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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.05.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-05-24
- Erscheinungsdatum
- 24.05.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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117, 24. Mai 1894. Nichtamtlicher Teil. 3153 Konzeption und künstlerischen Ausschmückung unseren unsterblichen Barden in ein noch mehr fascinierendes Gewand kleiden konnten, wurde das durch die edle Hand erreicht, welche eine so herkulische Arbeit unternahm und zwar mit einer Wahr heit, Delikatesse und vollendeten Ausführung, die selten erreicht werden wird«. Es ist eigentlich zu verwundern, daß eine so gewaltige Bibliothek wie die Spencerische so unzureichend katalogisiert war. Dibdins siebenbändiger Katalog*) enthält nur eine Beschreibung der Drucke des fünfzehnten Jahrhunderts, der Bibeln, und der ersten Ausgaben der antiken Klassiker. Luxuriös gedruckt und hübsch ausgestattet, wie er ist, bietet er dem Bibliographen im Grunde genommen recht wenig, da die Angaben fast durchgehends höchst mangelhaft sind. Mit jener romantisch angehauchten, aber etwas Breilspurigkeit und Selbstgefälligkeit verratenden Behand lungsweise, die man sich in seiner Liblionmnia oder dem Libiio- xrsxbicai Oeoswsron gerne gefallen läßt, versuchte der Verfasser auch in einem hauptsächlich nur für bibliographische Zwecke be stimmten Kataloge auszukommen, — ein Versuch, der ihm zu Lebzeiten die größte Anerkennung und Bewunderung seiner Landsleute eingetragen hat, dem aber von der Feder eines so strengen Bibliographen, wie Ebert es war, keine günstige Rezension zu teil werden konnte. »Das prächtige Aeußere seiner Werke,« sagt der letztere über Dibdin, »besticht; aber bei täglichem Ge brauche und gründlicher Prüfung ergiebt sich, daß Dibdins bibliographische Kenntnisse fragmentarisch und unzusammenhängend sind, daß er bei allen trefflichen Notizen, welche ihm die herr lichen englischen Sammlungen gaben, nicht zu entschuldigende Fehler begeht, und daß seine oft nur aus den gewöhnlichsten Quellen, ohne Auswahl, Geschmack und Kritik zusammengetragenen Sammlungen nur den Unbelesenen blenden können«. Außer Dibdins Katalog besteht nur noch ein alphabetisch geordneter Zettelkatalog, der vom Nachfolger Dibdins hcrrührt. Die am Zettel vermerkte Nummer mußte man erst in einem dicken Foliobande nachschlagen, um den Standort des gewünschten Werkes zu erfahren. Eine Anzahl von einigen Hundert Bänden, meistens belle tristischen und politischen Inhalts, ausgenommen, die in Althorp zurückblieben, wurde alles übrige verpackt und nach Manchester geschafft. Das statistische Material dürfte nicht uninteressant sein. Es wurden entnommen dem 016 Look Room: 4361 Bände und verpackt in 58 Kisten, I-onA Library: 9553 „ „ „ „ 85 Lupbssi Loom: 5053 „ „ 57 „ 016 Lroukksst Room: 5886 „ „ 72 vomoniobioo Room: 5147 59 „ L.nto Liiiiurä Room: 2141 „ „ 48 Liiliarä Room: 7483 „ 99 Ouiior^: 1433 „ „ „ „ 19 „ Zusammen 41057 Bände in 497 Kisten. Für die Aufnahme der Bibliothek in Manchester ist ein im Entstehen begriffener Prachtbau bestimmt; doch dürften noch einige Jahre vergehen, bis die John Rylands Llsmorial Ifidruix aufgestellt und dem öffentlichen Gebrauche zugänglich gemacht werden wird. *) Ein komplettes Exemplar von Dibdins Katalog umfaßt: 1) Libliotdse» Lpsneeriana, or a lleseiiptivs 6atuIoAus ok tbs Looks printsä in tlie Liktesotb Osnturx, anä ok mao^ valrmbls Lirst Lclitiou« in tbs Librarx ok 6sor§s lobn Lari Lpsooer, 1814—1b, 4 Läs. 2) Xsäss ^Itborpisoao, or an aeeouut, ok tbs Llsusiou, Looks, anä kieturss at Xltkorp, vvitk a Lappieiusot to tbs Libliotbses, Lpsoosimvs, 1822, 2 Läs. 3) tlatalogus ok tbs Oassano Library, nov in tbs possession ok Larl Lpsnesr, veitb Usnsral Inäsi to tbs abovs vorks. 