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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.09.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-09-16
- Erscheinungsdatum
- 16.09.1905
- Sprache
- Deutsch
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216, 16. September 1905. Nichtamtlicher Teil. 8125 Entgelt haben die Einbringenden schon erhalten 25 000 ^ bar; sie erhalten noch eine Hypothek von 400 000^6 auf den alleinigen Namen von Wilhelm Ebbinghaus, die vom Tage der Übernahme mit jährlich 4?/« Prozent zu verzinsen ist, ferner bei der Über nahme noch 1391 94 bar und Wilhelm Ebbinghaus 236, Johann Friedrich Colby 122 Stück für vollgezahlt erachtete Aktien zum Nennbeträge, jedoch gegen eine Zinsvergütung von 1>/, Prozent (gez.) Amtsgericht Hamburg. Abteilung für das Handelsregister. (Dtschr. Reichsanzeiger Nr. 217 v. 14. Septbr. 1905.) Richard Krüger Verlagsanstalt G. m. b. H., Berlin. — Das Königliche Amtsgericht!., Berlin, Abteilung 122, gibt unter dem 7. September 1905 folgenden Eintrag ins Handelsregister In das Handelsregister U des Königlichen Amtsgerichts I zu Berlin ist am 7. September 1905 eingetragen worden: Nr. 3223: Richard Krüger Verlagsanstalt Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz ist: Berlin. Gegenstand des Unternehmens ist: Betrieb einer Verlags- und Großbuchhandlung. Das Stammkapital beträgt: 32 000 ^ Geschäftsführer: Richard Krüger, Verlagsbuchhändler zu Berlin, Walther Frey, Kapitän zu Schöneberg. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 30. Juni und 21. August 1905 festgestellt. Die Kündigung der Gesellschaft darf vor dem 31. Dezember 1915 nicht erfolgen. Sie ist vorher zulässig, wenn zwei Jahre hinter einander mit Verlust abschließen. Die Gesellschaft wird durch jeden Geschäftsführer vertreten. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Der Verlagsbuchhändler Richard Krüger bringt als Einlage das Inventar und die Warenvorräte, die in der Aufstellung vom 19. Juni 1905 aufgeführt sind, zum Gesamtwert von 17 000^ ein. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 214 v. 11. Septbr. 1905.) Stadtbibliothek in Frankfurt a/Main. — Wie uns der Direktor der Stadtbibliothek in Frankfurt a/Main mit teilt, hat die Frankfurter Bibliothek von Frau Baronin Mathilde von Rothschild eine höchst wertvolle Schenkung erhalten, die die hebräische Abteilung dieser Anstalt sehr be reichert. Sie besteht in einer Sammlung karäischer Werke. Die Karäer, eine um die Mitte des achten Jahrhunderts n. Ehr. in Babylonien entstandene jüdische Sekte, die im Gegensatz zu den Rabbaniten die rabbinische Überlieferung verwarf, finden sich heute nur noch in kleinen Gemeinden zerstreut in der Krim, in Südrußland, in der Türkei, in Nordafrika und Ägypten, besonders in Kairo. Ihre gedruckte Literatur, meist polemischen, exegetischen und liturgischen Inhalts, ist in Europa nur sehr schwer zu bekommen. Die Stadtbibliothek in Frank furt a/Main besitzt nunmehr durch die Schenkung der Freifrau von Rothschild fast alle gedruckten Werke der Karäer. Diese höchst seltnen Schriften, die sich zum Teil nur im Lritigb Nu8sum in London finden, sind teils in hebräischer, teils in jüdisch-türkischer Sprache verfaßt. Sie bereichern auch unsre Kenntnis von der Druckertätigkeit der Karäer, da sich darunter zwei bisher bibliographisch nicht verzeichnete Drucke finden, und bieten wert volle Proben des noch nicht behandelten jüdisch-türkischen Dialekts. * Verband archäologischer Vereine. — Die diesjährige Hauptversammlung des Verbandes archäologischer Vereine in Südwestdeutschland wird in den Tagen vom 25. bis 29. d. M. gemeinsam mit der Generalversammlung der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine in Bamberg stattfinden. Schwedisch - deutsche Handelsvertrags - Verhand lungen. — Wie der Deutsche Reichsanzeiger nichtamtlich meldet, hat am 12. d. M. in Stockholm zwischen dem Minister des Auswärtigen und dem deutschen Gesandten der Austausch der schwedischen und der deutschen Forderungslisten für die Handels vertragsoerhandlungen stattgefunden. Begriff der