^ 152, 4. Juli 1914. Künftig erscheinende Bücher. Verlag von I. C. B. Mohr (Paul Siebeck) in Tübingen KM 6t,GS II.-14. Auflage 8". 1914. In Halbfranz gebunden Mark 14.—. Anläßlich des Erscheinens der neuen Auflage von Frank's Kommentar zum Strafgesetzbuch sind mir u. a. nachstehende Urteile von 23 Strafrechtslehrern zugegangen: Ich gratuliere Ihnen zu dem überaus großen und ver dienten Erfolg des vortrefflichen Werkes, das ich schon lange Studenten und Praktikern als unser bestes Lülfsmittcl warm empfehle. Möge es auch in seiner neu« Gestalt seinen großen Einfluß ausüben. Dieses Meisterwerk ist mir bereits ein unentbehrliches Hilfsmittel zur Forschung und Lehre geworden und empfehle ich es alljährlich in der Vorlesung und im Seminar bei Be arbeitung rechtsvergleichender Themen. ... desFrank'schen Kommentars, der wieder die großenVor- züge der bisherigen Auflagen aufweist und insbesondere vollkom men auf der Höhe der Wissenschaft und Rechtsprechung steht. Das Werk ist das unentbehrliche, stets zuerst in die Hand genommene Nachschlagebuch, nicht nur für mich, sondern auch für meine Studenten. Ich freue mich ganz außerordentlich darüber, daß das vor treffliche Buch so vielen Anklang findet. Meinen Hörern empfehle ich es stets. Ich freue mich aufrichtig des großen äußeren Erfolges des Werkes, der nur seinem inneren Werte entspricht. Nach wie vor werde ich das ausgezeichnete Buch meinen Hörern empfehlen. Mit Freude uud Gewinn werde ich das Werk auch fernerhin benutzen. Selbstverständlich pflege ich dieses vorzügliche Buch nieinen Zuhörern in erster Linie zu empfehlen. ...Franks ausgezeichneter Kommentar! ... des hochgeschätzten Frank'schen Kommentars. Ich werde den Kommentar, als für die Studenten ani meisten geeignet auch fernerhin meinen Zuhörern gerne ein- pfehlen. Ich werde das führende Werk in meinen Vorlesungen nach wie vor in de» Vordergrund stellen. Tübingen, 30. Juni 1914. Jede meiner strafrechtlichen Schriften zeigt, wie hoch ich den Frank'schen Kommentar schätze, und ich lasse mir selbst verständlich angelegen sein, ihn wärmstcns zu empfehlen. Ich werde nicht verfehlen, dieses ausgezeichnete Werk nach wie vor meinen Zuhörern in meiner strafrechtlichen Vorlesung, wie auch in der llebung aufs angelegentlichste zu empfehle. ... von Franks Kommentar, den ich, wie bisher, gerne empfehle. . . . und wird nicht verfehlen, es seinen Hörern zu empfehlen. Ich kann dieses ausgezeichnete Werk den Studierenden nur dringend empfehlen. Ich werde mir angelegen sein lassen, den Kommentar auch weiterhin in meinem Hörerkreise, der sich in diesem Semester auch auf die Universität erstreckt, zu empfehlen. Ich werde das Buch, meiner Aeberzeugung gemäß, auch in Zukunft meinen Hörern wärmstens empfehlen. . . . des Frank'schen Kommentars, den ich besonders hoch werte und meinen Zuhörern zu empfehlen nie versäume. . . . auch fernerhin das treffliche Werk meinen Hörern und sonstwo zu empfehlen. Wie sehr ich den Frank'schen Kommentar schätze, geht aus der häufigen Verweisung auf ihn in meinem Lehrbuch hervor. Ich hoffe ihn auch in der neuen Gestalt meinen Zuhörern empfehlen zu können. Ich habe mit Interesse von dem bedeutenden und erfolg reichen Werk Kenntnis genommen. Es wird immer tiefer und reichhaltiger .... Den Kriminalisten in Theorie und Praxis ist es ein stets wertvollerer Ratgeber, ein Helfer in allen Nöten, Z. C. B. Mohr (Paul Siebeck).