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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.07.1914
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- 1914-07-30
- Erscheinungsdatum
- 30.07.1914
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174, 30. Juli 1914. Redaktioneller Teil. wie sorglos er die größten Inkonsequenzen und die tollsten Fehler beging. In einer Beziehung freilich ist die Auswahl jetzt doch wohl etwas zu weitgehend. Sammelbände mit fünf, sechs und mehr oft ganz hetero genen Schriften könnten wohl ohne Schaden fortgelassen werden. Die Preise, die dafür erzielt werden, lassen sich, weil sie sich auf eine Ge samtheit beziehen, die in fast jedem Falle aus ungleichwertigen Stücken besteht, auf das einzelne Buch gar nicht reduzieren. Damit aber ent fällt der Nutzen, den man von dem Jahrbuche erwartet. Was aber die Bearbeitung angeht, so muß man dem Heraus geber Dank wissen, daß er sich vielfach und mit Erfolg Mühe gegeben hat, die in sorglos bearbeiteten Katalogen gemachten Fehler zu besei tigen und die in anderen, wohl manchmal mit Absicht gewählten, für den Verkauf günstiger erscheinenden, aber darum doch nicht korrekten Einordnungen richtigzustellen. Das ist natürlich manchmal sehr schwer und erfordert Nachforschungen, die unter Umständen mehr Zeit in Anspruch nehmen, als dafür vorhanden ist. Es ist daher auch nicht immer geglückt. E i n Beispiel nur soll cs erläutern — es war übrigens in dem Falle gar nicht einmal schwer, das Richtige schnell zu treffen: »Ilrs advsntnrs8 ok Oil L1a8 ok Lantillans. new tran8lation, b> tüe autlior oi Rod. Random« steht, wie bei Börner, unter Smollet (dafür auch besser: Smollett), während es natürlich unter Le sage gehört. Von dem berühmten Übersetzer könnte man ja allenfalls verweisen, aber es wäre gar nicht nötig, schon weil es in dem Jahrbuch für Über setzer überhaupt nicht üblich ist. — Die Verweisungen sind übrigens sehr vollständig, um das bei dieser Gelegenheit gleich zu erwähnen, und einzelne Proben haben auch ergeben, daß sie nicht im Stich lassen, wie das sonst so oft der Fall ist. — Ab und zu, aber nur selten, ist jedoch ein Titel auch hier nicht richtig eingeordnet; so hat sich z. B. ein Blatt der lateinischen 42-zeiligen Bibel unter »Lidlia Asr- maniea« verirrt. — Die Angaben der Auktionskataloge, die sich auf außerordentliche Vorzüge und Beigaben in den versteigerten Büchern (wie Ex-libris usw.), auf Defekte und Schäden beziehen, sind im allgemeinen sorgfältig angegeben. Das ist auch nötig, weil solche Umstände den Preis nach oben wie nach unten oft sehr wesentlich be einflussen. Es muß aber st e ts geschehen. Wenn bei »^.8ts8ann8ds ^8t: Lumina de ea8ibu8 eon8eientias. fStraßb.: Mentelin 1472s«, das in der Auktion Boerner vom 24. November 1913 mit 810.— bezahlt wurde, angegeben ist, daß das Exemplar aus der Kartause Bux heim stammt und das (erste) Holzschnitt-Exlibris Hildebrands von Brandenburg enthält, so darf der gleiche Vorzug bei »?aratu8: 86IMON68 ds tsmpors (O. O., Dr. u. I.)« nicht verschwiegen werden. Das Buch hat bet Hclbing am 26. Februar 1913 vermutlich nur des halb „/k 500.— gebracht. Ebenso wäre bei dem Titel »Reforma tion der Stadt Nürnberg (Nürnb.: Koberger 1484)«, das ebendort zur selben Zeit (nicht aber am 26. 