Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19021212
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190212124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19021212
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-12
- Tag1902-12-12
- Monat1902-12
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
288, 12. Dezember 1902. Nichtamtlicher Teil. 10399 Veranlassung zur Nachprüfung aller dieser Fragen und zur Ueberlegung darüber geben werden, ob sie sich in den Stand einer modernen »Arbeitnehmerschaft« drängen lassen wollen In der von uns eingebrachten Resolution des Kreises Norden (vergl. Börsenblatt 1902, Nr 255) heißt es, daß wir Be strebungen der Gehilfenschaft auf Besserstellung an sich als gerechtfertigt anerkennen. Den Geist aber, den die Allgemeine Vereinigung bekundet, werden und müssen wir bekämpfen, weil wir ihn als unheilvoll für den ganzen Buchhandel er kennen Er ist unsers Erachtens darauf gerichtet, daß nur ja niemand eine Mittellinie des Könnens und der Tüchtigkeit übersteigt. Dieses System wird weder dem Einzelnen noch der Gesamtheit zum Heil und Vorteil gereichen, sondern muß in den heutigen Zeiten schwerer Konkurrenz den ganzen Buchhandel mit untergraben. Deshalb bekämpfen wir es! Zum Schluß weisen wir besonders darauf hin, daß die Allgemeine Vereinigung das Schweigen des größern Teils des Buchhandels auf ihren Warnungsruf als Zustimmung auffaßt. Die Buchhändler-Warte konstatiert in ihrer Nummer vom 4. Oktober d. I., daß nur 2 oder 3 von den Prinzipalvereinen widersprochen, »die andern stillschweigend die Richtigkeit unsrer Angaben bestätigt« haben. Das wird die Allgemeine Vereinigung bei ihrer nächsten Kundgebung in den politischen Tages zeitungen gebührend hervorheben, wie auch Herr Land gerichtsrat Kulemann als Redner auf evangelisch-sozialen oder national-sozialen Kongressen wohl nicht verabsäumen wird, die Rückständigkeit des Buchhandels und die »Roheit« von einzelnen seiner Kreise bezüglich der gerechten Be strebungen der Allgemeinen Vereinigung zu beleuchten. Es gilt für den Buchhandel, sich zu wehren, damit er in der Oeffentlichkeit nicht noch schlimmer verdächtigt und verleumdet wird, als es bisher schon geschehen ist. Deshalb fordern wir sowohl die Allgemeine Vereinigung, als auch Herrn Land gerichtsrat Kulemann zum Schluß nochmals auf, die Beweise für ihre Behauptungen zu veröffentlichen. Die Allgemeine Vereinigung scheint auf dem Wege zu sein, sich Material zu verschaffen; wenigstens liegt vor uns ein Umfragebogen — ob er an sich alten oder neuen Datums ist, wissen wir nicht — mit mehreren Dutzenden von Fragen, z. B.: »Findet häufiger Wechsel statt und eventuell aus welchem Grunde?« »Ist der Chef ein wohlwollender, oder ein unan genehmer Vorgesetzter?« »Wann und wie wird das Gehalt bezahlt?« u. s. w. All diesen Agitationen, Auskundschaftungen und Auf wiegeleien gegenüber unthätig und schweigend zu verharren, erachten wir als Treubruch am Buchhandel. Hamburg, 30. November 1902. Der Vorstand des Hamburg-Altonaer Buchhändler-Vereins. Otto Meißner, Justus Pape, erster Vorsitzender. erster Schriftführer. Kleine Mitteilungen. (8. 1.) Der -Struwwelpeter- vor dem Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Dieses bekannte Buch, das auch wohl vemnächst wieder manchen Weihnachtstisch schmücken wird, bildete den Gegenstand eines Prozesses, den die -Literarische Anstalt. Rütten L Loening in Frankfurt a. M. gegen die Warenhaus gesellschaft Schmoller L Co. dort angestrengt hatte. Die -Lite rarische Anstalt- hat das bekannte Bilderbuch von vr. Hoffmann, -Der Struwwelpeter- in Verlag, das auch in dem Warenhaus von Schmoller L Co. in Frankfurt a. M. verkauft wird; zugleich aber verkaufen Schmoller L Co. auch ein andres Bilderbuch -Der Struwelpeter-, das die bekannte Bilderbogen-Verlagsfirma Gustav Kühn in Neu-Ruppin herstellt, für 40 H. Die Literarische Anstalt sah darin eine Verletzung des § 8 des Gesetzes gegen den unlautern Wettbewerb und stellte Klageantrag beim Landgericht Frankfurt a. M., dahingehend, der Firma S. L Co. die Feilhaltung und den Vertrieb des bei Gustav Kühn her gestellten Bilderbuchs -Der Struwelpeter- bei Strafe zu verbieten. Das Landgericht hat der Klage entsprochen. Dagegen hatte die Warenhaus-Firma Berufung beim Oberlandesgericht Frank furt a. M eingelegt, die geltend machte, daß Gustav Kühn in Neu-Ruppin schon im Jahr 