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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1926
- Strukturtyp
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- 1926-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1926
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- Deutsch
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>-? 140,19, Juni 1926, Redaktioneller Teil, wollen durchaus, daß diese periodischen Druckschriften verboten werden sollen, wenn es nötig ist; aber diese periodischen Druck schriften sollen nicht besonders herausgeho-bcn werden. Es sollen keine Sonderbestimmungen für sie getroffen werden. Sic sollen genau wie die anderen behandelt werden. Im übrigen ist bas kein Gesetz, das irgendwelche Werke ver bieten soll, sondern es ist nur ein Gesetz über die Art ihres Ver triebes, Es ist ein Gesetz, das die Jugend davor schützen soll, daß sie etwa durch den Straßenhandel oder durch Firmen und Hand lungen, die überhaupt mit dem Buchhandel nichts zu tun haben, in bequemer Weise mit solchen Sachen versehen wird. Dies Inter esse haben wir auch, und ich glaube, mit den von mir angegebenen kleinen Modifikationen darf ich Ihnen die Entschließung zur An nahme empfehlen, Alfred Janssen (Hamburg): Ich möchte mich auch gegen diese Entschließung wenden. Wie schon der Herr -Vorredner ge sagt hat, sind viele Wendungen darin, von denen er gar nicht weiß, wie sie hineingekommen sind. Diese Entschließung müßte also, um hier Annahme finden zu können, mindestens in eine ganz andere Form gebracht werden, und wenn das geschieht, dann möchte ich doch bitten, ihr einen wärmeren Ton zu verleihen, damit zum Ausdruck gebracht wird, daß der Buchhandel den Schund und Schmutz in keiner Weise verteidigen -will, sondern ihn durchaus bekämpft, und daß er das mit den Mitteln tut, die er hat, nämlich indem er das gute Buch verbreitet. Die Jugendämter und die Vertretungen der Jugend hüben die Erfahrung gemacht, daß mit den bestehenden Gesetzen nicht auszukommen ist, daß ein besonderes Gesetz zum Schutze der Jugend notwendig ist. Wer in -den Jugendämtern mitarbeitet, wird dies bestätigen müssen. Ich mutz deshalb bitten, diese Entschließung zurückzuziehen. Sie ent hält nicht das, was Ausdruck der Meinung des Buchhandels ist, und es darf keine Wendung darin Vorkommen wie die, eines be sonderen Gesetzes -bedürfe die Bekämpfung von Schund -und Schmutz nicht. In dieser Entschließung steht soviel Verkehrtes, -daß ich Sie bitte, die Entschließung zuvückzuziehen, Vorsitzender, Erster Vorsteher des Börsenvereins Max Röder (Mülheim a, d, Ruhr): Wünscht sonst noch jemand -das Wort? — Es geschieht nicht. Dann möchte ich zunächst feststellen, daß der Vorstand bisher noch gar nicht zu dieser Entschließung gesprochen hat. Die Ent schließung ist von den Vorrednern schon vorweggcnommen und in die Besprechung hineingezogen worden, ehe wir Gelegenheit hatten, uns -darüber zu verbreiten. Den letzten Wunsch, den Herr Janssen geäußert hat, bedauert der Vorstand nicht erfüllen zu können. Er hält seine Entschließung aufrecht, die er Ihnen hier vorgelegt hat. Dagegen ist der Vor stand gern bereit, im Absatz l den beanstandeten Schlußsatz zu streichen: »Der neue Gesetzentwurf trägt die Gefahr der Bureau- kratisierung und die viel größere Gefahr der Gesinnungsspion-age in sich- und bei Punkt 4 das -Bemängelte richtigzustellen, das nur auf einem Druckfehler beruht. Es war nämlich von vornherein beab sichtigt, zu sagen: »überhaupt sollte eine S o n d e r bestimmung über perio dische Druckerzeugnisse nicht in -das Gesetz ausgenommen werden«. Ich werde mir nun erlauben, diese Entschließung vorzulesen, (Zurufe: Ist unnötig!) — Ist das nicht notwendig? (Ruse: Nein!) — Es ist nicht erforderlich. Dann stelle ich die Entschließung jetzt zur Abstimmung und bitte diejenigen, die gegen die Entschließung sind, ausstehen zu wollen, (Geschieht,) — Die Entschließung ist gegen ganz wenige Stimmen angenommen. Wir gehen weiter und kommen zu -dem Punkt: Urheber- und Verlagsrecht, Robert Boigtländer (Leipzig): Das deutsche Volk wird aller Voraussicht nach in ziemlich naher Zeit vor die Entschließung gestellt werden, ob es die jetzt bestehende dreißigjährige Schutz srist verlängern will oder nicht. Der Vorschlag der -gegenwärtigen auf dreißig Jahre bemessenen Schutzfrist ging vom