11. '13) vorkam, zu er wähnen gewesen, daß der den Preis wesentlich bestimmende Holzschnitt in dem versteigerten Exemplar fehlt; schließlich hätte auch gesagt wer den sollen, daß der »T h e u e r d a n k (Nürnberg: Schönsperger 1517)« der in derselben an defekten Büchern reichen Versteigerung 210.— erzielte, nur ein Bruchstück war. Sonst märe ein ganz anderer Preis herausgekommen. — Endlich sei, um die Bezeichnung der Einbände zu einer einheitlichen zu machen, noch eine Anregung gegeben. Es macht sich in dem deutschen Jahrbuch der Bücherpreise selbst bei Bü chern, die in Spanien auf den Markt gekommen sind, nicht hübsch, wenn da steht »?sr§amino« — »?isl antixua« — »?is1 nusva« oder »Ousro eolor tabaeo« usw. Wäre es nicht netter, und sparte man nicht außerdem an Platz, wenn das auf Deutsch gesagt würde? Solche Ausstellungen werden nun nicht etwa vorgebracht, um die Arbeit des Herausgebers zu verkleinern. Wer je einen Katalog gemacht hat, wird wissen, daß Fehler unvermeidlich sind. Wer einen Katalog aber nicht nach den Büchern selbst, sondern nach oft recht schlecht ge faßten gedruckten Titeln machen soll, der ist noch viel schlimmer dran. Im Gegenteil, es soll hervorgehoben und anerkannt werden, daß über die Angaben der Kataloge hinaus oft sehr wertvolle biblio graphische Hinweise eingefügt sind, und daß ergänzend auch vermerkt wird, in welchen Bibliotheken (Berlin: Kgl. Bibliothek, Kunstgewerbe museum, Lipperheidesche Sammlung usw.) sich andere Exemplare der versteigerten Bücher finden. Das wird manchem nützlich sein, das zeugt von Begeisterung und Liebe zur Sache, das verdient Aufmunte rung und Lob. Der Inhalt des Jahrbuchs wird durch den Stoff bestimmt, den die Auktionen des Jahres geboten haben. Diesmal sind die Inku nabeln ziemlich stark vertreten, es kommen an 550 vor; aber es sind nicht viel hervorragende Stücke darunter. Ein »I o h. de Bal - bis: Oatkolicon (Augsb.: Günther Zainer 1469)« ist mit ^ 4000.— bezahlt worden; nur wenig andere haben 1000 Mark oder mehr ge bracht; in ihrer größten Zahl bewegen sich die Preise zwischen ./i 16.— und 100.—. Altere deutsche Literatur, ältere und wert vollere Musikbüch er, Kunst- und K u n st g e w e r b e, der ^Imanae ds Ootüa und der Hofkalender, das sind die Bücher, die außer den Wiegendrucken dem vorliegenden Jahrgange die Signatur verleihen. Die deutsche Literatur der klassischen und romantischen Periode tritt merklich zurück. Zwei Niesenpreise sind vielleicht noch zu nennen, aber auf deutschem Boden sind sie nicht ge wachsen. Bei Morgaud in Paris erzielten die drei »8uits8 d's8tamps8 p. 8. L 1'di8toirs ds8 mcsru-8 st du eo8tums krauy. par ^lorsau st Rrsudsbsr^ (1775—83)« kr. 40,000.— und »^V attsau: l-'osuvrs (um 1740)« in 3 Bänden 30,100.—. Berlin-Wilmersdorf. Philipp Rath. Kleine Mitteilungen. Zusammenkunft westdeutscher Buchhandlungsgehilsen. — Am Sonn tag, den 2. August, wird in Köln eine Zusammenkunft westdeutscher Buchhandlungsgehilfen zwecks gemeinsamer Besichtigung der Werk bund-Ausstellung stattfinden. Morgens von 9 Uhr ab sind Kölner Kollegen im Restaurant Neumeyer im »Deichmann-Haus« am Bahnhof zu treffeu. — Vormittags: Führungen durch Köln. — Mit tags 1 Uhr: Gemeinschaftliches Essen (kein Wein). — Nachmittags )43 Uhr: Gemeinsame Besichtigung der Werkbund-Ausstellung. — Abends 8 Uhr: Gemütliches Beisammensein. — Damen und Gäste sind willkommen. Anmeldungen sind an Herrn G. Kühn, Köln, Friesen straße 13, oder Herrn Hans Schmitt, Köln, Norbertstraße 1111, zu richten. Das Recht auf Anonymität. — Im »Berliner Tageblatt« lesen