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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.08.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-08-31
- Erscheinungsdatum
- 31.08.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19140831
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191408316
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
- Monat1914-08
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 201, 31. August 1914. nicht einzusehen, warum eine Deckung der erwähnten fälligen Forderungen nicht wenigstens durch kurzfristige Wechsel erfolgen könnte, auf Grund deren doch eine gewisse Ordnung und Sicherung geschaffen würde. Eine Verlängerung der Dauer des Mora toriums würde einem derartigen Verfahren nicht entgegenstehen. Ungedeckte Verpflichtungen wiegen für den soliden Kaufmann ebenso schwer wie Wechselverbindlichkeiten, und der Unterschied in beid»n Fällen ist für ihn nur der, daß er mit weit mehr Aussicht auf Ent gegenkommen rechnen kann, wenn er selbst Entgegenkommen zeigt, als wenn er sich allen auf eine Regelung seiner Verbindlichkeiten gerichteten Vorschlägen der Verleger ablehnend gegenüberstellt. Internationaler wirtschaftlicher Nachrichtendienst. — Die Pots damer Handelskammer mit dem Sitz in Berlin hat mit der Genehmi gung der Behörde einen internationalen wirtschaftlichen Nachrichten dienst an alle großen Handelskammern der neutralen Staaten über nommen. Den Handelskammern der Vereinigten Staaten, Italiens, Spaniens, Hollands, Dänemarks, Schwedens, Norwegens und Ru mäniens werden in der Sprache ihres Landes Bericht und Aufsätze über die wirtschaftliche Lage Deutschlands (Finanzwesen, Versorgung der Bevölkerung, Ernte usw.) zugestellt mit der Bitte um Verbreitung der Angaben in den Zeitungen. Ergänzt werden die Aufsätze durch Beifügung von deutschen Zeitungen und Zeitungsausschnitten. So soll versucht werden, die ausländische Kaufmannschaft und Öffentlichkeit über die wirkliche Lage des deutschen Wirtschaftslebens aufzuklären, da deren Urteil in den neutralen Ländern durch englische, französische und russische Lügen verwirrt wird. Ihre Mithilfe bei den hierfür notwendigen Übersetzungen haben die italienische und amerikanische Handelskammer in Berlin, sowie das spanische und schwedische Gene ralkonsulat zur Verfügung gestellt. Ausschluß von Studierende» aus feindlichen Staaten. — An der königlichen Landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin werden bis auf weiteres russische, serbische, französische, englische und belgische Stu dierende nicht mehr ausgenommen. Dieser Ausschluß von Ausländern wird auch auf die Angehörigen solcher Staaten ausgedehnt, die sich im Laufe der Kriegsereignisse »och auf feindliche Seite gestellt haben. Versendung deutscher Zeitungen i» das neutrale Ausland. — Die »Norddeutsche Allgemeine Zeitung« schreibt: Wie wir aus zuverlässiger Quelle hören, können deutsche Zeitungen ungehindert wieder in das neutrale Ausland gelange». Moratorium in der Türkei. — Die Ottomanische Negierung hat ein einmonatiges Moratorium angeordnet, das folgenden Wortlaut hat: Artikel 1. Alle Fälligkeitstermine für. Schulden und sonstige Ver bindlichkeiten, mit Einschluß der befristeten oder unbefristeten Gut haben bei Banken, werden um einen Monat, vom Tage der Veröffent lichung dieses Gesetzes ab gerechnet, hinausgeschoben. Artikel 2. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Kraft. Artikel 3. Die Minister der Justiz und der Finanzen werden be auftragt, dieses Gesetz dnrchzusühren. Dieses Gesetz ist am 3. August 1614 im türkischen Amtsblatt ver öffentlicht worden. (Nach einem Berichte des Kaiser!. Generalkonsulats in Konstantinopel.1 Verstärkte Beschränkungen für den Post-, Telegraphen- und Fern sprechverkehr mit dem Auslände. — Der Po st verkehr zwischen Deutschland und Serbien, Montenegro, Japan und Marokko ist gänz lich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach den an gegebenen fremden Ländern mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlicferung gelangende Sendungen werden den Absendern zurllckgcgeben. Der private Telegraphen- und Fernsprechverkehr zu und von diesen Ländern ist ebenfalls eingestellt. