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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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anspannen, wenn wir oben bleiben wollen. Um Belgien tut es mir leid, es ist ein schönes" Land. Die Bewohner sind aber fana tisch erregt und verhetzt und beteiligen sich, wo deutsche Truppen zum erstenmal hinkommen, wlltend am Kampf. Dann flammt es überall auf. Die Erbitterung unserer Truppen ist ungeheuer. Ganze Dörfer werden niedergcbrannt. Von unserer Infanterie wird Riesenhaftes verlangt und geleistet. Ich lasse öfter von mir hören. Bitte Frau Pape, Frl. Jda und alle zu grüßen. Ihr treuer Vollschwitz. Kleine Mitteilungen. Post. — Der Paketverkehr nach Österreich-Ungarn, Däne mark, Schweden, Norwegen, Luxemburg, den Niederlanden, Schweiz und nach den übrigen neutralen Ländern auf den Wegen über die Schweiz und über die Niederlande ohne Berührung feindlichen Auslands ist vom 5. September ab wieder ausgenommen worden. Verlängerung des norwegischen Moratoriums. — Das Mora torium wurde verlängert für ausländische Schulden, die am S. Sep tember fällig wurden, um zwei Monate von dem ursprünglichen Ver falltage ab, jedoch mindestens bis zum 6. Oktober. Bet Fälligkeiten vom 7. September bis 6. Oktober tritt eine Verlängerung der Zah lungspflicht um einen Kalendermonat ein. Für inländische Schulden wird nur die Zahlungspflicht von Wechselschulden um einen Tag bzw. vierzehn Tage verlängert. Wiederaufnahme des Eisenbahngüterverkehrs. — Wie der Berliner Handelskammer von der Eisenbahndirektion Berlin mitgeteilt worden ist, wird der allgemeine Eisenbahn-Privatgutverkehr von Montag, den 7. September d. I., ab wieder ausgenommen werden. Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Darlehnskaffcn- schcinen auf Beträge von 2 und 1 Mark. Vom 31. August 1914. — Auf Grund des Z 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bunöes- rats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 sReichs- Gesetzbl. S. 327) hat der Bundesrat beschlossen: Die Neichsschuldenverwaitung wird ermächtigt, nach An ordnung des Reichskanzlers außer den im Z 18 Abs. 1 des Darlehnskassengesetzes vom 4. August 1914 (Neichs-Gesetzbl. S. 340) vorgesehenen Darlehnskassenscheinen auch solche auf Beträge von 2 und 1 Mark auszustellen. Berlin, den 31. August 1914. Der Reichskanzler. In Vertretung: Kühn. Vcrkchrsvermittlung mit ausländischen Firmen. — Deutsche Fir men, die während der Kriegszeit mit ausländischen Firmen in rein geschäftlichen Angelegenheiten Mitteilungen, Geldzahlungen, Übersen dung von Schriftstücken usw.) in Verbindung zn treten wünschen, aber durch den Kriegszustand an direktem Verkehr mit ihnen verhindert sind, fordert der Handelsvcrtragsverein, Köthenerstraße 28/29, in Ber lin auf, sich zwecks Vermittlung an ihn zu wenden. Steuer für Sonderausgaben österreichischer Zeitungen. — In Österreich wurde durch kaiserliche Verordnung den Extraausgaben der Zeitungen eine besondere Steuer von 2 Heller für das Exemplar auf erlegt. Postanweisungen nach den deutschen P o st a n st a l t e n in der Türkei werden vorläufig nicht mehr angenommen. Feldzug gegen die ausländischen Films. - In einer am 31. August in Berlin abgehaltcncn Versammlung der gesamten deutschen Film branche, in der die Mehrzahl der Berliner Kinotheaterbesitzer sowie fast alle Filmvcrlcihcr und zahlreiche Fabrikanten vertreten waren, wurde einstimmig ein Beschluß gefaßt, in dem es heißt: , »Der Deutsche Filmbunü fordert die deutschen Theaterbesitzer auf, in Zukunft keine Films französischen, englischen und japanischen Ur sprungs mehr zu spielen. Das deutsche Publikum will keine derartigen ausländischen Films niehr sehen und meidet alle Theater, die unseren gerechten nationalen Forderungen entgegenstehen. Wir fordern die deutschen Fabrikanten auf, für kleine deutsche Films für das Beipro gramm zu sorgen. Wir ersuchen die deutschen Theaterbesitzer, uns alle Theater namhaft zu machen, die trotz unseres Aufrufs weiter Films unserer Feinde spielen. Wir schützen die Theaterbesitzcr, die rein deut sche oder nationale Programme spielen, durch ein vom Deutschen Film bund herausgegebenes nationales Bundesplakat zum Aushang vor dem Theater.