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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191409108
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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210, 10. September 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d Dtschn, Buchhandel. Kleine Mitteilungen. Kricgsentcn schwimmen jetzt überall und in allen Größen herum. Auch die harmlose und friedvolle »Bugra« muß dabei herhalten. Wir lesen in den »Times« vom 2. September: Die Ausstellungen der Verbündeten in Leipzig verbrannt Parts 1. Sept. Reisende, die aus Florenz kommen, berichten, daß der englische, russische und französische Pa villon auf der Buchgewerbeausstellung in Leipzig ni i t ihren wundervollen Kunstsammlungen ein Opfer des Feuers geworden sind. Sie erzählen, daß die Stadt keine Hilfe beim Löschen geleistet habe. — üixekanAo IslsArapü Lompan^. Daß die »Times« diese Depesche ohne jeden Kommentar abdrucken, läßt durchblickcn, baß die Redaktion an die Richtigkeit der Meldung selbst nicht glaubt. Solcher Nachrichten bringt sie viele, und daraus er klären sich Rubriken in deutschen Zeitungen wie »Die tägliche Lüge der Times«. — In England aber stößt die Zeitung mit wahrheitsge treuen Berichten deutscher Erfolge und mit ihrer oft rückhaltlosen An erkennung deutscher Kriegsführung noch mehr an, so daß im Parla ment die Forderung gestellt wurde, das amtliche Pressebureau solle ihr schärfer auf die Finger sehen. Kriegshilfskasse für den Leipziger Buchhandel. — Zum Besten dieser Kasse wurde am 8. September ein vaterländischer Abend ver anstaltet, der den kleinen Saal des Buchhändlerhauses fast bis auf den letzten Platz füllte. Das Amt des Vortragenden hatte unser Berufs- gcnosse Herr Richard Jordan (früher München) übernommen. Er zeigte eine Anzahl wohlgelungener Lichtbilder nach Gemälden be rühmter Maler, wie Robert Hang, Paul Hey, Ernst Liebermann, A. von Werner, Liezen-Mayer (Illustrationen zu Schillers Glocke), Bek- Gran u. a. Alle Bilder hatten Beziehungen zu bekannten Soldaten- oöer Volksliedern, deren gemeinsamer Gesang eine starke patriotische Stimmung anslöste, die beim Erscheinen der Bilder des Grafen Zep pelin, des Königs von Sachsen, des Kaisers und des Kronprinzen ihren Höhepunkt erreichte. — Lebhafter Beifall dankte dem Vortragenden für die wohlgelungcne Veranstaltung. —n— Fcldpostkarten mit Antwort zur Versendung an Angehörige des Feldheeres werden demnächst bei den Postanstalten zur Erleichterung des Nachrichtcnverkehrs mit unseren Truppen zum Verkauf bereitge halten werden. Diese Doppelkarten sind zu demselben Preise erhält lich wie die einfachen. Zehn Doppelkarten kosten ebenfalls nur 5 Die Postverwaltung läßt besonders hervorheben, daß die Absender der Doppelkartcn die Adresse auf dem Antwortteil deutlich und genau selbst niederzuschrciben haben. Nur so wird die Einführung der Doppel kartcn zum Vorteil für die Kriegsteilnehmer im Felde. Der Zweck der neuen Karten ist, unseren Vaterlanbsverteiöigern die Mühe des Adressenschrcibens abzunehmen. Papicrmangcl in der Türkei. — Sämtliche Zeitungen in Konstantt- nopel erscheinen, wie am 17. August von dort gemeldet wird, infolge Papicrmangels in verkleinertem Format. Eine wichtige Ausnahme von den Bestimmungen des österreichischen Moratoriums. — Das österreichische Justizministerium hat unter dem 25. August eine wichtige Ausnahme von den Bestimmungen des Mora toriumgesetzes vom 13. August getroffen. Es wurde nämlich, wie der Deutsch-Oesterreichisch-Nngarische Wirtschaftsvcrband in Berlin mit teilt, verfügt, daß das Moratorium keine Anwendung auf Geldforbe- ruugen für verkaufte Sachen oder gelieferte Waren findet, wenn der bezügliche Vertrag vor dem 1. August abgeschlossen, die Übergabe oder Ltcfernng jedoch erst nach dem 31. Juli bewirkt worden ist, oder be wirkt wird, cs sei denn, daß diese Übergabe vor dem 1. August hätte vorgcnommen werden sollen. Das Moratorium soll ferner nicht ange wendet werden auf die Ziuse« und Annuitäten von Forderungen, die auf vermieteten oder verpachteten Häusern bücherlich sichergestcllt sind. Einwirkung des Krieges aus den Zolltarif. — über die Anwendung des autonomen Zolltarifs während des Krieges unterrichtet folgender Erlaß des preußischen Handelsministers: Durch die Kriegserklärungen sind die Handelsverträge mit Rußland, Belgien und Serbien und der Artikel II des Frankfurter Friedens, durch den Deutschland und Frankreich die gegenseitige Meistbegünstigung vereinbart haben, er loschen. Der Bundesrat hat aus diesem Grunde unterm 10. August be schlossen, auch Großbritannien sowie den britischen Kolonien und aus wärtigen Besitzungen die Meistbegünstigung zu entziehen, die ihnen autonom wiederholt in den Jahren 1901, 1910 und 1913 eingeräumt war. Die Erzeugnisse dieser Staaten sind daher den Sätzen des autonomen Tarifs