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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140826
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191408267
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. V 197, 26. August 1914. wie in der Industrie zn sichern, die Unterstützung und Beschäftigung notleidender Zweige der Industrie zu fördern und für schnellste Ver breitung der staatlichen Licferungsausschreibuugen Sorge zu trage», sowie überhaupt der Industrie in allen aus dem Kriegszustände sich ergebenden Verwaltungs- und Rechtsfragen zur Seite zu stehen. Die Geschäftsstelle des Kriegsausschusses befindet sich Berlin, Link strahe 25. Ich gebe Ihnen hiervon mit dem Ersuchen Kenntnis, die dankenswerten Bestrebungen des Kriegsausschusses zu unterstützen.« Kein allgcmciucs Moratorium. Aus den, Leserkreise schreibt mau uns: Es scheint im Verlagsbuchhandel die irrige Meinung zu herrschen, dah mit der Verfügung des Bundesrats vom 4. und 7. d. M. ein Mora torium gegeben worden sei. Ein wirkliches Moratorium, d. h. eine vorläufige Entbindung der Schuldner von ihren Zahlungsverpflichtun gen, die von selbst eintritt, hat der Bundesrat nicht angeordnet, son dern nur eine Verlängerung der Präsentations-, Protest- und sonsti gen Fristen für das Wechsel- und Scheckrecht. Der Wechselgläubiger bleibt also berechtigt, den Wechsel bei Fälligkeit, wie bisher, zur Zah lung vorlegen zu lassen und Protest mangels Zahlung zu erheben; nur verliert er seine Rechte gegen die Aussteller und Giranten des Wechsels nicht, wenn er das Akzept nicht binnen der sonstigen gesetzlichen Frist von drei Tagen, sondern innerhalb eines Monats zur Zahlung vorlegt. Zollsrcihcit für Lehrbücher und Zollerhöhung für andere Bücher in Salvador. — Durch Beschlich vom ö. Juli 1913 sind Lehr bücher für Schulen und Universitäten und im allgemeinen Schulbücher sowie Landkarten und Anschauungsgegenstände für den Lehrgebranch von Zöllen und sonstigen Abgaben befreit worden. Dagegen ist der Zoll für dichterische Werke, Romane, Reiscbücher, Andachtsbücher, Al bums und Gedichtsammlungen von 0,01 aus 0,03 Peso für 1 Icg erhöht worden. Hilfe für Warcnzeicheniuhaber! — Der »Verband der Waren zeichen-Interessenten, Eingetragener Verein«, in Berlin 8M. 61, Git- schiner Strahe 109, hat für die Dauer des Krieges eine Verwaltungs stelle für Warenzeichen eingerichtet. Diese soll während des Krieges auch Nichtmitgliedern gegen geringe Entschädigung zur Verfügung gestellt werden, jedoch nur solchen, die ihrer Dienstpflicht genügen oder freiwillig dem Rufe des Vaterlandes folgen. Während für die Mit glieder des Verbandes der Warenzeichen-Interessenten, E. V., die Ver waltung ihrer Warenzeichen gebührenfrei erfolgt, haben Nichtmitgliedcr zur teilweisen Deckung der Unkosten eine Gebühr von 1 pro Zeichen zu entrichten. Für diese geringe Gebühr werden Widersprüche eingelegt, Fristen überwacht, Beschwerden bearbeitet, Fristgesuche eiugcreicht, Wa- rcnzeichcnverletzcr verwarnt und erforderlichenfalls zur Anzeige ge bracht. Die Verwaltungsstelle soll vorläufig bis 31. Dezember 1914 tätig sein. Uber eine längere Dauer sowie Festsetzung der dann zu berechnenden Gebühren bei etwa längerer Dauer des Krieges wird der Vorstand im Dezember d. I. sich schlüssig machen. Eine Verfügung des Palcuiamtes. — Nach einer im Reichsanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung sind die vom Kaiserlichen Patentamt in Patent-, Gebrauchsmuster- und Warenzclchensachen verfügten Fristen um drei Monate verlängert worden. Hierzu schreibt der Ver band Deutscher Patentanwälte, daß mit der allgemeinen Verlängerung sämtlicher zurzeit schwebenden Fristen um drei Monate den etwaigen Schädigungen von Interessenten, die zu den Waffen berufen sind, im weitesten Umfange gesteuert worden ist. Wegen der im Gesetz vorge sehenen Fristen (Notfristen und Gebührenzahlungen), zu deren Ab änderung das Patentamt nicht befugt ist, besteht die Absicht, eintreten den Schädigungen, soweit möglich, durch Anwendung der Vorschriften der ZPO. über die Wiedereinsetzung in de» vorigen Stand entgegen- znwirkcn. SpreWal. jOhnc Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Freiwillige Kriegsleistungen. (Vgl. Nr. 184-186 u. 188-196.) Die Akademische Buchhandlung R. Max Lippold in Leipzig hat den Leipziger Lazaretten 2000 Bände der »Meisterromane und Er zählungen aus geschichtlich großen Zelten« überwiesen. Nur gegen vorherige Einsendung des Betrages oder Nur unter Postnachnahme«. (Vgl. Nr. 188, 193 u. 196.) Warum wird dem Sortiment während der