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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-26
- Erscheinungsdatum
- 26.08.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Nr. 1S7. >; Erscheint werktägli ;>st der Bezugspreis »weiters Exemplare zUm eigenen Gebrauch kosten ie so Mark». -Llii- i »jährlich freiGeschästsstelle oder 36Mark beiDostüberweisungsür^. - Ikinnerhalb des Deutschen Reiches. Mchtmitglieder imN Seile berechnet. — 2u dem illustrierten Teil: sür Mitglieder ,, l »Deutschen Reiche zahlen sür jedes Exemplar 30 Mark be^N des DSrsenvereins die viergespaltsne petitzeile oder deren »» j:36 Mark jährlich. Aach dem Ausland erfolgt LieferungN Raum 15pf..'/»S.I3.50M.,'/2S.26M.. >/, 6.50M.. jüeNicht-»» 1»über Leipzig oder durch Kreuzband, an Nichtmitalieder in Mitglieder 40 -Pf.. 32 M., 60 M.. ISS M. — Beilagen werden ^ I; diesem Falle gegen 5 Mark Zuschlag sür jedes Exemplar.;» nicht angenommen.—BeiderseitigerLrsüllungsort ist Leipzig WlAMüWÄMrftm?iieW'öMWWeWWWMr)i!WpM Leipzig. Mittwoch den 26. August 1914. 81. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Verlust der Mitgliedschaft im Börsenverein auf Grund von 8 7 Ziffer 4 der Vereins-Satzungen. (Schluß zu Nr. 196.) 1. 0. 245/12. Verkündet am 2. Juli 1914. Ref. Merzdorf als Gerichtsschreiber. Eingetragen in das am 4. Juli 19l4 aus gehängte Verzeichnis der verkündeten und unterschriebenen Urteile. Sekc. Herrmann, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In Sachen des Papierhändlers Moritz Enax in Berlin, Zimmerstr. 95/96 — Prozetzbevollmächtigte: Rechtsanwälte vr. Suppes und vr. Friedrich in Dresden —, Klägers, gegen den Börsen verein der Deutschen Buchhändler in Leipzig — gesetz lich vertreten durch seinen Vorstand, nämlich Kommerzienrat Karl Siegismund in Berlin, Artur Seemann in Leipzig, Georg Krehenberg in Berlin, Max Kretschmann in Magdeburg, Curt Fernau in Leipzig und Oskar Schmorl in Hannover — Prozetzbevollmächtigte: Rechtsanwälte Oberjustizrat Windisch und Hertel in Dresden —, Beklagten, wegen Feststellung eines Rechtsverhältnisses, erkennt der erste Zivilsenat des Königlich Sächsischen Oberlandesgerichts unter Mitwirkung des Senats präsidenten Reinhard und der Oberlandesgerichtsräte Nicolai, Zimmermann, vr. Böhm und Müller für Recht: Auf die Berufung des Beklagten wird das am 5. Juli 1912 verkündete Urteil des Landgerichts — 11. Zivilkammer — Leipzig dahin abgeändert: Die Klage wird abgewiesen. Die sämtlichen Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung im Betrage von 300 (dreihundert) Mark abwenden. Tatbestand. Der Kläger war früher Mitinhaber der Firma Berthold Siegismund in Berlin. Am 1. Juli 1890 schied er aus und eröfsnete, wie auch im Handelsregister eingetragen wurde, einen Handel mit Papier im grohen, den er noch jetzt betreibt. Auf seinen Antrag wurde er noch im Jahre 1890 zunächst von der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler und kurz danach vom beklagten Verein als Mitglied ausgenommen. Als solches wurde er vom Beklagten bis zu seiner ihm durch Schreiben vom 14. Fe bruar 1912 (Klaganlage Bl. 5) mitgeteilten Streichung aus der Mitgliederliste und aus dem Adreßbuche des Deutschen Buchhandels geführt und behandelt. Insbesondere erhielt er bis dahin regelmähig vom Beklagten das Börsenblatt und das Adreßbuch des Deutschen Buchhandels. Gegen die nach dem Schreiben vom 14. Februar 1912 Wider ihn