1838, also lange vor dem im Jahr 1845 zuerst erschienenen Hoffmannschen -Struwwelpeter-, eine Reihe von Bilderbogen herausgegeben hat, die Figuren des Struwwel peters darstellten. Das Wort -Struwwelpeter, sei schon seit Jahr zehnten ein -Gattungsname- für Bilderbücher geworden; eine ganze Anzahl von Verlegern hätte-Struwwelpeter-'herausgegeben, ? und dagegen sei bisher kein Einspruch erhoben worden. Das Ver halten der beklagten Firma sei keineswegs als unlauterer Wett bewerb anzusehen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung zurückgewiesen mit der Begründung, daß unstreitig vr. Hoffmann der erste gewesen ist, der ein Buch -Struwwelpeter- heraus gegeben hat. Es ist behauptet worden, daß bei Kühn schon früher Bilderbogen mit den Struwwelpeter-Figuren erschienen seien, doch ist dieses nicht erwiesen. Das Publikum glaubt sicher, daß unter dem Titel -Struwwelpeter- ihm ein Werk des vr. Hoffmann an- geboten werde und es hat den Anschein, als ob die Beklagten bei den Käufern den Glauben erwecken wollten, sie kauften das be rühmte Buch des vr. Hoffmann für einen billigen Preis. Der Käufer konnte meinen, das vermeintlich billigere Buch sei gleich wertig mit der andern Ausgabe des Buchs. Gegen dieses Urteil legte die beklagte Firma Revision beim Reichsgericht ein, die sich darauf stützte, daß der -äolv8- der Schädigungsabsicht fehle, und die Klägerin kein ausschließliches Recht auf den klagbaren Titel habe, indem dieser Titel als -Frei titel. anzusehen sei. Die Beklagte habe auch Beweisanträge ge stellt, die bekunden sollten, daß sie weit entfernt war, jemand täuschen zu wollen; diese Beweisanträge seien zu Unrecht abgelehnt worden. Der Vertreter der Klägerin beantragte, die Revision zurückzuweisen. Es sei doch anzunehmen, daß, wenn das Publi kum den -Struwwelpeter- fordert, es den sogenannten echten -Struwwelpeter- von vr. Hoffmann haben will. Kühn schreibe allerdings den Titel seines Buchs -Struwelpeter- (mit einem w), aber das Publikum achte darauf nicht und könne annehmen, daß diese Ausgabe eine billige Ausgabe des Werks von vr. Hoffmann sei. Der zweite Civil - Senat des Reichsgerichts hat in dem an gefochtenen Urteil des Oberlandesgerichts keinen Rechtsirrtum finden können und deshalb die Revision kostenpflichtig zurück gewiesen. Post. — -Bekanntmachung. Zur Vermeidung von Weite rungen wird darauf aufmerksam gemacht, daß für die Zeit vom 15. bis einschl. 25. Dezember im innern deutschen Verkehr die Vereinigung mehrerer Pakete zu einer Postpaketadresse nicht gestattet ist. Auch für den Auslandsverkehr wird dem Publikum im eignen Jntereffe empfohlen, während der bezeichneten Zeit zu jedem Paket besondere Begleitpapiere anzufertigen. — Berlin, den 8. Dezember 1902. — Kaiserliche Ober-Postdirektion. I. V. (gez.) Höpfner.- Gegen den Warenhausbuchhandel. — Die Verlagsbuch handlung Schmidt L Spring in Leipzig teilt im heutigen Börsenblatt (S. 10416) mit, daß sie den Käufern ihrer Verlags werke bei einer Konventionalstrafe von 500 untersagt, diese Werke an Warenhäuser, die die buchhändlerische Verkehrsordnung nicht anerkannt haben, zu liefern. Gesellschaft der Bibliophilen. — Die dritte General versammlung der -Gesellschaft der Bibliophilen, seit deren Gründung wurde am Sonntag den 7. d. M. im -Sachsenzimmer- des Deutschen Vuchgewerbehauses in Leipzig abgehalten. Den Vorsitz führte der Schriftsteller Herr Fedor von Zobeltitz- Berlin, der die Erschienenen mit warmen Worten begrüßte und über das Wachsen der Gesellschaft an Mitgliederzahl und an Be deutung befriedigende Mitteilungen machen konnte. Herr vr. Ludwig Volkmann-Leipzig, I. Vorsteher des Deutschen Buchgewerbevereins, hieß die Versammlung im Namen des von ihm vertretenen Vereins, in dessen Hause w llkommen und wünschte ihr gedeihliche Arbeit. Seien doch die Ziele des Deutschen Buchgewerbevereins, die die technische und künstlerische Hebung aller Zweige des deutschen Buchgewerbes voraussetzen, dieselben, wie die der Gesellschaft der Bibliophilen. Hier Hebung des Geschmacks, Hebung des Interesses an der Buchdruckkunst, hauptsächlich im Kreise der Produzenten, dort das gleiche Bestreben im Kreise der Konsumenten, beide arbeiteten so recht Hand in Hand. Und der rechte Vertreter des Buchgewerbes habe cs auch mit dem Inhalt, mit dem Geiste eines Buches zu thun, wie anderseits 1370'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder