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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.12.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-12-27
- Erscheinungsdatum
- 27.12.1902
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- Deutsch
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^ 299, 27. Dezember 1902. Nichtamtlicyer Teil. 10649 NHhme der Sendung nicht zur erklären und sei er zur Ab lehnung der etwa gestellten Ansprüche berechtigt. Durch eine Ust'ter solchen Umständen erfolgende Ablehnung werde eine Veranlassung zur Klage für den andern Teil nicht gegeben. / Kläger wurde unter Bezugnahme auf § 93 der Civil- Mozeßordnung zur Tragung der bis dahin erwachsenen Kosten dies Rechtsstreits, als vom Beklagten durch dessen Verhalten micht veranlaßt, verurteilt. Der gedachte Paragraph lautet noörtlich: . »Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur / Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem / Kläger die Prozeßkosten zur Last, wenn der Beklagte den ^ Anspruch sofort sbei der ersten mündlichen Verhandlung) anerkennt.« Kläger legte gegen die erstrichterliche Entscheidung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zum Landgericht Berlin ein, wurde aber auch hier mit der Begründung kostenfällig abgewiesen, es sei die Ablehnung der Ueber- lassung des Original-Offertschreibens an Beklagten an sich zwar berechtigt gewesen, weil Kläger ein für ihn wichtiges Beweismittel nicht dem Gegner zu überliefern brauche und usancemäßig in solchen Fällen nur die Vorlegung von Kom missionär zu Kommissionär verlangt werden könne; aber gerade wegen dieser Usance hätte Kläger auch ohne ein bezügliches, darauf ausdrücklich gerichtetes Ver langen des Beklagten vor Erhebung der Klage sich bereit erklären müssen, diesem die gewünschte Einsicht des Offerlschreibens in der usancemäßigen Weise zu ermög lichen. Insoweit sei auf Grund der bestehenden Handels usance Kläger verpflichtet gewesen, dem Verlangen des Be klagten auf Einsichtnahme des Offertschreibens nachzugeben. Beklagter aber sei vor erhaltener usancemäßiger Einsicht in die in Händen Klägers befindliche Originalofferte auch ohne bezügliches ausdrückliches Verlangen berechtigt gewesen, den klägerischen Anspruch auf Rücknahme der Lieferung und Erstattung des Kaufpreises abzulehnen; seine vorläufige Ab lehnung sei keine begründete Veranlassung für Kläger zur Klageerhebung. Deshalb, und da Beklagter, nachdem ihm vor dem ersten Verhandlungstermin Einsicht in das Offertschreiben gewährt worden war, den Ansprüchen Klägers Genüge geleistet habe, müsse dieser kostenfrei ausgehen. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Auf forderung zum Ungehorsam gegen die Gesetze und Anreizung ver schiedener Bevölkerungsklassen zu Gewaltthätigkeiten gegeneinander sind am 18. August vom Landgericht Beuthen (Oberschlesien) der Buchhändler Glassowski und der Redakteur Franz Ru da zu 100 bezw. 200 ^ Geldstrafe verurteilt worden. Die bekannten Sprachverordnungcn, die den Zweck haben, den polnisch sprechenden Schulkindern eine bessere Kenntnis der deutschen Sprache zu ver mitteln, führten u. a. zu dem bekannten Wreschener Schulkrawall, und dieser hatte einen Strafprozeß zur Folge, der noch in frischer Erinnerung ist. Der vom Angeklagten Ruda redigierte -Katolik« pries das Verhalten der renitenten Polenkinder und der Maurers- srau Piasecka (die zu zwei Jahren sechs Monaten Gefängnis ver urteilt worden ist) als Heldenthaten. Des weitern haben sich die Angeklagten nach Ansicht des Gerichts dadurch strafbar gemacht, daß sie Ansichtspostkarten mit den Bildern der gezüchtigten Kinder und der Frau Piasecka verbreitet haben. Glassowski hatte die Karten in seinem Schaufenster ausgestellt, wo sie meist von einer Menge von polnischen Kindern betrachtet wurden. Ruda hat von ihm 100 solcher Karten gekauft und 7 Stück an Ange stellte seiner Druckerei verteilt; der Rest wurde beschlagnahmt. nungen und die Polen zu Gewaltthätigkeiten gegen die Deutschen anzureizen. — Die Revision Rudas gegen dieses Urteil wurde vom Reichsgericht, das am 23. Dezember darüber zu entscheiden hatte, als unbegründet verworfen, da ein Rechtsirrtum nirgends zu erkennen sei. Jubiläum der Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig. — Der Festausschuß versandte soeben die nachfolgend abgedruckte Einladung an die Gehilfenschaft: »Am 3. und 4. Januar 1903 wird die Feier des fünfzigjährigen Bestehens der Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig festlich begangen werden; zur Teilnahme an dieser Feier laden wir die Herren Buchhandlungsgehilfen, gleichviel ob ehemalige Schüler der Anstalt oder nicht, hiermit freundlichst ein. »Die zu veranstaltenden Festlichkeiten sind I. Vorfeier am Sonnabend den 3. Januar 1903: Bierabend in den beiden kleinen Sälen des Centraltheaters (Ein gang am Thomasring) unter Teilnahme der jetzigen Schüler der Anstalt. Anfang 8 Uhr. Ende 12 Uhr. Die Festlichkeit beginnt mit der Aufführung eines Fest spiels durch Schüler der Anstalt. II. Sonntag den 4. Januar 1903, vormittags 11 Uhr: Festaktus im großen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses. III. Sonntag den 4. Januar 1903, nachmittags 3 Uhr: F e st m a h l im Deutschen Buchhändlerhause, Hospitalstraße. »Bei der Vorfeier am Sonnabend werden nach Beendigung des Festspiels kalte Speisen und Bier verabreicht; der Preis einer Teilnehmerkarte ist 2 -Bei dem Festmahl am Sonntag kostet das trockene Gedeck 4 »Es wird uns eine besondere Befriedigung gewähren, wenn die Herren Gehilfen sich recht zahlreich an dem freudigen, für den Leipziger Buchhandel bedeutungsvollen Ereignis der fünfzig jährigen Jubelfeier unsrer Lehranstalt beteiligen; die Erklärung der Teilnahme erbitten wir uns bis spätestens zum 26. De zember sauf nebenstehendem Zettel.)*) unter Nachnahme zugesandt werden. Der Festausschuß. Adolf Titze. Otto Nauhardt. Hans H. Reclam.» Die Manuskripte Flaubert's. — Die Familie des Romanschriftstellers Gustave Flaubert verwahrt sorgsam die Handschriften des künstlerischsten unter den Realisten. Diese bieten in der That außer ihrem litterargeschichtlichen Wert das Interesse, daß sie zeigen, mit welchem peinlichen, auf die höchste Vollendung des stilistischen Ausdrucks gerichteten Streben Flaubert darauf bedacht war, seine Sätze zu feilen und immer wieder zu feilen. Die Manuskripte sind mit Ausstreichungen und Hinzu fügungen so übersät, daß die Entzifferung wirklich Mühe macht, und beweisen deutlicher, als es die Literarhistoriker und Biographen schon erzählt haben, die ängstliche Sorgfalt, mit der es Flaubert, namentlich in seinen ersten Romanen, »Urräams und .I/Läueatiou ssntiwsutals-, zu vermeiden suchte, einesteils einen nach Romansprache klingenden, andernteils einen trivialen Aus druck anzuwenden. In der letzten Nummer der Pariser Zeitschrift »lla llsvus blsue- hat es Antoine Albalat, der in die Handschriften Flauberts Einsicht nehmen durste, unternommen, dies ins Licht zu fetzen. Manche Stelle aus Flaubert, die wegen ihrer anscheinenden Einfachheit zu den klassischen gerechnet wird, hat den Dichter während mehrerer Wochen beschäftigt. Zehn oder zwölf verschiedene Lesarten findet man neben- und übereinander geschrieben, und noch in der letzten, diktierten und kalligraphischen Niederschrift wimmelt es von Aenderungen. So hat z. B. die berühmte Beschreibung von Rouen, der Geburtsstadt des Romandichters, nicht weniger als zehn gründliche Ueberarbeitungen erfahren. Auch Balzac hat fortwährende Verbesserungen des ursprüng lichen Entwurfs vorgenommen, aber damit nur erzielt, seinem Stil eine Ungleichartigkeit zu geben, der die künstlerische Wirkung oft stark beeinträchtigt. Manche Stellen bei Balzac klingen geradezu unreif und schülerhaft, was in der fabelhaften Schnellig keit seine Erklärung findet, mit der er schreiben mußte, um seine Schulden zu tilgen. Flaubert dagegen hat sich keinen stilistisch mangelhaften Satz zu Schulden kommen lassen. Seine durch und durch einwandfreie Schreibweise bewahrte ihn freilich *) Der hier nicht mitabgedruckte Zettel enthält Vordrucke zu Bestellungen auf je 1 Teilnehmerkarte zum Bierabend am 3. Januar (2 und zum Festmahl am 4. Januar (4 Er ist an Herrn Adolf Titze in Leipzig zu überschreiben und muß bis zum 28. Dezember eingesandt werden. (Red.) Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. 1402
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