »we gen geringe r Abweichungen« das Recht zu einer Beanstandung aufhebt. Aber auch der Begriff »geringe Abweichungen« erfährt in Fachkreisen andere Auslegung, als sie ihm von der Papier-Firma offenbar zu geben versucht wird. Nach der Sachdarstellung des Einsenders scheint das ! große Quantum auf einmal und nach Muster bestellt zu sein. Ist der ! Preis (Qualität) des Papiers so, daß unter normalen Verhältnissen jede Fabrik in der Färbung gleichmäßigen Ausfall gewährleisten kann, so darf das Papier keinesfalls innerhalb dieser einen Anfertigung zweierlei Färbung aufweisen, sondern die Papierfabrik braucht aus technischen Gründen nur einen Spielraum, daß das Papier in der Färbung insgesamt, jedoch nur in einer Richtung eine »geringe Abweichung« zeigen darf. Da das Papier aber weiß und gelblich ist, so scheint es aus zwei, nicht vereinbarten oder einseitig veranlaßten Anfertigungen zu stammen, deren Ausfall natürlich nur die Lieferanten zu vertreten haben. Der Streitfall zeigt wieder einmal zur Genüge, wie schwer es ist, Normen zu schaffen, ohne in der Lage zu sein, zu präzisieren, was man normieren will. Über den Begriff »geringe Abweichungen« wird in Streitfällen kaum Übereinstimmung erzielt werden. Und deshalb ist dem Einsender nur zuzustimmen, daß gegen die so dehnbaren »Geschäfts bedingungen«, die die Berliner Handelskammer jetzt durch das Papier- fach erproben läßt, ebenso energisch Front gemacht wird wie gegen jeden Versuch, sie als Handelsbräuche im Sinne des 8 346 des HGB. zu stempeln. Neben Selbsthilfe, die jeder dadurch ausüben kann, daß er seine Papierbestellnngen unter ausdrücklichem Ausschluß der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen ausgibt, empfiehlt sich dringend eine Stel lungnahme des Verlegervereins, dessen gewichtiges Wort zweifellos verhindern kann, daß hier eine Rechtsunsicherheit zwingendes Recht wird. F. O. Gnauck. Bereits in meiner »Berufskunde für Buchhändler« habe ich auf die Bedenklichkeit der »Geschäftsbedingungen für den Papier handel«, insonderheit der als zulässig beanspruchten Abweichungen für den Verlagsbuchhandel hingewiescn. Daß diese völlig einseitige Jn- tercssenwahrnehmung der Papierverkäufer nicht »Handelsbrauch« wer den darf, liegt auf der Hand. Dem Abnehmer wird damit schließlich zugemutet, von einem Wiedervcrkäufcr ein Sammelsurium von sich an nähernd gleichen Resten anzunehmen, von denen der eine in der Farbe, der andere in der Reinheit, der dritte in der Festigkeit, der vierte im Maß Abweichungen von dem Muster aufwcisen kann, die der Verkäufer »gering«, der Käufer aber so beträchtlich nennt, daß ihm das damit ausgestattete Werk geradezu verleidet wird. Im übrigen sei zu der Entstehung besagter »Geschäftsbedingungen« erwähnt, daß sie ursprünglich nicht den Handel mit Papier im Sinne des Grosso-Wiederverkaufs betroffen haben, sondern die An se r t i g u n g n a ch e i n g e r c i ch t e m M u st c r. Daß hierbei ein ge wisser Spielraum in vorerwähnter Richtung zugebilligt werden muß, liegt auf der Hand: eine tüchtige Fabrik wird von demselben möglichst knappen Gebrauch machen. Dem Grosso- Händler darf der in jener Bestimmung liegende Schutz jedoch keinesfalls zum Vorwände dafür dienen, daß er es bei der Auswahl einer etwaigen Lagersorte nach einge- rcichtem Muster an Sorgfalt fehlen und sich dafür durch den bewußten Paragraphen decken läßt. Dieser Gefahr sollte der Verlcgerverein als berufene Körperschaft rechtzeitig cntgcgentretcn. Peter Hobbing. VcranNvortl. Red. t. V.: R i ch a r d A l be r t i. - Bering: Der B ö r s c n v e r e i n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Druck, otamm LSeemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig. Gerichtsweg 26 lBuchhändlerhansj. >068
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder