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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1894
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- Deutsch
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2454 Nichtamtlicher Teil. 91, 21. April 1894. Wendungen gelesen und habe mich oft genug darüber gefreut. Nun, bei den späteren Debatten über die Gewerbeordnung werden wir wieder eine neue Auflage von diesen Ausdrücken und An griffen zu Horen bekomme», die mir aber gar nicht imponieren. Wir haben unsere Anträge gegen das Hausiergewerbe gemacht und diesen Antrag gegen die Abzahlungsgeschäfte gestellt ohne die behauptete Spitze gegen den Buchhandel. Wenn aber bei unseren Anträgen, sofern sie Gesetz werden sollten, auch ein Buchhändler gezwickt wird, so hat das nichts zu sagen. (Heiterkeit.) Darauf lege ich keinen entscheidenden Wert; die Hauptsache ist uns, daß alle diejenigen, welche derartige schädliche Geschäfte betreiben, getroffen werden. Ob dabei Brockhaus und Kompagnie mit- getrosfcn wird, das hat nichts zu sagen. (3«uf.) — »Das hat wohl etwas zn sagen-, wird mir zugerufen. Ja, wenn ich vor solchen Firmen noch die Achtung hätte, die ich bis vor ein paar Jahren gehabt habe, so würde ich den Einwand als treffend zugeben; seitdem ich aber die Petition dieser Firmen zu der Isr Heintze gelesen habe, in welchen die »hochangesehenen« Firmen nahezu den Untergang des deutschen Buchhandels prophe zeiten, wenn die ior Heintze gegen die unzüchtigen Schriften angenommen würde, habe ich alle Achtung vor diesen Firmen verloren. Dem Herrn Kollegen Auer muß ich bekennen, daß es mich immer eigentümlich — ich will nicht sagen: »nicht liebens würdig-, wie er sich ausdrückte — berührt, wenn ich von sozial demokratischer Seite das Wort »christlich- höre und aus sozialdemokratischem Munde vom »christlichen« Standpunkt aus gegen unsere Anträge gekämpft wird. Das steht den Herren von der Sozialdemokratie so gut an; das Mäntelchen macht sich so schön, in welches sich die Herren drapieren, die sonst erklären, daß sie von dem Christentum nichts halten. Wenn wir die sittliche» Uebelstände im gewerblichen Leben bekämpfen, so glauben wir allerdings den sittlichen An forderungen zu entsprechen, die das Christentum stellt; ob wir dabei das richtige Heilmittel Vorschlägen, das ist eine andere Frage, darüber können Sic streiten; aber das werden Sie uns zu gute halten, daß wir in gutem Glauben handeln, daß wir das richtige Mittel zur Abhilfe Vorschlägen wollen. Wenn gesagt wird, »im bloßen Handumdrehen« wolle man Hunderten von Gewerbetreibenden die Erwerbsthätigkeit nehmen, so frage ich: wie war es, che man die Abzahlungs geschäfte kannte? Habe» da die Leute auch nicht ihr Auskommen gehabt? Meine Herren, das sind Uebertreibungen. Diese Ge- schäftssorm wird sowohl in Oesterreich, wie in Deutschland von Regierungen und Behörden, von Praktikern und Theoretikern, von Männern aller Richtungen als ein Krebsschaden im Er werbsleben bezeichnet, nicht bloß von solchen Männern, die man als »Dunkelmänner», »Schwarze Gesellschaft« und sonstwie mit den liebenswürdigen Ausdrücken der Kolportagebuchhändler ver unglimpft, sondern auch von liberalen Männern, von liberalen Vereinen, die z. B. die Verbreitung von guten volkstümlichen Schriften zu ihrer Aufgabe gemacht haben — auch diese haben sich ungefähr in gleichem Sinne verurteilend über den Kol portagebetrieb mittels der Abzahlungsgeschäfte ausgesprochen. Wir sind also in der »besten« Gesellschaft — »beste» in ihrem Sinne —, wenn wir den Hansierbetrieb der Abzahlungsgeschäfte Verbote» haben wollen. Sodann ist mir der Vorwurf gemacht worden, ich verlange von dem hohen Hause, daß dasselbe unvorbereitet eine Ent scheidung treffe; auf einmal gestern Abend, als der Herr Ab geordnete Auer in gemütlicher Abeudruhe sich seine Mappe an gesehen hat, sei so ein grausamer Antrag aus der Mappe herausgeschlüpft und habe ihm die Abendruhe gestört. (Heiterkeit.) Wenn der verehrte Herr Kollege gestern mittag schon im hohen Hause gewesen wäre, dann hätte er den Antrag schon mittags zum Nachtisch