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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1905
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 114, 18. Mai 1905. Nichtamtlicher Teil. 4725 (Patzig) Anwendung dieser Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1900 weitere Besserung erwarten. Weil ich dies glaube, empfehle ich: lassen Sie uns Geduld haben und dieses Gesetz sich einleben und erst einwirken, und lassen Sic namentlich den Polizeiverwaltungs- und Aufsichtsbehörden eine gewisse Zeit zur Erziehung der untergeordneten Organe, die diese Aufsicht unmittelbar üben sollen, zu einem bessern Verständ nis für die Aufgaben, die sie da erfüllen sollen. Es ist ja das Wichtigste hier noch zu tun. Meine Herren, man spricht vom Norinalmenschen, der erst gefunden werden soll; ein normales Verständnis für die Aufgaben der Polizei gegen über dem, was Schmutzliteratur und Schmutzkunst ist, das scheint mir viel wichtiger zu sein. Denn bis jetzt haben wir doch meistens nur erlebt, daß dort, wo die Polizei eingcgriffen hat, Mißgriffe begangen worden sind, weil eben der Mangel an richtigem Verständnis noch vorhanden ist. Und nun wollen Sie diese Entwicklung der Dinge, die richtige Erziehung der untergeordneten Organe unterbrechen und schärfere Bestimmungen verlangen! Die gegenwärtig vorhandenen Bestimmungen sind noch gar nicht in ge nügender Weise angewandt, sie können auch bei dem Mangel an geeigneten Ausführungsorganen und bei dem Mangel an richtigem Verständnis dafür noch nicht genügend angewandt werden. Ich empfehle also dringend- lassen Sie uns hier eine gewisse Geduld haben gegenüber dieser Entwicklung, und inzwischen nicht die Maßnahmen vernachlässigen, die wir alle selbst, von der deutschen Familie und vom deutschen Hause angefangen, durch die Schule bis zu den gemein nützigen, abwehrenden und aufklärenden Vereinigungen hin, der Besserung schuldig sind! Ich habe die Hoffnung, daß, nachdem ich festgestellt habe, daß es sich in diesem Petitum lediglich um einen Appell an die Strafgesetzgebung handelt, über den wir zur Tagesordnung übergehen sollen, auch die große Mehrheit dieses Hauses sich dazu entschließen wird Gerade die Strafgesetzgebung jetzt in Bewegung zu setzen, würde ich für einen Schaden für die gute Sache halten. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) Vizepräsident vr. Graf zu Stolbcrg-Wernigerode: Ich schließe die Diskussion. Wünscht der Herr Bericht erstatter das Wort? (Derselbe verzichtet.) Der Herr Berichterstatter verzichtet. Wir kommen zur Ab stimmung. Es stehen sich gegenüber der Antrag der Kommission, die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen, und der Antrag vr. Semler, zur Tagesordnung überzugehen. Ich werde zuerst über den Antrag des Herrn Abgeordneten vr. Semler abstimmen lassen. — Ich bitte also, daß diejenigen Herren, welche ent sprechend dem Antrag vr. Semler über die Petition zur Tagesordnung übergehen wollen, sich von ihren Plätzen erheben. (Geschieht.) Meine Herren, das Bureau ist zweifelhaft. Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht.) Das Bureau ist einig, daß jetzt die Mehrheit steht. Der Antrag des Herrn Abgeordneten vr. Semler ist abgelehnt. Ich bitte nunmehr, daß diejenigen Herren, welche die Petition entsprechend dem Antrag der Kommission dem Herrn Reichskanzler zur Berücksichtigung überweisen wollen, sich von ihren Plätzen erheben. (Geschieht.) Das ist wiederum die Mehrheit; der Antrag der Kommission ist angenommen. Börsenblatt kür den deutschen Buchhandel. 72. Jahrgang. