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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.10.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-10-02
- Erscheinungsdatum
- 02.10.1914
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- Deutsch
- Sammlungen
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^ 229, 2, Oktober 1914. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. scheinungen auch im Schaufenster zu zeigen. Werke, die irgend eine Beziehung zuni Kriege selbst haben, wie die Bloemsche Ro mantrilogie, Frenssen, Peler Moors Fahrt, Fontane, Kriegsge- sangen, die Fröfchweiler Chronik des Pfarrers Klein, Tanera, Erinnerungen eines Ordonnanzoffiziers, Rindfleisch, Feld briefe, Treitschkes Bilder aus der deutschen Geschichte »sw., könnten gewissermaßen eine Art Überleitung des Inter esses auf die übrige schöne Literatur bilden. Ein sehr gut aus- gestattctes und geschmackvoll dekoriertes Schaufenster fand ich weit draußen im Vororte Thonberg, gegenüber dem Eingänge zur Buchgewerbeausstellung an der Neitzenhainer Straße. Es war ordentlich wohltuend, die Schaufensterscheibe frei und all die Plakate, Bilder, Ansichtspostkarten usw., die mau sonst au doppelt und dreifach gespannten »Wäscheleinen« in Augenhöhe hinter der Scheibe aufgehängt findet, in Schaukästen untergebracht zu sehen. In einem anderen, ebenfalls gut ausgcstatteten Schau- senster der inneren Stadt sah ich ein Plakat, dessen Text eine Aufforderung zur Stiftung von Lesestoff für die Truppen im Felde und die Verwundeten in den Lazaretten enthielt und na mentlich auf die hervorragende Eignung der Reclamschen Uni- Versal-Bibliothek zu diesem Zwecke aufmerksam machte. Umgeben war das Plakat von der empfohlenen, gut gruppierten Literatur. Hier hatte der Buchhändler den Laien aus ein Feld der Wohl tätigkeit im Kriege verwiesen und zugleich sich selbst eine der ge ringen Einnahmequellen erschlossen, die ihm in diesen luxus- scheuen Kriegszeiten zur Verfügung stehen. kisaatoe. Unsere Berufsgenoffen im Felde. XXIX. sXXVIII siehe Nr. 228., aufgeklebt waren, von deutschen Postbeamten aber abgclöst und auf die der Post verbleibende Adressentarte geklebt worden sind. Hierbei handelt es sich nm eine Paketpost aus Tunis, die an den Rechtsanwalt 1)r. K. adressiert worden war. Kläger hat das Paket im Frühjahr 1913 erhalten und auch den Abschnitt der Paketadresse, aber ohne die tunesischen Freimarken, die in Deutschland vom Abschnitt abgelöst und auf die Adresse geklebt worden sind. Er verlangte deshalb im Wege der Klage vom Reichsfiskus Herausgabe der betreffenden Briefmarken, einer 2 Frank-, einer 1 Frank-, einer 40 Cent.- nnd einer 5 Cent.- Marke, oder Schadensersatz wegen Verschuldens des Beamten, der die Marken vom Postabschnitt gelöst und auf der Karte angebracht hat. Kläger ist sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesge richt Düsseldorf mit seiner Klage abgewiesen worden. In den Ent scheidungsgründen führt das Oberlandesgericht aus, daß die deutsche Post nicht ohne weiteres in die Beförderungsbedingungen der aus ländischen Post einträte. Einen Anspruch auf Aushändigung einer- unversehrten Paketadresse habe der Empfänger auch nur insoweit, als das Beförderuugs- und Mitteilungsinteresse für ihn in Betracht komme, dieses Interesse werde durch das Ablösen von Briefmarken vom Postabschnitte nicht verletzt. Auch auf die postalischen Bestimmungen, denen der Absender unterliegt, kann der Kläger sich nicht berufen; denn wenn jemand ein Paket ins Ausland schickt, so unterwirft er sich damit in bezug auf die postalischen Bestimmungen sowohl der inländi schen wie der ausländischen postalischen Behandlung der Paketadresse. Man kann den Postbeamten nicht zumnten, daß sie alle ausländischen postalischen Bestimmungen wissen. Schon aus diesem Grunde läßt sich ein Verschulden des Postbeamten aus dem Ablösen der Freimarken vom Postabschnitt nicht herleiten. Mit dem Aufkleben der Marken ans die Adresse ist dann das Eigentum an den Postfiskus übergegangen, der Eigentümer der Paketadresse bleibt. Mithin kann der Kläger weder Herausgabe noch Schadensersatz fordern. Das Reichsgericht hat jetzt das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt und die Revi sion des Klägers zurückgewiesen. (Aktenzeichen : VII. 124/44. — Urteil vom 22. September 1914.) X. N.-8. Name und Vorname: Block, Hellmut Böhmelt, Alfred Drittenpreis, Karl Grieser, Ernst Grunow, Wolfgang*) Grützner, Oswald Hempel, Paul** ***) ) Höbe, Arthur Joseph, Johann Richter, Paul Thamm, Edgar Westphal, Arthur*") Wiese, Reinhold Firma: Dienstgrad ».Truppenteil: Inh.: Hellmut Block in Proviantamts - Jnspck Berlin - Niederschön- tor beim Proviantamt weide in Minden i. W. i. H. A. Ziehlke in Res.