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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1894
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- Deutsch
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«v 91, 21. April 1894. Nichtamtlicher Teil. 2453 größeren Approsondierung, und ich bin daher nicht in der Lage, dem Z 7a, wie er uns hier vorgelegt wird, zuzustimmen. Abgeordneter Auer: Ja, meine Herren, der Herr Kollege Gröber macht ja gewiß darauf Anspruch, ein guter Christ zu sein Ich muß ihm aber sagen, daß es mir wenig christlich erscheint, mit einem Antrag so ins Haus hineinzuschneien, der gewissermaßen aus dem Handgelenk Hunderten von Menschen, die bisher ihr Brot in ihren Geschäften gefunden haben, ihren Erwerb nehmen will. Ich bin ja überzeugt und weiß es, daß der Herr Abgeordnete Gröber mit seinem Antrag eigentlich niemand hat wehe thun wollen; aber in der Praxis würde es doch darauf hinauskommen, einem Geschäftszweige, der sich nun einmal eingesührt hat, und der gewiß auch seine Schäden haben wird, wie ja alles Menschliche Schäden anhasten hat, den Lebens- faden abzuschneiden. Der Antrag Gröber will den Personen, die sich bis jetzt ehrlich — mehr oder weniger ehrlich, wollen wir sagen — ernährt haben, nun mit einem Mal kurzer Hand die Erwerbsmöglichkeit nehmen, und das, ohne daß der Reichs tag die Möglichkeit gehabt hat, sich vorher, wie es für solche Vorschläge doch sonst üblich und Gebrauch ist, in einer Kommis sion des eingehenden darüber auszulassen und zu verständigen. Ja, nicht einmal eine erste Lesung hat über diesen Antrag statt finden können; denn der Herr Kollege Gröber hat bei der ersten Lesung einen derartigen Antrag nicht angekündigt. Jetzt in einer Zeit, wo wir ja alle wissen, daß wir mehr oder weniger schon vor dem Kofserpackcn stehen (Heiterkeit), sollen wir über eine so wichtige Angelegenheit unsere Entscheidung treffen I Nun ist es allerdings richtig, daß bereits frühere An träge, welche aus eine Abänderung der Gewerbeordnung ab zielten und von dem Herrn Kollegen und seinen Freunden eingebracht wurden, ähnliche Bestimmungen enthielten; auch der Antrag 15, wie er aus der jetzigen Session uns vorliegt, enthält ebenfalls eine solche. Allgemein, sowohl Interessenten als wir, haben deshalb annehmen müssen, daß die Herren aus dem Centrum diesen ihren älteren Antrag erst zur Erörterung und Beratung bringen werden, wenn wir an die Beratung des Antrags 15, d. h. der Abänderung der Gewerbeordnung, hcrantrcten — und nun werden wir mit einem Mal hier überrascht! Ich glaube, liebenswürdig ist das von Ihrer Seite nicht. Ich für meine Person kann gestehen, daß ich gestern Abend sehr unangenehm überrascht war, als ich den Antrag las, und daß ich mir sagte: welcher vernünftige Grund liegt denn dafür vor, mit einem Mal nun mit einem solchen An trag an das Haus zu kommen? Nun ist uns ja heutx gesagt worden, daß hier und da, auch in den Berichten, die seitens der Reichsrcgierung einge sammelt wurden, Beschwerden über das Abzahlungsgeschäft im Hausiergewerbe konstatiert wären. Das ist richtig. Ich habe die betreffenden Berichte aber auch durchgelesen und muß sagen: so ganz allgemein sind diese Beschwerden nicht! Und besonders den Eindruck habe ich daraus gewonnen, daß die liebelstände, wie sie in Oesterreich allerdings vorhanden zu sein scheinen, in dem Maße bei uns nicht vorliegen, und daß wir deshalb sehr Wohl warten können bis zum nächsten Herbst, wo ja — das unterliegt gar keinem Zweifel — seitens der Herren aus dem Centrum der Antrag aus Abänderung der Gewerbeordnung wieder eingebracht werden wird. Außerdem aber giebt sich die Gelegenheit, aus die Sache einzugehen, bei dem Anträge der bayrischen Regierung, der zur Zeit im Bundesrate sich in der Vorberatung befindet, der speziell mit der Regelung des Hausier gewerbes sich besassen soll. Ich will noch Weiler auf einen Grund aufmerksam machen, der es mir auch sür diejenigen Herren, welche eine Acnderung unserer Gesetzgebung in diesem Sinne für notwendig erachten, leichter erscheinen läßt, daß sie auf die derzeitige Regelung ver zichte» können. Ich bin fest