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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1914
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- Deutsch
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Tel!. .H' ISS. 8. Juli 1914. tcrium erst allmählich bei der Beurteilung der Lektitre der »reiferen Jugend« in Betracht. Gewiß ist es ein besonders glücklicher Fall, wenn eine Erzählung, die wir unfern Kindern in die Hand geben, außer dem, baß sie im Sinne des Kindes gut erzählt ist, auch noch ein Kunstwerk in, Sinne des Erwachsenen ist. Es ist dies ein beson deres Glück, nicht etwa, weil eine solche Erzählung in ihrem Kunstwert eben doch ein geheimes Plus an Bildungswert für das Kind birgt, son dern weil ein solches Buch das Kind auch über die Schwelle der Puber tät hinüber durchs ganze Leben begleitet und so schließlich eine Fülle von Gefühlswerten in sich birgt, deren Essenz ihm entströmt wie einem alten Wein seine,Blume'. Der Bildungswert der Jugcndlektüre be schränkt sich also nicht aus diese verhältnismäßig kleine Zahl von Fällen. Das würde auch eine ganz ungerechtfertigte Beschränkung der Möglichkeit bedeuten, fast alle Arten von Lebensverhäitnissen und Natur erscheinungen aus dem wirksamsten Weg, dem Weg der gefühlsmäßigen Phantasieerregung s.Ein-bildung's, dem Kind zugänglich zu machen. Denn das hat schon Storni selbst gespürt, daß durch sein Lcitwort filr die Kindergeschichte ,die große Welt der Stoffe aus ein nur kleines Gebiet beschränkt' würbe. Die Folge wäre, daß alles, was durch diese Beschränkung dem Gebiete der Kinbergcschichtc an Stosf entzogen würde, nun der nicht gefühlsmäßigen, der belehrenden Mitteilung überantwortet würde.« « , * Daß bildende Knust und Buchhandel in engen Wechselbezie hungen stehen, ist längst bekannt. Trotzdem kann das »Verlags- und Versandhaus Juno« Berlin IV. 57, D e nn e w i tzst r a ß e 26, den Rlihm für sich in Anspruch nehmen, diesen Beziehungen eine neue, originelle Note gegeben zu haben. Das genannte Ver lagshaus versandte an eine Reihe von Berliner Künstlern fol gende Postkarte: »P. P. Wir beabsichtigen, hübsche, elegant gerahmte Ölgemälde tausch weise gegen neue, interessante, nützliche Bücher zu erwerben. Falls Sie fertige Ölgemälde, mit eleganten Nahmen versehen, vorrätig haben und geneigt sind, ohne gegenseitige bare Zuzahlung zu tauschen, bitten wir zunächst um gcsällige Mitteilung der Anzahl, Art und des Preises der Ölgemälde. Bei annehmbaren Preisen würden wir die Gemälde eines Nachmittags bei Ihnen besichtigen und Ihnen unser Bücherverzeichnis gleichzeitig vorlcgcn.« Bedauerlicherweise geht aus der Mitteilung nicht hervor, ob das Bild oder der Rahmen bei der Wertabschätzung die Hauptrolle spielt, ein Umstand, der sich doch bei den Herstellungs arbeiten schon berücksichtigen ließe. Für Künstler, denen obiges verlockende Angebot nicht zu sagt, bietet die »Akademische Bilderleih stelle an der Universität Berlin« eine bessere Gelegenheit, ihre Kunst zu verbreiten. Es soll der Versuch gemacht werden, die ja meisten teils nicht sehr geschmackvoll möblierten Studentenbuden, durch semesterweises Ausleihen von guten Bildern (meistenteils Origi nalen) etwas zu verschönern. Die Absicht ist zweifellos gut; ich persönlich stehe allerdings auf dem Standpunkte, daß eine gute Reproduttion, die mein Eigentum ist, einen besseren Schmuck des Zimmers bildet, als ein geliehenes Original, um so mehr, als für die Hergabe doch in erster Linie werdende Talente in Frage kommen. Im Lesesaal der Bibliothek des Kunstgewerbemuseums waren illustrierte französische Bücher des 18. Jahrhunderts aus- gestellt. Man gewann bei Betrachtung der kleinen, aber auser- wühlten Sammlung den Eindruck, daß wir in bezug auf Einband und Satzordnung im allgemeinen in unseren besten bibliophilen Büchern allmählich wieder die Höhe erreichen, die jene französi schen Drucker und Kunstgewerbler besaßen; was aber denTitel- s a tz namentlich unter Benutzung von Vignetten betrifft, so zeigen diese Bücher einen instinktiven Sinn für rhythmische Schönheit, der wohl mehr das Resultat einer hohen Durchschnittskultur, als der Fähigkeit eines Einzelnen, und daher schwer nachahmbar ist. Unerreichbar erscheint auch der Schmelz der Kupfer, ein sattes, tiefes Schwarz, bei dem man den Eindruck gewinnt daß es durch die Jahrhunderte nicht gelitten, sondern noch an Farbenkraft ge wonnen hat. Die öffentliche Lesehalle der Deutschen