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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.12.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-12-01
- Erscheinungsdatum
- 01.12.1906
- Sprache
- Deutsch
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^ 279, 1. Dezember 1906. Nichtamtlicher Teil. 12447 8. 8oko1t.'s 8öd.QS in LLair>2 ksrnsr: ^VriAnsr, Lieb., Oliaikl-oita^^audsr au3 »Darsikal« k. 8trsioü Lieb. lourbiö. 1 ^ 50 *n. 8. Sobröclsr ÜNaobk. in LsrILn. Orusvs^valck, v.. 0kan8on8 k. 1 8inA8t. w. Lkts. No. 1. ^.ob ja. 80 cZ. No 2. Paniilisä. 1 No. 3. LsobrÖ8obsn. 1 20 H No. 4. Dsr Lanä1cu38. 1 20 No. 5. Naob äsw Lall. 80 Lkts. 1 ^ 20 k. Ni1itärmu8ib. 8". 2 50 -H n. Liläern. L1avisrau82UA. Ar. 8". 8 *n. 3?sxt. 16". 20 -H *n. ^.rno SpLt2QS?'s VsrlaA in Lsip-siA. Lartwu83, Lieb, Op. 41. No. 1. Wsibliaoöt k. Asm. Obor u. 8olo»t. in. Irl. Oreb. (oä. OrA.). Lart. 2 ^ n. Varau3 k. 8. (oä. '!.) w. OiA. (oä. 8r.r6iobquiLtstt). 1 ^ 50 H u. 8trsieb8t 1 ^ 50 ^ o. OrAsLt. v. ä. Nittsrsr. 30 ^ *n. HQivsrsal-LäitioL ^..-0. in ^Lsn. 8iQAs1ös, ä. L., Lant^isn k. V. w. Lkts, von rsviä. u. w. LivAsr- 8atr! vsr8sbsn v. Lsnri Ls tri. Op. 30. Dis loobtsr äs3 LoAiwsnt8. Op. 33. Norwa. Op. 39. Dis Naebt^anälsrin. Op. 117. Issilbslw Lsll. Op. 120. Lobsrtäsr l'suksl. Op. 138. Dis äüäin. ü. 1 50 ^vssk ^slubsrAsr in iHsipsis- L^slsr, Läwunä, Lünstlsrblut. Opsrstts. LIavisrau8LaA in. 1 ^ 50 L v.; k. 8ebrawwslquartstt. 75 n. Lün8tlsrblat- 1 50 n ; k. 8obiawwelquartstt. 75 c>) n. Nslly-Lollca k. Ar. Oreb. 2 n.; k. Irl. Oreb. 1 80 n. 8obw6tt6r1mA8-Disä k. 8obrawwelQuartett. 75 n. 8". 1 ^ 50 ^ n^ 'l'öK-ll'ökk Nai8eb. 1 u. Nichtamtlicher Teil. Gesetzentwurf betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie?) Zweite Beratung des Entwurfs im Deutschen Reichstag. (Nach dem amtlichen stenographischen Bericht.) (Schluß aus Nr. 277, 278 d. Bl.) 124. Sitzung. Freitag den 23. November 1906. Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kirsch. Kirsch, Abgeordneter: Meine Herren, der Herr Abgeordnete Stadlhagen hat der betreffenden Kommission nicht als Mitglied angehört, und ich weiß nicht, was das Schlimmere ist: wenn die anhören müssen, oder wenn der gesamte Reichstag die Rede des Herrn Stadthagen heute hat anhören müssen. Jedenfalls ist da durch, daß Herr Stadthagen der Kommission nicht angehört hat, es ihm nicht möglich geworden, den Sinn des Paragraphen zu verstehen, und das hat er durch die heutige Darlegung klar be wiesen. Meine Herren, der Herr Abgeordnete Stadthagen hat sich auf die Ansichten von Vertretern der Zentrumspartei aus früheren Jahren über den Schutz der persönlichen Freiheit berufen. Darum handelt es sich aber hier gar nicht. Auch der Antrag der Herren Sozialdemokraten bringt einen solchen Schutz nicht klar zur Dar stellung. tz 23 sagt nur, daß eine Einwilligung nicht erforderlich ist; aber er gibt gar nicht positiv der Polizeibehörde das Recht, Zwangsmaßregeln anzuwenden. Und das ist etwas ganz anderes. Dann kommt noch eins in Betracht: Was ist das Schlimmere, ist das Schlimmere die Verhaftung einer Persönlichkeit oder eine Ab photographierung und Vervielfältigung des Bildnisses einer Person gegen deren Willen? Sie müssen doch erst Schutz dagegen ein führen, daß jemand nicht gegen das Gesetz verhaftet werden kann. (Zuruf von den Sozialdemokraten.) — Herr Bebel, Sie haben *) Vgl. Börsenblatt 1905 Nr. 31, 46, 67, 125, 130, 135, 138, 179, 208, 213, 231, 236, 269, 277, 283, 284, 287 (Wortlaut der Vorlage), 291, 293, 302; 1906 Nr. 22, 24 (1. Lesg. im Reichstag), 38 (Bericht des Ur- heberrechtsausschuffes d. B.