angeordnete, von ihm für unrechtmäßig und unwirksam erachtete Maßnahme wendet er sich mit dem Anträge (Blatt 4 a), der Beklagte solle zu der Anerkennung verurteilt werden, daß er noch Mitglied bei ihm sei, unter folgender Begründung: Er habe, wie den Vorstandsmitgliedern der Berliner Vereinigung und auch den Vorstandsmitgliedern des Beklagten bei seiner Aufnahme und während der ganzen Zeit seiner Mitgliedschaft bekannt gewesen sei, niemals ein buchhändlerisches Gewerbe, sondern immer nur den Handel mit Papier im großen betrieben. Offenbar hätten die maßgebenden Personen seinen Papierhandel als buchhändlerisches Hilfsgewerbe angesehen und unter diesem Gesichtspunkte durch seine Aufnahme den Kreis der satzungs mäßig aufnehmbaren Mitglieder stillschweigend erweitert. Außer ihm seien auch noch eine größere Anzahl Inhaber eines gleichen Handelsbetriebes, ohne Buchhändler zu sein, von jeher Mitglieder des Beklagten gewesen und geblieben und auch im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels geführt worden. Der Beklagte geht, die Abweisung der Klage begehrend (Bl. 8), davon aus: Bei der Aufnahme des Klägers unter seine Mitglieder seien bei ihm keine Erörterungen angestellt worden, worin der Gewerbebetrieb des Klägers bestanden und welche Angaben der Kläger für seine Aufnahme bei der Ber liner Vereinigung gemacht habe. Gleichgültig sei, ob der Kläger damals buchhändlerische Erwerbsgeschäfte betrieben habe oder nicht. Ausschlaggebend für seine Streichung aus der Mit gliederliste sei die Tatsache, daß er jetzt kein buchhändlerisches Gewerbe ausübe. Im übrigen wird wegen der Parteibehauptungen vor dem Landgericht auf das dem Klagantrage stattgebende Urteil vom 5. Juli 1912 (Bl. 22 ff.) Bezug genommen, das mit allen darin erwähnten Urkunden dem Berufungsgerichte vorgetragen ist. Der Berusungsantrag (Bl. 29) geht dahin, die Klage solle abgewiesen und dem Beklagten möge im Falle seiner Verurteilung die Abwendung der Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung gestattet werden. Der Kläger beantragt (Bl. 32) die Berufung zurückzu weisen, andernfalls aber ihm die Abwendung der Voll streckung durch Sicherheitsleistung zu erlauben. Zur Begründung ihrer Anträge tragen die Parteien ihre das Vorbringen im ersten Rechtsgang näher erläuternden Schriftsätze vom 21. Dezember 1912 — Bl. 33 -36 —, vom 1. Februar 1913 — Bl. 74, 84 —. vom 2. Mai 1913 — Bl. 117—120 —, vom 12. März 1914 — Bl. 210 —, vom 13. Juni 1914 — Bl. 231—234 — (Beklagten) sowie vom 9. Januar 1913 —Bl. 42 — 48 —. vom 11. Januar 1913 — Bl. 64—73 —, vom 14. April 1913 — Bl. 110—115 — vom 6. Mai 1913 — Bl. 121—123 —, vom 3. Juli 1913 — Bl. 156, 157 . vom 24. Dezember 1913 — Bl. 190 — 195 —, vom 19. Januar 1914 — Bl. 199—202, — vom 4. März 1914 — Bl. 206-208 - und Vom 4. Juni 1914 — Bl. 224—230 (Kläger), auf die hiermit Bezug genommen wird, nebst den Anlagen zu diesen Schriftsätzen vor. Die Niederschriften vom 20. und 25. Juni, 11. Oktober, 10. November 1913 und 20. April 1914 über die Verneh mung der Zeugen Sekretär Johann Friedrich Benjamin Paul Runge in Leipzig (Bl. 139—141), Redakteur Oskar Richard Köhler ebenda (Bl. 141 —143), Buchhalter Hermann Georg Schreiber daselbst (Bl. 144, 215—219), Rechtsanwalt vr. Alexander Felix Orth ebenda (Bl. 147 — 149), Buchhalter Alfred Stier in Berlin (Bl. 174), Buchhändler Robert Prager 1301
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