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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 207, 7. September 19i4. inutung empfinden, die neuen Moden auch fernerhin unter der ver haßten Flagge unseres Feindes öargeboten zu erhalten. Darum hinweg mit diesen scheußlichen Titeln und deutsche Flagge heraus! Solange das nicht geschieht, werden jedenfalls selbstbewußte deutsche Buchhändler Ihre Blätter nicht wcitcrfiihren, und ich für meine Person muß es jedenfalls aufs bestimmteste ablehnen, in mei nem Wirkungskreis mich dafür zu verwenden. Vielleicht ist es auch angebracht, bei Abschluß von Verträgen mit dem Ausland Zwangsbezeichnungen zu vermeiden, wie wir sie in dem »OoMii§bt« der Amerikaner besitzen. Eine Zierde un serer Bücher sind sie gewiß nicht, und etwas Rückgrat derartigen Forderungen fremder Staaten gegenüber dürfte nicht schaden. Auf Zuschriften aus seinem Leserkreise äußerte sich das »Leipziger Tageblatt« ganz richtig in folgender Weise zu der Frage: Über Romanen und Novellen lesen wir immer die Worte Copy right by... In diesen Tagen, da wir unseres Deutschtums innigst bewußt geworden sind und mit Leidenschaft alle Ausläuderei aus deutschen Landen fegen, liegt es nahe, auch das Copyright diesem ehrlichen Hasse zn opfern. So kamen aus unserem Leserkreise auch an uns Anregungen, diese Worte über unserem Nomau zu beseitigen. So berechtigt diese Forderung scheint, stellen sich ihr doch Schwierig keiten entgegen, die nicht ohne weiteres überwindbar sind. Es han delt sich hierbei um eine gesetzliche Bestimmung, die wir nicht will kürlich ändern dürfen. Diese Worte sind nämlich das Ergebnis einer internationalen Vereinbarung. Es ist ja möglich, daß eine Änderung vollzogen werden wird. Sic muß aber daun auf gesetzlichem Wege unternommen werden. ' Einer der Kämpfe, die wir gegen England zu bestehen haben werden, ein Kanrpf, der sich erst zu entwickeln scheint, ist der auf rein wirtschaftlichem Gebiete. Mit Beginn des Krieges setzte er ein. Zunächst hieß es, die englische Regierung habe den Abschluß von Geschäften mit deutschen Firmen oder auch mit solchen, an denen ein Deutscher als Mitinhaber beteiligt ist, verboten. Da raufhin hat die englische Regierung folgende Erklärung ver öffentlicht : 1. Um zu bestimmen, welche Transaktionen mit ausländischen Firmen zugelassen sind, ist es von Belang, zu wissen, wo der aus ländische Händler wohnt und seine Geschäfte betreibt, nicht aber, wel cher Nationalität er angehört. 2. Als Regel ist anzusehen, daß keinerlei Schwierigkeiten gegen geschäftliche Beziehungen zu erheben sind, die zwischen britischen Fir men einerseits und deutschen sowie österreichischen Firmen anderseits bestehen, die in neutralen Staaten domizilieren. Dagegen ist der Ab schluß von Geschäften mit sülchen Firmen in Feindesland verboten. 3. Wenn eine Firma ihre Hauptniederlassung in Feindesland, aber eine Filiale in einem neutralen Lande hat, sind Geschäfte mit der Filiale, abgesehen von gewissen Spezialverboten, zugelassen, so weit dieselben bona kicks dahingehend getroffen sind, das; die Haupt niederlassung dadurch unberührt bleibt. 4. Handelskoutrakte, die vor Ausbruch des Krieges mit Firmen in Feindesland abgeschlossen sind, können während des Krieges nicht ausgeführt werden, und Zahlungen an solche Firmen dürfen wäh rend des Krieges nicht geleistet werden. Wenn es sich aber nur darum handelt, Waren gegen Bezahlung zu empfangen, so ist dagegen nichts einzuwendeu. Bei Geschäften, die vor dem Kriege abgeschlos sen, aber dann suspendiert oder gereut sind, hängt alles von der spe ziellen Rechtslage ab. 5. Die Regierung behält sich etwaige weitere Maßnahmen vor. Maßgebend für diese wesentlich abgeschwächte Erklärung mag Wohl die Befürchtung gewesen sein, daß die ursprünglich beabsich tigten Maßregeln die kaufmännischen und politischen Beziehungen mit den neutralen Staaten, z. B. Amerika, gefährden könnten. DaS Allmachtsgesühl des Briten hat also schon einen Stoß be kommen, ehe es zu Taten schreiten konnte. Das gleiche Kennzei chen des sinnlosen Chauvinismus trägt eine über Rotterdam aus London an die Tagcspresse gelangte Meldung, wonach das englische Unterhaus eine Vorlage genehmigt habe, derzufolge sämt liche deutschen und österreichischen Patente in England nicht nur für die Dauer des Krieges, sondern für die ganze Schutzfrist für nichtig erklärt wurden. Wir können den Briten diese mühelosen Erfolge ans-dem Felde der Ehre gern gönnen, haben aber vorläufig keine Zeit, mit Gegenmaßnahmen, zu denen