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Kraetke. Gegen die unberechtigte Krcditcinschränkung wendet sich jetzt auch die Handelskammer zu Magdeburg mit nachstehender Be kanntmachung: Uns ist mitgeteilt worden, daß von einer Anzahl Firmen die Kre ditgewährung infolge des Krieges sehr stark eingeschränkt oder Kredit überhaupt nicht mehr gewährt worden ist. Ebenso wie es notwendig er scheint, daß der Schuldner auch im Krieg seinen Verpflichtungen so Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. vollständig und pünktlich wie nur irgend möglich nachkommt, ist cs doch auch erforderlich, daß der Gläubiger den Kriegsverhältnissen Rech nung trägt und in der Einschränkung der Kreditgewährung und dem Bestehen auf strenge Jnnehaltung der Zahlungsverpflichtungen nicht das Maß des Notwendigen überschreitet. Unser Wirt schaftsleben wird schwer gefährdet, wenn diejenigen, die bisher unter Kreditgewährung verkauft haben, jetzt nur noch gegen Barzahlung ver kaufen wollen. Die Forderung der Barzahlung im Verkehr zwischen Kaufleuten kann unter Umständen durch den Zwang der Verhältnisse gerechtfertigt sein; sie darf aber nicht ohne dringende Not zum allge meinen geschäftlichen Grundsatz erhoben werden. Personalnachrichten. Gestorben: auf dem Felde der Ehre im 32. Lebensjahre Herr Ludwig Fink, Geschäftsführer von C. F. Amelangs Verlag in Leipzig. Der fürs Vaterland gefallene Kollege war der einzige Sohn vr. Karl Finks, Rektors der Realanstalt in Tübingen. In dieser Stadt bei Franz Pietzcker hat er auch seine Lehre bestanden, von der aus er zu Hermann Behrendt in Bonn und Eckstein L Widenmann in Berlin ging. Dann trat er zum Verlage über, arbeitete erst 4 Jahre bei I. F. Lehmann in München und übernahm dann die Abteilung für Herstellung und Vertrieb bei W. Kohlhammer in Stuttgart. Von da kam er zu Amelangs Verlag nach Leipzig, wo er eine gehobene Stellung bekleidete, die er zur vollen Zufriedenheit seiner Chefs ausgesüllt hat, bis ihn der Ausbruch des Krieges aus seiner Tätigkeit riß. Sprechsaal. lOhne Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.! Freiwillige Krieqsleistungen. (Vgl. Sir. 184—186 u. 188-198.) Die König l. Universitätsdruckerei H. Stürtz A. -G. in Würzburg zahlt bis auf weiteres an die Zurückgebliebenen der verheirateten Angestellten der Firma zu den Zuschüssen von Staat und Gemeinde in der Höhe von 12.— weitere 12.— pro Monat für die Frau und j e 4.— pro Monat für jedes Kind unter 15 Jahren. Bon den ca. 700 Angestellten, die bei Ausbruch des Krieges in ge nannter Anstalt beschäftigt waren, werden bis zur Stunde noch 400 An gestellte mit verkürzter Arbeitszeit beschäftigt. Hermann Hillger Verlag in Berlin hat dem Roten Kreuz 30 000 Bände von Kürschners BUcherschatz für verwundete Krie ger zur Verfügung gestellt. Bor dem Kriege erteilte Aufträge. Die Frage des Zwangs der Aufrechterhaltung vor dem Kriege erteilter Herbst- und Weihnachtsaufträgc, mag juristisch zweifelhaft sein. Sicher ist, daß die Kriegslage eine neue Situation geschaffen hat, und daß die juristische Auffassung der durch die neuen Verhältnisse gegebenen Rechtslage für beide Teile gleichmäßig sein muß. Erklärt der Verleger jetzt den Sortimenter auch in der neu geschaffenen Lage als gebunden, so erklärt er damit in gleicher Weise auch sich s e l b st als gebunden. Er wird also dem Besteller die zu liefernde Ware zu den vereinbarten Bedingungen und zu dem vereinbarten Zeitpunkt zu liefern haben. Die Nichteinhaltung d s L> ie>"ernn»s >«>»>'ve o B siel ggu, unter Umständen zu einer Entschädigungsklage berechtigen. Auch muß die Lieferung zu den vereinbarten Bedingungen (längeres Ziel usw.) ge schehen, auch wenn zur Zeit des Liefertermins die allgemeine poli tische und wirtschaftliche Lage, die Gewährung umfangreicher, lang fristiger Kredite dem Verleger vielleicht nicht geraten erscheinen lassen wird. Dies mögen sich jene Verleger vor Augen halten, die jetzt in wenig einsichtiger Weise die von Sortimentern erbetene vorläufige Auf hebung der Bestellungen ablehnen. So unsicher cs ist, ob die Gerichte, falls sic angernsen werden, sich auf den Standpunkt dieser Verleger stellen würden, so fraglich scheint cs, ob die Verleger auch nur in der Lage sein werden, die Liefertermine für Oktober einzuhalten. So ist es wohl für beide Teile am besten, wenn solche Verbindlich keiten g e s ch ä f t s f r e n n d l i ch vorläufig als aufgehoben er klärt werden. Jeder Sortimenter wird sich dieses geschäfts freundliche Entgegenkommen merken und nach Wiederkehr nor maler Zustände durch Wiederherstellung des ursprünglichen Auftrages sich dankbar erweisen. Wien. HugoHeller. Der Börsen verein dcr Deutschen Buchhändler z» Leipzig, Deutsches BuchhändlerhanS. — Adresse der Redaktion und Expedition; Leipzig, Gerichtsweg 28 sBuchhändlerhanSs. 1328
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