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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.08.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-08-22
- Erscheinungsdatum
- 22.08.1905
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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7328 Nichtamtlicher Teil. 194, 22. August 1905. gegangen zu werden, weil es sich dabei wesentlich um Zeit schriften handelt, die, wie z. B. Fachblätter großer Berufs verbände. ihrer großen Nummernzahl, ihres Gewichts rc. wegen schon sowieso für den Buchhandel verloren sind; bei allen übrigen Zeitschriften kommen nur die Abonnenten in Betracht, die das Sortiment übergingen, um die Zeitschrift schneller zu erhalten, als es auf dem Buchhändlerwege mög lich ist. Der Übergang vom Zeitschriftenoersand unter Streif band zum Überweisungsverfahren — wenngleich die Kosten an sich bei diesem und bei bestimmten Zeitschriften niedriger sind — bedarf doch von Fall zu Fall einer sehr reiflichen Über legung, und so ist denn auch wohl die Zurückhaltung des Verlegers diesem Verfahren gegenüber nicht auf Unkenntnis desselben, wie Herr Oberpostassistent Langer vermutet, zurückzuführen — wie dies bei der lebhaften Inanspruchnahme aller postalischen Vergünstigungen seitens des Buchhandels ja auch nicht zu erwarten ist —, sondern eben auf genaue Vergleichung der Licht- und Schattenseiten beider Systeme, wie sie auch in vorliegender Ausführung versucht worden ist. Kleine Mitteilungen. Po st wesen. — JnDeutsch-Südwestafrika sind die Post anstalten in Abbabis und Kuis ermächtigt worden, am Post anweisungsdienst im Verkehr innerhalb des Schutzgebiets und mit Deutschland teilzunehmen. In Abbabis ist außerdem ein Paketausgabedienst eingerichtet worden. — In Schirati (Deutsch- Ostafrika) ist eine Postanstalt eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und ein geschriebenen Briefsendungen, sowie auf den Postanweisungs oerkehr erstreckt. Grosso- und Kommissionshaus deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler e. G. m. b. H., Leipzig. — In Nr. 34 der -Deutschen Colportage - Zeitung« vom 20. d. M. richtet der Geschäftsführer des vorgenannten Grosso- und Kommissionshauses, Herr Theodor Helbing, angesichts der dieser Tage bevorstehenden Eröffnung des Betriebs einige Wünsche an die Teilnehmer behufs der Weiterlieferung ihrer Kontinuationen und macht dazu die folgenden Angaben über die Geschäftsführung: -Die beiden Herren vom Vorstande haben sich ihre Funktionen in der Weise verteilt, daß Herr Pröhl die Kassengeschäfte über wacht, während Herr Lindner die gerichtlichen Anmeldungen rc. übernimmt. Der Geschäftsführer erhält Post- und Bahnvollmacht, die per Postanweisung eingehenden Gelder werden, da Giro- Konto bei der hiesigen Filiale der Deutschen Bank eingerichtet wird, gleich an diese von der Post gezahlt, der Geschäftsführer erhält nur die Abschnitte. -Sämtliche Gelder werden bei der genannten Bank hinter legt und nur nach Bedarf abgehoben; zu diesem Zweck hat der Geschäftsführer für einen begrenzten Zeitraum Aufstellung zu machen und diese dem Vorstand vorzulegen. Behufs Ab hebung von Geldern sind die Unterschriften der beiden Vor standsmitglieder, oder eines derselben und des Geschäftsführers erforderlich. -Der Geschäftsführer hat durch Hinterlegung von Spar kaffenbüchern eine Sicherheit von 1000 ^ gestellt, und haftet der Genossenschaft für die Schäden, welche durch Überschreiten seiner vertragsmäßig festgelegten Befugnisse, durch Fahrlässigkeit, oder durch sonstiges Verschulden entstehen. »Der Vorstand kommt mindestens einmal wöchentlich zu einer Sitzung zusammen; in dieser hat der Geschäftsführer über seine Tätigkeit und über den ganzen Verlauf der Geschäfte Bericht zu erstatten. In den Sitzungen faßt der Vorstand seine Beschlüsse und sorgt für deren Ausführung. Über diese Sitzungen werden Protokolle geführt. -Der Vorstand wird nun wieder vom Aufsichtsrat kontrolliert, und letzterer hält mindestens monatlich eine Sitzung ab, worüber auch ein Protokoll ausgenommen wird. -Da, wie aus einigen Anfragen