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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-12-09
- Erscheinungsdatum
- 09.12.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19021209
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102K6 Nichtamtlicher Teil. 288, 9. Dezember 1902 Einer der Einsender meint, man könne eine solche »Sperrmaßregel» doch nur durchführen, wenn die Biblio theken etwas »verbrochen» hätten Er übersieht dabei voll ständig, daß cs sich hier nicht um die Entziehung eines bisher genossenen Rechtes handelt, sondern um das Aus hören einer stets nur »bis auf Widerruf- gewährten Vergünstigung. Die Sperrmaßregeln, die einen renitenten Buchhändler treffen, sind nicht in einem Atem mit der Ent ziehung des Börsenblatts den Bibliotheken gegenüber zu nennen. Man mag in dieser Angelegenheit andrer Meinung sein als der Vorstand; aber dann hätte man doch die Verpflich tung, nachzuweisen, daß dem Buchhandel in seiner Gesamt heit oder einer größern Anzahl von Buchhändlern Schaden durch die neue Maßregel erwachse. Daß es für einen Antiquar, der häufig Bibliotheks-Direktoren besucht oder mit ihnen viel korrespondiert, oder für einen Buchhändler, in dessen Geschäft der Herr Oberbibliothekar aus- und eingeht, unbequem ist, wenn man ihm wieder und wieder mit dem Ansuchen kommt: verschaffen Sie uns das Börsenblatt wieder, ist nicht zu bezweifeln. Die Herren Gegner Ipreche» aber nicht von dieser Unbequemlichkeit, sie behaupten auch eine Schädigung des Buchhandels Ich habe die daraus bezüglichen Gedanken sorgsam herausgesucht und im ganzen folgendes gefunden: 1. Mehrere Herren behaupten, sie und ausländische Verleger hätten bisher durch eine Anzeige schwerer Bibliotheks werke u. dergl. im Börsenblatt erreicht, daß diese Bücher den Bibliothekaren bekannt geworden wären. Dabei passiert einem von ihnen das Mißgeschick, daß er zu Anfang des Artikels das größte Gewicht darauf legt, daß »die» Bibliotheks-Verwaltungen seine Anzeige lesen, während er weiter unten sagt, die Zahl der Bibliotheken, die das Börsenblatt gelesen haben, soll ja nur gering sein. Thatsächlich haben auch nur 39 Bibliotheken das Börsenblatt früher er halten; sind das »die» Bibliotheken? Und wäre es nicht ein facher und billiger, diesen 39 einen Prospekt zuzusenden als darauf zu vertrauen, daß ihnen die Anzeige im Börsenblatt unter die Augen kommt? Ueberdies sind gerade diese Biblio- lheken solche, die in regstem Verkehr mit angesehenen Sorti- inentsgeschäften stehen und zweifellos meist ohne Auftrag vorgelegt erhalten, was sie interessiert, oder die alles, was sie auf Grund der Bibliographien bestellen, sofort zur Ansicht bekommen. 2. Aber schlimmer: Weil solche Anzeigen nicht mehr von Bibliotheken gelesen werden, ist die Axt an die Wurzel der Ertragsfähigkeit des Börsenblatts gelegt, und damit sind die Finanzen des Börsenvereins aufs höchste gefährdet. ZurJllustrierung dieser Weissagung sei darauf hingewiesen, daß die Anzeigen des Börsenblatts in diesem Jahr nach der Sekretierung wiederum zugeuommen haben, und daß sich darunter auch jetzt noch recht viele Anzeigen der rusung auf den als Anreiz zu thätigsr sofortiger Werbearbeit für den Buchhandel angezeigten »Vorzugspreis vor Erscheinen- den von ihr bis zu einem gewissen Grad abhängigen Sortimenter in Versuchung führt, höheren als den zulässigen Rabatt zu gewähren. S. Es darf nicht möglich sein, daß eine Bibliothek unter Be rufung auf eine soeben angezetgte »Billige Subskriptionsausgabc- dem Sortimenter zumutet, das vor kurzem bezogene bändereiche Werk zurllckzunehmen, während der Verleger in seinem Recht ist, die Rücknahme zu verweigern. 3. Es darf künftig nicht möglich sein, daß, wie es Jahrzehnte hindurch bis 1SV2 in der Stille geschehen ist, eine große Bibliothek direkt vom Verleger bezieht zu dem beanspruchten und gewährten Originalrabatt für den Buchhandel. 