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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-10
- Erscheinungsdatum
- 10.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Nr. 183. »jährlich frei Geschäftsstelle od^ ZS Mark ^i^ostüVerweisung »» für 6.11 M. statt 18 M. Stellengesuche werden m'iNÖ'pj. pro ^ :^M?r" j?hrlich?Äach ^dern^Äusland ^olgt ^efeiwng N -Pf^'/^S.^3^30W.^/<S. 26 für Nicht- N Glider Leipzig oder durchs Kreuzband, an^ichtmit^lieder in Zj Mitglieder 4d "Pf.. 32 M.. 60^M.. I<X)^M.^— Deilagen werden UlKMümdÄMr'ftMerUM'e'MAWnBW Leipzig, Montag den 10, August 1914, 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. An die Herren Verleger! Durch die Krtegswirren ist besonders auch der Kommissions-Buchhandel in Mitleidenschaft gezogen worden. Wir hoffen jedoch, den Verkehr in der üblichen Weise aufrecht erhalten und, sobald die Bahnen wieder für Warentransporle srei sein werden, an unsere Kommittenten und Kunden regelmäßige Post- oder vielleicht auch Bahnsendungen abfertigen zu können. Da im allgemeinen bei Firmen, die für bare Deckung sorgen oder mit ihren Kommissionären oder Lieferanten gegen Sicherstellung ein besonderes Kreditabkommen treffen, der Barpaketverkehr hoffentlich bald in gewohnter Weise wieder aus genommen werden kann, so bitten wir alle Herren Verleger, uns hierbei in folgender Weise zu unterstützen: 1, Wir bitten die Herren Verleger, die nachstehende Erklärung wohlwollend aufzunehmen und uns unter allen Um ständen durch stillschweigende Annahme unserer Erklärung vor Schaden zu bewahren, der in großem Umfange dann entstehen würde, wenn wir nicht mit der Rücknahme solcher Barpakete rechnen könnten, die uns von unseren Kommittenten oder Kunden aus allen möglichen Gründen, die der Krieg mit sich bringt, nicht abgenommen oder bezahlt werden, 2, Wir bitten die Herren Verleger, uns vorläufig keine Rechnung?- und Barpakete, die für das Ausland sowie für die deutschen Grenzgebiete bestimmt sind, zu übersenden, da zurzeit keine Möglichkeit besteht, solche Sendungen weiter zu befördern, Bahn- und Postbehörden geben auf Anfrage Auskunft, wohin Sendungen abgefertigt werden können. 3, Wir bitten die Herren Verleger, bei allen Bar-Expeditionen, die aus Grund von Bestellungen, die vor dem 3, August liegen, jetzt erfolgen sollen, beim Besteller anzufragen, ob und in welcher Höhe die Bestellung noch aus recht erhalten wird. Das betrifft ganz besonders Bar-Versendungen von Novitäten, Jahrbüchern, Kalendern, Fort setzungen usw. Das gleiche gilt von Heft-Fortsetzungen bei Zeitschriften und Romanen, die einzeln berechnet werden, 4, Bei allen Barpaketen, die den Kommissionären zur Einlösung präsentiert werden, muß unbedingt ein nach dem 3, August datierter Original-Verlangzettel oder ein Einlösungsaustrag des Bestellers beigefügt werden, damit der Kommissionär sich überzeugen kann, ob die Einlösung im Sinne seines Kommittenten ist. Auch für so gekenn zeichnete Barpakete behalten wir uns natürlich das in der nachstehenden Erklärung bedingte Rllckgaberecht vor, 5, Im übrigen richten wir an die Herren Verleger noch die dringende Bitte, uns bei der Rückeinlösung und Rück gabe solcher Barpakete gefällig zu sein, die vor der Veröffentlichung der beiliegenden Erklärung von uns eingelöst worden sind, aber mangels Beförderungsmöglichkeit entweder noch bei uns lagern oder von den Grenzstationen wieder an uns zurllckkommen. Wir hoffen, für unsere Vorschläge die Zustimmung des gesamten Buchhandels zu finden und bei allseiligem Entgegen kommen den Verkehr über die Kommisstonsplätze gut aufrecht erhalten zu können. Mit ausgezeichneter Hochachtung ergebenst Im Aufträge der Leipziger, Stuttgarter und Berliner Kommissionäre und Grossisten: Leipzig, am 8. August 1914, Verein Leipziger Kommissionäre. Vereinigung Deutscher Grosso- und Kommissionsbuchhändler. Erklärung. Wir erklären hierdurch, daß wir von Dienstag, dem 11, August 1914 an für unsere Kommittenten, soweit es die Verhältnisse gestatten, Barpakete jeder Art, die uns von den Herren Verlegern direkt oder von deren Auslieferungslagern zur Einlösung präsentiert werden, nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einlösen werden, daß uns über die Bestimmungen des H 10 der Verkehrsordnung hinausgehend innerhalb einer halben Jahres nach der Einlösung jederzeit ohne vorherige Anfrage gegen Rückgabe der Ware das Rück-Jnkasso gestattet ist. Diejenigen Herren Verleger, die mit diesem Vorbehalt nicht einverstanden sind, bitten wir dies bis spätestens Donnerstag, den 13, August 1914 an den Verein Leipziger Kommissionäre z, H, des Herrn Hermann Zieger, Leipzig, Marten platz 2, mitzuteilen. Erfolgt keine Ablehnung unseres Vorbehaltes innerhalb dieser Frist und werden trotzdem Barpakete präsentiert, so fassen wir dies als Zeichen des Einverständnisses auf. Erfolgt jedoch eine Ablehnung, so werden wir diese den Kommissionären sofort bekannt geben. Wir weisen aber im voraus jeden Vorwurf zurück, wenn dann in der Einlösung der Barpakete solcher Verleger unvermeidliche erhebliche Stockungen eintreten. Hochachtungsvoll Im Aufträge der Leipziger, Stuttgarter und Berliner Kommissionäre und Grossisten: Verein Leipziger Kommissionäre, Vereinigung Deutscher Grosso- und Kommissionsbuchhändler. 1241
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