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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1906
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- Deutsch
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12456 Nichtamtlicher Teil. 279, 1. Dezember 1906. (Dietz) Bürgern. Durch diese Bestimmung werden die durch das Gesetz gewährten Vorteile auf die Werke von Autoren be schränkt, die Bürger oder Untertanen solcher fremden Staaten den Schutz der Autorrechte im wesentlichen auf der gleichen Basis gewähren wie ihren eignen Bürgern. Zwischen Rußland und den Vereinigten Staaten besteht kein Übereinkommen mit Bezug auf den Schutz des Autor rechts, sodaß es einem russischen Autor nicht möglich sein würde, für seine Werke in den Vereinigten Staaten diesen Schutz zu erwerben. Es ist ein fest begründeter Grundsatz der amerikanischen Gesetze über den Schuß der Autorrechte, daß, was ein Autor nicht für sich selbst sichern kann, er auch nicht seine Rechtsnachfolger ermächtigen kann für ihn oder für sich selbst zu sichern. Ob ein ausländisches Buch hier im Lande nach dem Gesetz vom 3. März 1905 den Schutz der Urheberrechte genießt oder nicht, hängt ab von der Nationalität des Verfassers, nicht von der Nationalität des Verlegers oder Besitzers und nicht von dem Er scheinungsorte. Also eine glatte Ablehnung, trotzdem in dem amerikanischen Gesetz ausdrücklich vom Rechtsnachfolger geredet wird. Aber in der Praxis erkennen die Herren dieses Recht nicht an. In juristischen Kreisen, meine Herren, ist man nun zu der Ansicht gelangt, und diese Forderung ist auch wiederholt ausge sprochen worden, daß das Auswärtige Amt hier eingreifen müsse, oder aber der Vertrag mit den Vereinigten Staaten gekündigt werden solle. Das sind, glaube ich, jetzt ungangbare Wege. Ich glaube viel mehr, Ihnen unsere Resolution zur Annahme empfehlen zu sollen. Ein gemeinsames Vorgehen der Vertragsstaaten der Berner Union könnte hier helfen, und dazu sollte die Reichsregierung die Initia tive ergreifen, wie das auch in unserer Resolution ausgedrückt worden ist. Daneben könnte scharf betont werden: zahl ich Dir Deinen Weizen, so hast Du auch unsere Literatur zu zahlen! (Heiterkeit und Bravo! bei den Sozialdemokraten.) Vizepräsident vr. Graf zu Dtoiberg-Wernigeroder Der Herr Abgeordnete vr. Müller (Meiningen) hat das Wort. vr. Müller (Meiningen), Abgeordneter: Meine Herren, ich muß mich dem inhaltlich vollkommen anschließen, was der Herr Kollega Dietz hier ausgeführt hat. Ich glaube, der Herr Kollega Henning hätte nicht notwendig gehabt, den Deutschen Reichstag gewisser maßen gegenüber der deutschen Künstlerschaft nach außen zu ent schuldigen. gleichsam als ob der Deutsche Reichstag die Rechte der deutschen Künstlerschaft in diesem Gesetz zu wenig gewahrt hätte. Nein, meine Herren, jeder, der diese Materie und ihre Entwicklung seit nunmehr fast 36 Jahren kennt, weiß, daß die deutsche Künstler schaft dem Deutschen Reichstag den größten Dank zollen müßte, daß er dem, was die deutsche Künstlerschaft seit dem erstrebt, so weit entgegengekommen ist, ich glaube, daß die deutsche Künstler schaft, vor allem die Vertreter der Architektur und der sogenannten »angewandten Kunst«, dem Deutschen Reichstag den Dank zollen sollten für das, was nunmehr hier zu Gunsten der gesamten deutschen Kunst erreicht worden ist. Wir haben nach dem Er reichten in keiner Weise notwendig, irgendwie gegenüber der deutschen Künstlerschaft entschuldigende Töne hier anzuschlagen auch wenn wir bezüglich der Baukunst nicht alles erreicht haben. Daß wir die Interessen der deutschen Kunst zu wahren ernst lich bestrebt waren und sie gewährt haben, das geht am aller besten aus der Resolution 2 hervor, deren sich zu meiner Freude auch der Vertreter der Sozialdemokratie warm angenommen hat. Es ist möglich — darin muß ich dem Herrn Kollegen Dietz unter allen Umständen entgegentreten —, daß im Jahre 1892 — ich habe die betreffenden parlamentarischen Verhandlungen nicht ein- gehend darauf angesehen — einer oder der andre der Herren, vor allem von der nationalliberalen Partei, sich auf den Stand punkt dieses Abkommens gestellt hat. Auf der andern Seite wurde aber wiederholt besonders von dem Abgeordneten Ham- macher und von unserm verstorbenen Parteifreund Freiherrn von Stauffenberg in der allerenergischsten Weise gegen dieses sehr »hinkende Geschäft«, das wir mit den Vereinigten Staaten ab geschlossen