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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1905
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- Deutsch
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4712 Amtlicher Teil. 114, 18. Mai 1905. Urban <L Schwarzenberg in Wie». 4739 ^wloxis A-ranz Vatzlcn in Berlin. 4739 xoltenäe keedt. 6a. 1 ./i 50-1. Artebr. Vicwcg L Loh» in Brannschweig. 4735 Oie IVikseueobalt. klekt 5. 6 gsd. 6 80 v. Zahn ä- Jaensch in Dresbc». 4739 Jellinck, DaS Pluralwahlrecht und seine Wirkungen. 1 Vollzuges. I X. Gerlach, Gemeindesteuerrecht. 1 Esche, Der Schutz der jugendlichen Arbeiter. 1 50 Verbotene Druckschrift. Von der durch Urteil des hiesigen Landgerichts I vom 16. März 1905 — 2. v. LI. 18/05 — eingezogenen Druck schrift: »Ido krivatö lurss ok tVilliain II anä dis Oousort« ist eine Übersetzung in czechischer Sprache im Verlage von Jos. R. Vilimek in Prag erschienen, unter dem Titel: -IVilsm II. 2älrvltsl ävora Uerlinslisbo llo i rub 2ivota a cinu vsobnosti nejv^ssiolr Ilruku, äls äennilcu a räpislru ävorni äaiuv eisarovu/.« Diese Übersetzung unterliegt der Einziehung aus Grund obigen Urteils. Berlin, 9. Mai 1905. (gez.) Der Erste S/taatsanwalt beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 1868 vom 18. Mai 1905) Nichtamtlicher Teil. Zum Antrag: Die Festlegung der Ostermesse. (Bgl. Nr. 29, 73, 96, 99, 102, 103, 106, 110, 113 d. Bl.) Er sieht nicht die Felsenriffe, Er blickt nur hinauf in die Höh', der Verleger nämlich, dem die -Felsenriffe- im schlimmsten Falle auch nicht besonders gefährlich werden können, weil die ihm naturgemäß zustehende Bewegungsfreiheit ein -Arrangement- gestattet. Das an die Kleininteressen ge bundene Sortiment und Kommissionsgeschäft muß ein Vor gehen ablehnen, das diesen der vielen technischen Schwierig keiten halber nur neue Lasten zu den alten aufdrängt. Eine Kompensation ist nirgends erkennbar. Diese würde nur gefunden werden können in der Festlegung des Osterfestes oder in der Änderung des Rechnungs- oder Geschäfts jahres. Der Versuch der Festlegung des Osterfestes würde einen Jnstanzenzug von unabsehbarer Länge darstsllen, also mit Vorsicht heranzuziehen sein, im Falle des Ge lingens aber doch nur einen halben Erfolg bieten. Ich bin deshalb nach wie vor für einen tieferen Eingriff, wenn denn doch etwas geschehen soll, der »unter uns« durchführ bar ist, der bestimmte -ertraglose« Arbeiten in die Zeit verweist, die als die stillere bezeichnet wird, der anderseits aber insofern einen eminenten Fortschritt ergeben würde, als nicht ferner durch einen ganz unlogischen Eingriff in den Novitätenvertrieb infolge vorzeitiger Beschränkung der Zirkulationen der Neuigkeiten der Umsatz bzw. die Möglichkeit desselben verkümmert wird. So lange das Novitäten- und Konditionsgeschäft seine Bedeutung behält, muß ein mit Ende März schließendes, init Ende Juni zum Austrag gelangendes Rechnungsjahr nur von den nützlichsten Folgen sein. Das im Falle der Durchführung unvermeidliche -Übergangsjahr« kann keine Schwierigkeiten bieten, sicher keine von seiten des Sortiments, das, soweit nicht unausrottbare Begeisterung für das bewährte Alte den Horizont trübt, nach jeder Hinsicht nur gewinnen kann, lind das muß eine Hauptaufgabe bleiben: das Sortiment von technischen Plackereien zu befreien, die schon viel zu lange nur des Herkommens wegen festgehalten werden. Der Verlcgerantrag bringt die sehr berechtigte Empfindung zum Ausdruck, der ohnehin lange Kredit werde zurzeit um ein weiteres ausgedehnt, was für die Folge zu vermeiden sei. Völlig berechtigt. Aber anderseits geht er mit der Sicherheit des Größern und des Gewaltigen an den Leiden der Kleinen teilnahmlos vorüber. Die Änderung des Rechnungsjahres würde nicht nur den notwendigen, korrekt arbeitenden tech nischen Apparat sichern, sondern auch durch eine gewähr leistete rationellere Betriebsweise -unzählbare Millionen- zu tage fördern. R. Streller. Schlechte Literatur- und Kunsterzeugniffe vor dem Deutschen Reichstag. Der Deutsche Reichstag beschäftigte sich in seiner 184. Sitzung am 12. Mai 1905 mit dem 9. Bericht seiner Petitionskommission, der die Unterdrückung schlechter Literatur- und Knnsterzengnisse zum Gegen stand hat (Nr. 310 der Drucksachen). Die Petition geht von dem Vorstand der Kreissynode Berlin II aus und ver langt schärfere gesetzliche Handhaben zur Unterdrückung schlechter Literatur- und Kunsterzeugnisse <»auch der Witz blätter und dergleichen-). Die Kommission hat den Antrag gestellt, die Petition dem Reichskanzler zur Berücksichti gung zu überweisen. Der Abgeordnete vr. Semler (nl.) hat den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung ge stellt (Nr. 513 der Drucksachen). Nachstehend der stenographische Bericht über die Ver handlung: Präsident Graf von Ballestrein: Wir kommen nun mehr zum 9. Bericht, betreffend die Unterdrückung schlechter Literatur- und Kunsterzeugnisse (Nr. 310 der Drucksachen). Berichterstatter ist Herr Abgeordneter vr. Marcour. Die Kommission beantragt Überweisung zur Berücksichtigung. — Antrag Nr. 513, vr. Semler. Derselbe ist noch nicht ge nügend unterstützt. Ich stelle die Unterstlltzungsfrage. Die jenigen Herren, die den Antrag vr. Semler auf Nr. 513 der Drucksachen unterstützen wollen, bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Geschieht) Die Unterstützung genügt. In der eröffneten Diskussion hat das Wort der Herr Referent. — Derselbe verzichtet. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Roeren. Roeren, Abgeordneter: Meine Herren, der Antrag Semler, der entgegen dem Beschluß der Kommission Über gang zur Tagesordnung beantragt, veranlaßt mich zu einigen Worten der Begründung der vorliegenden Petition und zwar namentlich zur Erwiderung der Einwendungen, die nach dem Bericht in der Kommission erhoben wurden und jedenfalls
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