deutschen Buch handel aus. Hieraus erwächst dem Buchhandel die doppelte Pflicht, selbst nachzuprüfen, ob sein vor mehr als hundert Jahren gemachter Vorschlag jetzt noch aufrechtevhalten werden kann. Mit der Schutzfrist i-st -es ein eigen Ding, Die große Mehr zahl aller erscheinenden Bücher bedarf überhaupt keines Schutzes, teils weil die Werke von Hause aus kolgeborene Kinder -sind, teils weil der Stoff -so kurzlebig ist, daß die Werke schon nach wenigen Jahren, jedenfalls noch -vor Ablauf der gegenwärtigen Schutzfrist, veralten. Es ist schon eine Seltenheit, daß ein Werk über die Lebenszeit -seines Verfassers hinaus noch seine Geltung für das Volk behält. Noch viel -seltener aber — es kommt fast hem -großen Lose gleich — ist es, daß die Werke eines Autors noch dreißig Jahre nach seinem Tode oder gar noch später begehrt u-nd gekauft werden. Man kann zu der Frage von verschiedenen Standpunkten aus Stellung nehmen. Für uns Buch- und -Kunsthändler und für die Musikalienhändler, die ich mit einbeziehen möchte, liegt es ja nahe, unsere wirtschaftlichen Belange in den Vordergrund zu stellen. So -kann z. B, der wissenschaftliche Verlag sagen: Wir haben über haupt sehr wenig Interesse an einer langen Schutzfrist, Wissen schaftliche Werke überdauern -sehr selten zehn, zwanzig, dreißig Jahre; darum kann es dem wissenschaftlichen Verleger ziemlich einerlei sein, ob seine Verlagserzeugnisse dreißig oder sünf-zi-g Jahre geschützt werden: er bedarf keiner der beiden Fristen, Unter den Musikalienhändlern kann ein E-ditionsvcrIeger sagen: »Ich habe zwei Seelen in meiner Brust: als Editionsverleger habe ich ein Interesse, möglichst viele Werke freizubekommen; als -Verleger von Original-Werken dagegen nicht«. Oder wer Verleger eines be deutenden Originalwerles ist, mag sich fragen, ob es für ihn vor teilhafter sei, dieses Originalwerk noch zwanzig Jahre allein zu besitzen, oder diesem Originalwerke vermöge des Nachdrucksr-echtes weitere Wecke desselben Komponisten ansügen zu können. Also das ist eine an sich gar nicht unverständliche Stellung, Es ist weiter zu fragen: Wobei fährt der Buchhandel als Ganzes volkswirtschaftlich am besten? Diese Frage kann dahin beantwortet werden, daß der Buchhandel als Ganzes und auch das Buchgewerbe weit besser fahren, wenn die Schutzfrist kurz — ich nenne dreißig Jahre kurz — bemessen wird. Ein sehr gutes Beispiel dafür ist der kürzlich frei gewordene Gustav Fveytag, Es unterliegt -gar keinem Zweifel, daß das Buchgewerbe durch das Freiwerden der Wecke Freyi-ags in einer Weise von neuem in Tätigkeit gesetzt -worden ist, die in schärfstem Gegensätze -steht mit dem ziemlich geringfügigen Absätze der Originalausgaben, Ebenso kann man sagen, daß, wenn man -ganz volkswirtschaftlich sprechen will, -die für uns so wichtige Ausfuhrbilanz -durch die Ausfuhr der frei gewordenen Werke Gustav Freytags eine Förderung er fährt. Aber so richtig es ist, daß solche Erwägungen rein wirtschaft licher Art ang-estellt werden, eines, glaube ich, müssen wir fest- halten: in dieser -großen, für unser Volksganzes so überaus wich tigen Frage darf nicht der wirtschaftliche Vorteil -des Buchhandels entscheiden und auch nicht für den Buchhandel selbst maßgebend sein, sondern wir müssen auf das Volks ganze blicken und fragen: was nützt diesem am meisten? Da kann meiner Ansicht nach nicht bestritten werden, daß das Volk als Ganzes einen Anspruch darauf hat, daß ihm nach Ab lauf einer gewissen Zeit, die meiner Meinung nach gegenwärtig mit dreißig Jahren richtig beinessen ist, die Werke der Schrift steller, Künstler und Komponisten, die ihm dann noch etwas gelten, freigegeben werden, nicht nur für den wörtlichen Abdruck, sondern auch -für Bearbeitungen, Das -letztere ist -besonders -wichtig für große, schwere Werke, namentlich auch für wissenschaftliche Werke, Ich denke, um -einige Namen zu nennen, etwa an Haeckel, an Nietzsche, ich denke aber auch an Historiker wie Raiike und Treitschke, die — namentlich gilt das von den Historikern — erst durch eine Bearbeitung und Verkürzung wieder zu neuem Leben erweckt -wer den können. Dies, meine Damen und Herren, möchte ich nach Berücksich- igung alles Für und Wider und nach Abwägung aller Interessen doch für den Leitgedanken hatten, daß dis Rücksicht aus das
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