Unzüchtigkeit einer Druckschrift. — Der Redakteur Max Ludwig war wegen einer in der -Welt am Montag erschienenen Skizze -Der Fatalist« von Troll angeklagt gewesen. Die Erzählung gipfelt, wie das Gericht festgestellt hat, in der Darstellung der Verführung eines anständigen jungen Mädchens aus guter Familie, einer Braut. Die dritte Strafkammer des Landgerichts I, Berlin, war zwar der Meinung, daß -die Tendenz der Geschichte in hohem Maße gegen das moralische Empfinden verstößt und unanständig und frivol ist«. Das Gericht kam aber doch zu einer Freisprechung. Es verneinte die Unzüchtig keit des Artikels in der Erwägung, daß die Form der Darstellung das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in ge schlechtlicher Beziehung nicht »gröblich« verletze, weil sie ob jektiv keine Unzüchtigkeiten enthalte und die wenigen Ausdrücke, die auf eine geschlechtliche Beziehung Hinweisen, so unbedeutend seien, daß sie dem Ganzen auch nicht den Charakter einer un züchtigen Schrift geben könnten. -- Das Reichsgericht hat dies für eine Verkennung des Begriffs der Unzüchtigkeit erklärt. Zunächst gehöre dazu nicht das Vorhandensein einer »gröblichen« Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls, anderseits sei es auch eine irrige Meinung, daß die Form der Darstellung unzüchtig sein müsse, um der Schrift selbst diese Eigenschaft zu verleihen. Die bloße Feststellung eines Mangels solcher Stellen, die für sich allein als unzüchtig bezeichnet werden könnten, schließe nicht aus, daß der in dem Artikel niedergelegte Gedankeninhalt das allgemeine Scham- und Sittlichkeitsgesühl des lesenden Publikums entweder durch Reizung der Lüsternheit oder durch Erregung von Abscheu und Widerwillen auf geschlecht lichem Gebiete verletzt und dadurch die Schrift als Ganzes zu einer unzüchtigen macht. Das Reichsgericht hob aus diesen Er wägungen das erste Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht II, Berlin. — Die erste Ferienstrafkammer dieses Ge richts kam nach längerer Verhandlung, in der Justizrat vr. Th. Friedmann in Übereinstimmung mit dem ersten Richter das Vor liegen einer unzüchtigen Schrift entschieden verneinte, zu einer Verurteilung des Angeklagten und erkannte auf 1000^ Geld strafe, Vernichtung der Platten und Formen rc. (Der Zeitungs-Verlag.) Jnvaliden-Versicherung. — Nach einem neuen Beschlüsse Wendung gelangenden Beitragsmarken zur Invalidenversicherung entwertet werden. Die Entwertung darf nur in der Weise ge schehen, daß der Arbeitgeber das Datum des Entwertungstags bei der Einklebung der Marken in Ziffern, z. B. für den 7. Ok tober 1905 durch »7. X. 05« angibt. Die Entwertung kann hand schriftlich mit Tinte oder mittels Stempels erfolgen. Die Ver wendung des Bleistifts ist nicht gestattet. Die Unterlassung, sowie jede sonstige Art der Entwertung ist bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 20 verboten. (Deutscher Reichsanzeiger.) * Kunstausstellung. — Am Sontag, den 17. September wird im Kunstsalon Ernst Arnold in Dresden (Schloßstraße) eine -Ausstellung deutscher Handzeichnungen« eröffnet werden, wie sie wohl kaum bisher in gleicher Vollkommenheit gezeigt zusammengetragen hat, wird dazu angetan sein, eine glanzvolle Reihe erster deutscher Künstler, u. a. M. Klinger, A. Feuerbach, Slevogt, H. Thoma, H. Prell, M. Liebermann, O. Greiner, W. Leibl, W. Steinhaufen, G. Lührig, S. Schönleber, L. v. Hof mann u. a. m., in ihrem intimen Schaffen, das sich ja in der Zeichnung, der leicht hingeworfenen Skizze, am deutlichsten aus drückt, zu zeigen. * Änderung im mathematischen Schulunterricht. — Mit Genehmigung und Unterstützung des Unterrichtsministers werden zurzeit an fünf Lehranstalten Preußens (Gymnasien und Realgymnasien) praktische Versuche mit einer geplanten Verände rung im mathematischen Unterricht gemacht. Andauernde Klagen über geringe Gleichmäßigkeit im Unterrichtserfolg haben eine Ver änderung in der bisherigen Methode im Mathematik-Unterricht wünschenswert gemacht. Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. 1079
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