unterworfen, und alle vertragsmäßigen sonstigen Be günstigungen bezüglich der Zollbehandlung, z. B. Zeugnisse für Wein und Grobstoffauszllge, Muster der Handlungsreisenden, treten diesen Staaten gegenüber außer Kraft. Um jedoch zu verhüten, daß durch diese Maßregel auch der Handel mit unseren Verbündete» und mit den Neutralen in Mitleidenschaft gezogen wird, und um ferner zu verhüten, daß unsere Gewerbetreiben den, die unverzollte Waren im politischen Jnlande lagernd haben, geschädigt werden, hat der Bundesrat des wetteren unterm 10. August auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Er mächtigung zu wirtschaftlichen Maßnahmen vom 4. August beschlossen, daß diese Maßregeln auf die Zollbehandlung von Waren, die aus meist begünstigten Ländern stammen oder die sich auf deutsche Rechnung in deutschen Zollausschlußgebieten, Freibczirken oder Zollagern befinden, ohne Einfluß sein sollen. Betreffs des Nachweises, daß eine Ware nicht aus Rußland, Belgien, Serbien, Frankreich ober Großbritannien stammt, bzw. daß sie nicht für fremde, sondern für deutsche Rechnung lagert, gelten bis auf weiteres die allgemeinen Bestimmungen über die Erklärung und den Nachweis des Herstellungslandes der Anlei tung für die Zollabfertigung. Soweit in der Zeit zwischen den Kriegs erklärungen und dem Bekanntwerden dieses Erlasses eine Ware in Ab weichung vom Vorstehenden dem Vertragssatze statt des autonomen Satzes oder umgekehrt unterworfen worden ist, behält es hierbei sein Bewenden. Papiergeld und Gold. — Die »Nordd. Allgem. Ztg.« schreibt: Wäh rend sich die in den ersten Mobtlmachungstagen hier und da aufgetretene Scheu vor dem Papiergelde sehr bald und allgemein gegeben hat, wer den immer noch große Bestände an Gold in privaten Händen zurückge halten. Von einer fachmännischen Seite wurde der auf solche Weise der Reichsbank vorenthaltene Goldschatz vor einiger Zeit auf 1500 Mil lionen berechnet. Nimmt man auch an, daß seit jener Berechnung schon einiges Gold in den Verkehr zuriickgeflossen und daß der eine oder andere Privat- oder Geschäftsmann inzwischen zur besseren patrio tischen Einsicht gekommen ist, so steht doch fest, daß noch große Mengen von Gold verborgen gehalten werden. Hier und da haben sich private Kreise bemüht, zurtickgehaltenes Gold einzusam meln, um es der Neichsbank zu übergeben. Die Tatsache, daß in klei nen Ortschaften Beträge von drei- bis viertausend Mark zusammen gebracht werden konnten, läßt darauf schließen, welchen Umfang die Un sitte, sich einen Goldschatz für die Kriegszeit anzulegen, angenommen hat. Der in einzelnen Fällen so wohlgelungene Versuch, das vorhan dene Gold durch Vertrauenspersonen einzusammeln und behufs Um wechselung in Banknoten an die Reichsbank abzuführen, sollte allge meinste Nachahmung finden. Geht mit solchen Bemühungen eine zweck mäßige erneute Aufklärung Hand in Hand über den Geldwert unserer Banknoten und über den Mangel an patriotischer Gesinnung, der im Einbehalten des dem Reiche notwendigen Goldes liegt, so kann es am Erfolge nicht fehlen. Die Verstärkung des Goldbestandes der Neichs bank ist für die Zeit des Krieges nicht nur von außerordentlicher wirt schaftlicher, sondern auch von hervorragender politischer Bedeutung. Einrichtung kriegsärztlichcr Abende in Berlin. — Im Berliner Kaiserin Friedrich-Hause hat sich dieser Tage unter Mitwirkung her vorragender Militär- und Zivilärzte sowie von Vertretern der Mini sterien des Innern und des Krieges eine lose Vereinigung gebildet. Sie soll einen Sammelpunkt für alle im Dienste der verwundeten und erkrankten Krieger tätigen Arzte schaffen und zugleich zum Austausch von Erfahrungen und zur Förderung kriegsärztlicher Kenntnisse dienen. Es sind in wechselnder Folge aller acht Tage Vortrags- und Demonstrationsabcnde vorgesehen. Elftere finden im Langenbcck-Hause, letztere in den zu Neservelazaretten umgewandelten größeren Berliner Krankenhäusern statt. Zum Vorsitzenden wurde Geheimer Rat Tren- öelenbnrg, zum stellvertretenden Vorsitzenden Generalarzt Großheim, zum Schriftführer Prof. Adam und zum Kassierer Or. Löwin gewählt. PersonalnachriMeit. Gestorben: am 4. September Herr Heinrich Eduard Elle in Altenburg, ein Mitkämpfer im Kriege 1870—71, ini 65. Lebensjahre. Er gehörte zu den bekanntesten Persönlichkeiten im Leipziger Buchhandel. War er doch fast 40 Jahre lang im Geschäfts hause K. F. Koehlcr tätig gewesen, hatte Tausende von deut schen und ausländischen Buchhändlern aus- und eingehen sehen und war, weil er lange Zeit seinen Platz nahe am Haupt eingang hatte, mit vielen in Berührung gekommen, namentlich mit den zahlreichen Kommittenten der Firma. Es würde ganz und gar nicht ini Sinne des Verstorbenen liegen, wenn hier mehr von seiner Person und seinem Wirken gesagt würde. Diese Zeilen sollen nur 1375
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