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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.05.1905
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1905-05-18
- Erscheinungsdatum
- 18.05.1905
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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^ 114, 18 Mm 1S0S. Nichtamtlicher Teil. 4715 (Roercn) werden kann. Also stimmen Sie der vorliegenden Petition zu, dann erklären Sie — ich wiederhole das nochmals — nichts andres, als daß Sie ebenso sehr wie wir wünschen, daß wirksamer gegen die schlechten Produkte in Literatur und Bild oorgegangen werden könne. Vor fünf Jahren wollte man auf liberaler Seite über haupt nichts davon wissen, daß der § 184 eine Ausdehnung erfahre, da derselbe im allgemeinen völlig ausreichend sei. Die Anschauungen haben sich in den letzten vier, fünf Jahren sehr geändert. Ich könnte eine ganze Reihe von Stimmen anführen, welche jetzt einer Ausdehnung des Z 184 das Wort reden. Ich will nur eine einzige Stimme anführen, und zwar die -Kölnische Zeitung«, weil derjenige Herr Kollege, welcher zu der Petition Übergang zur Tagesordnung be antragt hat, gerade derjenigen Partei angehört, deren Haupt organ doch die -Kölnische Zeitung« ist. Im vorigen Jahre fand in Köln ein internationaler Kongreß zur Bekämpfung der Unsittlichkeit in der Literatur statt, wo auch ich eine Rede gehalten habe Es war mir das Thema übertragen! die gegenwärtige Lage der Gesetzgebung auf diesem Gebiete in Deutschland und in den andern Ländern. Da habe ich einer Ausdehnung des Begriffs -unzüchtig- im 184 das Wort geredet und zwar aus denselben Grundsätzen, welche ich heute hier und auch früher bei den Verhandlungen der lox Heinze vertreten habe. Nun hören Sie, was die »Köl nische Zeitung-, die mich damals noch heftig angegriffen hat, in einem Rückblick auf diesen internationalen Kongreß über mich und meine Ausführungen zu dem Z 184 sagt: Wir teilen vollständig die Ansicht, daß der Z 184 des Strafgesetzbuchs für die Bekämpfung jener Schäden des Handels — nämlich des Handels mit den unsauberen Literatur produkten — unzulänglich ist, und wir würden es ganz gerne sehen, wenn schärfere Mittel dagegen angewandt würden. (Hört! hört! in der Mitte.) Wir stimmen daher durchaus der Rede des Obcr- landesgerichtsrats Roercn zu (hört! hört! in der Mitte), die sich eben auf diese Schäden beschränkte. Nach dieser Richtung würden wir es daher auch billigen, wenn statt des Begriffs »unzüchtig« der Begriff »un anständig» oder »gegen die guten Sitten verstoßend maßgebend würde. (Hört! hört! in der Mitte.) Sehen Sie, meine Herren, das ist die »Kölnische Zeitung», die auch schon anerkennt — und darauf kommt es hier allein an —, daß der Begriff -unzüchtig» zu eng ist. Ob dafür der Begriff »unanständig» oder -gegen die guten Sitten ver stoßend- oder »unsittlich- oder -schamverletzend« gewählt werden soll, ist, wie gesagt, eine Frage, die uns jetzt hier nicht zu beschäftigen hat. Die »Kölnische Zeitung- erkennt an, daß der gegenwärtige Begriff zu eng ist, daß, um wirk samer gegen die schlechte Literatur und die Bildprodukte vor zugehen, eine Erweiterung des Paragraphen notwendig ist. Wenn Sie, meine Herren, dem zustimmen, — und Sie wer den ihm sicher zustimmen, wenn Sie bessern Schutz gegen die Verbreitung des Schmutzes haben wollen, — dann können und müssen Sie auch dieser Petition zustimmen, und darum möchte ich Sie Litten, den Beschluß der Kommission anzunehmen. (Bravo! in der Mitte.) Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Heine. Heine, Abgeordneter: Meine Herren, auf die Frage, ob formelle Bedenken gegen die Beratung der Petition vor liegen, will ich mich nicht einlassen, weil soviel materielle Bedenken gegen sie vorhanden sind, daß man sie damit am besten totmacht. Allerdings möchte ich eins vorausschicken. Meine Partei genossen und ich erkennen vollkommen an, daß es eine Schmutzliteratur gibt, eine ekelhafte und widerwärtige Schmutzliteratur, und wir sind durchaus nicht geneigt, diese Literatur zu beschönigen. Ich erinnere mich, daß vor einigen Jahren in der Zeitschrift »Kunstwart» geschrieben worden ist, von sämtlichen Zeitungen hielten am meisten die sozialdemokratischen ihre Spalten von schlüpfrigen Romanen und anderm unzüchtigen Inhalt frei. Wir wissen auch ganz gut, daß solche unsittliche Literatur sich in allerhand Gewänder verkleidet, und ich will auch nicht bestreiten, daß hier und da unter der Maske von Wissenschaft und Kunst wirklich unzüchtige und nichtswürdige Literatur verbreitet wird. Ich will auch nicht bestreiten, daß darin in gewissem Maße eine Gefahr für die Heranwachsende Jugend liegen mag; aber alle diese Dinge sollten nicht so übertrieben werden, wie es die Petition und die, die sie befürworten, tun. Was auch daran immer wahr sein mag, kann durchaus nicht dazu führen, der Verwaltung und der Justiz weitere diskretionäre Befugnisse gegen die Literatur und die Kunst in die Hand zu geben, wie die Petition es fordert. Erstens glaube ich gar nicht, daß dieser Übelstand, dessen Existenz unbestreitbar ist, jetzt wirklich so viel stärker ist als früher. (Widerspruch in der Mitte.) Ich glaube, daß er beispielsweise am Ende des 18. Jahr hunderts und Anfang des 19. Jahrhunderts ärger gewesen ist; wenigstens erinnere ich mich, in den Memoiren des Ritters von Lang, der damals hoher bayrischer Beamter gewesen ist, gelesen zu haben, daß er einen Domherrn des Kapitels von Würzburg kannte, der eine Sammlung von 2000 unzüchtigen Büchern besaß. (Hört! hört! und Heiterkeit links.) Es dürfte doch jetzt, glaube ich, einigermaßen schwer werden, einen gebildeten Menschen zu finden, der eine solche Samm lung besitzt. (Zuruf aus der Mitte.) Aber ich glaube auch, daß anfangs der siebziger Jahre die Sache in vieler Beziehung ärger gewesen ist als jetzt. Wenn ich mich erinnere, was zu der Zeit, wo ich noch ein halbes Kind war, an Couplets gesungen wurde, und in Zeitungen und Witzblättern geleistet wurde, so glaube ich, daß der Übelstand heutzutage nicht so schlimm ist wie da mals. Die Polizei toleriert heutzutage nur das Geringste in solchen Dingen. Dazumal wurden ganz offen Zotereien der ärgsten Art auf den Bühnen und Tingeltangeln ge sprochen und gesungen, die heute kein Mensch mehr Vor bringen würde. Ich glaube, daß Herren, die älter sind und die diese Zeit noch kennen mir das werden bestätigen müssen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Wir sind nun gegen die Petition, wie ich schon an deutete, erstens aus dem Grunde, weil sie ganz unbestimmte Befugnisse für die Behörde fordert. Sie verlangt -neue Handhaben«. Ja, was für Handhaben? Welcher ernsthafte und vernünftige Mensch kann sich darauf einlassen, sich fest- zulcgen auf die Bewilligung von Befugnissen an die Be hörden, ohne daß er vorher weiß, was das für Befugnisse sind? Schon aus diesem Grunde muß man die Petition ohne weiteres ablehnen. Aber ich bin überhaupt der An sicht — und meine Parteigenossen stehen auf demselben Standpunkt —, daß wir auf diesem Gebiete, wie übrigens aus den meisten andern, uns grundsätzlich gegen neue Straf- «22«
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