« Personalliachrichten. Gestorben: am 26. August im fast vollendeten 75. Lebensjahre Herr Sa ni i l l Macklot, Inhaber der Macklot'schen Buchhandlung und Buchöruckerei, in Karlsruhe. Der Verstorbene übernahm am 1. Oktober 1879 in Gemeinschaft mit seinem Bruder Gustav die alte von Michael Macklot 1757 gegründete Macklot'sche Buchhandlung. Die Brüder führten die altehrwürdige Handlung gemeinsam bis zum Jahre 1911, wo Gustav Macklot durch den Tod abberufen wurde. Seitdem führte der Verstorbene das Ge schäft allein weiter, in den letzten Jahren unterstützt von Frau Elisa beth Macklot als Prokuristin und den Herren Adolf Schmidt und Lud wig Klingenfuß als Gesamt-Prokuristen. Ferner: Auf Frankreichs Erde gefallen, Herr Oberleutnant der Reserve Arthur Ziehlke, Prokurist des Hauses R. v. Decker's Ver lag, G. Schenck, in Berlin. Der Verstorbene war ein langjähriger treuer Mitarbeiter in dem angesehenen Verlage, dessen Chef seine Kenntnisse und seine unermüd liche Tatkraft und Gewissenhaftigkeit zu schätzen wußte, während die Angestellten in ihm einen stets freundlichen Vorgesetzten verehrten. Voll echten deutschen Muts zog er in den Kampf für Deutschlands Ehre, und noch in einem seiner letzten Briefe schrieb er, wie herrlich es sei, sein Leben für eine so große Sache einsetzen zu können. Friedrich Müller f. — Der Baurat im Polizeipräsidium Berlin Prof. Friedrich Müller ist im 59. Lebensjahre infolge eines Schlag anfalles gestorben. Prof. Müller war lange Jahre hindurch schrift stellerisch tätig und hatte sich auf wiederholten ausgedehnten Studien reisen, namentlich nach Italien, England, Holland, Belgien und Dänemark, große Sprachkenntnisse erworben. Schließlich war er zur Bearbeitung eines Werkes über das Wasserwescn an der schleswig-hol steinischen Nordseeküste und zur Drucklegung dieses Werkes nach Berlin versetzt worden. S-rechsaal. jOhne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Freiwillige Kriegsleistungen. sVgl. Nr. 184—186, 188-198, 201-204 u. 206.) Die Firma Friedrich Andreas Perthes A.-G. in Gotha hat in ihrem Betriebe nach Übereinkommen mit dem Setzerpersonal, um Entlassungen zu vermeiden, eine siebenstlludige Arbeitszeit ver einbart und cingeführt. Der Maschinensaal ist vorläufig noch voll beschäftigt. Für die Familien der zu den Fahnen einbcrufencn An gehörigen ihres Personals zahlt die Firma wöchentliche Beiträge, die sich je nach den Verhältnissen richten und zwischen 8.— und 14.— betragen. Weltkrieg und deutscher Buchhandel. sVgl. Nr. 189, 198 u. 199.) Mir ist dieselbe Geschichte wie Herrn Kollegen Sch. passiert. Meine telegraphische Bestellung an den Kommissionär des betreffenden Verlegers lautete ausdrücklich: Betrag erfolgt direkt nach Empfang, und in einer zweiten, einen Tag später folgenden Bestellung durch BUcherzettel war der vorgedruckte Vermerk: »mit Barfaktur zu er heben« durch strichen und: »Beträge über 20.— werden stets direkt eingcsandt« rot unterstrichen. Trotzdem wurden sage und schreibe einhunbertfünfundzwanztg Mark für die Sendung per Bar faktur erhoben! Mir schwindelte im ersten Augenblick, als ich das las, und ich überflog die neuesten Kriegsdepeschcn, um zu sehen, ob die Russen denn schon in Leipzig seien. Richtig wäre es doch gewesen, wenn man mir geschrieben hätte seine Nachricht, die Karten könnten im Augenblick nicht geliefert werden, sie seien im Neudruck, bekam ich!): Wir können nur gegen sofortige Kaffe abgeben) sollen wir per Barfaktur erheben oder- wollen Sie den Betrag sofort direkt einsenden? Das würde Verständnis für die Lage des Sortimenters, der jeden Pfennig zehnmal umdrehen muß, ehe er ihn ausgtbt, bekundet 1363
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