haben, Stellung genommen. Ich habe seit nunmehr sieben Jahren jede Gelegenheit er griffen — auch beim Etat —, um Front zu machen gegen dieses Abkommen mit den Amerikanern, das zum Unsegen der deutschen Kunst und der deutschenLiteratur gereichte. Ich besitze auch ein großes briefliches Material, das zeigt, daß die amerikanischen Nachdrucker jedes Gefühl des Unschicklichen verloren haben, das darin liegt, daß sie die Früchte des literarischen und künstlerischen geistigen Schaffens des deutschen Volkes ohne weiteres illoyal einheimsen. Um die Konsequenzen aus der Fabel des Herrn Kollegen Dietz zu ziehen, muß ich leider einräumen, daß wir bei diesem Handel nicht der Wolf, sondern die Schafe waren. (Heiterkeit.) Wir sind bei dem damaligen Abkommen sehr schlecht fortgekommen, und zwar durch die Unklugheit unserer damaligen Vertretung; das läßt sich heute nicht mehr leugnen. Aber das internationale Rechtsbewußtsein kommt uns zu Hilfe. Zu meiner großen Freude hörte ich auch, daß ein Gesetzentwurf in den Vereinigten Staaten in jüngster Zeit über diesen Gegenstand bereits publiziert wurde. Ich höre, daß in der nächsten Zeit dem amerikanischen Kongreß eine Vorlage in dem Sinne, daß wenigstens einige Härten beseitigt werden, zugehen wird. Das wird von unserer Seite unter allen Umständen auf wärmste begrüßt werden. Ich meine, ein so stolzes, im kulturellen Aufschwünge befindliches Volk wie das amerikanische darf sich ohne Gefährdung seines Prestiges nicht auf gleichen Kulturstandpunkt in dieser Richtung mit Rußland und der Türkei, den letzten Stützen eines überwundenen Systems, stellen. Die in Betracht kommenden Kreise in den Vereinigten Staaten müssen auch einsehen, daß sie eine ihrer Kulturstellung würdige Ent wicklung der Kunst und Literatur nur bekommen, wenn sie durch den nötigen Rechtsschutz aller künstlerischen und literarischen Produkte auch ihrerseits für eine eigene Produktion den Ansporn gibt und in freiem gleichgeschützten Wettbewerb sich nicht auf den Raub anderen Staaten und vor allem europäischen Staaten gegenüber verlegt. Die Resolution, die der Reichstag in der Kommission be schlossen hat und die auch das Plenum einstimmig annehmen wird, soll — das möchte ich ausdrücklich betonen — keinerlei Pression darstellen auf die legislative Vertretung der Vereinigten Staaten; einen jeden solchen Anschein wollen wir ängstlich meiden; sie soll nur ein freundschaftliches Ersuchen von der Ver tretung des befreundeten Volkes darstellen an die kulturverwandte Nation und ihre legitime Vertretung, auch hier die internationale Brücke von der neuen Welt zu der alten zu schlagen und dem geistigen Güteraustausch den nötigen Rechtsschutz zu verleihen. In diesem Sinne bitte ich Sie, die Resolution anzunehmen, und ich hoffe, daß die Annahme dieser Resolution auch jenseits des Ozeans in richtiger Weise verstanden wird. (Bravo!) Vizepräsident vr. Graf zu Ltolberg-Wernigeroder Wir kommen zur Abstimmung über die Resolution 2. Ich bitte, daß die Herren, die dieselbe annehmen wollen, sich von den Plätzen erheben. (Geschieht.) Sie ist mit großer Majorität angenommen. (Rufe: Einstimmig!) Wir kommen zu den Petitionen. Die Kommission beantragt, die Petitionen durch die gefaßten Beschlüsse für erledigt zu er klären. — Es meldet sich niemand zum Wort. Die Diskussion ist geschlossen. Die Abstimmung erfolgt in dritter Beratung. Kleine Mitteilungen. Galerie Ernst Arnold in Dresden. — Am 17. d. M. öffnete sich die neugeschaffene Galerie Ernst Arnold in Dresden zum erstenmal für einen größern Kreis von geladenen Herren und Damen. Es war wohl alles versammelt, was in Dresden zur Fahne der Kunst hält: zahlreiche Künstler und Schriftsteller, höhere Beamte, Offiziere, Sammler und Kunstfreunde. Über die neuen Räume und die zur Schau gestellten Kunstwerke hörte man nur eine Stimme der Anerkennung. Die altbekannte Firma Ernst Arnold hat sich zu ihren zahlreichen Verdiensten um Dresdens Kunstleben ein neues erworben, indem sie der Kunst eine würdige Stätte schuf, die sich den vornehmsten Kunstsalons in Berlin, München und Wien ebenbürtig an die Seite stellt. Die Räume liegen Schloßstraße 34 und gehörten früher zum königlichen Kultus ministerium. Bei dem umfänglichen Umbau, der mehrere Monate dauerte, wurden ganze Reihen von Wänden und Decken beseitigt, um den neuen Raumschöpfungen von Lossow und Kühne, Wilhelm
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