Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.09.1914
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- 1914-09-10
- Erscheinungsdatum
- 10.09.1914
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1914
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Börsenblatt s. d, Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 210, 10. September 1914. seinen vielen Bekannten im Buchhandel Nachricht geben. Sonst ließe sich wohl manches über das Leben dieses Sonderlings, über seine Art und Weise, seine Sammlungen usw. berichten. Der Geistliche hatte recht, wenn er an seinem Grabe hcrvvrhob, daß Elle in seinem Leben Trene gehalten habe: Treue dem Geschäft, dem er in selbstloser Hingabe fast 40 Jahre lang diente, Treue auch seinen Hauswirten in zwei Gene rationen, denn er hat 43 Jahre lang dasselbe Zimmer in Leipzig be wohnt, auch nachdem er in den letzten drei Jahren sich mehr in Alten burg im eigenen Hause aufhielt, Treue endlich dem engeren Kreise seiner Leipziger Bekannten, dem er seit Jahrzehnten angehörte. Eugen von Bindcr-Kricglstcin. — Zu dem in Nr. 209 gemeldeten Tode des Kriegsberichterstatters Eugen von Binder-Krieglstein wird von dem angeblichen Toten mttgeteilt, daß eine Verwechselung vor liege. Der auf dem Lemberger Schlachtfelde Gefallene ist der aktive Fclöarzt des Grazer Landwehr-Haubitzen-Regiments Or. Hammer- Krieglstein, Ritter von Sternfeld. Sprechsaal. «Ohne Verantwortung der Redaktion: jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Provision für sistierte Inserataufträge. (Vgl. Nr. 198 u. 202.) Der Verlag der Aerztlichen Rundschau, München, Zertritt die Meinung, es sei recht und billig, wenn der Verlag wenigstens die voransbezahlte Provision für sistierte Jnserataufträge wicderer- hielte. Wenngleich die Erfüllung dieses Wunsches im Interesse des Verlags liegt, so dürfte seine rechtliche Durchführung doch auf unüber windliche Schwierigkeiten stoßen. Bekanntlich ändert der Krieg, wie im Börsenblatt schon oft genug ausgefllhrt worden ist, an den bestehenden Jnserataufträge nichts. Die Jnseratbesteller haben also nicht das Recht, die Aufnahme ihrer Inserate zu verschieben oder ohne Entschädigung abzubestellen. Gibt der Verleger solchen Ansuchen trotzdem statt, so ist die Nichtausführung der Aufträge lediglich seine Schuld. Er kann daher dem Jnserat- agenten die mühsam verdiente Provision nicht vorenthalten. Das Handelsgesetzbuch bestimmt nämlich im ß 88, daß der Agent für die durch ihn vermittelten Geschäfte sogar die volle Provision zu bean spruchen hat, wenn die Ausführung eines Geschäfts infolge des Ver haltens des Geschäftsherrn ganz oder teilweise unterblieben ist, ohne daß hierfür wichtige Gründe in der Person desjenigen vorliegen, mit deni das Geschäft abgeschlossen ist. Der Antrag des Jnseratbestellers, ihn von dem Jnsertionsvertrag ohne Entschädigung zu entbinden, kann aber als wichtiger Grund in der Person des Geschäftsgegners nicht an gesehen werden, es sei denn, daß bei Fortsetzung der Aufnahme der Inserate eine Zahlung dafür vom Jnseratbesteller wegen Vermögens- Verfalls nicht zu erlangen gewesen wäre. Dies ist aber im allge meinen nicht der Fall, sondern die Sistierungen der Jnserataufträge laufe» zum überwiegenden Teil auch von zahlungskräftigen Firmen ein. Nach alledem darf der Verleger im allgemeinen also nicht damit rechnen, daß er irgendwelche Ansprüche auf Rückerstattung von vor ausbezahlten Provisionen für sistierte Jnserataufträge hat, im Gegen teil, er muß sogar gewärtigen, daß die Juseratageuten die volle Pro vision für solche Aufträge verlangen, mit deren Sistierung der Ver leger einverstanden gewesen ist, ohne daß er rechtlich dazu gezwungen wäre. Stuttgart. HansForkel, i. H. Franckh'sche Berlagshandlung. Der Verlag der Aerztlichen Rundschau, München, bat um Aus sprache über die Streitfrage, ob der Agent die Provisionen für sistierte, d. h. unterbrochene Aufträge zurückzuzahlen habe. Der Verlag H. A. L. Degencr, Leipzig, ist nun der Ansicht, der Agent sei zur Rückzahlung der Provision weder sofort, noch später verpflichtet, weil der Ver leger dem Sistieruugswunsch des Auftraggebers nicht zu entsprechen brauche. Selbstverständlich Hai der Agent die Provision dann nicht zurück zuvergüten, wenn der Verleger in eine Annullierung, d. h. Aufhebung des Auftrages ohne Einverständnis des Agenten voreilig und ohne zwingende Gründe einwilligt. Der Verleger kann aber den Auftrag sofort aufheben, wenn er die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers