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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1926
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- 1926-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1926
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vierte,palteae -pstitzeUen. Mitqlicder-pilois: Die Seile N >2Pg.) Mchrfarbendr. nach Dcrcinbal-una. Stelleaaesuche ^ 0.25 '/, 6. 70.- ^ S. 3S-—N 6. 20.—Nichtmit- »» 0.15 dl« Seile, Lktfice-Gebllhr 0.75 >l. 8v»1s»r«ttvl für « ^li^erprsls^ Dis Seile 0S0^ S. ^ 78.— ^ ^ 2lick^mitgi. ^mittelste Seiten ^ I ^ov^. ».olprlg - Povlsvti.-Itlo.r I34KL — k^oi-nspi-.r Sanimvl-Iilp. 70SS6 — Suokdüi-s« ! sürrMüschWBWMLlerm!^^ Nr. «4. Leipzig, Mittwoch den 17. März 1926. 93. Jahrgang. Mitteilungen aus dem Antiquariat Diese Mitteilungen erscheinen unter alleiniger Deraniwortlichleit des Vereins der Antiquariats, und Exportbuch-Sndter 1. Jahrgang / 7tr. 2 <1 siehe Abi. 7!r. 34.) Zur Luxussteuerfrage. Der Börsenvcrein hat die Entwicklung der Luxussteuersrage von Anfang an sorgfältig beobachtet und alles versucht, um die Gegenstände des Buchhandels, die von der Luxusstcuer betroffen wurden, zu befreien. Die speziellen Vertretungen des Anti quariatsbuchhandels gingen dabei mit ihm Hand in Hand und haben es auch ihrerseits an nichts fehlen lassen, um die Erreichung des angestrebten Zieles zu fördern. Bekanntlich hat sich aber bisher das Reichssinanzministerium mit aller Gewalt gegen eine völlige Beseitigung der Steuer gesträubt, weil es der Auffassung war, daß ein Einnahmeausfall von 100 Millionen Mark (bei dem jedoch die gewaltigen Erhebungskosten nicht beachtet sind!) nicht tragbar wäre. Der neue Reichssinanzministcr Di. Reinhold geht erfreulicher weise andere Wege als seine Vorgänger und hat mit als erstes die Abschaffung der Kleinhandels-Luxussteuer angekündigt. Dies würde jedoch zunächst für den Buchhandel nur eine Beseitigung der Luxusbesteuerung von alten Drucken bedeutet haben, für die § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Umsatzsteucrgesetzes in Verbindung mit § 79 d III der Aussührnngsbestimmungcn maßgebend ist. Daneben war aber schon seit längerer Zeit eine Umgestaltung der Luxus stcuer im Sinne einer »Veredelung» im Gange, d. h. es sollte ver sucht werden, eine Reihe von Gegenständen, die unzweifelhaft nicht Luxus sind, von der Besteuerung auszunehmen, ein Bestreben, das offenbar auch von vr. Reinhold geteilt wurde. Infolgedessen bestand schon die Hoffnung, daß es, selbst wenn die Luxussteuer nicht in vollem Umfang fiel, bei dieser Umarbeitung gelänge, die Ganz- lederbände und Kunstblätter ebenfalls von der Steuerpflicht zu befreien. Dagegen erschien eine Befreiung der Luxusdruckc wohl nur möglich, wenn die ganze Luxussteuer siel. Das Reichsfinanz- ministcrium ist vor dem Amtsantritt vr. Rcinholds so verfahren, daß es nach Fühlungnahme mit den Verbänden in zahlreichen Verhandlungen versucht hat, einen neuen Entwurf für die Luxus- besteuerung auszuarbeiten, der dann zunächst im Reichswirt- schaftsrat vorgelegt werden sollte, zu dessen Verhandlungen die von den Verbänden benannten Sachverständigen zugezogen wer den sollten. Auch der Buchhandel hat dafür Sachverständige in Vorschlag gebracht. Die Verhandlungen im Reichswirischaftsrat hätten voraussichtlich um Ostern herum beginnen sollen. Danach wäre die Sache an den Reichsrat und von da an den Reichstag gekommen, sodaß wenigstens vor dem Amtsantritt des neuen Mi nisters mit einer Änderung nicht vor dem Sommer d. I. gerechnet werden konnte. Erfreulicherweise