-Jnf.-Ngt. Nr. 50. Guhrau i. H. N. Wieland'sche Gefr. im Landw.-Jnf.- Buchh. in Ludwigsburg. Ngt. Nr. 120. Inh.: E. Grieser in Nittm. d. Res., Komm. Frankfurt a/M. d. 3. San.-Komp. d. XIX. Armeek. ./Fr.Wilh.Grunow Unteroff. im Landw- " ^"(Fr. Ludw. Herbig Jnf.-Regt. Nr. 107. in Leipzig i. H. Fr. Ludw. Herbig Ldw.-Jnf.-Rgt. Nr. 107. in Leipzig i. H. Fr. Ludw. Herbig Unteroff. im Landw.- tn Leipzig Jnf.-Rgt. Nr. 107. i. H. F. E. Fischer in Ers.-Rel. im Jnf.-Rgt. Leipzig Nr. 139. 1. H. L. Fernau in Zugsführer im k. u. k. Leipzig Landsturm - Inf. - Rgt. Nr. 6 (öst.-ung. Armee) i.H.L. FernauinLeipzig Res.-Gren.-Ngt Nr.100. Mitinh.:TauschLGrosse Leutn. d. Res. im Jnf.- in Halle a. S. Rgt. Nr. 29. i.H.L.FernauinLeipzig Jnf.-Rgt. Nr. 179. Mitinh : Richard Wiese Unteroff. im 2. Garde in Berlin Nes.-Rgt. Kleine Mitteilungen. Wer ist Eigentümer der auf Abschnitten ausländischer Postpakct- adressen aufgcklebtcn Briefmarken? (Nachdruck verboten). — Nach den Bestimmungen des Deutschen Postgesetzes sind Freimarken bei Postanweisungen und -Paketadressen ans der in den Händen der Post verbleibenden Adressen- und Quittungskarte vorn neben der Adresse aufzukleben; der Abschnitt, den der Empfänger erhält, trägt nur den Poststempel. Dagegen ist es in einzelnen Auslandsstaaten üblich, die Freimarken auf den Postabschnitt zu kleben, so daß der Empfänger der Sendung auch Eigentümer der Freimarken wird. Unlängst hatte das Reichsgericht sich mit der Frage zu beschäftigen, wer Eigentümer der aus ländischen Briefmarken ist, die ursprünglich auf dem Postpaketabschnitt *) Schwer verwundet, z. ZI. im St. Marien-Hospiz in Natingen bei Düffeldorf. **) Verwundet, Aufenthaltsort unbekannt. ***) Bei Dijon am 31. August verwundet, z. Zt. im Nes.-Lazarett in Leipzig. Beschleunigte Beendigung der Konkurse. — Durchaus mit Recht ist vou kaufmännischer Seite darauf hingewiesen worden, daß eine be schleunigte Verteilung der Dividende in Konkursen zur Hebung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten während des Krieges beitragen könne. In dankenswerter Weise hat auch der preuß. Justizminister durch Ver fügung vom 13. August den Amtsgerichten anheimgegeben, auf die Konkursverwalter in diesem Sinne einzuwirken. In sehr zahl reichen Fällen stehen jedoch Prozesse über die Konkursmasse, besonders Ansechtnngsprozesse, der Beendigung des Konkurses und der Ver teilung der Masse im Wege. Hier kann nur durch eine Verständigung der Beteiligten geholfen werden, die in vielen Fällen durch »eigen sinniges Bestehen auf dem Scheine« und durch die egoistische Sucht, auf Kosten der Allgemeinheit gewisse Vorteile zu erlangen oder fest zuhalten, einen Ausgleich verhindern. Gläubiger, denen es noch kurz vor Ausbruch des Konkurses gelungen ist, durch schleuniges Vorgehen eine Pfändung herbeizuftthren, und die deshalb in einen Anfechtungs- Prozeß verwickelt sind, sollten, ganz abgesehen von der Rechtslage, in vornehm kaufmännischer Gesinnung und aus Liebe zum Vaterlande es unterlassen, den Rechtsstreit durch die Instanzen zu treiben, und sich angemessenen Vergleichsvorschlägen der Konkursverwalter, die die Gesamtheit der Gläubiger vertreten, geneigter zeigen. Wenn so ein zelne Gläubiger gewisse Vorteile, auf die an sich schon ein moralisches Recht kaum zugestanden werden kann, aufzngeben sich entschließen, so leisten sie sich und der Allgemeinheit einen nicht zu unterschätzenden Dienst. Ein Kriegsansschnß Dresdner Kiinstlervcrcine hat sich zur Linde rung der Not unter den bildenden Künstlern gebildet. Dieser Sonder ausschuß hat sich der Gruppe 38 der Kriegsorganisation Dresdner Vereine angeschlossen. Zur Prüfung der Bedürftigkeit sind für die ein zelnen Kunstgattungen Sachverständige ernannt worden, darunter auch zwei erfahrene Malerinnen. Vorsitzender des Kriegsausschusses ist Herr Geh. Hofrat Professor Or. Dülfer, Stellvertreter Herr Professor Goß und Schriftführer die Herren Maler Berndt und Architekt Pietzsch. Der Kampf um die Firma. — Die Buchhandlung Taussig L Tanssig in Prag ist in das Handelsregister als »Akademisches Antiquariat« eingetragen. Im Jahre 1911 gründeten die Buch händler Kysner a DuZck in Prag, Brcnntegasse, eine Buchhandlung und Antiquariat, die sie mit der Bezeichnung »Akademicke knihku- peetvi, antiquariat, hndebniny« versehen hatten. Die Firma Taussig L Taussig stellte wegen dieses Eingriffes in das Firmarecht bei dem Prager Magistrat als Gcwerbebehörde den Antrag auf Einleitung des Strafverfahrens nach 88 46 und 47 der Gew.-O. Der Magistrat gab dem Strafantrag Folge und verurteilte Kysner a DnZek zu 50 Kronen 1475
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