194, 22, August 1905, Nichtamtlicher Teil. 7325 Bei einem Verlage mit weniger Zeitschriften werden sich diese Unkosten natürlich erhöhen, da Arbeitsteilung, Arbeitskräfte rc. sich dann nicht so intensiv ausnutzen lassen. Neben diesen Unkosten fallen die des Adressenmaterials und ebenso die des Kollationieren? fort, das ja selbst bei abgezogenen Adressen nicht zu entbehren ist. Dieses Kollationieren wird eben durch Adressenänderungen, Ab bestellungen usw nötig. Wo aber beim Postiiberweisungs- verfahrcn durch Wohnungswechsel eine Überschreibung an andre Postanstalten erforderlich ist, kostet sie 50 H Gebühr, Und wenn, was meist der Fall ist, eine Zeitschriftnummer erscheint, ehe die Überweisung das neue Postamt erreicht, so kann der Verleger außerdem noch ein zweites Exemplar dieser Nummer direkt auf seine Kosten nachlicfern, wie dies die Reklamation des Abonnenten verlangt. An Stelle der Arbeiten, die bei der Überweisung fort sallen, treten andre. Wird im Laufe der Bezugszeit eine Zeitschrift überwiesen, so regelt sich diese Tätigkeit so einfach, wie sie in frühern Artikeln beschrieben wurde. Vergessen war dort nur, daß die bereits erschienenen Nummern in einem Kreuzband mit der Adresse des Abonnenten und der Aufschrift -Nachlieferung für neugewonnenen Bezieher» der Postanstalt übergeben werden. Bei Anfang einer neuen Bczugszeit häufen sich aber alle Arbeiten und fordern ge bieterisch ihre Erledigung in wenig Tagen; denn so recht zeitig sollen die Überweisungen geschehen, daß vor Beginn der Bezugszeit alle Vorbereitungen der Postanstalten er ledigt sind. Die Überweisungen geschehen nach Postanstalten, wobei sich der Verleger für die Anmeldung der gewonnenen Be zieher zweier Formulare bedient, deren Muster vorgeschrieben sind, während er selbst zur Kontrolle und weitern Er ledigung Kontinuations - Bücher oder -Listen benutzt. In dem Artikel des Herrn Oberpostassistenten Langer ist nun an den Hilfsmitteln der Zeitschriftenexpeditionen eine ver nichtende Kritik und wohl leider nicht mit Unrecht geübt worden; aber ob das vorgeschlagene Buch den buch händlerischen Zwecken genügen wird, erscheint zweifelhaft. Wesentlich anders als bei den Postämtern liegen die Ver hältnisse beim Buchhandel, wo die Bestellungen nicht immer erst durch die Hände des Kassierers gehen. Warum für Zeitschriften, die in der Regel z, B, nur vierteljährlich ab gegeben werden, die Bücher auf die Ausnahme, nämlich aus monatlichen Bezug eingerichtet werden sollen, ist nicht recht verständlich. In einem Buch werden sich die Postanstalten schwerlich zusammen-, am wenigsten aber alphabetisch ge ordnet halten lassen. Dieser und der obige Umstand, daß die Anmeldung der Überweisungen auf zwei Formularen, eins für die Verlags- und eins für die Absatzpostanstalt, geschieht, empfiehlt die Anlage zweier Listen, die die Origi nale jener darzustellen und dabei alles zu verzeichnen hätten, was der Zeitschriftenexpedient zu wissen nötig hat. Diesen Anforderungen dürften die nachfolgenden Listen entsprechen. Liste L, Postamt: Königsberg i, Pr. Wochenschrift M, 15,— p, Jahr Überweisung ^jährlich Ex, 21 1 1 1 Name Wohnung Notiz I, II, Überweisung und Belastung^pro III, IV, Ablauf Bemerkungen A,(1,Abonn,> F,-Str, 7 1804 31/12,03 408 1804 30/6, 04 ! 488 1905 2/1,05 > 870 ab 1. Sem. 05 2 Exempl, B,l2, „ j ,-Str, 8 1804 1804 1905 31/12,03 408 30/k, 04 488 2/1,05 870 Nr, 52/1905 C,<3, „ ) H,-Platz 1904 1904 1905 1805 31/12, 03 409 30/6, 04 j 489 2/1, 05 > 871 871 Jährlich belasten D,,4, ,. , 1905 26/1, 05 892 1 2,(5, „ ) J,-Str, 10 1905, II, 1/4, 05 960 I. 11. III. IV. — Quartale des Kalenderjahres — bekanntlich sind Überweisungen nur für dieses und dessen Teil- zulässig. Börsenblatt stlr den deutschen Buchhandel, 72, Jahrgang, 971