überzeugt, daß, wenn der Gesetz entwurf, den wir heute ja in zweiter Lesung zur Erledigung bringen werden, in Kraft getreten ist, dann manches Abzahlungs geschäft, das zweifelhafter Natur ist, unterbleiben wird. Gerade darin sehe ich einen Vorzug des Gesetzes, daß auch die Verkäufer und deren Agenten, welche jetzt, unterstützt durch die bestehende Gesetzgebung, weil sic der stärkere Teil waren, förmlich darauf drangen, Geschäfte zum Abschluß zu bringen, in Zukunft etwas vorsichtiger sein werden. Wenn das aber der Fall ist, wenn die Gefahren, zweifelhafte Geschäfte abgeschlossen zu sehen, in dem Maße überhaupt nicht mehr vorhanden sein werden, dann brauchen wir uns auch mit der Regelung der Abzahlungsge schäfte, die von Hausierern abgeschlossen werden sollen, nicht so zu beeilen, wie es der Herr Kollege Gröber will. Ich kann deshalb auch nur bitten, den Antrag abzulchnen, wenn er überhaupt zur Abstimmung kommt und nicht vorher zurückgezogen werden sollte. Abgeordneter Gröber (Württemberg): Meine Herren, der Herr Staatssekretär hat eine Auskunft erteilt, die ja die an genehme Aussicht eröffnet, in nicht zu ferner Zeit die Frage des Wandcrgcwerbebetriebs an der Hand einer diesbezüglichen Vorlage der Verbündeten Regierungen gründlich zu erörtern. Das kann mich aber nicht veranlassen, den Antrag, den ich zu diesem Spezialgesetz gestellt habe, heute zurückzuziehen. Wenn der Herr Staatssekretär gesagt hat, ich hätte selbst eigentlich gezeigt, daß der Antrag mehr in die Gewerbeordnung als in dieses Spezialgesetz gehöre, indem in unserem Initiativantrag, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, Nr. 15 der Druck sache» dieser Session, eine entsprechende Bestimmung Aufnahme gesunden habe, so muß ich doch dem Her«! Staatssekretär ent gegnen, daß wir dazu aus dem einfachen Grunde genötigt waren, weil zu der Zeit, als wir diesen Antrag einbrachten, cs doch nicht sicher war, ob die Vorlage, betreffend die Abzahlungs geschäfte, wieder, und zwar rechtzeitig noch, von den verbündeten Regierungen dem Reichstag zugehen würde. Hätten wir das gewußt, dann hätten wir allerdings uns Vorbehalten, den An trag dort wegzulaffen und zu diesem Spezialgesetz zu stellen. So aber ist die Regierungsvorlage, Nr. 113 der Drucksachen, erst am 13. Dezember dem Reichstag zugegangen, während unser Antrag zur Gewerbeordnung vom Beginn der Session im November datiert. Meine Herren, die praktische Frage ist doch cinsach: in welchem Augenblick soll man einen Antrag stellen, um das zu erreichen, was man erreichen will? Wir wollen erreichen, daß die Abzahlungsgeschäfte nicht den Schaden anrichten, den sie thatsächlich, auch nach den amtlichen Feststellungen, in großem Umfange angerichtet haben; und daraus ziehen wir auch die nötigen Konsequenzen und lassen uns nicht beirren durch die Einwürse, die da gemacht werden, als ob dieser oder jener Erwerbszweig darunter leiden würde. Meine Herren, ein Er werbszweig, der nur daraus seine Blüte gründen kann, verdient keine Blüte; ein Erwerbszweig, der nur durch Uebervorteilung des unerfahrenen Publikums, aus Schleichwegen, der nur durch Ausdrängen von Kredit und Täuschung über den Vertragsinhalt seine Existenz gründen kann, soll nach unserer Ansicht das Ge schäft ausstccken. Von diesem unserem Standpunkt aus müssen wir wünschen, daß die Abzahlungsgeschäfte möglichst bald unschäd lich gemacht oder wenigstens in ihrer schädlichen Wirkung ein geschränkt werden, also thunlichst schon mit diesem Spezialgesetz und nicht erst in der ungewissen Gewerbeordnungsnovelle. Der Herr Abgeordnete Hasse hat gemeint, es sei ganz merkwürdig, wie unsere Anträge abgefaßt seien, der Gewerbe ordnungsantrag und dieser mein Antrag zu dem Spezialgesetz, betreffend die Abzahlungsgeschäfte. Es sei nämlich die Haupt spitze dieser Anträge gegen den Buchhandel gerichtet, das käme aber in der Fassung gar nicht zum Ausdruck. Ich bin ihm dankbar dafür, daß er nicht noch hinzugesügt hat, die Anträge seien gerichtet »gegen die deutsche Bildung». Den Ausdruck habe ich außerhalb des Hauses oft genug in seinen und groben Rcde- 32S«
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