bekommen, dann hätte er sich die Abendruhe nicht stören zu lassen brauchen. Vielleicht darf ich ihm aber sagen, was er vergessen zu haben scheint, daß der Antrag in einer nur etwas anderen Form von meinem verehrten Kollegen Spahn gerade vor einem Jahre, am 22. April 189S, gestellt worden ist, daß dieser Antrag im vorigen Jahre von der Gewerbe- ordmingskominijsion ausführlich besprochen und angenommen worden ist und zwar mit großer Mehrheit. Von einer Ueber- raschung kann daher, jedenfalls gegenüber den älteren Mit gliedern des hohen Hauses wohl nicht die Rede sein. Was also die Unliebenswürdigkeit dieses Antrages betrifft, so wird vielleicht doch der Herr Kollege Auer sich bei nochmaliger Prüfung sagen müssen, daß ich nicht zu weit gegangen bin, wenn ich den Antrag zu derjenigen Beratung gestellt habe, zu der es über haupt erst möglich war — denn der Herr Kollege wird mir gestatten zu bemerken, daß ich zur ersten Lesung den Antrag nicht einbringen konnte, weil das geschästsordnungsmäßig nicht zulässig ist. Und nun, meine Herren, stimmen Sie über den Antrag ab, wie Sie es mit Ihrem Gewissen vereinigen können. (Bravo! aus der Mitte.) Abgeordneter vr. Enneccerus: Meine Herren, wie un möglich es ist, in einem Monat über einen derartigen Antrag zu beschließen, ohne daß er irgendwie gehörig in einer Kom mission vorher geprüft und im einzelnen überlegt worden ist, das wird wohl am besten daraus hervorgehen, daß der Herr Kollege Gröber über den Inhalt seines Antrages sich selber in einem nicht bloß kleinen, sondern geradezu kardinalen Irrtum befindet. Derselbe hat uns auscinandergesetzt, daß sich der Z 7a gar nicht aus alle Geschäfte dieser Art beziehe, sondern nur auf die eigentlichen Abzahlungsgeschäfte, d. h. diejenigen, bei denen der Rücktritt Vorbehalten sei; einmal hat er sogar gesagt, es müsse der Eigcntumsvorbehalt dabei gemacht werden. Ja, meine Herren, davon steht in dem Anträge gar nichts; da sagt er: wer gewerbsmäßig im Umherzichen oder im stehenden Gewerbebetriebe von Ort zu Ort, beziehungsweise von Haus zu Haus Bestellungen aus Waren, welche gegen Teilzahlungen ver kauft weiden sollen, aufsucht. Also nur, daß gegen Teilzahlung verkauft wird, und gewerbsmäßig solche Bestellungen ausgesucht werden, ist im Z 7a gesagt. Ec bezieht sich also auf eine ganze Reihe von Fällen, aus welche der Herr Kollege Gröber ihn gar nicht bezogen haben will, z. B. ans den folgenden Fall, der außerordentlich häufig vorkommt. Ein Buchhändler sendet einen von seinen jungen Leuten in der Stadt mit einer Liste herum, aus welcher steht: wir Endesunterzeichneten bestellen das und das Konversationslexikon gegen monatliche Bezahlung von so und so viel Mark. Der Mann wird i» Zukunft nach dem Antrag des Herrn Kollegen Gröber mit Geldstrafe belegt, da er erstens gewerbsmäßig, zweitens von Haus zu Haus, drittens Bestellungen ausstlcht und viertens gegen Teilzahlung. Ja, ob Sie das beab sichtigen, ob nur der Kollege Gröber das beabsichtigt, ist mir sehr zweifelhaft. Dinge, die so tief in das Gewerbslcben ein- greifcn, kann man nicht so nebenher im Moment abmachen. Ich verstehe die Absicht des Herrn Kollegen Gröber vollständig. Er sieht hier eine Gelegenheit, das, was er sonst nicht durchsetzen kann, hier durch einen überraschenden Angriff zu erreichen. Aber der Herr Kollege Gröber möge so liebenswürdig sein, uns das volle Recht zuzugebe», zu sagen: so etwas können wir unserer seits nicht mitmachen. Nun ist vielfach von den Interessen des Buchhandels die Rede gewesen, und da möchte ich noch auf ein Wort des Herrn Kollegen Gröber erwidern, das er in Bezug auf die großen Verlagsfirmen wie Brockhaus und andere gesagt hat. Ich glaube allerdings auch, daß der große Verlagsbuchhandel durch seinen Antrag erheblich geschädigt wird. Eine Reihe der in allen Kreisen hoch geschätzten Werke von großem Umfange können eben bloß deshalb in so vorzüglicher Weise hergestellt werden, weil sie eines enormen Absatzes sicher sind, und dieser Massenabsatz ist nur deshalb möglich, weil aus dem Wege der Kolportage
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