schweren Zelt das Ge schäft »och erschwert? So fragen sich viele Sorlimentsbuchhändler seit den letzten Wochen. Es ist eine nicht zu leugnende Tatsache, daß eine größere Anzahl Verleger, die bisher dem Sortiment Quartals- und Barkonten, sowie ähnliche Einrichtungen eingcräumt hatten, plötzlich nicht nur diese aus hoben, sondern womöglich noch das Geld vorher eingesandt haben wollten und auf den Hinweis, daß der Kommissionär anstandslos ein- löse, überhaupt nicht eingingeu. Natürlich gibt es noch rühmliche Aus nahmen, und an diese werden wir Sortimenter uns erinnern, wenn wieder ruhigere Zeiten eingetreten sein werden, während wir die Firmen, die in so scharfer Weise dem Sortiment in schweren Zeiten entgegentraten, aus unserem Gedächtnis löschen, d. h. ihren Verlags artikeln kein Plätzchen mehr in unseren Läden einräumen werden. Es sollte sich einmal ein Verleger hinter die Ladentafel stellen und einem langjährigen Kunden bei Bestellung eines Buches erklären, daß er erst Geld haben wolle, ehe er die Bestellung ausfllhren könne, oder sich vergegenwärtigen, was wohl ein Kunde, der Konto hat, sagen würde, wenn er ihm ein Werk mit Quittung senden wollte. Einen Druck auf die Kunden auszuüben in einer größeren Stadt, in der ge nügend für Konkurrenz gesorgt ist, halte ich für eine sehr zweifelhafte Sache. Es gibt selbstverständlich Kunden, die in dieser Zeit bald zahlen, aber das sind weiße Sperlinge. Vielleicht teilen noch andere Sortimenter meine Meinung. Bresla u, 23. August 1914. Carl Müller, i. Fa. Victor Zimmer. Schwere Zeiten sind für den Buchhandel, besonders für das Pro vinz-Sortiment gekommen. Wir richten daher im allseitigen Interesse an den Verlag die Bitte, dem Provinz-Sortiment die Erledigung der wenigen einlaufenden Bestellungen nicht unnötig zu erschweren, bzw. ganz unmöglich zu machen. Wir in Graz erhielten z. B. dringend be nötigte Sprachführer weder durch Kommissionär noch direkt. Einzelne Kartenverleger liefern ohne Ansehen der Person nicht einmal per Nach nahme, sondern verlangen Voreinsendung oft winziger Beträge. Rühmliche Ausnahmen könnten wir viele neunen, der gesteigerte Ab satz wird diese großzügigen Firmen belohnen; die Engherzigkeit der anderen findet gewiß auch ihre Vergeltung. Also nicht klein sein in großer Zeit! Graz, den 21. August 1914. Verein der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler von Steiermark, Kärnten und Krain in Graz. Theodor Keil, I. Meyerhoff, d. Z. Schriftführer. Obmann. Bon einer großen bayerischen Sortimentssirma ist unter Hinweis auf die Stellungnahme der Münchener Verleger (vgl. Bbl. 190 u. 192) die Aufforderung an die Redaktion gerichtet worden, als Gegen - st ü ck eine Liste derjenigen Verleger im Börsenblatt zu veröffentlichen, die ihren sonst prompt abrechnenden Geschäftsfreunden nur noch gegen Postnachnahme liefern. Wir haben diese Zuschrift dahingehend beantwortet, daß wir, wenn sich die Stimmen im Sortiment mehren sollten, die eine Klarstellung der gegenwärtigen Beziehungen zwischen Verlegern und Sortimentern wünschen, der Aufforderung im Interesse der Aufrcchterhaltnng und Abwicklung eines ordnungsmäßigen Ver kehrs in allen den Fällen entsprechen würden, in denen Verleger nach Kenntnisnahme des Aufrufs des Vorstandes des B ö r s e n v e r e i n s in Nr. 196 noch weiter schädigende Maß nahmen gegen die Allgemeinheit des Sortiments ergreifen oder auf- rcchterhalten. Es bedarf wohl nicht der Erwähnung, daß uns jede Einmischung in den Geschäftsbetrieb irgendeiner Firma fernlicgt, und eine Ver öffentlichung dieser Liste nur den Zweck haben kann, über einge tretene Veränderungen in den geschäftlichen Beziehungen zu unter richten, damit entsprechende Vorkehrungen zur Verhütung von Spesen und Zeitverlust getroffen werden können. Nicht verhehlen möchten wir jedoch, daß wir gern ans denselben Gründen, die eine Veröffentlichung dieser Liste dem Sortiment notwendig erscheinen lassen, nämlich der Aufrechterhaltung und Abwicklung eines ordnungsmäßigen Verkehrs, von ihr Abstand nehmen würden, da Verleger und Sortimenter das gleiche Interesse daran haben müßten, einander in anderer Weise (als durch eine Neuordnung des Verkehrs im Sinne einer allgemeinen Er schwerung und Verteuerung) über die gegenwärtige Zeit hinwegzu helfen. Red. Verantwortlicher Redakteur: EmilThomas. — Verlag: Der BIrsenverein der Deutschen BuchbLnbler zu Leipzig, Deutsches Buchhllndlerhau», Hospitalstrahe Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 2S (BuchbändlerbauS!. 1308
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