ist aber die Angelegenheit durch das Eingreifen vr. Reinholds offensichtlich beschleunigt worden. Allerdings bestanden noch einige formale Schwierigkeiten. Es war nämlich zunächst in dem »Gesetzentwurf über Steuer milderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage», der die Herab setzung der allgemeinen Umsatzsteuer von I auf 0,6 Prozent ab l. April 1926 Vorsicht, überhaupt nichts von einer Änderung der bestehenden Luxussteuerbestimmungen erwähnt. Das dürfte, wie die »I. u. H.» betonte, offenbar deshalb geschehen sein, weil ja zu einer Beschränkung des bisher von der Luxussteuer erfaßten Kreises von Gegenständen der Finanzminister mit Zustimmung des Reichsrates, eines Reichstagsausschusses und des Reichswirt schaftsrats auf Grund des »Gesetzes zur Änderung der Verkehrs- steuern und des Verfahrens» vom 10. August 192S ermächtigt ist, die Zustimmung des Reichstagsplenums also nicht erforderlich ist. Dagegen dürfte es nach Ansicht mancher Stellen nicht möglich sein, auf Grund dieses Gesetzes, d. h. ohne Einbringung eines entspre chenden Gesetzentwurfes an den Reichstag, die Luxussteuer völlig zu beseitigen. Ein solcher Gesetzentwurf bzw. eine dahingehende Änderung des obenerwähnten »Gesetzentwurfes über Steucrmilde- rungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage» lag aber eben zu nächst bisher nicht vor. Immerhin konnte von vornherein wohl mit der Möglichkeit gerechnet werden, daß im Reichsrat oder im Reichs- wirtschastsrat, die beide mit dem Steuermilderungsgefetzent- wurf befaßt tverdcn, ein Antrag auf Aufnahme einer Bestimmung über die völlige Beseitigung der Luxussteucr in den die Senkung der Umsatzsteuer betreffenden Teil des Entwurfs gestellt wird. Allerdings endgültig wäre damit auch noch nicht über die Luxus steuer entschieden, da das letzte Wort beim Reichstag liegt und, da die Luxusstcuer leider ein Objekt der Politik geworden ist, hier die Entscheidung also vielleicht noch ungewiß ist. vr. Reinhold selbst war vielleicht ursprünglich der Ansicht gewesen, daß die Luxussteuer für einen beschränkten Kreis von Gegenständen beizu behalten sei. Inzwischen aber hat er einem Vertreter der »Dresd ner Neuesten Nachrichten» erklärt, daß er nach eingehender Prü fung der Frage der sogenannten Luxussteuer zu dem Ergebnis ge kommen sei, daß die erhöhte Umsatzsteuer völlig beseitigt werden müsse, wenn nicht für die wenigen Gebiete, für die die Beibehal tung ursprünglich geplant war, eine ungerechte und auf die Dauer unhaltbare Sonderbcsteuerung geschaffen werden solle. Gleich zeitig hat der Reichssinanzminister auch im Vorläufigen Reichs wirtschaftsrat eine inhaltlich gleiche Erklärung abgegeben. Der Kabinettsrat hat dazu Wohl noch nicht Stellung genommen. Widerstände dürften jedoch von dieser Seite kaum zu erwarten sein. Der Reichsrat hat im übrigen in seiner letzten Vollsitzung den »Gesetzentwurf über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage» gegen zwei Stimmen bei zwei Enthaltungen eben falls bereits angenommen. Die Luxussteuer wird danach ganz be seitigt. Im Steuerausschuß des Reichstags endlich ist von den Regierungsparteien folgender Antrag gestellt worden: »Die Reichsregierung wird ersucht, Vorsorge dafür zu treffen, daß nicht im Hinblick auf die vom Reichsminister der Finanzen angekün digte Aufhebung der Luxusstcuer zum l. April 1926 das Geschäft in den beteiligten Wirtschaftszweigen vollständig ins Stocken ge rät. Zu diesem Zwecke wäre den Bestimmungen, durch welche die
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