erkennt oder wenn der Auftraggeber im Felde steht und das Geschäft infolgedessen geschlossen ist. In diesen Fällen würde der Agent die Provision zurückzuzahlen haben, denn dem Verleger kann das Risiko der Aufnahme der Inserate ohne Bezahlungsaussicht nicht zugemutet werden. Die Sistierung, ö. h. Unterbrechung des Auftrages gibt dem Ver leger zunächst kein Recht, die Provision zurückzuverlangen. Stellt sich aber später, wenn der Auftrag weiter ausgeführt wird oder werden soll, die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers heraus, so hat der Agent die Provision zurückzuzahlen. Der Agent wird nicht Nach weisen können, daß bei weiterem Erscheinen der Inserate zur Kriegs zeit, also dann, wenn man dem Sistierungswunsch nicht nachkam, Be zahlung erlangt worden wäre. Die Wahrscheinlichkeit, die unter brochenen Jnserataufträge bei späterer Ausführung bezahlt zu er halten, ist sicherlich größer. Der Verleger handelt in Wahrung be rechtigter Interessen, wenn er die weitere Aufnahme zu günstigeren geschäftlichen Zeitverhältnissen vornimmt. Der Anspruch der Provision regelt sich nach dem Gesetz, und hier nach kann die Auszahlung der Provision erst nach Eingang der Zah lung vom Agenten beansprucht werden. Wenn auch im Zeitschriften verlag Provisionen in sehr vielen Fällen in voller Höhe, in den ineisten Fällen wenigstens Teilprovisionen bei Ablieferung des Auftrages und nach Eingang einer günstigen Kreditausknnft gezahlt werden, so be steht trotzdem kein anerkannter Handelsbrauch, wonach eine Provi sion früher gezahlt zu werden braucht. Die Provisionsvorauszahlung ist also nur ein freiwillig geleisteter Vorschuß, der sich erst in Forde rung und geleistete Zahlung nach Eingang des letzten Jnseratbetrages umwandelt. M. B. »Nur gegen vorherige Einsendung des Betragest oder »Nur unter Postnachnahme«. sVgl. Nr. 188, 193, 196, 197 u. 202—204.) (Postkarte.) Herrn Hugo Nother, Berlin. Der durch den Krieg eingetretene Personalmangel macht es mir unmöglich, einen Rechnungsverkehr irgendwelcher Art aufrecht zu er halten. Ich kann also Ihre geschätzte Bestellung vom 20. VIII. auf nur ausführen, falls Sie den Betrag von —.— (^( —Porto inbegriffen) im voraus einsenden. Hochachtungsvoll Postscheck-Kto. Moritz Dicstcrweg. Frankfur t/M. 7982. Daß bei der vorliegenden Schulbücher-Bestellung der Bar verkehr selbstverständlich ist, brauche ich ja wohl nicht zu erwähnen. Unnütz war nur diese vorherige Benachrichtigung und Zahlung, wo durch die Lieferung unnötig verzögert wird. Berlin. H u g o R o t h e r ' s B u ch h a n d l u n g. Antiv o r t. Wenn es Verleger gibt, denen es möglich ist, dem Sortiment in dieser schweren Zeit mehr oder weniger große Zugeständnisse zu ma chen, indem sie Artikel vertreiben, die auch jetzt oder jetzt erst recht absetzbar sind, so ist dies sehr erfreulich. Der Schulbuchverleger ist dazu nicht in der Lage, da Schulbücher jetzt fast nicht gekauft werden. Zum Überfluß scheint sich bedauerlicherweise eine große Anzahl Sor timenter entschlossen zu haben, alle Zahlungen einzustellen. Wie wäre cs sonst möglich, daß von meinen in den ersten Tagen des August ver sandten Barkontoauszügen 93"/« unbeantwortet geblieben sind? Wo soll der Verleger unter solchen beklagenswerten Umständen den Mut zur Kreditgewährung hernehmen? Es wäre sehr zu wünschen, wenn diejenigen Herren Sortimenter, die sich bei jeder mir einigermaßen bietenden Gelegenheit mit eingelegter Lanze auf den Verleger stürzen, einmal in den eigenen Reihen Umschau halten wollten, es würde manches harte Urteil weniger hart ausfallen. Die Ausführungen des Herrn Hugo Rother sind insofern irre führend, als im Hinblick auf die bekannten von den Leipziger Kom missionären gefaßten Beschlüsse mit der Aufforderung »Betrag ist durch Kommissionär zu erheben« immerhin ein Anspruch auf Kredit in Frage kommt. Um aber der von Herrn Nother gemachten Bean standung, soweit cs in meinen Kräften steht, gerecht zu werden, werde ich in Zukunft von vornherein unter Postnachnahme liefern nnd bei Firmen, die bisher bei mir Barkonto hatten, die Nachnahmegebühren selbst tragen. Ich hoffe, dafür wenigstens die Anerkennung des guten Willens zu finden. Frankfurt a. M., September 1914. Moritz Die st er weg. Verantwortlicher Redakteur: EmilThoma». — Verlag: Der Bdrsenoeretndcr Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhilnblerhaus, Hospttalftratzc. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 sBuchhäudlerhauSs. 1376
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