4 Es darf nicht möglich sein, daß durch den Sprcchsaal des Börsenblatts diejenigen Firmen, die zur Unterbietung der Ber- kaussbestimmungen neigen, nicht-buchhändlerischen Kreisen bekannt gemacht werden. Herren befinden, die, nach ihren Ausführungen zu schließen, im Buchhändler-Börsenblatt hauptsächlich für die Bibliotheken anzeigteu. Den 39 Bibliotheken scheint also das Börsenblatt doch nicht die großen Jnscratrechnungen der Herren zu ver danken. In diesem Zusammenhang, und da einer der Herren Opponenten (in Nr. 262) in so selbstbewußter Weise seinen Betrieb über den Provinzialbuchhandel erhebt, sei einmal aus gesprochen : Daß wir in Deutschland ein tägliches Buchhändler blatt, daß wir weit bessere Bibliographien und andre Hilfsmittel haben als das Ausland, verdanken wir und die Bibliotheken nicht den »großen Firmen», die sich mit Export oder Import befassen, sondern dem weitverzweigten Provinzial buchhandel Ohne diesen großen Kreis würden alle diese Hilfsmittel viel minderwertiger oder unerschwinglich teuer sein. 3 Weiter heißt es: Die Bibliothekare haben aus dem Börsenblatt ihre Kenntnis der »Misere im Buchhandel geschöpft. Weit entfernt, mit Rücksicht auf die Kenntnis der Bezugsbedingungen Hähern Rabatt zu verlangen, haben sie Verständnis und Teilnahme für die Lage des Sortiments aus dieser Quelle gesogen! Leider muß ich zunächst be streiten, daß die Lektüre des Börsenblatts dieses Verständnis besonders vertieft habe. Zwei Beispiele: »In Jena erklärte der bestellte Korreferent, Herr Schnorr v. Carolsfcld: Ich zahle die Zeitschriften zum I. April. »Diese beträchtliche Summe kann er (der Sortimenter), da die Posten erst an der Kantatcrechnung des nächsten Jahres zu bezahlen sind, ein ganzes Jahr verzinslich auf die Bank geben.» Und Herr Geheimrat Dziatzko nimmt das auf mit den Worten: -Daß die Forderungen der Sortimenter im ganzen (!) unberechtigt sind, geht am deutlichsten aus der Behandlung der Zeit schriften hervor.» Aus der Lektüre des Börsenblatts haben also die Herren nicht gesehen, daß der Sortimenter seit Jahren fast alle Zeitschriften im voraus bar zu bezahlen hat und bei wissenschaftlichen Zeitschriften so gut wie nie mehr als 2S Prozent Rabatt genießt. Sodann: An anderer Stelle, die ich im Augenblick nicht nennen kann, deren Inhalt mir aber deutlich erinnerlich ist, wurde von angesehener Seite behauptet: Der Sortimenter sei keineswegs so schlecht gestellt. Das werde bewiesen durch die hohen Preise, die für zum Verkauf stehende Buchhandlungen mit verhältnismäßig geringem Umsatz im Börsenblatt ge fordert würden. Was wirklich gezahlt wird, bezw. wie es einem Buchhändler ergeht, der nicht vorsichtig beim Ankauf ist, darüber belehrt das Börsenblatt natürlich nicht, mau sucht sich aber aus ihm heraus, was man als Waffe gegen die Bestrebungen des Buchhandels verwerten zu können glaubt. Wem diese durchaus am grünen Holz erwachsenen, nicht den Aeußecungen von Hinz und Kunz entnommenen Beispiele nicht genügen, und wer von den durch das Lesen des Börsenblatts erweckten Gefühlsregungen oder der stets betonten freundlichen Gesinnung mehr erwartet, der weise doch nur einen Fall nach, wo diese Regungen praktische Erfolge zum Nutzen des Buchhandels gehabt haben! Im wirtschaftlichen Leben regiert nicht das Gefühl, sondern die Preise werden in einem zwischen den beteiligten Parteien durchgeführten, mehr oder weniger friedlichen Kampf bestimmt. Nicht von dem mitleidigen oder wohlwollenden Gefühl des Publikums find die neuen Verkaufsbestimmuugcu zugelasscn worden; sondern die für das Sortiment erzielte Besserung ist der Einsicht, dem ruhigen zielbewußten Vor gehen und der Einigkeit des deutschen Buchhandels zu verdanken 4. Nu» sind aber die Bibliotheken »die besten Abnehmer der Verleger« oder, wie sie sich selbst oft mit Emphase nennen, »die besten Kunden» des Buchhandels und müssen deshalb mit ganz besonders zarten Fingern angcsaßt werden. Zweifellos ist eine Bibliothek häufig -der beste» Kunde
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