1823. Bon diesem Werke wurden auch 55 Exemplare auf großem Papier hergestellt Vermischtes. Abzahlungsgeschäfte. — Das Reichsgesetzblatt Nr. 23 (vom 21. Mai 1894), S. 450/451, veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Abzahlungsgeschäfte, vom 16. Mai 1894. (Vergl. den Wortlaut im amtlichen Teile der heutigen Nummer d. Bl) Gesetz zum Schutz der Warenbezeichnungen. — Das Reichs gesetzblatt Nr. 22 vom 16. Mai 1894 (S. 441/448) veröffentlicht das Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen, vom 12. Mai 1894. Drucksachen der Silberkommission. — Nach einer Be kanntmachung in Nr. 115 des Reichs-Anzeigers vom 18. Mai sollen die laufenden Drucksachen der Silberkommission einschließlich der Sitzungsprotokolle, weiteren Kreisen durch Verkauf zugänglich gemacht werden. Der Verkauf wird durch die Reichsdruckerei (Berlin 8^., Oranienstr. 90/91) erfolgen, an welche die entsprechenden Anträge zu richten sind. Der Verkaufspreis ist a. bei der Abnahme eines Exemplars der gesamten Druck sachen und Verhandlungen auf 15 für einen Bogen zu 4 Seiten und b. beim Verkauf einzelner Stücke aus den Drucksachen und Ver handlungen auf 20 H für einen Bogen zu 4 Seiten, den halben Bogen für einen ganzen gerechnet, festgesetzt worden. Wle uns von amtlicher Stelle mitgeteilt wird, erfolgt der Verkauf ohne geschäftliches Interesse der Reichsdruckerei, lediglich im Aufträge und für Rechnung des Reichsschatzamts. Die Herren Buchhändler seien hiermit auf diese Bezugsstelle hingewiesen, um der zu erwartenden Nach frage dienen zu können. Vom deutschen Lehrertage in Stuttgart. Deutsche Recht schreibung. — Auf dem kürzlich in Stuttgart abgehaltenen Deutschen Lehrertage entwickelte im Namen und Austrage einer Anzahl Gesinnungs genossen Mittelschullehrer Klemm (Heilbronn) die folgenden Leitsätze zu einer endgiltigen Regelung der deutschen Rechtschreibung: .1) Eine durchgreifende, allgemein giltige Reform unserer nach Ländern zersplitterten, inkonsequenten, schwierigen Orthographie ist ein dringendes, unabweisbares Bedürfnis. — 2) Als Leitstern für diese Regelung unserer deutschen Rechtschreibung kann und dars nur das phonetische Prinzip dienen. Hierzu bemerken wir noch: a. Das von Frickc begründete lauttreue Orthographiesystem ist seiner Extreme wegen praktisch undurchführbar, b. Wir streben folgendes an: aa. Beschränkung der großen Buchstaben aus die Satzanfänge, die Eigennamen und die anredenden Fürwörter; bb. Beseitigung aller Dehnungszeichen, c. Beibehalten wollen wir: aa. alle Schärfungs zeichen; bb. unsere bisherigen Buchstaben. — 3. Mit der Reform der deutschen Schreibung ist — aus sozialen und pädagogischen Gründen — gleichzeitig der ausschließliche Gebrauch der lateinischen Schreib- und Druckschrift einzusühren. — 4) Die verbündeten Regierungen sind darum zu ersuchen, diese Rechtschreibung einheitlich sestzustellen und deren Gebrauch in thunlichst kurzer Zeit für die Schulen und den amtlichen Verkehr anzuordnen.» Nach kurzer Debatte erklärte sich die Versammlung im Prinzip mit den Leitsätzen einverstanden, sprach aber aus, daß sie weder sür noch gegen daS System Fricke und überhaupt zu den in den Leitsätzen ent haltenen Forderungen Stellung nehmen wolle. Centralverein deutscher Kolportagebuchhändler. — Die diesjährige General-Versammlung des Centralvereins deutscher Kolportagcbuchhändler wird am 18. und 19. Juni in Bremen stattfinden. Mit der Generalversammlung wird eine Ausstellung von Buch- und Kunstwerken sür den Kolportagevertrieb verbunden sein. Anmel dungen hierzu nimmt Herr Buchhändler Diedrich Behrens in Wolt mershausen bei Bremen, dem die Anordnung der Ausstellung übertragen worden ist, entgegen. Haftung des ausgeschiedenen Teilhabers. — Der Teilhaber hastet sür die GesellschastSschulden auch nach seinem Ausscheiden noch fünf Jahre. Fraglich ist, ob er auch sür Verbindlichkeiten aus Ge schäften einstehen muß, die vor dem Ausscheiden abgeschlossen, aber erst nach dem Ausscheiden erfüllt sind, z. B. bei Warenkäusen auf successive Lieferung. In folgenden Fällen hat der höchste Gerichtshof zu gunsten des Ausscheidenden erkannt: Der zurückgebliebene Teilhaber nahm einen andern Socius aus und änderte die Firma. Ein Verkäufer lieferte der neuen Firma die vor dem Ausscheiden des früheren Teilhabers bestellte Ware. Die Firma fallierte, und die Klage gegen den Ausgeschiedenen wurde am 13. Juli 1887 abgewiesen. ^ Bemerkenswert ist der zweite Fall: L. war bis zum 30. November 1891 Teilhaber der offenen Handelsgesellschaft L. L Oo^ Die Gesell- 424*
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