Gesellschaft für ethische Kultur, Rungestratze 25/27, ist im Monat Mai von 7174 Personen besucht worden. In der Lesehalle wurden außer Zei tungen, Zeitschriften und den zu freier Verfügung ausgelegten Broschüren 334 Bücher gelesen, nach Hause entliehen wurden 3494, zusammen 3828, von denen 1656 wissenschaftlichen oder belehrenden Inhalts waren. Die Bekämpfung des »Schmutzes in Wort und Bild« kam auch in der Petitionskommisston des preußischen Abgeord netenhauses zur Sprache. Ein Regierungsvertreter äußerte sich dazu folgendermaßen: »Für die Bekämpfung der Schmutzliteratur, das heißt derjenigen Schriften, Abbildungen und Darstellungen, die unzüchtig sind oder das Schamgefühl in grober Weise verletzen, bietet das Strafgesetzbuch in den KK 184 und folgenden eine geeignete Handhabe, indem es die Her stellung, Verbreitung und Zurschaustellung, sowie die Überlassung sol cher Machwerke an jugendliche Personen mit Strafe bedroht. Die ener gische Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften ist den Polizeibehörden wiederholt zur Pflicht gemacht morde», und es verdient hervorgehoben zu werben, daß die gerichtliche» Behörden durch Verhängung empsindlicher Freiheitsstrafen die Polizeibehörden in die sem Kampfe wirksam unterstützt haben. Zur erfolgreichen Bekämpfung des Unwesens der Verbreitung der Schmutzliteratur sind im Verwal tungswege folgende besondere Maßnahmen getroffen worden: Die Überwachung und Verfolgung des Handels mit un züchtigen Schriften und Bildern vom Auslände her, dem ans diesem Gebiete eine besondere Bedeutung znkommt, ist durch Anord nung des Justizministers einer Staatsanwaltschaft, derjenigen bei dem Landgericht I in Berlin, übertrugen. Dementsprechend ist ans Anord nung des Ministers des Innern auch die Tätigkeit der Polizeibehörden ans diesem Gebiete ans den Polizeipräsidenten in Berlin in der Weise vereinigt, daß alle polizeilichen Nachrichten über strasbarc Handlungen dieser Art bei dem Polizcipräsidinm gesammelt und von diesem der Staatsanwaltschaft I übermittelt werden. Dieser zentralisierte Über wachungsdienst, der sich linier Mitwirkung der Zoll- und Postbchörden vollzieht und durch eingehende, der Eigenart des Auslandshandcls an- gepaßte Vorschriften geregelt ist, ermöglicht die Ausnutzung der besten Verbindungen nach allen Richtungen, Auswahl und Ausbildung geeig neter Beamter, die ständige Kühlung der beteiligten Behörden mit einander und damit, wie die bisher gemachten Erfahrungen bestätigt haben, die wirksame Bekämpfung des in früheren Jahren besonders umfangreichen Anslandshandels »ach dem preußischen Staatsgebiet.« Die ewigen Streitigkeiten zwischen den Filmfirmen und dem Polizeipräsidium haben jetzt zum offnen Konflikt geführt. Mit dem 1. Juli hatte das Polizeipräsidium für die freiwillige Vorprüfung der Filme eine exorbitant hohe Gebühr in Aussicht genommen. Die Filmfabriken wollen das nicht zahlen und strei ken. Wie sich die Sache weiter entwickeln wird, ist noch nicht ab zusehen. Eine Pflicht der Fabriken, sich zensieren zu lassen, besteht nicht, um so schwieriger wird es nun für den einzelnen »Kien- topp«-Besitzer sein, sich über die Zulässigkeit seiner Filme zu ver gewissern. Die »Geschichte des deutschen Buch- und Zeitschriftenhan dels« von Ernst Drahn, vom Zentralverein, Berlin, herausge- gebcn, ist an dieser Stelle schon erwähnt worden; ich möchte noch ans die »Festnummer« des »Buch« und Zeitschriftenhandels« aufmerksam machen, und sie dem Interesse aller Kollegen empfeh len, die sich für Reklame interessieren. In dieser Nummer geben sich alle größeren Zeitschriftenverleger ein Stelldichein und suchen, zum Teil unter Benutzung mehrfacher Farben, ihre Zeitschriften zu empfehlen. Eine Betrachtung dieser Versuche, der gelungenen, wie der mißglückten, bietet viel Lehrreiches. Eine eigenartige kommunale Gründung hat die große Ber liner Vorortgemeinde Neukölln kürzlich beschlossen: die Er richtung einer städtische» Buchbinderei. Der Plan ist in Gcwerbekreisen mit Recht stark bekämpft worden. Die Be gründung, daß die Stadt eine große Anzahl von Buchbinder- arbciten zu vergeben habe, ließe sich, entsprechend variiert, jeden falls auch auf den Buchhandel anwenden. Interessant er scheint auch die Frage, ob die städtische Buchbinderei den zweifel los sehr großen Bedarf der Stadt an Schulbüchern zum Nettopreis beziehen wird. Franz Ledermann. 1698
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