-V.), 34, 46, 47, 57 (Dringende Eingabe des Urh.-N.-Aussch. d. V.-V.), 63, 65, 72. Red. vollständig recht, das gehört in die Strafprozeßordnung. Dann gehört aber auch die vom sozialdemokratischen Antrag be rührte Frage in die Strafprozeßordnung, gerade so wie das Recht der Beschlagnahme, Haussuchung und Verhaftung in die Strafprozeßordnung gehört, weil dies Mittel sind, die gegen die persönliche Freiheit gerichtet sind. Das ist es ge rade, was auch der Herr Abgeordnete Stadthagen vollständig falsch verstanden und falsch dargeftellt hat. Er hat gesagt, in den Fällen, welche die Strafprozeßordnung regelt, Hausdurch suchung, Beschlagnahme der Papiere, Verhaftungen, sei zunächst eine richterliche Anordnung nötig. Das ist falsch. Es steht aus drücklich in der Strafprozeßordnung: in dringenden Fällen sind Polizeibehörde den Richter angehend um die Bestätigung herbei zuführen. Die Polizeibehörde kann jemand verhaften ohne richter liche Anordnung; aber der Verhaftete ist innerhalb 24 Stunden dem Richter vorzuführen; dann hat der zu entscheiden, ob die polizeiliche Verhaftung aufrecht zu erhalten ist oder nicht. Ähnlich ist es mit der Beschlagnahme und der Hausdurchsuchung; in dringenden Fällen kann ohne richterliche Anordnung die Polizei behörde dies vornehmen; sie ist nur verpflichtet, beispielsweise die bei der Hausdurchsuchung Vorgefundenen Papiere dem Richter zur Durchsicht vorzulegen und bet ihm die Bestätigung der Hausdurch suchung und Beschlagnahme nachzusuchen. Das ist also grundfalsch von dem Herrn Abgeordneten Stadthagen vorgetragen und als Beweismaterial gegen die Bestimmungen des Z 23 vorgeführt worden. Ich habe es überhaupt nicht verstehen können — und das hat zum Teil der Herr Kollege Jtschert schon ausgesührt —, wie die Sozialdemokraten einen derartigen, ihren Tendenzen absolut nicht entsprechenden Antrag einbringen konnten. Meines Erachtens hätten sie doch sagen müssen: die Kommissionsfassung ist gegen über der unklaren Fassung der Regierungsvorlage eine Verbesse rung, die wollen wir akzeptieren; aber wir wollen noch einen Regierungsvorlagein das Gesetz wieder ausnehmen und dann hiervon dieAusnahmen zulaffen. wie sie in Ihrem Antrag aufgeführt sind. Sie wollen also die übrigen Beschränkungen, die die Kommission für die Behörden eingeführt hat, nicht haben, nämlich daß nur für die Zwecke der Rechtspflege und öffentlichen Sicherheit die Verviel fältigung des Bildes stattfinden darf. Das wollen Sie nicht, Sie wollen vielmehr eine größere Freiheit den Polizeibehörden ge statten. Das ist eine Inkonsequenz, die ich absolut nicht verstehe, und für welche weder Herr Fischer, der möglicherweise durch die Affaire mit der Vorwärtsdruckerei stark beschäftigt gewesen ist, noch Herr Stadthagen Gründe vorgetragen hat. 1629'
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