hervorgeht, über die Be rechnung der Waren noch Meinungsverschiedenheiten herrschen, weise ich auf § 37 des Statuts hin, und bemerke zu diesem noch ergänzend: Sämtliche Bücher, Journale, Lieferungswerke rc. werden zu den -Original-Barpreisen- der Verleger berechnet; wo der Verleger Freiexemplare gewährt, werden, wenn das Mitglied die erforderliche Anzahl zur Kontinuation bezieht, auch diese geliefert. Tritt nun der Fall ein, daß durch die Lieferung der Freiexemplare der Genossenschaft kein Vorteil mehr bleibt, so werden 5A Pro vision berechnet; z. B. wird die Folioausgabe von -über Land und Meer- bei einer Kontinuation bis zu 10 Exemplaren L 40 H, also 4 ohne Provision, bei 11/10 aber für 4 ^ mit 5A Pro vision berechnet.- .... Postwesen. — Unrichtigerweise werden noch häufig Anträge auf Rücksendung von Postsendungen oder auf Ab änderung der Aufschrift vom Absender unmittelbar bei der Bestimmungspostanstalt gestellt. Diese ist aber nach der Post ordnung, der Vollzugsordnung zum Weltpostoertrage usw. nicht befugt, derartigen Anträgen stattzugeben; dazu ist nur die Auf gabepostanstalt berechtigt. An diese ist die vorgeschriebene Gebühr zu entrichten, bei brieflicher Übermittelung für einen ein fachen Einschreibebrief, bei telegraphischer für das Telegramm. Außerdem ist ein Doppel des Briefumschlags, bei Sendungen gegen Einlieferungsschein auch der Einlieferungsschein vorzulegen. Unmittelbar bei der Bestimmungspostanstalt gestellte Anträge gehen zunächst nach der Aufgabepostanstalt zur ordnungsmäßigen Behandlung zurück und erleiden dadurch regelmäßig erhebliche Verzögerungen. Rechtschreibung. — Ungeachtet des langen Feststehens der im nachfolgenden besprochenen Rechtschreibung und der zahllosen Belehrungen durch Lehr- und Wörterbücher findet sich leider noch oft die fehlerhafte Schreibung: »Zeichnenbuch-, -Rechnenbuch- rc. Einer dieser Ungelehrten glaubt es sogar besser zu wissen und hat (vorsichtigerweise nicht Unterzeichnete) Zuschrift gesandt: »Ich sehe aus dem Blitz-Fahrtenplan, daß Sie Zeichen material zu verkaufen haben. Was aber das ist, wird nie mand wissen, der ein ordentliches Deutsch gelernt hat. Ohne Zweifel ist aber damit Zeichnungsmaterial gemeint, und haben und dummer Weise, und rate ich Ihnen, in Zukunft ja nicht daran flicken zu wollen. Das betreffende Zeitwort hieß von jeher -zeichnen- und das Material, das man dazu verwendet, »Zeichnungsmaterial- und das Produkt eine Zeichnung. Also lassen Sie es nur beim Alten, sonst blamieren Sie sich ganz jämmerlich.« Die Firma Gebrüder Scholl ließ sich von Herrn Professor vr. K. Schnorf, Vorsitzendem der Gesellschaft für deutsche Sprache in Zürich, folgende Erklärung über den richtigen Sprachgebrauch geben: »Wenn Sie auf Ihrem Firmaschild, in Ihren Preislisten und Musterbüchern schreiben: Zeichenwaren, Zeichenfedern, Zeichenpapier, Rechenschieber usw., so sindSie damit voll ständig im Recht, und es ist zu bedauern, daß andre ähnliche Geschäfte Ihrem Beispiel nicht schon längst gefolgt sind. Bücher zum Rechnen und Zeichnen, Lehrer, die im Rechnen und Zeichnen unterrichten, heißen nicht Rechnen- und Zeichnen bücher, Rechnen- und Zeichnenlehrer, sondern Rechen und Zeichen bücher, Rechen- und Zeichenlehrer. Mit dem vollen Infinitiv wird ja nicht zusammengesetzt, sondern mit dem Wortstamm; wir sagen auch nicht Schreibenfeder, Tanzenlehrer, sondern Schreib feder, Tanzlehrer. Fällt nun von -rechnen, zeichnen- die Endung e n fort, so bleiben »rechn, zeichn- übrig; da diese Formen un aussprechbar sind, kehrt das Bildungs-e der ursprünglichen Wörter rechenen, zeichenen zurück, und es ergibt sich die richtige Form Rechen (-buch usw.). Diese einzige richtige Bildung ist denn auch allgemein üblich in Zusammensetzungen wie Trockenboden, Trockenkammer (zusammengesetzt mit dem Zeitwort trocknen, nicht mit dem Eigenschaftswort trocken), Turnhalle u. a. Wäre Rechnenlehrer richtig, so müßte man auch sagen: Trocknenplatz, Turnenhalle, Reißenzeug usw. »Wer sich um diese einfache Erklärung, die man übrigens
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