wir: Ein für Autoren wichtiges Urteil fällte unterm 13. Juli das Landgericht Wiesbaden als Berufungsinstanz. Die Sachlage war fol gende: Ein junger Schriftsteller verkaufte einem Verlag für eine be stimmte Summe ein Buch von einigermaßen sensationellem Charakter. Im Vertrag wurde versäumt, festzulegen, daß das Buch anonym er scheinen sollte, indessen wurde dies mündlich als selbstverständlich ver einbart, denn der Name des unbekannten Schriftstellers hätte dem Buch seinen Reiz nehmen müssen, der gerade in der Anonymität lag. Das Buch erschien auch anonym, wurde jedoch ungeschickt herausge bracht, zu teuer angeboten und geschmacklos ausgestattet. Ter erwar tete Erfolg blieb aus, und das Buch blieb liegen. Mittlerweile machte sich der Autor durch mancherlei Erscheinungen einen in der Presse einigermaßen geschätzten Namen. Dies brachte den Verlag auf die Idee, das Buch von neuem auf den Markt zu werfen, jedoch mit dem Namen des Autors. Ter Verlag änderte nur den Buchumschlag, der nunmehr den Namen zeigte, ließ dabei aber sogar das Titelblatt im Innern bestehen, das nach wie vor keinen Autornamen trug. Diese buchhändlerische Unmöglichkeit, die geeignet war, den Autor in vieler Beziehung zu schädigen, wurde ohne vorheriges Wissen des Autors herausgebracht. Der Autor erzielte sofort eine einst weilige Verfügung, die solchen Unfug unterband, und klagte auf Unter lassung. Mit dieser Klage wurde ein obsiegendes Urteil erzielt, und die Berufung des Verlages wurde jetzt zurückgewiesen. Das prinzipiell Wichtige des Falles liegt darin, daß festgestellt wurde: ein Verlag, der einmal ein Buch anonym herausgcbracht hat, ist nicht berechtigt, dieses Buch jemals später mit dem Namen des Autors zu veröffentlichen, ohne daß der Autor seine Einwilligung hierzu erteilt. Es ist hierbei gleich, ob es sich um eine neue Auflage handelt oder ob die alte Auflage nur äußerlich verändert wird. Die Schulgesundheitspflcge und die Frauen. — Die neuen Auf gaben der Stadtverwaltungen auf dem Gebiete der körperlichen Pflege der Schuljugend haben auch eine größere Verwendung der Frauen im Gefolge. So wurden nach einer Enquete der Zentralstelle für Ge meindeämter der Frau in Frankfurt a. M. im Jahre 1913 in 8 deut schen Großstädten 10 weibliche Schulärzte, in 7 solcher Städte 9 Schul ärztinnen, 1 Dentistin und 5 zahnärztliche Gehilfinnen beschäftigt. Die abschließenden Zahlen für das Jahr 1914 liegen noch nicht vor; sie werden sicherlich ein starkes Aufstcigen zeigen. Die Schulärztinnen arbeiten vorwiegend an Volksschulen, z. T. auch an höheren Lehran stalten; der einen Breslauer Ärztin sind z. B. an 3 Lyzeen 1575 Schü lerinnen unterstellt, die Charlottenburger Schulärztin ist an einer Mittelschule und an 5 Lyzeen tätig. In einem gemeinsamen Erlaß des preußischen Ministers des Innern und des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 9. Februar dieses Jahres werden die Regierungsbehörden aufgefordert, überall, wo es den örtlichen Verhältnissen angemessen erscheint, die Bestellung von Schulärztinnen für gewerbliche und kaufmännische Fortbildungsschulen anzuregen. Zur Ergänzung der ärztlichen Tätigkeit wurde die Insti tution der »Schnlschwester« zuerst in Charlottenburg ins Leben ge rufen. Jetzt sind dort 2 Schulschwestern nebst 11 Schulpflegerinnen tätig; in 19 deutschen Städten sind 29 Schulschwestern im Amte. 120Z
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