wir sowohl wie Öster reich in der Lage wären, zu antworten, weil wir erst einmal näher liegende Aufgaben erfüllen müssen. Sollte die Mitteilung auf Tat sachen beruhen, dann werden Wohl auch die englischen Patente, 1360 die von ihren Inhabern viel höher als die deutschen eingeschätzt werden, unserer Willkür anheimfallen, sicher aber nicht eher, als bis eine solche Maßnahme notwendig und zweckmäßig und nicht als bloße Drvhung erscheint. Auch über die Diskontierung von Wechseln müssen bestimmte Vorschriften ergangen sein, denn die englischen wie die französi schen Banken haben grundsätzlich die Diskontierung und die Ein ziehung von Wechseln ans England und Frankreich abgelehnt, so fern sie ein deutsches Giro tragen, auch dann, wenn solche Wechsel von deutschen Firmen in das neutrale Ausland giriert waren. Dadurch sind die deutschen Großbanken und Bankhäuser ver anlaßt worden, auch ihrerseits im vaterländischen Interesse die Diskontierung und Einziehung von Wechseln aus dem Auslande — auch dem befreundeten und neutralen — auf Deutschland abzu lehnen, sofern sie Unterschriften aus einem mit Deutschland im Kriegszustand befindlichen Lande tragen. Daß gleichwohl der Engländer versucht, gewisse Artikel durch Vermittelung des neutralen Auslandes aus Feindesland zu er halten, dafür folgendes kleine Beispiel aus dem Buchhandel: Die Oxforder Firma Parker L Son verlangte vom Verleger durch Ver mittlung einer holländischen Finna die bisher direkt erhaltene Fortsetzung von zwei Exemplaren Literarisches Zentralblatt. Die Lieferung ist unterblieben. Wie es möglich ist, sich nicht nur im kleinen, sondern im gro ßen gegen den englischen Krämergeist zu wehren, dafür noch einige Beispiele. An eine Dresdner Kunsthandlung ist dieser Tage von dem Ber liner Zweighaus einer englischen Firma folgende Offerte gelangt: »Dieses farbige Kaiserbild und als Gegenstück dazu ein Bild des Kron prinzen im Format 18X24 sra sind in unserem Verlage zum Preise von . . . netto per Blatt erhältlich. Bei Voreinsendung des Betrages erfolgt Frankolieferung, wenn mindestens 6 Stück bestellt werden.« Daraufhin hat die Dresdner Firma folgendes geantwortet: »Ich weise mit Entrüstung die bodenlose Frechheit zurück, mit der Sie, eine englische Firma, mir Bilder des Deutschen Kaisers und des Kronprinzen anbieten. Glauben Sie denn, daß ich so töricht bin, mit gutem deutschen Gelde englische Firmen zu unterstützen, die, ge treu den, perfiden Charakter der englischen Diplomatie, den deut schen Patriotismus ausnützen wollen, um sich damit die Taschen zu füllen?« Fast unglaublich mutet das in ganzseitigen Zeitungsanzeigen von der deutschen Gummi-Großindustrie gebührend niedriger ge hängte Geschäftsgebaren der Firma Deutsche Dunlop- Gummi-Compagnie, A.-G. in Hanau an. Die fast ganz im Besitze englischer Geldleute befindliche Firma ließ in der Presse die Mitteilung verbreiten, daß sie als rein deutsche Firma nicht beabsichtige, sich einer Erhöhung der Gummipreise anzuschließen. Da sich das Stammhaus in London befindet und die Herren des Direktoriums der Zweigfabrik Engländer sind, er scheint diese Behauptung in einem merkwürdigen Lichte. So ver sucht der englische Kaufmann seine Diplomaten noch an Schläue zu übertrumpfen. Es dürfte aber Wohl bei dem Versuche bleiben. Ein ähnlicher Fall betrifft die Grammophon-Gesellschaft, die als Fabrikmarke auf ihren Platten ein Grammophon trägt, vor dem ein Hündchen der Stimme seines Herrn lauscht. Diese Gesell schaft macht jetzt alle Anstrengungen, um Platten mit vaterländi schen Liedern los zu werden. Und zwar nicht nur für Grammo phon, sondern auch für das »Zonophonensemble mit Orchester«. Um Käufer und Hörer anzulocken, werden schwarze und rote Far ben nicht geschont, auch das Bild des Deutschen Kaisers prangt auf den Plakaten dieser Gesellschaft, und die Einnahmen aus dem Ver kauf der Platten sollen angeblich znm Besten deutscher Krieger und deren Angehörigen verwendet werden. Von durchaus zu verlässiger Seite sind dem »Leipziger Tageblatt« einwand freie Unterlagen für die Tatsache zur Verfügung gestellt worden, daß die deutsche Aktiengesellschaft mit der oben gekenn zeichneten Fabrikmarke nur eine Tochtergesellschaft einer engli schen Aktiengesellschaft zur Herstellung von Grammophonen in Jvry ist. Diese englische Gesellschaft trägt den Namen »Tim 6rammoxdon Oonijwov IM., Ilsins ck'Ivrv«. Ihre deutsche Toch tergesellschaft ist in jeder Beziehung von der englischen Gesellschaft abhängig.
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