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Betrugs ist am 26. September v I. vom Landgericht Wies baden der Buchhändler Wilhelm Graf in Höchst zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden.") Seit 1896 betrieb er eine Buchhandlung, später auch Druckerei und Verlag. Der letztere ging schlecht und kostete viel Geld. Der Angeklagte wurde öfters ausgcpfändet. Gras suchte nun seine Buchhandlung zu ver kaufen. Der Buchhändler L. wollte sie kaufen und beteiligte sich zu nächst mit 20000^ Einlage, kümmerte sich aber zunächst nicht um das Geschäft. Später zahlte er noch 10000 und 5000 »U ein. Trotz dem wurde vier Wochen später schon wieder beim Angeklagten ge pfändet. Die gesamte Buchhandlung wurde schließlich für 42000^ an G. verkauft, der sie später an L. für 31000^ abtrat. Die An gaben, die Graf an L. u. G. gemacht hatte, waren falsch. Er hatte den Umsatz auf 70000 ^ angegeben; aber die Barzahlungen der Kunden und der Verkäufe betrugen höchstens 35 000 im besten Jahre. Der Reingewinn hatte nicht 9000 sondern höchstens 4000 betragen. Der Angeklagte hatte als Einnahmen auch die wahren Angaben des Angeklagten geschädigt worden und um sein Vermögen gekommen. Die Revision des Angeklagten kam am 16. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung und wurde durch Rechtsanwalt vr. Stutz aus Frankfurt a. M. vertreten. Dieser verwies daraus, daß der Angeklagte dem L. vollen Einblick in sein Kassenbuch gewährt habe. Der Angeklagte habe die Einnahmeposten nur falsch beurteilt. L. hätte diese Posten nachpriisen können. Das Urteil sage, L. sei in den Irrtum versetzt worden, das Geschäft sei rentabel; aber es sei ja rentabel gewesen, denn es habe 4000 Reingewinn gebracht. Festgestellt sei, daß es 40000 wert gewesen sei. Der Vermögensschaden sei ganz unzureichend fest- gestellt. Das Reichsgericht hielt das Urteil für unbedenklich und erkannte auf Verwerfung der Revision. Lentze. Zur Briefmarkenkunde. Die neuen Wohltätigkeits marken. — Dem im Verlag des Universal-Briesmarken-Albums F. Reinboth in Leipzig erscheinenden -Universalanzeiger für Briefmarkensammler-: »Die Post- entnehmen wir die nach folgenden Mitteilungen: Red. Nachdem im Jahre 1897 Großbritannien, Viktoria und Neu- Süd-Wales Wohltätigkeitsmarken verausgabt hatten, durch die gleichzeitig das sechzigjährige Regierungsjubiläum der Königin Wohltätigkeitszwecken zufloß, sind die übrigen obengedachten Wohltätigkeitsmarken überhaupt keine Freimarken, sondern stellen nur eine Quittung über zu Wohltätigkeitszwecken bezahlte Be träge dar, konnten nur neben der Frankatur auf Briefen be festigt werden und haben in Schweden und Dänemark überhaupt keine Wertangabe. Die dänischen Wohltätigkeitsmarken sind äußerst geschmack voll hergestellt und unterscheiden sich in dieser Hinsicht sehr von den dänischen Freimarken. Die Zeichnung zeigt im hochooalen, gekrönten Medaillon das Bildnis der verstorbenen Königin Luise, umgeben von Weihnachtsrosen mit der Überschrift: IVVVkl sWeih- nachten) und der Unterschrift: 1904. Gedruckt und verausgabt wurden sieben Millionen zum Verkaufspreis von 2 Hre pro Stück, während der Herstellungspreis 700 Frcs. für eine Million hergestellter Marken war, so daß der Reinertrag, der der Gründung eines Hospitals für tuberkulöse Kinder zufließt, die ursprünglich gehegten Erwartungen weit iibertroffcn haben dürste. Fast gleichzeitig, und wohl durch das dänische Beispiel ange regt, wurden von Schweden Wohltätigkeitsmarken im Quer- Rechteck verausgabt, deren Untergrund ein Gewinde von Blumen und Blättern zeigt, während in der Mitte eine weibliche Gestalt '1 Vgl. Börsenblatt 1904 Nr. 227, 229. Red. 625
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